Wien (OTS) – 56,5 Meter hoch soll der gestern präsentierte, neu geplante “Hotelflügel” beim Heumarkt-Projekt werden. Das widerspricht ganz klar den seit 2012/13 bekannten UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m). Ganz im Gegenteil: Bereits das Bestandsgebäude Hotel InterCont “stört stark” den Belvedere-Blick. Hier die visuellen Beeinträchtigungen, die bereits vor der Ernennung zum Weltkulturerbe geschehen sind, weiter zu vergrößern, kann unmöglich im Sinne des Welterbes sein. Alle FAKTEN und UNESCO-BESCHLÜSSE:https://initiative-denkmalschutz.at/heumarkt.pdf
Baumassen beim Heumarkt sprengen jeglichen Maßstab
Egal wie man die Baumassen verteilt, die Kubaturen sprengen einfach jeglichen Maßstab. Daher kann nur durch ein “Zurück an den Start” und eine vollständige Neuplanung ein städtebaulich verträgliches Projekt entstehen, meint die Initiative Denkmalschutz.
UNESCO: Für Streichung von “Roter Liste” fehlt jegliche Grundlage
Solange der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 rechtsgültig bleibt, sieht die Initiative Denkmalschutz keinerlei Grund, wieso das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im September in Riad jetzt das Welterbe von der “Roten Liste” der gefährdeten Welterbestätten streichen soll. Der Auslöser zur Setzung auf die Rote Liste war ja gerade dieser Beschluss im Gemeinderat 2017, der erst eine Höhenwidmung bis zu ca. 70 m ermöglicht. Solange diese Widmung aufrecht bleibt, bleibt auch das Welterbe gefährdet.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433) Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/Andreas-Vass_Heumarkt-Visualisierung_Plan-B_kl.png497800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-06-29 01:07:322023-06-29 01:07:32Heumarktprojekt neu (Wien) bleibt UNESCO-Welterbe unverträglich!
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023)
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Allgemein: Transparenz und Informationszugang
Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).
Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele):
– Zeile 16
Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“
– Zeile 18 (Ergänzung)
Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“
Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.
ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.
– Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird).
Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen AuflagefristStellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?
Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.
Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).
ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken
Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung„schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den „Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger“ möge der „Wenn“-Teilsatz gestrichen werden; denn bei dessen „Unkenntnis“ der (schuldhaften) Vernachlässigung hätten es die Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger wieder deutlich leichter, eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ zu erlangen.
Die Ableitung der Erhaltungswürdigkeit der Bauwerke (Vorliegen des „öffentlichen Interesses“) auf das alleinige Kriterium der „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ zu reduzieren, greift viel zu kurz. Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern ausschließlich „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. iD-Bericht (30.11.2020): Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch) bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.). Diese Erhaltungswürdigkeit gehört um die Kriterien der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objektes (aus lokaler oder regionaler Sicht) in der Bauordung für Wien erweitert. In diesem Sinne möge dann auch das Innere der Gebäude mitumfasst sein (Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster etc.), ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3.
Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig ist.
Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt. Als Diskussionvorschlag wird hier die verpflichtende Verständigung des Bundesdenkmalamtes durch die Baupolizei (MA 37) bei Einlangen eines Ansuchens um Abbruchbewilligung und bei vorliegen gewisser Qualitätsmerkmale (Niederschlag in der Fachliteratur, Stellungnahmen von einschlägigen Fachorganisationen u.ä.) eingebracht, damit entweder das Bundesdenkmalamt selbst das Objekt unter Denkmalschutz stellen kann bzw. gemeinsam mit diesem (oder gemeinsam mit dem Vertreter des Denkmalwesens im Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe; vgl. § 3 Bauordnung) den Wert des Gebäudes für die Stadt Wien beurteilt (aus lokaler und regionaler Sicht erhaltenswert) und dann ggf. die Stadt Wien selbst den Schutz für dieses Objekt ausspricht.
Für die Beurteilung von erhaltenswerten Bauwerken, ob deren „Bauzustand derart schlecht ist“ möge ausschließlich ein (am besten öffentlich einsehbares) Amtssachverständigengutachten zulässig sein (so wie derzeit die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude in Bezug auf die „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ ausschließlich durch die Magistratsabteilung 19 erfolgt). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatgutachter allzu leicht in einen gewissen Interessenskonflikt mit ihren Auftraggebern geraten, die ja diese Gutachter auch bezahlen. Privatgutachten können aber als ergänzende Information herangezogen werden.
Anmerkung nebenbei: Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Wiener Altstadterhaltungsfonds gut dotiert sein muss („Einbeziehung von öffentlichen Förderungen“), ansonsten werden die Abbruchbewilligungen weiterhin allzu leicht zu erlangen sein.
ad § 69 Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes
Abs. 1 Zeile 5: Bei: „der Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert nicht beeinträchtigt wird.“ Hier möge ergänzt werden: „auch nicht in kleinem Umfang“. Begründung: Erfahrungsgemäß werden als Kriterium für die Störung des Welterbes nur (sehr) große Beeinträchtigungen als solche anerkannt.
ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen verpflichtend im Amtsblatt veröffentlicht werden (und das Amtsblatt selbst ebenso verpflichtend elektronisch/online; vgl. diese Stellungnahme bzgl. § 2 Abs. 5 „Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit“), damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.
ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung
Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Art der Giebelfächenberechnung soll für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.
ad § 129 Benützung und Erhaltung der Gebäude, vorschriftswidrige Bauwerke
Abs. 2: Das Verhindern des „Verfallenlassens“ ist das Um und Auf für einen wirkungsvollen Schutz des historischen Baubestandes der Stadt. Warum die aktuell gültige Bestimmung: „Der Eigentümer (jeder Miteigentümer) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (Gärten, Hofanlagen, Einfriedungen u. dgl.) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ oftmals so wenig Wirkung erzielt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird daher jede Verbesserung zur Verhinderung des Verfallenlassens begrüßt; so wie jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bauwerksbuch. Wichtig ist jedoch gleichzeitig, abschreckende Strafbestimmungen vorzusehen, wenn diese Dokumentationspflicht bzw. die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unterlassen werden. Es wird eine begleitende Evaluierung dieser Bestimmung angeregt, um die Wirksamkeit dieser Bestimmung in einer späteren Bauordnungsnovelle gegebenfalls nochmals deutlich erhöhen zu können.
Weiters wird nachdrücklich angeregt, die Erhaltungspflicht auf das Innere der Gebäude auszudehnen. In diesem Sinne mögen dann auch die Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster usw. mitumfasst sein, ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3 (vgl. diese Stellungnahme zu § 60 Abs. 1 lit. d.)
ad § 135: Baustrafen
Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die vorliegende Bauordnungsnovelle wäre daher die beste Gelegenheit, insbesondere in Anbetracht der seit längerem anhaltenden hohen Inflation, die Geldstrafen sehr deutlich(!) anzuheben.
Es wird angeregt, dass Gebäude, die verbotener Weise ganz oder teilweise abgebrochen wurden, die Behörde dem Eigentümer des ehemaligen Bauwerkes zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufzutragen hat (soweit dies möglich). Vor Erlassung eines solchen Aufrages ist erforderlichenfalls ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 einzuholen (analog dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, § 4 Abs. 2 „Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude“).
In der aktuell gültigen Bauordnung für Wien betragen die Geldstrafen im Abs. 1 „bis zu 50.000 Euro“; im Abs. 2 (Zeile 2) aktuell „bis zu 100.000 Euro“ sowie Abs. 3 (Zeile 2) „bis zu 300.000 Euro“.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die Geldstrafen insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 400.000 Euro bis zu 4 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie im Gesetz § 135 Abs. 3 Zeile 2 bei Vorsatz die Mindeststrafe auch nur 30.000 Euro beträgt). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das oftmalige (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).
Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007).
Abschließend scharf kritisiert werden muss, dass die laufende Begutachtungszeit dieses Gesetzesentwurfs in der Haupturlaubzeit erfolgt ist (28. Juni bis 8. August 2023; am 30. Juni begannen die langen Schul-Sommerferien).
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2014/03/paragraph.jpg800800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-08-08 23:20:162023-11-18 23:47:51Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023
Anlässlich Abrissbeginn Rösselmühle letzten Montag:
Initiative Denkmalschutz fordert besseren Schutz für das industrielle Baukulturerbe in Graz. Wird nun ein alter Gemeinderatsantrag endlich ernst genommen? Die neue Grazer Stadtregierung ist gefordert!
Rückblende in das Jahr 2014: Im Grazer Gemeinderat wurde ein Antrag mit dem Titel “Rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern” einstimmig angenommen. Wesentlicher Bestandteil des Antrags war die 1270 erstmals erwähnte Rösselmühle (Oeverseegasse 1), deren Zukunft anlässlich ihrer Schließung einige mit Sorgen sahen. Aber es ging auch darum “ähnliche Objekte bzw. Gebiete in Graz zu identifizieren”, um ein „Maßnahmenpaket“ zu erarbeiten, „welches in Zukunft eine Grundlage darstellt, um künftig (…) rechtzeitig Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den industriellen Charakter des Entwicklungsgebietes und dessen Bestand nehmen.”
2014: Zustimmung aller Parteien für besseren Schutz des industriellen Erbes in Graz
Alle Parteien, stimmten dem Antrag zu. Der damalige ÖVP-Gemeinderat Klaus Frölich von der Regierungspartei verwies darauf, dass es da nicht “nichts gäbe” sondern das Institut für Baukunst, Denkmalpflege und Kunstgeschichte der TU Wien, das an der Inventarisierung der technischen industriellen Baudenkmäler Österreichs arbeite. Der Antragsteller Philip Pacanda (Piratenpartei; nicht mehr im Gemeinderat vertreten), unterstrich dennoch die Dringlichkeit mit dem Kommentar “es ist wichtig, dass man da frühzeitig einfach eingreife, bevor irgendwas passiert, und wir dann nachher dasitzen und sagen, jetzt ist es abgerissen, hätten wir vorher was gemacht.”
2023: … trotzdem kein besserer Schutz in Sicht
Wie stellt sich die Situation jetzt im Jahr 2023 dar? Es ist etwas passiert, aber leider nicht im Sinne des Antrags: Die Rösselmühle ist Anfang April abgebrannt; Abbrucharbeiten wurden vorgestern begonnen. Auch die letzten Bestände des Kleingewerbes um den Dietrichsteinplatz wurden trotz Widerspruchs der Altstadtkommission 2020/21 abgerissen (Pawlatschenhaus mit Schlosserei; Schörgelgasse 6 / Kopernikusgasse 4). Und auch das bedeutende Industriedenkmal „ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch“ (Karlauer Straße 46) wird bald Geschichte sein, eine Abbruchbewilligung liegt bereits vor.
Initiative Denkmalschutz: Neue Grazer Stadtregierung ist endlich gefordert zu Handeln
Mittlerweile gibt es eine neue Stadtregierung (KPÖ/Grüne/SPÖ). Wird sie sich an den einstimmig angenommenen Gemeinderatsantrag erinnern? Wird sie die Expertise der Altstadtkommission ernster nehmen? Wird sie dafür sorgen, weitere Objekte zu identifizieren und Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den Bestand nehmen? Die Initiative Denkmalschutz fordert, nicht nur den Geist des Antrages zu beklatschen, sondern endlich auch Taten zu setzen und hofft, dass spätestens mit dem (teilweisen?) Verlust der Rösselmühle ein Weckruf durch die Stadtregierung geht, und man sich aktiv der Intention des Antrags annimmt.
Interessant ist auch, dass der damalige ÖVP-Gemeinderat Frölich auf ein Institut an der TU Wien verwiesen hat. Die offizielle Beantwortung des Antrags durch das Stadtplanungsamt hat wiederum ergeben, dass die Stadtplanung nicht die nötigen Ressourcen habe, „die Anregung wird daher gern an die in Frage kommenden Universitäten und Fachhochschulen weitergegeben.“ An der TU Graz hätte es damals noch ein “Institut für Stadt- und Baugeschichte” gegeben; es wurde mittlerweile in “Institut für Entwerfen im Bestand und Denkmalpflege” umbenannt (2019). Zeigen die aktuellen Vorfälle nicht, wie wichtig es anhand des aktuellen Baugeschehens wäre, dass man sich auch in Graz für die Politik wahrnehmbar wissenschaftlich mit dem Bestand beschäftigt? Wird hier die aktuelle Struktur der Anforderung gerecht?
Rückfragehinweis:
Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 und 0664 / 750 545 42
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
Das Hallenbad in Neusiedl am Seesteht jetzt rechtskräftig unter Denkmalschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt in einer Verhandlung am 27.11. den Bescheid des Bundesdenkmalamtesbestätigt. Der Bescheid wurde vom Bundesdenkmalamt bereits am 7. Juni 2019 ausgestellt und von der Stadtgemeindeund den Freizeitbetriebe Neusiedl Gmbh angefochten. Es ist damit das erste Hallenbad im Stil des Brutalismus, das jetzt unter Denkmalschutz steht. es wurde 1975-77 von den Architekten Rüdiger Stelzer und Walter Hutter erbaut (Adresse: Sportzentrum 4). Auch die Gemeinde wollte den Abriss, jetztkündigt die Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm (SPÖ) Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt an. Laut “Liste brutalistischer Bauwerke in Österreich” auf Wikipedia gilt das Gebäude als “einziges aus dieser Zeit stammendes Hallenbad, das später nicht verändert wurde”. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (2 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14073091/Neusiedl-Denkmalschutz-fuer-Hallenbad-fix/14804384 (27.11.2020, Burgenland Heute: “Neusiedl: Denkmalschutz für Hallenbad fix”) +++ ORF-BERICHT LESEN:https://burgenland.orf.at/stories/3077988
Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder
Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen”
Wien (OTS) – “Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll [https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35]. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche” (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!
Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen
Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.
Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!
Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.
Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!
Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.
UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!
Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, 0676/772 34 33,
DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42 https://www.idms.at
Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Bundesregierung, Umwelt, Recht, Kultur, Raumordnung, Stadtplanung, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Umweltrecht
Ressorts: Innenpolitik, Wirtschaft Österreich
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2014/03/paragraph.jpg800800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-09-03 08:23:012025-09-07 21:27:38Initiative Denkmalschutz: "Beschleunigung von Großverfahren": Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder
Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst1911-13 als Dienstwohngebäudefür die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl). Nach jahrelangen Debattenzwischen Totalabriss und Komplettsanierung wurde jetzt ein Kompromiss erzielt: Rund zwei Drittel sollen saniert, der Rest soll abgerissen werden. Die Innsbrucker Immobilien GmbH sowie die Mehrheit des Bauausschusses unter dem Obmann Lucas Krackl (Bürgerliste “Für Innsbruck”; gemeinsam mit ÖVP) waren für einen Totalabriss eingetreten, weil man dadurch mehr Wohnungen zu einem günstigeren Preis hätte schaffen können, doch dann fand ein Sanierungsantrag von SPÖ-Stadtparteiobmann Helmut Buchacher mit Unterstützung der Grünen zur Überraschung aller im Gemeinderat eine Mehrheit. Man wollte auch diebaukulturelle und soziale Bedeutung des nicht denkmalgeschützten Schlachthofblocks würdigen, sodass man sich für die Erhaltung eines Großteils der Anlage entschieden hatte. Rückenwind für diese Entscheidung gaben nicht nur die Stadtplanung und der Gestaltungsbeirat, sondern auch – in diesem Fall unzuständige(!?!) – Beirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG), denn diese Gremien hätten sich gegen einen Abbruch ausgesprochen. Der Gestaltungsbeirat betonte bei einem Abriss auch die Gefahr, dass „dieses Beispiel Schule machen würde“ und „innerhalb kurzer Zeit der großflächige Verlust der bisher Innsbruck prägenden gründerzeitlichen Bausubstanz“ die Folge wäre. Jetzt sollen gerade die ältestenGebäudeteileSchlachthofgasse 2 bis 6 (Nr. 2: Dienstwohngebäude für Schlachthofangestellte, Nr. 4-6, ehem. Wohnhaus der Wohnfürsorge; erbaut 1911-13) sowie die jüngeren Gebäude in der Ingenieur-Etzel-Straße 24, 26 und 28 (auf der Nordwestseite Richtung Viaduktbögen) abgerissen und neu errichtet werden. Die prägenden Fassaden zur Erzherzog-Eugen-Straße und Matthias-Schmid-Straße bleiben erhalten. AKTUELLER TIROLER-TAGESZEITUNG-ARTIKEL:https://www.tt.com/artikel/17588446/knapp-50-millionen-euro-fuer-den-schlachthofblock-neu-in-innsbruck (27.11.2020, “Knapp 50 Millionen Euro für den ‘Schlachthofblock neu’ in Innsbruck”) +++ Weiterer aktueller Medienberichte in KRONE:https://www.krone.at/2285114 (27.11.2020, “Teilabriss: Streit um Innsbrucker Schlachthofblock entschieden”); MeinBezirk:https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/abbruch-neubau-sanierung-studentenwohnungen-und-barrierefreiheit_a4367381 (26.11.2020, “Schlachthof: Abbruch, Neubau, Sanierung, Studentenwohnungen und Barrierefreiheit”).
26.11.2020, Das Sanierungsprojekt auf “Innsbruck informiert” Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-plaene
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374
Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes
Geschäftszahl: 2025-0.578.612
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (Ministerialentwurf 35/ME)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der vorliegende Ministerialentwurf beinhaltet gravierende und inbesondere nachteilige Änderungen für die Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber argumentiert mit Verfahrensbeschleunigung, Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung. Faktum ist jedoch, dass alle beteiligten Bürgerinnen und Bürger durch die Edikt-only-Zustellung, Präklusion, verkürzte Fristen (von acht auf sechs Wochen) und den Entfall der Ediktalsperre (Hochsommerzeit sowie Weihnachtsferien) in ihrer Beteiligungsfähigkeit und ihrem Rechtsschutz gefährdet sind.
Vgl. APA-OTS-Pressseaussendung der Initiative Denkmalschutz (3.9.2025): “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder. Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250903_OTS0016)
Im ÖVP-SPÖ-NEOS Regierungsprogramm 2025-2029 “Jetzt das richtige tun. Für Österreich” findet sich im Kapitel “Entbürokratisierung und Verwaltung” das betreffende Thema “Verwaltungsverfahren” (Seite 222 f.; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-
bundesregierung/regierungsdokumente.html). Neben der Verfahrensbeschleunigung wird hier auch der Verbesserung der Qualität das Wort geredet. Der vorliegende Entwurf konterkariert jedoch gravierend letztere Zielsetzung, und verschlechtert die Qualität für die Zivilgesellschaft entscheidend. Im gleichen Kapitel findet sich unter “Transparenz” die Zielsetzung “Demokratische Teilhabe (…) stärken”. Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht eklatant diesen Ansprüchen! Daher wird der vorliegende Gesetzesentwurf von unserem Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich einsetzt, entschieden abgelehnt. Eine so gravierende Verschlechterung der Teilhabe für die Zivilgesellschaft widerspricht auch dem eigenen Regierungsprogramm!
Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht auch der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention (Bundesrecht). Vgl. dazu Artikel 6“Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten”. Darin heißt es im Absatz 3: “Die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sehen jeweils einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die verschiedenen Phasen vor, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Öffentlichkeit nach Absatz 2 zu informieren, und damit der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung während des umweltbezogenen Entscheidungsverfahrens gegeben wird.” (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004171)
Behörde bekommt mehr Zeit – Zivilgesellschaft soll hingegen in eklatante Zeitnot kommen!
Dass es nicht um eine reine Verfahrensbeschleunigung geht, zeigt der vorliegende Entwurf im § 44e Abs. 3 AVG. Hier nimmt sich besonders frech die Behörde selbst das Recht heraus, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche”. Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!
Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitiativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.
Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!
Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen. Es hat für unseren Verein den Anschein, dass es der Bundesregierung primär darum geht, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten. Das wäre dann eine besonders euphemistische Art der Verfahrensbeschleunigung.
Zweck und Zielsetzung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz ist “der Einsatz für den nachhaltigen Schutz und den Erhalt gefährdeter Kulturgüter und Kulturlandschaften im Rahmen der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege”. Der vorliegende Gesetzesentwurf greift hier gravierend negativ ein, denn insbesondere UVP- sowie SUP-Verfahren (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung; SUP = Strategische Umweltprüfung) sind für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von strategischer Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Im Namen des Vorstandes: Markus Landerer, DI Dr. Alexander Schmiderer, Dr. Reingard Hofbauer; Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, www.initiative-denkmalschutz.at, eMail: , ZVR-Nr.: 049 832 110, tel.: 0699 / 1024 4216
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2014/03/paragraph.jpg800800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-09-05 23:28:102025-09-29 09:56:55Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur AVG-Novelle
APA-OTS – Ressorts: KI, CI, Architektur/Bahn/Kultur/Oberösterreich/Politik
Initiative Denkmalschutz: Stadt Wels muss endlich Verantwortung für ihr historisches Stadtbild wahrnehmen! Anlass ‘Denksteinhaus’
Utl.: Drohender Abbruch des einzigartigen ehemaligen Bahnhofsgebäudes aus dem Jahr 1836 (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz (KJ)
Wien (OTS) – Im Zuge der Neugestaltung des KJ-Platzes ist der Abbruch des ‘Denksteinhauses’ (Bahnhofstraße 6) geplant. Das Haus war Bahnhof der Pferdeeisenbahn Budweis-Linz-(Wels)-Gmunden und hatte eine besondere architektonische Lösung mit zwei Durchfahrten für die Eisenbahn. Am 25.11. hat sich bereits der Kulturreferent der Stadt Wels, Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer (SPÖ) öffentlich für den Erhalt ausgesprochen [siehe: www.regionalinfo.at, www.wt1.at]. Der Verein Initiative Denkmalschutz unterstützt diesen Aufruf und appelliert an die Stadt Wels, das Gebäude zu bewahren. Auch der Österreichische Denkmalrat für das Industrieerbe (TICCIH-Austria) spricht sich in seiner aktuellen Stellungnahme mit Nachdruck für die Erhaltung aus, denn der Abbruch wäre ein “Verlust für die Wurzeln der Identität der Stadt als Mobilitätsdrehscheibe (…) mit europäischer Ausstrahlung”. Bereits einmal, 1995 konnte nach einem Sturm der Entrüstung der drohende Abriss abgewendet werden. Damals hatten sich der Museumsdirektor Dr. Wilhelm Rieß, der Chef des Musealvereins, Dr. Walter Aspernig, der Sprecher des Komitees zur Wiederbelebung der Pferdeeisenbahn, Dr. Heinz Schludermann sowie der berühmte Schriftsteller Alois Brandstetter vehement für die Erhaltung eingesetzt.
Das Bahnhofsgebäude (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz in Wels im Jahr 1848, zu sehen die beiden Durchfahrten für die Züge (rechts der 1959 abgerissene Semmelturm), nach einem Aquarell von Frh. von Mandelsloh
Nicht nur Denkmalamt: Stadt Wels trägt wesentlich Mitverantwortung!
Das Bundesdenkmalamt hat neuerlich die Unterschutzstellung des das ganze Gebäude erfassenden Inneren abgelehnt. Jedoch ist auf jeden Fall die Verantwortung und Schutzkompetenz der Stadt Wels gegeben (Schutz des erhaltenswerten Stadtbildes). Als Teil der ersten kontinentalen Mittelgebirgseisenbahn ist es von europäischer Bedeutung. Mit den Wachthäusern, Bahnhöfen, Geländedenkmalen (Originaltrassen) im Mühlviertel, Linz und Gmunden ist es ein wichtiges bauliches Dokument aus der Frühzeit des Eisenbahnwesens. Einzufordern ist daher der Schutz des Erscheinungsbildes des Gebäudes und des historischen Stadtbildes im Bereich des KJ-Platzes, einem der wichtigsten Stadtbilder in der gesamten Welser Stadtlandschaft.
Welser Politik ist gefordert historisches Stadtbild zu erhalten!
Jetzt ist die Stadt Wels gefordert, eine Ausarbeitung von Altstadtsatzungen für erhaltenswerte Stadtbilder nach dem Vorbild von Braunau und Freistadt (Ortssatzung gemäß OÖ Raumordnungsgesetz § 32 Abs. 7) sowie Steyr (eigenes baurechtliches Regime) zu machen, bevor weitere Zerstörungen drohen (wie Cafe Urbann, Fischergasse 3 etc.).
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter (Österreich)
Albert Neugebauer (Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz), mobil: 0664/283 47 75 www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/12/Denksteinhaus_Bahnhofstr-6_Wels_2020-11-30_IMG_1526a.jpg509800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-12-03 00:56:562021-08-04 17:42:45Initiative Denkmalschutz (OÖ): Stadt Wels muss endlich Verantwortung für ihr historisches Stadtbild wahrnehmen! Anlass 'Denksteinhaus'
Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.
Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.
Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.
Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”
Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!
Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds
Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).
Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen
Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.
Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)
Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk
Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.
28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024
Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.
Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig
Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.
Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten
Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at
Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/09/Obere-Amtshausg-41_c-Peter-Nowak_Foto-2025-09-10_0542.jpg800756IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-09-16 09:41:282025-10-13 11:02:33Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!
Hinter der nüchternen Nachkriegsfassade des Grand Hotel Europa am Bahnhofsvorplatz (Südtiroler Platz 2) verbarg sich bis vor kurzem ein reich dekorierter “Barocksaal”von 1888. (Ursprünglich erbaut wurde das Hotel Europa 1868-69 vom Ingenieur A. Haas, nach Brand 1881 umfassend saniert, 1943 durch Bomben weitgehend zerstört (außer u. a. Barocksaal), Wiederaufbau in neuen Formen 1950/51 von Otto Mayr, renoviert 2007 von Studio Sycamore (Raniero Botti).) Kaum hatte das Bundesdenkmalamt eine Unterschutzstellung dieses Barocksaals in Erwägung gezogen, wurde der historische Saal noch rasch zerstört. Jetzt herrscht Entsetzen in der Öffentlichkeit. Verantwortlich für die Zerstörung will aber niemand sein, der Vorbesitzer schiebt die Verantwortung auf den neuen Eigentümer zu und umgekehrt. Aufgedeckt wurde dieser unglaubliche Denkmalschutz-Skandal vom engagierten Gemeinderat Gerald Depaoli vonGerechtes Innsbruck. in einer Presseaussendung (14.1.2020): “Zerstörung des denkmalgeschützten Barocksaales im ehemali-gen Hotel Europa ist ein Bauskandal und Kulturfrevel der Sonderklasse!“. Depaoli zeigt sich fassungslos und höchst verärgert, obgleich “dieser ungeheuren ‘Immobilienspekulanten-Sauerei’ im ehemaligen Hotel Europa”. Laut Walter Hauser, Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Tirol, stand der Ende des 19. Jahrhunderts erbaute Saal nicht unter Denkmalschutz, man habe abererwogen, eine solche Unterschutzstellung vorzunehmen. Eine Begehung habe aber nach längerem Hinhalten erst Ende Dezember erfolgen können, doch da war der Saal bereits zerstört. In zwei weiteren Presseaussendungen (17.1.2020) deckt der Gemeinderat Depaoli weiter auf: „Nicht genug, dass der historische Barocksaal des ehemaligen Hotel Europa mutwillig zerstört wurde, nein, jetzt wird auch noch der vermutlich aufgrund der im Zuge der Zerstörung des Barocksaales beschädigte Luster um ein lächerliches Maximalangebot von 40 Euro im Internet neben dem restlichen Inventar des ehemaligen Hotels versteigert“, ärgert sich GR Gerald Depaoli über den weiteren rücksichtslosen Umgang mit diesem für viele Innsbruckerinnen und Innsbrucker so wichtigen Kulturgut. „Das Ziel des Gerechten Innsbruck in dieser Causa ist eindeutig definiert: Die Verantwortlichen für diesen Bauskandal und Kulturfrevel müssen zur Rechenschaft gezogen werden, schon alleine um zu verhindern, dass eine derartige Vorgangsweise Schule macht, und weitere schützenswerte Kulturgüter zerstört werden bevor das Denkmalamt selbige einer Prüfung unterzieht kann!“ sagt Gemeinderat Depaoli vom Team Gerechtes Innsbruck – die Unbestechlichen. Auch nimmt “Gerechtes Innsbruck” das Bundesdenkmalamt in die Pflicht! “So muss Landeskonservator Walter Hauser erklären, warum sich das Denkmalamt, von wem auch immer, mehrmals abweisen ließ, und welche Schritte er tatsächlich setzte, um einen dementsprechenden Prüfungstermin wahrnehmen zu können!“Depaoli ortetsogar einen Vertuschungsversuch des Bauskandals durch das Denkmalamt. Kulturlandesrätin Beate Palfrader erklärt nach Bekanntwerden dieses Skandals, dass „hier mit verwerflichen Methoden nicht nur Tiroler Kulturgut, sondern auch ein Teil Innsbrucker Geschichte zerstört wurde“. Auch die SPÖ fordert Konsequenzen und die FPÖ will Bürgermeister Georg Willi (Grüne) in die Pflicht nehmen. TIROLER TAGESZEITUNG WEITERLESEN:https://www.tt.com/artikel/17738226/entsetzen-ueber-zerstoerung-von-historischem-saal-in-innsbruck (15.1.2021, “Entsetzen über Zerstörung von historischem Saal in Innsbruck”) SOWIEhttps://www.tt.com/artikel/17742489/zerstoerter-barocksaal-im-hotel-europa-bleibt-aufreger (16.1.2021, “Zerstörter Barocksaal im Hotel Europa bleibt Aufreger”)
Weitere Medienberichte:
17. Jänner 2021, Krone Hotel Europa Innsbruck: Inventar wird online zu Spottpreisen verscherbelt: https://www.krone.at/2319863
Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss (Hrsg. / eds.), Architekturführer Innsbruck, Schriftenreihe des Archivs für Baukunst, Band 10, Innsbruck – Wien, 2017, Seite 61
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/01/Grand_Hotel_Europa_Innsbruck_BT0A2890_c-Simon-Legner_2018-09-09_CC_BY-SA_4-0_Wikipedia_a.jpg590800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-01-17 23:29:182021-01-17 23:48:48Hotel Europa / Innsbruck (Tirol): Entsetzen über Barocksaal-Zerstörung