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Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!

Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.

Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. 

Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.

Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?

Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.

UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)

Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!

Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).

Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)

Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:

Sehr geehrte Bezirksvorstehung,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,

seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):

Unsere zwei Fragen dazu:

1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?

2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September  / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.

Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216

Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)

PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien

§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).

Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358

Initiative Denkmalschutz, 5. April 2023

Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof

Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II

Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.

Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.

Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).

Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.

Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)

Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38

Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.

Werndlhof

Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634

Denkmalliste / Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/service/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19

Taborstraße, u.a. Hotel National (Wien): Vorläufige Stellungnahme Planentwurf 8318

Vorläufige (!) Stellungnahme zum Planentwurf 8318 der Initiative Denkmalschutz, 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Taborstraße, Schmelzgasse, Große Mohrengasse 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt
Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8318 (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8318.html

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. (…)

[Anmerkung: der Bauausschuss tagt am 9. September, voraussichtliche Beschlussfassung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 21. September zu befürchten]

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Große Mohrengasse 11-13
Unverständlich erachtet unser Verein, dass dieser Teil der breit gelagerten historischen Krankenhausanlage nicht als Schutzzone gewidmet werden soll. Es wird daher eindringlich empfohlen, auch den Trakt rechts (nördlich) vom dominanten Mittelrisalit (auf Höhe der Kreuzung Komödiengasse) als Schutzzone zu widmen. Laut Dehio-Handbuch wurde dieser nördliche Trakt von Franz Ritter von Neumann 1903-05 erbaut (Seite 7). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2153028,16.3823002,3a,75y,289.87h,121.52t/data=!3m6!1e1!3m4!1se5KT7LHiHZMohSGDwTY0xg!2e0!7i16384!8i8192 (bez. Foto anbei)

Taborstraße 8, 8a, 8b (Große Mohrengasse 3, 3a, 3b) Hotel (City-) Central, erbaut 1914, von Siegfried Theiß und Hanns Jaksch. Großer, prägender Hotelbau mit secessionistisch-neoklassizistischer Gliederung. Hier wird empfohlen auch die dominante Innenhofausbildung mit Erkern u.ä. mit Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen, sodass auch die Fassadenausprägungen zum Innenhof hin erhalten bleiben bzw. geschützt werden (nicht wie jetzt mit Planentwurf vorgesehen mit undifferenzierter „85 % Beschränkung der bebaubaren Fläche“; also ohne Baufluchtlinien nach Innen hin). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2133406,16.3808817,63a,35y,289.87h,45.04t/data=!3m1!1e3

Taborstraße 18 (Schmelzgasse 2), ehem. Hotel National
Dieses in der Hotel-Geschichte einzigartige Haus aus der Frühzeit des Historismus erachtet der Verein auch mit der inneren Struktur/Räumlichkeiten und den Innenhöfen als klar erhaltenswürdig, insbesondere der hufeisenförmige Innenhof ist für das Frühgründerzeithaus besonders charakteristisch. Die Schutzzonenwidmung für dieses Gebäude wird daher grundsätzlich sehr begrüßt. Doch ebenso wichtig wäre es, dass die Baufluchtlinien exakt den Fassadenfronten zu den Innenhöfen hin angeglichen bleiben – derzeit sind beide Innenhöfe ja in ihrem Bestand gewidmet. Die jetzt im Planentwurf vorgesehene Innenhofwidmung an anderer Stelle bereitet die Entkernung des Gebäudes widmungstechnisch vor, dies lehnt unser Verein strikt ab. Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2156086,16.3798448,81a,35y,90h,45.03t/data=!3m1!1e3 (bez. Foto anbei)

[Ergänzung: Hotel National Presseaussendungen:
21.7.2017: Taborstraße 18: Das erste Grand Hotel Wiens darf nicht filetiert werden
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/taborstrasse-18-das-erste-grand-hotel-wiens-darf-nicht-filetiert-werden-2172017/
10.11.2016: Grand Hotel National: Initiative Denkmalschutz unterstützt Petition zum Erhalt, 10.11.2016
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/grand-hotel-national-initiative-denkmalschutz-unterstuetzt-petition-zum-erhalt-10112016/]

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter

Krankenhaus Hietzing (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Abriss Pavillon 2

Initiative Denkmalschutz, 3. Oktober 2024

Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Krankenhaus Hietzing (ehem. Krankenhaus Lainz) – Abriss Pavillon 2

Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising

Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 als Kaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringer erbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.

Krankenhaus Hietzing

Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. (“Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)”): “Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.” kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).

Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19

 

Weitere Infos:

Stadt Wien: Klinik Hietzing Neu – Modernisierung der Gesundheitseinrichtung: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/klinik-hietzing-neu

 

Fasanviertel (Wien): Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme Planentwurf 8254

Initiative Denkmalschutz

Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme zum Planentwurf 8254 (Fasanviertel), 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße. Öffentliche Auflage (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8254.html

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. Da auch noch andere Planentwürfe gleichzeitig in öffentlichen Auflage sind, war es uns bis dato in dieser kurzen Zeit nicht möglich einen Lokalaugenschein über das gesamte Plangebiet zu machen.

[Anmerkung: der Bauausschuss tagte heute, 9. September, Beschlussfassung war bereits für die nächste Bezirksvertretungssitzung am 17. September vorgesehen, wurde aber jetzt verschoben, laut heutigem Telefonat einer Bezirksrätin mit unserem Verein]

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm

Khunngasse 20, 1030 Wien

Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 (mit expressionistischen Einfluss) nach Plänen von Rudolf Scherer, im aktuellen Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen, Foto: 2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen (Foto anbei)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz

Franzensbrückenstraße (Wien): Vorläufige Stellungnahme Planentwurf 8319

Vorläufige (!) Stellungnahme zum Planentwurf 8319, 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Franzensbrückenstraße, Praterstern, Stoffellagasse und Vivariumstraße im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Franzensbrückenstraße 9
Die neu im Planentwurf vorgesehene Schutzzonenwidmung war bereits mehr als überfällig und wird daher sehr begrüßt. Ergänzend wird vorgeschlagen das ehemalige Hotel Cristall in der Franzensbrückenstraße 9 in die Schutzzone aufzunehmen (Foto Google Maps). Das zweistöckige Haus wurde 1822 erbaut (biedermeierliches Lünettenrelief im 1. Stock erhalten) und die Fassade wurde – dem Anschein nach – später in Art Deco Formen adaptiert. (Baualter Quelle: Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public). (bez. Foto anbei).

Franzensbrückenstraße 13 und Helenengasse 14
Begrüßt wird die Aufnahme des vorgründerzeitlichen Gebäudes Franzensbrückenstraße 13 in die Schutzzone. Recht unmotiviert/undifferenziert erfolgt jedoch unserer Meinung nach die Schutzzonenabgrenzung zum Hof hin. Warum nur die vordere Hälfte des Hofbereiches (in Richtung Franzensbrückenstraße) als Schutzzone ausgewiesen werden soll, nicht jedoch die hintere, erschließt sich kulturhistorisch nicht. Die Begründung im Erläuterungsbericht zielt darauf ab, dass ein Neubau in der Helenengasse 14 ermöglicht werden soll. Denn auf Seite 10 des Erläuterungsberichts heißt es: „Da insbesondere der Straßentrakt dieses Objekts [Franzensbrückenstraße 13] schützenswert ist, wird der Hofbereich nur bis zur hinteren Baufluchtlinie an der Helenengasse [Nr. 14] mit in die Schutzzone aufgenommen. Damit soll auch die Herstellung eines Straßentraktes an der Helenengasse, entsprechend der vorgeschlagenen Widmung, ermöglicht werden.“ (Foto Google Maps). Wir empfehlen, auch die hintere Hofhälfte, also die Helenengasse 14 auch als Schutzzone zu widmen.

Ob das für den Abriss vorgesehene Gründerzeithaus Stoffellagasse 7 mit offenbar abgeschlagener(?) Gründerzeitfassade erhaltenswert ist, können wir nicht abschließend beurteilen. Hier fehlen uns Informationen über die innere Gestaltung des Hauses. Foto Google Maps.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz

Fasanviertel (Wien): Finale Stellungnahme zum Planentwurf 8254

Nach unserem Protest bei der Bezirksvertretung Landstraße, die Bezirksstellungnahme vor Ende der öffentlichen Auflagefrist (1.10.) abzugeben, ist jetzt doch – erfreulicher Weise – geplant diese am 15. Oktober in einer Sondersitzung zu beschließen (vgl. unseren Protest im iD-Artikel (21.8.2020): “Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger! “: siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger).

 

Initiative Denkmalschutz, 1. Oktober 2020

Finale Stellungnahme zum Planentwurf 8254 – Fasanviertel

(unsere vorläufige, unvollständige Stellungnahme vom 7. September:  https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/fasanviertel-wien-vorlaeufige-unvollstaendige-stellungnahme-planentwurf-8254)

Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die im aktuellen Planentwurf ausgewiesenen Schutzzonenwidmungen werden sehr begrüßt. Darüber hinaus empfehlen wir folgende Gebäude in die Schutzzone aufzunehmen:

Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm

Khunngasse 20, 1030 Wien

Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 (mit expressionistischen Einfluss) nach Plänen von Rudolf Scherer, im aktuellen Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen, Foto: 2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 (siehe Foto) mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen.

 

Zu prüfen/überlegen wären auch noch folgende Objekte in die Schutzzone aufzunehmen:

Das Gründerzeithaus Landstraßer Gürtel 21 (Ecke Hohlweggasse 39), erbaut 1894, mit großteils abgeschlagener Fassade, bildet gemeinsam mit dem der Hohlweggasse gegenüberliegendem – in der Schutzzone gelegenen – Gebäude Landstraßer Gürtel 19 (Ecke Hohlweggasse 46) eine markante städtebauliche Ecksituation. (Foto Google Maps: https://www.google.at/maps/place/Landstra%C3%9Fer+G%C3%BCrtel+21,+1030+Wien/@48.1880705,16.3865856,67a,35y,39.47t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x476d076212fc396d:0x4f8550fca14b09da!8m2!3d48.1884887!4d16.3868145)

Landstraßer Gürtel 33 (Ecke Kleistgasse 32), „Freiheits-Hof“ (Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Landstrasser_Guertel_33_DSC_9043w.jpg). Eigentumswohnhaus, erbaut 1954/1955, benannt zur Erinnerung an den Abschluss des österreichischen Staatsvertrags im nahegelegenen Oberen Belvedere (15. Mai 1955). Der von Johann Wolfsberger geschaffene Fassadenschmuck hat lokale Bezugspunkte: “Ballonaufstieg 1784” (Ballonfahrten, Johann Georg Stuwer) und “Tierhetztheater 1790” (Hetztheater). (Quellen: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Freiheitshof bzw. mit Fotos: https://www.austriasites.com/vienna/bezirk03_freiheitshof.htm).

Dem Freiheitshof der Kleistgasse gegenüber liegt das 1894 erbaute Gründerzeithaus Landstraßer Gürtel 35 (Ecke Kleistgasse 33). Trotz großteils abgeschlagener Fassade bildet dieses Gebäude städtebaulich eine markantes Eckhaus für den Landstraßer Gürtel, der großteils seiner gründerzeitlichen Charakteristik beraubt wurde. (Foto Google Maps Landstraßer Gürtel 33-35: https://www.google.at/maps/place/Landstra%C3%9Fer+G%C3%BCrtel+35,+1030+Wien/@48.1880106,16.388721,68a,35y,39.45t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x476d0761f3de8925:0x3ec0baf7baea3c49!8m2!3d48.1883645!4d16.3891258).

 

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Taborstraße, u.a. Hotel National (Wien): Finale Stellungnahme Planentwurf 8318

Nach unserem Protest bei der Bezirksvertretung Leopoldstadt, die Bezirksstellungnahme vor Ende der öffentlichen Auflagefrist (1.10.) abzugeben, ist jetzt doch – erfreulicher Weise – geplant diese am 19. Oktober (ab 17:00 Uhr) in einer Sondersitzung im Festsaal des Neuen Rathauses zu beschließen (vgl. unseren Protest im iD-Artikel (21.8.2020): “Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger! “: siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger).

 

Initiative Denkmalschutz, 1. Oktober 2020

Stellungnahme zum Planentwurf 8318

(unsere vorläufige, unvollständige Stellungnahme vom 7. September: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/taborstrasse-u-a-hotel-national-wien-vorlaeufige-stellungnahme-planentwurf-8318).

Für das Gebiet zwischen Taborstraße, Schmelzgasse, Große Mohrengasse 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Große Mohrengasse 11-13
Unverständlich erachtet unser Verein, dass dieser Teil der breit gelagerten historischen Krankenhausanlage nicht als Schutzzone gewidmet werden soll. Es wird daher eindringlich empfohlen, auch den Trakt rechts (nördlich) vom dominanten Mittelrisalit (auf Höhe der Kreuzung Komödiengasse) als Schutzzone zu widmen. Laut Dehio-Handbuch (Seite 7) wurde dieser nördliche Trakt von Franz Ritter von Neumann 1903-05 erbaut. Siehe Google Maps Foto Fassadenfront Große Mohrengasse 11.

Taborstraße 8, 8a, 8b (Große Mohrengasse 3, 3a, 3b) Hotel (City-) Central, erbaut 1914, von Siegfried Theiß und Hanns Jaksch. Großer, prägender Hotelbau mit secessionistisch-neoklassizistischer Gliederung. Hier wird empfohlen auch die dominante Innenhofausbildung mit Erkern u.ä. mit Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen, sodass auch die Fassadenausprägungen zum Innenhof hin erhalten bleiben bzw. geschützt werden (nicht wie jetzt mit Planentwurf vorgesehen mit undifferenzierter „85 % Beschränkung der bebaubaren Fläche“; also ohne Baufluchtlinien nach Innen hin). Siehe Google Maps Foto Taborstraße 8 Innenhof.

Taborstraße 18 / Schmelzgasse 2, ehem. Grand Hotel National

Zwischen Wiens allererstem Bahnhof und der Innenstadt entstand das wohl früheste Grand Hotel der Monarchie, eines oder das fortschrittlichste Hotel Europas seiner Zeit, Markstein und Orientierungsbau für spätere Hotels sowie dem Wohnbau der Wiener Ringstraße. Einer der luxuriösesten Bauten seiner Zeit und Schlüsselwerk der Wiener Architektur des 19. Jahrhunderts, geplant von den beiden berühmten Ringstraßenarchitekten Christian Ludwig Förster und Theophil Hansen. Dachgarten mit Springbrunnen und Blick über Wien, Hebevorrichtung für Gäste – noch vor Erfindung des Aufzugs, Heiß- und Kaltluft mittels Dampfmaschine sowie Wasserklosetts boten damals Luxus pur. In dem Gebäude wurde auch ein Café eingerichtet. Das Besondere an diesem Kaffeehaus war der außerordentlich große Reichtum an Zeitungen. Es war etwa das einzige Lokal in ganz Wien, welches den Besuchern die britische “Times” anbieten konnte. Zu den Hauptattraktionen des Hauses gehörte ein Dachgarten mit Aussichtsterrasse. Auf dieser Dachterrasse wurde später (1862) das Porträtatelier mit speziellem Glas-Dach errichtet, in dem der Fotograf Emil Rabending das berühmte Foto von Kaiserin Elisabeth mit voluminöser Kleiderschleppe anfertigte. Die Atelierräume sind bis heute erhalten und stellen eine der letzten erhaltenen Fotografenateliers des 19. Jh. in Wien dar. Die auf Fotografiegeschichte spezialisierte Kunsthistorikerin Monika Faber (langjährige Albertina-Fotokuratorin und seit 2011 Leiterin einer privaten Forschungsinstitution und Photoinstituts Bonartes) bezeichnete die „heute noch existierenden Räumlichkeiten“ als „einzige Überreste einer außergewöhnlichen Fotoatelier-Kultur in Wien“ (Zeitungsartikel: „Kaiserin im Grand Hotel“, in: Wiener Zeitung, 21. September 2019).

Umso bedauerlicher ist es, dass das Bundesdenkmalamt das Gebäude nur in wenigen Teilbereichen im September 2018 unter Denkmalschutz gestellt hat (straßenseitige Außenerscheinung, das Innere des ehemaligen Gasthofs, das Hauptstiegenhaus sowie die Durchfahrt in der Taborstraße). Im Bewusstsein einer allzu späten, klassischen Anlass-Unterschutzstellung (das Unterschutzstellungsverfahren wurde erst eingeleitet, nachdem das benachbarte Krankenhaus der Barmherzigen Brüder das Haus angekauft und erste Erweiterungspläne bereits artikuliert hatte), verzichtete das Bundesdenkmalamt offenbar auf eine weitergehende Unterschutzstellung. Ob dieser hochbedeutenden architekturhistorischen gut erhaltenen Bausubstanz ist diese Entscheidung seitens des Denkmalamtes für unseren Verein mehr als unverständlich und in keiner Weise nachvollziehbar. Dieses in der Hotel-Geschichte einzigartige Haus aus der Frühzeit des Historismus erachtet unser Verein daher auch mit der inneren Struktur/Räumlichkeiten sowie den beiden Innenhöfen (u.a. ein charakteristischer, großer hufeisenförmige Innenhof) als klar erhaltenswürdig. Die Schutzzonenwidmung für dieses Gebäude wird daher grundsätzlich sehr begrüßt. Doch ebenso wichtig wäre es, dass die Baufluchtlinien exakt den Fassadenfronten zu den Innenhöfen hin angeglichen bleiben – derzeit sind beide Innenhöfe ja in ihrem Bestand gewidmet. Die jetzt im Planentwurf vorgesehene Innenhofwidmung an anderer Stelle bereitet die Entkernung und damit Zerstörung im Inneren des Gebäudes widmungstechnisch vor, dies lehnt unser Verein strikt ab. Siehe Google Maps Foto Taborstraße 18 Luftbild Innenhöfe.

Weitere Infos/Literatur zum ehem. Grand Hotel National, Taborstraße 18:

Petition „Rettet das ehemalige Hotel National – kein Abriss der Taborstraße 18!“ (nov. 2016, in der Petitionssitzung im April 2017 abschließend behandelt): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=788ddaf45c354c658847c87d49cd6390

– Stefan Ohrhallinger, Ehemaliges “Grand Hotel National” in Wien vom Abriss bedroht, in: Zeitschrift „Denkma[i]l“, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 24/2017, Seite 14f., siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/DenkMail_Nr-24-2017_web.pdf

– 12seitiger Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes: Ehem. Grand Hotel National, Stellung unter Denkmalschutz (Teilunterschutzstellung), 24. September 2018 (GZ: BDA-39054.obj/0011-RECHT/2018)

APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz (21.7.2017): „Das erste Grand Hotel Wiens darf vom Bundesdenkmalamt (BDA) nicht filetiert werden!“ (2., Taborstraße 18). Für den von Ludwig Förster und Theophil Hansen 1848 erbauten herausragenden Markstein späterer Ringstraßenhotels ist eine Teilunterschutzstellung in potemkinscher Manier zu befürchten, siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170721_OTS0028

– Nachtrag: APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz (10.11.2016): “Wien-Leopoldstadt: Ehem. Grand Hotel National muss erhalten bleiben! Initiative Denkmalschutz unterstützt die soeben gestartete Petition. Ein wichtiges Frühwerk des berühmten Ringstraßenarchitekten Theophil Hansen am Karmeliterplatz soll – trotz Schutzzone – für die Erweiterung eines Spitals abgerissen werden.”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161110_OTS0014

– Hotel National auf Wien Geschichte Wiki: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Hotel_National sowie auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hotel_National_(Wien)

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Wien Baumgarten mit Casino: Stellungnahme Planentwurf 8301

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8301

18.02.2020

Für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Hochsatzengasse, Hellmesbergergasse im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Oberbaumgarten

Beschreibung des Baubestandes im Plangebiet

Im Erläuterungsbericht (Seite 6 f.) wird Folgendes ausgeführt: „Erhaltenswerte Gebäude: Das Erscheinungsbild des Gebäudeensembles Villensiedlung ist bis heute erhalten, soll auch weiterhin – durch die erstmalige Festsetzung einer Schutzzone – als Denkmal bürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg erhalten bleiben. Im Bereich der Lautensackgasse (ONr. 23 [heute Neuapostolische Kirche aus 2014, Vorgänger-Kirchenbau aus 1972], 25, 27, 31, 33 und 37), Pierrongasse (ONr. 1-3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), Hellmesbergergasse (ONr: 2, 4, 8, 12, 14, 16 und 18) sowie Westermayergasse (ONr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13 und 15) existieren weitgehend authentisch erhaltenen [sic] Gründerzeithäuser und ein z.T. erhaltenswertes Erscheinungsbild der Straßenräume. (…) Casino Baumgarten in der Linzer Straße 297 (…) ebenfalls eine Schutzzone vorgeschlagen.“

Auch im Buch von Friedrich Achleitner (Österreichische Architektur im 20. Jh.) wird das Ensemble beschrieben: Hellmesbergergasse 2-16 (Westermayergasse), 1913-15“ (S. 106 f.): „Die siedlungsähnliche Anlage ist offenbar auf Initiative des Baumeisters [Emanuel] Slama entstanden, obwohl auch andere Entwerfer aufscheinen [Herman Hornek, Anna Krisch und Richard Krisch, Ferdinand Baldia] (…) „ein Denkmal kleinbürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg.“ (konkret erwähnt sind die Gebäude: Hellmesbergergasse 2, 4, 8, 14; Westermayergasse 1, 3 [mittlerweile abgerissen], 4, 5). Vgl. auch AzW-Architektenlexikon Eintrag zu „Emanuel Slama“.

Das Dehio Handbuch Wien (Hrsg. Bundesdenkmalamt) führt aus: Hochsatzengasse Nr. 7[, 10]: 2geschossige, späthistoristische Villen über kreuzförmigen Grundriß“ (S. 312). Lautensackgasse: Überwiegend Verbauung mit 2-3geschossigen Mietvillen E. 19./A. 20. Jh. hinter Vorgärten: (…) Nr. 25-27, neobar[ocker]. Dekor, gartenseitig Holzveranda, Nr. 29, 1892, Cottagestil-Elemente [mittlerweile abgerissen], Nr. 31.“ (S. 316). Linzer Straße 297: Ehem. Baumgartner Casino, erb[aut]. 1891/92 von Eugen Sehnal in den ausgedehnten Parkanlagen des ehem. Baugartner Schlosses. Monumentaler Bau (…)“ (S. 318). „Westermayergasse 1-6 [Nr. 3 mittlerweile abgerissen]: Einheitliche 2geschossige Villensiedlung erb[aut]. 1914 von Richard Krisch und Emanuel Slama mit hohen Mansarddächern, Erkern und Säulenloggien. – Nr. 11, 13: Erb[aut]. 1898-1900 von Josef Schnatter und Carl Mühlhofer, 2geschossige identische Mietvillen in späthistoristischen Formen mit verbretterten Giebeln, sparsamer Dekor.“ (S. 329).

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt. Konterkariert werden diese Festsetzungen jedoch durch vielfache Ausweitungen der bebaubaren Flächen im Vergleich zum aktuell gültigen Plandokument Nr. 6972. Somit muss kritisch angemerkt werden, dass viele für die Schutzzone vorgesehene Bauten nicht bestandsgenau gewidmet sind (allgemein als „offene oder gekuppelte Bauweise“ ausgewiesen (Bezeichnung „ogk“; gemäß § 76 Bauordnung für Wien), Baufluchtlinien oft nicht deckungsgleich mit den Bestandsbauten). Insbesondere in Bezug zu den Fassaden zum öffentlichen Straßenraum gelegen, mögen daher die Fassaden den Baufluchtlinien angepasst werden: Hellmesbergergasse 2-4, 12, 18; Lautensackgasse 31; Pierrongasse 1, Pierrongasse 7, Pierrongasse 11-15). Ebenso ist die Bauklasse – südlich des Baumgartner-Casino-Parks einheitlich beschränkt auf 7,5 m – über alle für die Schutzzone vorgesehenen historischen Bauten zu undifferenziert. Diese mögen daher bei niedrigeren Bauten im Ensemble auch niedriger gewidmet werden (z. B. Hellmesbergergasse 2-4). Auch das per Bescheid denkmalgeschützte Baumgartner Casino ist viel zu undifferenziert in der Höhenwidmung ausgewiesen (einheitlich Bauklasse II beschränkt auf 10,5 m), wiewohl das Casino eine gestaffelte Baukubatur aufweist (ein- bis zweigeschoßig bzw. noch höhere, flankierende Ecktürme).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 106 f.

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– AzW Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien) – Eintrag Baumeister „Emanuel Slama“: http://www.architektenlexikon.at/de/607.htm

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Casino Baumgarten (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Casino_Baumgarten

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

– „Neuapostolische Kirche Wien Penzing“ auf Nextroom.at: https://www.nextroom.at/building.php?id=36956&sid=40405&inc=pdf

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Hellmesbergergasse 2, Hellmesbergergasse 4, Hellmesbergergasse 8, Hellmesbergergasse 12, Hellmesbergergasse 14, Hellmesbergergasse 16, Hellmesbergergasse 18, Lautensackgasse 23, Lautensackgasse 25, Lautensackgasse 27, Lautensackgasse 29, Lautensackgasse 31, Lautensackgasse 33, Lautensackgasse 37, Linzer Straße 297, Pierrongasse 1, Pierrongasse 3, Pierrongasse 4, Pierrongasse 7, Pierrongasse 9, Pierrongasse 10, Pierrongasse 11, Pierrongasse 12, Pierrongasse 13, Pierrongasse 14, Pierrongasse 15, Westermayergasse 1, Westermayergasse 2, Westermayergasse 3, Westermayergasse 4, Westermayergasse 5, Westermayergasse 6, Westermayergasse 7, Westermayergasse 8, Westermayergasse 9, Westermayergase 11, Westermayergasse 13, Westermayergasse 15

Römergasse 23 (Wien): Abriss geplant. Stellungnahme Planentwurf 7627G

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum  Planentwurf 7627G

Ottakring, Römergasse

Für das Gebiet zwischen Wilhelminenstraße, Römergasse, Mildeplatz und Seitenberggasse im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Ottakring

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befinden sich einige großteils sehr gut erhaltene und stadtbildprägende Gründerzeitbauten. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) finden folgende Objekte Erwähnung: „Mildeplatz. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegter Rechteckplatz (…) 3geschossige Randverbauung mit Zinshäusern (…) späthistoristisch-secessionistisch: Nr. 8, 9.“ – „Römergasse. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt, mit Restbeständen 4geschossiger späthistoristischer Zinshausverbauung (Nr.17, 23 … ) sowie secessionistischen Bauten: (…) 27 (…).“ – „Seitenberggasse. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt. Restbestände der Zinshausverbauung bis A[nfang]. 20. Jh. – Späthistoristisch: Nr. (…) 14, 16, 18 (…)“ – „Wilhelminenstraße. Im verbauten städtischen Gebiet im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt (…) Überwiegend 4geschossige späthistoristische Zinshäuser, z. T. Mit secessionistischem Dekor: Nr. (…) 53, 55, 59 (…).“

Die Stellungnahme im Detail:

Mit großem Erstaunen und Verwunderung wird festgestellt, dass im gegenständlichen Planentwurf keinerlei Schutzzonenwidmung vorgesehen ist. Nach der Aufbruchstimmung kurz vor bzw. mit der neuen Bauordnungsnovelle im Frühsommer 2018 gab es seitens der Stadt Wien engagierte Bestrebungen, möglichst viele wertvolle Biedermeier- und Gründerzeithäuser in eine Schutzzone aufzunehmen, damals sogar Einzelobjekte (z.B. Plandokument 8191 im 5. Bezirk, Kundmachung 12. April 2018, z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 oder Plandokument 8166 im 2. Bezirk, Kundmachung 17. Mai 2018, Fugbachgasse 15). Von dieser Aufbruchsstimmung für den Stadtbildschutz scheint hier nichts mehr geblieben. Ganz im Gegenteil, im aktuellen Planentwurf sollen Baufluchtlinien sogar so abgeändert werden, sodass ein solches erhaltenswertes Gründerzeitgebäude einem Neubau zum Opfer fallen soll (Römergasse 23). Daher werden die hier im Planentwurf vorgesehenen Änderungen der Bebauungsbestimmungen, die „für diesen Abbruch“ (respektive für dieses Neubauprojekt) zugeschnitten sind, entschieden abgelehnt (vgl. Erläuterungsbericht, Seite 3 f.: „Es besteht die Absicht einer Grundeigentümerin den Straßentrakt abzubrechen und in Abstimmung mit dem nördlich angrenzenden Baubestand einen Neubau mit einer Trakttiefe von 16,0 m zu errichten (…). Für die Liegenschaft Römergasse ONr. 23 soll daher so wie schon für die nördlich angrenzende Liegenschaft eine Bebauungstiefe von 16,0 m festgelegt werden.“).

Der Verein Initiative Denkmalschutz regt hingegen nachdrücklich an, folgende Bauten als Schutzzone zu widmen: Mildeplatz 9 (Ecke Römergasse 17), Römergasse 23, Römergasse 27 sowie Römergasse 29 (Ecke Wilhelminenstraße 53), Wilhelminenstraße 53-59 sowie Seitenberggasse 14-18.

Seitenberggasse 14-16, 1160 Wien

Das Gründerzeithaus Seitenberggasse 16 und rechts (angeschnitten) das Haus Nr. 14, beide Häuser sind nicht für eine Schutzzone im Planentwurf vorgesehen, Foto: 27.2.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Für folgende Bauten scheinen im aktuellen Planentwurf augenscheinlich die Gebäudehöhenbeschränkungen zu hoch festgesetzt. Diese sollen daher möglichst dem Bestand im Sinne des Stadtbildschutzes angepasst werden: Römergasse 23, Römergasse 27, Römergasse 29, Seitenberggasse 14, Seitenberggasse 16, Wilhelminenstraße 53, Wilhelminenstraße 57 (dieses erhaltenswerte biedermeierliche, 1stöckige Gebäude wäre ansonsten besonders vom Abbruch bedroht) sowie Wilhelminenstraße 59.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur / Quelle:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: „Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII.) Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 400 (Mildeplatz), Seite 406 (Römergasse), Seite 409 (Seitenberggasse), Seite 411 (Wilhelminenstraße)

In dieser Stellungnahme erwähnte Objekte (alphabetisch):

Mildeplatz 8, Mildeplatz 9, Römergasse 17, Römergasse 23, Römergasse 27, Römergasse 29, Seitenberggasse 14, Seitenberggasse 16, Seitenberggasse 18, Wilhelminenstraße 53, Wilhelminenstraße 55, Wilhelminenstraße 57, Wilhelminenstraße 59

Mildeplatz 8-9, 1160 Wien

Die späthistoristisch-secessionistischen Gebäude Mildeplatz 8 (links im Bild) und das Eckhaus Mildeplatz 9 / Römergasse 17, Foto: 27.2.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz