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Parlamentarische Bürgerinitiative: “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Initiative Denkmalschutz, 30. März 2025

Parlamentarische Bürgerinitiative “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Keine Zerstörungen, wenn nicht gelindere Mittel und Alternativen möglich sind. Frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit als Pflicht! Abrisse im Zuge des U5-Baus in Wien unter Berufung auf das Eisenbahngesetz stoppen!

Im Zuge von Zerstörungen wertvollen Kulturgutes wird immer wieder als Grund mit dem Eisenbahngesetz (EisbG 1957) argumentiert. So beruft sich unlängst die Stadt Wien respektive die Wiener Linien hinsichtlich der geplanten Abrisse der Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) auf dieses EisbG. Eine Abänderung des
Bundesgesetzes wäre nur durch den Nationalrat möglich.

ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, bei der Interessensabwägung dem Kulturerbe mehr Gewicht einzuräumen bzw. als Mindestanforderung eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit als Verpflichtung im Eisenbahngesetz einzuführen (§ 31 f EisbG). Weiters mögen ebenso Privatpersonen oder zumindest NGOs Gelegenheit gegeben werden, zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (§ 31 d EisbG). Im konkreten Anlassfall möge der Nationalrat sich für den Erhalt der historischen Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 einsetzen. Auch das stadtbildprägende Eckgebäude Landstraßer Hauptstraße 13 war ursprünglich vom Abriss für den U3-Bau bedroht, doch konnte damals ein Abriss durch das Umsetzen einer Alternativlösung abgewendet werden. Heute steht das frühhistoristische Gründerzeithaus im 3. Bezirk nicht nur in einer Schutzzone, sondern sogar unter Denkmalschutz. Ein vorausschauendes, umfassenderes Verfahren, hätte so auch in logischer Konsequenz für den Bauwerber nach EisbG eine von Anfang an gegebene höhere Berechenbarkeit.

HIER PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE DOWNLOADEN (Bis zum Erreichen von 500 gültigen Unterschriften müssen diese auf Papier unterzeichnet werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe): Parlamentarische-BI_Kulturerbe-versus-Eisenbahngsetz_Initiative-Denkmalschutz

Das Anliegen wird nachdrücklich eingefordert und unterstützt von zwei NGOs: Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter und der Bürger:inneninitative Architektur Rebellion Österreich.

Währinger Gürtel 41

Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen Ubahn-Station “Michelbeuern” geopfert werden, Foto: 2024, (c) Stephan Erath

BEGRÜNDUNG: Am aktuellen Beispiel der Stadt Wien wird hier die Problematik erklärt. Die Wiener Linien planen in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Abriss der beiden stadtbildprägenden und als erhaltenswert anerkannten Gründerzeitbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41, um Platz für zwei neue Stationsgebäude im Rahmen des U5-Ausbaus zu schaffen. Obwohl beide Gebäude in Schutzzonen liegen und in Wien durch die §§ 60 Abs 1 lit. d, bzw. außerhalb von Schutzzonen per § 62 a Abs. 5a Bauordnung für Wien (Landesgesetz) vor dem Abriss grundsätzlich geschützt sind, ziehen die Wiener Linien für den Abriss das EisbG heran. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen problematisch: Neben den Problemen auf kommunalpolitischer Ebene (keine transparente Prüfung alternativer Lösungen, wie der häufig in der Vergangenheit auch in Wien durchgeführten Integration der Stationen und Technik in die Bestandsgebäude oder zumindest ein Erhalt der Fassade) wird auch die interessierte Öffentlichkeit überhaupt nicht informiert, geschweige denn kann diese ihre Meinung dazu kundtun. Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles drangesetzt, die Bevölkerung möglichst spät über den geplanten Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgesprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text in allen Unterlagen möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Erst als diese Informationen nicht mehr zurückzuhalten waren (den Mietern mussten Ersatzwohnungen angeboten werden) kam diese Info im Sommer/Herbst 2024 langsam ans Licht der Öffentlichkeit. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es entsteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken. Das Ausschließen der Öffentlichkeit steht auch im eklatanten Widerspruch zur Konvention von Faro (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratischen Teilnahme“). Dieses Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert (BGBl. III Nr. 23/2015). Ein verbesserter bzw. transparenterer Baugenehmigungsprozess im EisbG, der sämtliche historische Substanz miteinbezieht und berücksichtigt (auch wenn das Objekt “nur” nach Landesgesetzen wie der Wiener Bauordnung geschützt ist), würde aktuellen demokratiepolitischen Anforderungen gerecht und erscheint durch die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Bauprojekten nach EisbG (wie zB die angedachten Erweiterungen des U-Bahnnetzes in Wien) im Zuge des Ausbaus des Schienennetz geboten.

KONTAKTINFORMATIONEN:

Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich,
www.initiative-denkmalschutz.at, Tel.: 0699 / 1024 4216

Mag. Stephan Erath, Architektur Rebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria, Tel.: 0681 / 1054 1664

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

APA-OTS-Presseaussendung, 3. September 2025

Channel: Politik, Wirtschaft

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen”

Wien (OTS) – “Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll [https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35]. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche” (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.

Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!

Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.

UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!

Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Breite Front von NGOs gegen AVG- und UVP-Novelle

Unsere NGOs, die Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria und weitere zahlreiche NGOs lehnen diese Gesetzesnovellen entschieden ab, die gravierende Auswirkungen auf Kosten der Zivilgesellschaft haben werden!

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, 0676/772 34 33,
DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Bundesregierung, Umwelt, Recht, Kultur, Raumordnung, Stadtplanung, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Umweltrecht
Ressorts: Innenpolitik, Wirtschaft Österreich

Krems: Bresche ins UNESCO-Welterbe Wachau? Stadt Krems beabsichtigt Abriss in Schillerstraße 2-4 zu bewilligen! Denkmalamt muss handeln!

APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz, 30.3.2020

Krems: Bresche ins UNESCO-Welterbe Wachau? Stadt Krems beabsichtigt Abriss in Schillerstraße 2-4 zu bewilligen! Denkmalamt muss handeln! Forderung nach Erhalt der beiden über 150 Jahre alten Häuser! Initiative Denkmalschutz unterstützt örtliche Bürgerinitiative

Wien (OTS) – Noch 1999 galten im Denkmalamt die frühhistoristischen Häuser in der Schillerstraße – zentrale Achse zwischen der Kremser Innenstadt und der Altstadt von Stein sowie in der Kernzone(!) des Welterbes gelegen – als schutzwürdig. Jetzt, nachdem die Wachau im Jahr 2000 zum Weltkulturerbe erklärt wurde, plötzlich nicht mehr?

Denkmalamt muss Not-Unterschutzstellung aussprechen!

Das Bundesdenkmalamt ist berechtigt, eine sofort gültige Unterschutzstellung auszusprechen (Mandatsbescheid gemäß § 57 AVG). Dies ist wohl die wirkungsvollste und vielleicht auch die letzte Möglichkeit, den Abbruch so kurzfristig zu verhindern.

Nach großen Versäumnissen: Stadt Krems ist jetzt gefordert!

Die Stadt Krems kann gemäß NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG 2014) eigene Schutzzonenwidmungen verordnen. Es ist höchst an der Zeit, dass die Stadt Krems endlich ihre eigene Verantwortung wahrnimmt und den „historisch erhaltungswürdigen Baubestand“ in der gesamten Stadt überprüft und ggf. unter Schutz stellt (§ 30 Abs. 2 Z. 1; § 31 Abs. 8). Unabhängig davon besteht – wie woanders erfolgreich geschehen – für Bürgermeister und Stadtverantwortliche die Möglichkeit, mittels politischer Verhandlungen den Eigentümer vom Abbruch abzubringen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Ältere iD-Berichte:

Kremser Schillerstraße: Welterbebeirat nicht gegen Abriss (7.3.2020): Die beiden Gebäude Schillerstraße 2-4 liegen in der Kernzone des UNESCO-Welterbes Wachau, trotzdem sollen die Häuser einem Neubauprojekt weichen, denn die Häuser stehen nicht unter Denkmalschutz und befinden sich in keiner Schutzzone. Jetzt hat auch der Welterbebeirat keine Einwände gegen einen möglichen Abriss geäußert. (Der Welterbebeirat setzt sich aus drei stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Mag. Ruth Pröckl, Bundeskanzleramt, als „State Party“ zuständig für das Welterbe in Österreich; Mag. Martin Grüneis, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur, sowie Mag. Roman Janacek, Region Wachau, Bürgermeister der Gemeinde Bergern. Quelle: https://www.weltkulturerbe-wachau.at/weltkulturerbe-wachau/management). NÖN-Artikel weiterlesen (2.3.2020): https://www.noen.at/krems/krems-beirat-gibt-gruenes-licht-fuer-bauprojekt-krems-bauprojekt-schillerstrasse-194746759. Gleichzeitig wird 20 Jahre Welterbestatus Wachau gefeiert. NÖN-Artikel weiterlesen (7.3.2020): https://www.noen.at/krems/20-jahr-jubilaeum-wachau-feiert-welterbe-status-krems-welterbe-wachau-194751180. +++ Älterer iD-Bericht (12.2.2020): Noch 1999 hat das Bundesdenkmalamt den Abschnitt bei der Schillerstraße 2-4 für Denkmalschutzwürdig erachtet. Doch eine aktuelle Überprüfung seitens des Denkmalamtes ergab jetzt, dass die Bedeutung die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nicht rechtfertigt. Jetzt liegt der Ball wieder bei der Stadt Krems, denn diese könnte Schutzzonen verordnen, doch auch eine solche könnte zu spät kommen für diese beiden Häuser. NÖN-Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.noen.at/krems/ball-liegt-nun-bei-stadt-kremser-schillerstrasse-denkmalamt-haelt-sich-zurueck-krems-bundesdenkmalamt-schutzzone-bau-190749297 +++ iD-Bericht (7.2.2020): Stadt Krems entdeckt Schutzzone, für Schillerstraße zu spät? Aktueller Anlassfall Schillerstraße 2-4: In der Bevölkerung wächst die Sorge um den historischen Baubestand in Krems. Eine Entwicklung, die nun die Politik zum Handeln zwingt. Die Schutzzone ist als Möglichkeit für Gebäude entdeckt worden, die – wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen – vor einen möglichen Abriss gerettet werden können. Einen Sündenbock für die Bedrohung historischer Gebäude durch Bauträger hat die Opposition übrigens im Gestaltungsbeirat der Stadt Krems gefunden, dessen Mitglieder mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP neu bestellt wurde. NÖN-Artikel weiterlesen (7.2.2020): https://www.noen.at/krems/historischer-baubestand-krems-entdeckt-die-schutzzone-krems-bauen-schutzzone-reinhard-weitzer-denkmalschutz-189462151. +++Weitere Medienberichte in der NÖN: “Schillerstraße: Anrainer proben Aufstand wegen Bauprojekt” (21.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-anrainer-proben-aufstand-wegen-bauprojekt-krems-bauprojekt-streit-richard-scholter-185792288 ; “Leserbrief: Schillerstraße braucht Schutzzone” (27.1.2020): https://www.noen.at/leserbriefe/leserbrief-schillerstrasse-braucht-schutzzone-krems-leserbrief-187630700; “Schillerstraße: Suche nach Kompromiss wegen Bauprojekt” (30.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-suche-nach-kompromiss-wegen-bauprojekt-krems-reinhard-resch-bauprojekt-187651797.

Krems (NÖ): Schutzzone Schillerstraße wird kommen, doch zu spät für Nr. 2-4

Die beiden über 150 Jahre alten Häuser Schillerstraße 2-4 stehen jetzt vor dem Abbruch. Der Kremser Gemeinderat hat zwar jetztin Vorbereitung einer Schutzzone – eine Bausperre rund um die Schillerstraße beschlossen, doch die wird für die beiden Gebäude zu spät kommen.  Die Häuser Schillerstraße 2-4 liegen in der Kernzone des UNESCO-Welterbes Wachau, und stehen nicht unter Denkmalschutz, obwohl noch 1999 hat das Bundesdenkmalamt den Abschnitt bei der Schillerstraße 2-4 für Denkmalschutzwürdig erachtet hatte. Doch eine aktuelle Überprüfung seitens des Denkmalamtes ergab, dass die Bedeutung die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nicht rechtfertigt. NÖN-Artikel WEITERLESEN: https://www.noen.at/krems/krems-historischer-baubestand-schutzzone-wird-kommen-krems-schutzzone-bausperre-gemeinderat-krems-schillerstrasse-212568731 +++ (2.6.2020): P3TV-VIDEO “Protest gegen Abriss in Krems” (2 min; 2.6.2020): https://www.p3tv.at/webtv/10234-protest-gegen-abriss-in-krems.

APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz, 30.3.2020

Krems: Bresche ins UNESCO-Welterbe Wachau? Stadt Krems beabsichtigt Abriss in Schillerstraße 2-4 zu bewilligen! Denkmalamt muss handeln! Forderung nach Erhalt der beiden über 150 Jahre alten Häuser! Initiative Denkmalschutz unterstützt örtliche Bürgerinitiative

Wien (OTS) – Noch 1999 galten im Denkmalamt die frühhistoristischen Häuser in der Schillerstraße – zentrale Achse zwischen der Kremser Innenstadt und der Altstadt von Stein sowie in der Kernzone(!) des Welterbes gelegen – als schutzwürdig. Jetzt, nachdem die Wachau im Jahr 2000 zum Weltkulturerbe erklärt wurde, plötzlich nicht mehr?

Denkmalamt muss Not-Unterschutzstellung aussprechen!

Das Bundesdenkmalamt ist berechtigt, eine sofort gültige Unterschutzstellung auszusprechen (Mandatsbescheid gemäß § 57 AVG). Dies ist wohl die wirkungsvollste und vielleicht auch die letzte Möglichkeit, den Abbruch so kurzfristig zu verhindern.

Nach großen Versäumnissen: Stadt Krems ist jetzt gefordert!

Die Stadt Krems kann gemäß NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG 2014) eigene Schutzzonenwidmungen verordnen. Es ist höchst an der Zeit, dass die Stadt Krems endlich ihre eigene Verantwortung wahrnimmt und den „historisch erhaltungswürdigen Baubestand“ in der gesamten Stadt überprüft und ggf. unter Schutz stellt (§ 30 Abs. 2 Z. 1; § 31 Abs. 8). Unabhängig davon besteht – wie woanders erfolgreich geschehen – für Bürgermeister und Stadtverantwortliche die Möglichkeit, mittels politischer Verhandlungen den Eigentümer vom Abbruch abzubringen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Ältere iD-Berichte:

Kremser Schillerstraße: Welterbebeirat nicht gegen Abriss (7.3.2020): Die beiden Gebäude Schillerstraße 2-4 liegen in der Kernzone des UNESCO-Welterbes Wachau, trotzdem sollen die Häuser einem Neubauprojekt weichen, denn die Häuser stehen nicht unter Denkmalschutz und befinden sich in keiner Schutzzone. Jetzt hat auch der Welterbebeirat keine Einwände gegen einen möglichen Abriss geäußert. (Der Welterbebeirat setzt sich aus drei stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Mag. Ruth Pröckl, Bundeskanzleramt, als „State Party“ zuständig für das Welterbe in Österreich; Mag. Martin Grüneis, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur, sowie Mag. Roman Janacek, Region Wachau, Bürgermeister der Gemeinde Bergern. Quelle: https://www.weltkulturerbe-wachau.at/weltkulturerbe-wachau/management). NÖN-Artikel weiterlesen (2.3.2020): https://www.noen.at/krems/krems-beirat-gibt-gruenes-licht-fuer-bauprojekt-krems-bauprojekt-schillerstrasse-194746759. Gleichzeitig wird 20 Jahre Welterbestatus Wachau gefeiert. NÖN-Artikel weiterlesen (7.3.2020): https://www.noen.at/krems/20-jahr-jubilaeum-wachau-feiert-welterbe-status-krems-welterbe-wachau-194751180. +++ Älterer iD-Bericht (12.2.2020): Noch 1999 hat das Bundesdenkmalamt den Abschnitt bei der Schillerstraße 2-4 für Denkmalschutzwürdig erachtet. Doch eine aktuelle Überprüfung seitens des Denkmalamtes ergab jetzt, dass die Bedeutung die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nicht rechtfertigt. Jetzt liegt der Ball wieder bei der Stadt Krems, denn diese könnte Schutzzonen verordnen, doch auch eine solche könnte zu spät kommen für diese beiden Häuser. NÖN-Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.noen.at/krems/ball-liegt-nun-bei-stadt-kremser-schillerstrasse-denkmalamt-haelt-sich-zurueck-krems-bundesdenkmalamt-schutzzone-bau-190749297 +++ iD-Bericht (7.2.2020): Stadt Krems entdeckt Schutzzone, für Schillerstraße zu spät? Aktueller Anlassfall Schillerstraße 2-4: In der Bevölkerung wächst die Sorge um den historischen Baubestand in Krems. Eine Entwicklung, die nun die Politik zum Handeln zwingt. Die Schutzzone ist als Möglichkeit für Gebäude entdeckt worden, die – wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen – vor einen möglichen Abriss gerettet werden können. Einen Sündenbock für die Bedrohung historischer Gebäude durch Bauträger hat die Opposition übrigens im Gestaltungsbeirat der Stadt Krems gefunden, dessen Mitglieder mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP neu bestellt wurde. NÖN-Artikel weiterlesen (7.2.2020): https://www.noen.at/krems/historischer-baubestand-krems-entdeckt-die-schutzzone-krems-bauen-schutzzone-reinhard-weitzer-denkmalschutz-189462151. +++Weitere Medienberichte in der NÖN: “Schillerstraße: Anrainer proben Aufstand wegen Bauprojekt” (21.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-anrainer-proben-aufstand-wegen-bauprojekt-krems-bauprojekt-streit-richard-scholter-185792288 ; “Leserbrief: Schillerstraße braucht Schutzzone” (27.1.2020): https://www.noen.at/leserbriefe/leserbrief-schillerstrasse-braucht-schutzzone-krems-leserbrief-187630700; “Schillerstraße: Suche nach Kompromiss wegen Bauprojekt” (30.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-suche-nach-kompromiss-wegen-bauprojekt-krems-reinhard-resch-bauprojekt-187651797.