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Krankenhaus Hietzing (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Abriss Pavillon 2

Initiative Denkmalschutz, 3. Oktober 2024

Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Krankenhaus Hietzing (ehem. Krankenhaus Lainz) – Abriss Pavillon 2

Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising

Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 als Kaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringer erbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.

Krankenhaus Hietzing

Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. (“Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)”): “Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.” kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).

Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19

 

Weitere Infos:

Stadt Wien: Klinik Hietzing Neu – Modernisierung der Gesundheitseinrichtung: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/klinik-hietzing-neu

 

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

APA-OTS-Presseaussendung, 13. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

Villa in Währing vor kurzem abgerissen. Das von der Stadt Wien behauptete “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” ist hiermit erstmals(!) widerlegt!

Wien (OTS) – Noch im April hatte die Vizebürgermeisterin und zuständige Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) mit der Bauordnungsnovelle 2023 das “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet (vgl. OTS, 16.4.). Wenige Wochen danach zerschlugen sich diese Hoffnungen, denn am 21. Mai hat das Verwaltungsgericht Wien der Beschwerde einer Eigentümerin stattgegeben und der Abbruchbewilligung der gründerzeitlichen Villa in der Pötzleinsdorfer Straße 47 auf Grundlage der verschärften Bauordnungsnovelle 2023(!) erteilt (GZ: VGW-111/077/5036/2024-39). Vor kurzem wurde jetzt der Abriss vollzogen (Vgl. WienSchauen, Facebook 9.10.). Die 1877 erbaute und 1913 aufgestockte Villa im Cottagestil stand seit 1993 in einer Schutzzone!

Baubehörde erteilte keinen Instandsetzungsauftrag

Seit 1993 war das Haus im 18. Bezirk unbewohnt. Wieso die Baubehörde es seit über 30 Jahren verabsäumt hatte, einen Bauauftrag zur Instandsetzung zu erteilen, obwohl die Erhaltungswürdigkeit zweifellos gegeben war, bleibt ein Rätsel. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die MA 37 hier jahrzehntelang tatenlos zugesehen hätte. Es gibt viele weitere Altbauten in einem schlechten baulichen Zustand in Wien; wird hier die Baubehörde (MA 37) endlich tätig, oder wird die verschärfte Bauordnungsnovelle von 2023 weiterhin wertvolle Verluste von Altbauten zulassen?

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Abbrüche historisch erhaltenswerter Gebäude verhindert man durch Konsequenzen, die schärfer sind als der Nutzen durch Abriss. Am effektivesten wäre es im Sinne des Altstadtschutzes, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten per Gericht unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz bzw. unsere OTS, 16.9.2025). Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, möge die Stadt Wien ihre Gesetze ändern oder eine entsprechende Resolution beschließen, um ein solch’ wirkungsvolles Gesetz von der Bundesregierung einzufordern (vgl. ORF Wien, “Altbau-Abriss laut Stadt Wien legal” vom 16.9.2025). Nur so wäre die Stadt Wien glaubwürdig, dass sie auch wirklich alles daran setzen möchte, weitere Stadtbildverluste zu verhindern.

19. Bezirk: Billrothstraße 43 vor wenigen Wochen abgerissen

Ebenso wurde das repräsentative, im 2. Viertel des 19. Jh. erbaute Vorstadthaus im September abgebrochen [Foto: Google Street View]. Auch hier hat nach Auskunft der Bezirksvorstehung Döbling eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Wien die Abbruchbewilligung erwirkt.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33
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Confraternität (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8411 – Abriss Confraternität

Initiative Denkmalschutz, 30. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8411
Skodagasse, Lederergasse – Abriss und Neubau Privatklinik Confraternität

Für das Gebiet zwischen Skodagasse, Trude-Waehner-Platz, Alser Straße, Kochgasse, Haspingergasse und Lederergasse im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt

Öffentliche Auflage: 19. Dezember 2024 bis 30. Jänner 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Zitat Erläuterungsbericht (S. 3): „Als erhaltenswerte Bausubstanz werden seitens der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung die beiden nördlichen Gebäude an der Kochgasse (ONr. 27 und 29) eingestuft (…).“ Die Behauptung, dass die anderen Altbauten nicht schützenswert seien, verwundert ein wenig (Zitat Erläuterungsbericht, S. 3: „Bei den übrigen Gebäuden im Plangebiet handelt es sich entweder um über mehrere Jahrzehnte hinweg stark überformte Gebilde, die durch Zubauten noch weiter in ihrer Wirkung geschwächt sind, oder aber – wie im Fall des kommunalen Wohnbaus Kochgasse ONr. 25 um einen Solitär, dessen Architektur noch nicht die Kraft eigenständigen Ensembles generieren konnte.“), insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. Denn im Plangebiet befindet sich ein Baublock mit älterer, historischer Bausubstanz, wie auch im Erläuterungsbericht (S. 3) ausgeführt: „Die einzelnen Gebäude stammen aus unterschiedlichen Bauepochen, wobei sich das älteste von ihnen an der Skodagasse [Nr. 32] befindet und aus der Zeit des Klassizismus aus 1821 stammt. Jene Gebäude an der Lederergasse [Nr. 30-32] stammen aus der Zeit des Strengen Historismus, ein Gebäude im Mittleren Teil der Liegenschaft stammt aus der Zeit des Späthistorismus, Jugendstil und Neoklassizismus, ein Zubau an der Haspingergasse wurde 1929 errichtet. (…).“ Auch bleibt im Erläuterungsbericht im Dunkeln, ob die Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) die Bauten tatsächlich expressis verbis nicht als erhaltenswert eingestuft hat, was unser Verein stark in Zweifel ziehen will. Diese unsere Ansicht deckt sich auch mit den Ausführungen des WienSchauen-Artikels von Georg Scherer: „Privatklinik will halben Häuserblock abreißen“ vom 2. Juni 2024 (siehe: https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen), daraus zitiert: „Von der MA 19 hieß es im April 2024 zum Fall der Confraternität: Im Zuge der Beantwortung von Abbruchansuchen zu den von Ihnen genannten Liegenschaften hat die MA19 ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der betreffenden Gebäude hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen Wirkung festgestellt. Heißt also: Im Sinne des Stadtbildes sind die Altbauten der Klinik erhaltenswert. Von der MA 19 gibt es keine Zustimmung zum Abbruch. Interessant ist der Nachsatz: Demnach könnten ‚Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge ebenfalls dem öffentlichen Interesse‘ zugerechnet werden. Das würde ‚möglicherweise schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte.‘“

Wenn das so zutrifft, was wohl jetzt anzunehmen ist, kritisiert unser Verein Initiative Denkmalschutz aufs Schärfste, im Erläuterungsbericht zu insinuieren, die Magistratsabteilung 19 hätte aus Stadtbildschutzgründen eine Erhaltung nicht empfohlen und daher einem Abbruch „zugestimmt“, indem man sich hinter Begriffen wie „stark überformte Gebilde“ zu verstecken versucht, anstatt auszusprechen, was Sache zu sein scheint: „Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge“ (Gesundheitswesen) könnten wohl „schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte,“ auch wenn es sich dabei um eine Privatklinik handelt. Unsere Frage dazu lautet dann aber, durch welche Rechtsnorm eine solche Abwägung überhaupt gedeckt wäre? In der Bauordnung für Wien, Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und somit auch Schutzzonen, können wir eine solche Abwägung nicht finden.

Da für diese Spitalsliegenschaft jedoch bereits ein „Gestaltungs- und Realisierungswettbewerb durchgeführt“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 10) und das Siegerprojekt präsentiert wurde (vgl. Bericht der Stadtplanung Wien auf: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse, dort auch Presseaussendung vom 2.10.2024 erwähnt: „Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest“) scheint der Abriss des Baublocks Skodagasse 30-34 / Lederergasse 30-32 / Haspingergasse 6 ohnehin besiegelt zu sein. Auch in einem Dokument zum Architekturwettbewerb ist dies zu lesen: „Durch den bereits baurechtlich bewilligten Abbruch der Bestandsgebäude ist es möglich am Standort der Privatklinik Confraternität ein neues Privatspital zu errichten. Darüber hinaus wurde eine Änderung des Bebauungsplanes angesucht.“ (zitiert aus dem genannten WienSchauen-Artikel).

Haspingergasse 6, 1080 Wien

Haspingergasse 6, Foto: 19.1.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Lederergasse 32, 1080 Wien

Lederergasse 32, Foto: 19.1.2025, (c) Markus Landerer

Unser Verein hätte grundsätzlich die Erhaltung großer Teile des Baublocks empfohlen, doch da jetzt die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur zu sein scheint und daher wohl absolut sinnlos ist, werden wir uns dazu nicht detaillierter äußern. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Bürgerbeteiligung alles längst politisch festgelegt wurde.

Skodagasse 32-24, 1080 Wien

Skodagasse 32-24, Foto: 19.1.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Begrüßt wird die neuerliche Ausweisung einer Schutzzone für die beiden späthistoristischen Gebäude in der Kochgasse 27 sowie Kochgasse 29 / Ecke Skodagasse 31, beide Gründerzeitgebäude finden auch im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) Erwähnung (S.353). Wie in der Einleitung angeführt wäre es aber wichtig, die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand anzupassen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024), der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde. Das würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz Schutzzonenausweisung) deutlich zu minimieren.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Die im Dehio-Handbuch (S. 326) erwähnte, 1835 erbaute und 1937 umgestaltete Spitalskapelle (Skodagasse 32) wurde bereits 1994 abgerissen (vgl. auch Wikipedia-Eintrag „Privatklinik Confraternität: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 326, S. 353, S. 357

Renate Wagner-Rieger, Das Wiener Bürgerhaus des Barock und Klassizismus, Wien 1957, Seite 278

2. Juni 2024, WienSchauen
Privatklinik will halben Häuserblock abreißen
https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen

Stadt Wien: Skodagasse – Neubau Privatklinik Confraternität (Skodagasse 32, 1080 Wien): https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse

Wikipedia-Eintrag: „Privatklinik Confraternität“: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t

8. November 2024.
„Dialog-Ausstellung“ über das Siegerprojekt, damit sich alle Interessierten näher zum Neubauprojekt informieren können (Datum: 8. November 2024 in der Zeit von 16 bis 19 Uhr, Ort: Amtshaus Josefstadt, Schlesingerplatz 4, 3. Stock, 1080 Wien):
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/files/inhalt/pkc/downloads/Klinik%20der%20Zukunft-Dialogausstellung-Schautafeln.pdf
(Quelle: https://privatkrankenanstalten.at/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest/)

2. Oktober 2024, Presseaussendung
Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs: Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest: https://privatkrankenanstalten.at/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest/
https://www.premiqamed.at/de/presse/artikel/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest

Juni 2024
Architektur-Realisierungswettbewerb abgeschlossen
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/klinik-der-zukunft/bauinfo
(Quelle: https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/klinik-der-zukunft/meilensteine#abgeschlossen).

23. November 2023, Presseausssendung
PremiQaMed Holding GmbH (Corporate Communications):
Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz bauen gemeinsam neu
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/presse/artikel/privatkliniken-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-bauen-gemeinsam-neu (bzw.: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231123_OTS0018)

Theresienhof in Kritzendorf

Initiative Denkmalschutz: Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!

APA-OTS-Presseaussendung, 23. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!

Initiative Denkmalschutz: Stadtgemeinde Klosterneuburg torpediert eigene Schutzzone. Belohnung durch Verfallenlassen? Wer schützt in Zukunft Klosterneuburgs Kulturerbe?

Wien (OTS) – Diesen Montag (20.10.) wurde mit dem Abriss des ehem. Theresienhofs im Ortszentrum und Altortgebiet von Kritzendorf begonnen (Hauptstraße 48-50). Viele Jahre lang stand der Theresienhof in einer Schutzzone, 2015 wurde das Gebäude an eine Wohnbaugesellschaft verkauft, der Verfall schritt langsam voran. Dann langte eine so genannte Anfrage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans bei der Stadt ein, um ein Neubauprojekt auf dem Grundstück verwirklichen zu können.

Sah die Stadt Klosterneuburg dem Verfall tatenlos zu?

Anstatt dem Eigentümer gemäß § 34 NÖ Bauordnung die Behebung der Baugebrechen zu verfügen, kam die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Wunsch nach Umwidmung willig nach und beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni (ÖVP, GRÜNE, NEOS) die Aufhebung der Schutzzone sowie eine gewinnbringende, höhere Baudichte. Nun stellt sich die Frage, was hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den letzten Jahren für die Erhaltung dieses erstmals 1686 erwähnten Hofes unternommen? Denn bei Baugebrechen hat die Baubehörde deren Behebung zu verfügen! Ist nun vorgesehen, Eigentümer von Altbauten in Zukunft auf ähnliche Weise für das Verfallenlassen zu “belohnen”?

In Klosterneuburg Abbruch eine Zielsetzung der Schutzzone?

Der im Rahmen der Umwidmung von der Stadtgemeinde beauftragte Stadtbildkonsulent hat in seiner Stellungnahme eine besonders absurde Begründung für die Aufhebung der Schutzzone angeführt, dass nämlich die „Erhaltung und Verbesserung von ortsbildprägenden Strukturen […] die wesentlichen Zielsetzungen der verordneten Schutzzonen“ sind. „Diese für die Dorfstruktur und städtebauliche Qualität wichtige Entwicklung ist allerdings nur realisierbar, wenn ein Abbruch des Bestandsgebäudes ONr. 50 möglich wird“.

Stadtgemeinde Klosterneuburg: Lehren für die Zukunft?

Unser Verein rät den politisch Verantwortlichen dringend an, sich zu überlegen, wie man hinkünftig Altbauten in Schutzzonen besser schützen kann, damit sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Andernfalls können die Klosterneuburger Schutzzonen im wahrsten Sinne des Wortes zu Grabe getragen werden.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Stadtplanung, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444

Initiative Denkmalschutz, 19. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austriaim Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).

Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/
(DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien
https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Wien Geschichte Wiki: Allgemeinde Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 7.5.2021): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

 

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: 2. Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 28. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4747/2-2025 und Zl.: B-031/2-wo-4748/2-2025

betreffend insbesondere Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumparks) Grundstücksnummer (Gst.-Nr.) 170/14

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der Gst.-Nr. 170/14 grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5). Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist.

Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich. Gemäß § 14 Abs. 2 (14) NÖ Raumordnungsgesetz sind u. a. folgende Planungsrichtlinien bei der Ausarbeitung von Flächenwidmungsplänen einzuhalten (Zitat): “Bei der Festlegung von Widmungsarten sind die Auswirkungen auf strukturelle und kulturelle Gegebenheiten, das Orts- und Landschaftsbild (…) abzuschätzen, in die Entscheidung einzubeziehen und im Falle von maßgeblichen Auswirkungen ausgleichende Maßnahmen zu prüfen. Der prägende Charakter von historisch oder künstlerisch wertvollen Bereichen darf nicht beeinträchtigt werden.

Als „generelles Leitziel“ wird gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 auch die „Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes“ dargestellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz insbesondere für die Grundstücksnummer 170/14 (Wiener Straße 68) die Rückwidmung in Grünland.

Auch in der Verordnung zur Bausperre (Gemeinderatsprotokoll vom 29. April 2025, Seite 51 f.; vgl. auch Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 2023, Seite 39) wird diese Rückwidmung in Ihren Überlegungen ausdrücklich miteinbezogen, darin heißt es gemäß § 4 Zweck der Bausperre:

Zweck der Bausperre ist es, dem Gemeinderat Gelegenheit für eine Abwägung über die langfristige Nutzung der betroffenen Bereiche des Gst.-Nr. 170/3 und Gst.-Nr. 170/14 zu geben und mögliche Festlegungen des Flächenwidmungsplans zu prüfen. Die Option einer möglichen Abänderung des Flächenwidmungsplans mit der Festlegung Grünland Parkanlagen (Gp) auf Grundlage von § 20 Abs. 2 Z 12 NÖ ROG 2014 LGBl. Nr. 10/2024 wird ausdrücklich in die Erwägungen des Gemeinderates miteinbezogen.

In der Aufgabenstellung der “ExpertInnengruppe” wird diese wichtige Option mit einer möglichen Festlegung “Grünland Parkanlagen” jedoch quasi ausgeschlossen (Die Expertinnen und Experten sind: Prof. DI Maria Auböck, Univ. Prof. DI Dr. Caroline Jäger-Klein, Arch. DI Franz Denk). Darin heißt es (vgl. Gemeinderatsprotokoll vom 26. November 2024, Seite 70 ff.) unter Aufgabenstellung. “Das vorliegende Anbot der “ExpertInnengruppe” dient dazu, die Rahmenbedingungen für weitere Bauprojekte[!] in und um das heute “Hoffmannpark” genannte Areal durch Abänderungen des Bebauungsplanes zu fixieren, dass sie dem Denkmal “Sanatorium Purkersdorf” in Zukunft als Ensemble-Einheit gerecht werden. Unter dem Kapitel “Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, Themen” heißt es: “Die zu behandelnden Themen beinhalten: (…) b) Erarbeitung von Vorgaben für die Anordnung der Bauvolumen[!] und Höhenstaffelungen.”

Im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes heißt es auf Seite 5: “Die Grundstücks­eigentümerin plant nun die Errichtung eines Pflegeheims mit maximal 72 Betten und damit eine widmungskonforme Nutzung des Grundstücks Nr. 170/14. Die Verteilung der hierfür erforderlichen Grundrissflächen leitet sich aus den Ergebnissen des Arbeitsgruppenprozesses ab: Eine zwischen dem von der Grundstückseigentümerin beauftragten Architekturbüro und den von der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragten Expert:innen abgestimmte Bebauungsstudie bildet die Grundlage für die ggs. Änderung des Bebauungsplans (und Flächenwidmungsplans).”

Auch aus diesem Erläuterungsbericht kann also abgeleitet werden, dass die einzige Aufgabe der “ExpertInnengruppe” darin bestand, die “Verteilung der Grundrissflächen” für die Errichtung des Pflegeheimes mit 72 Betten möglichst “denkmalverträglich”(?) festzulegen. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die “ExpertInnen” eine Rückwidmung in Grünland klar bevorzugt hätten, insbesondere wenn man die Stellungnahme von Maria Auböck als Präsidentin der Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs im Rahmen der öffentlichen Auflage von 2022/23 nachliest. Darin heißt es: “Die Unterfertigenden, die Zentralvereinigung der ArchitektInnen Wien, Niederösterreich, Burgenland sowie die AKTIONSGRUPPE „BAUTEN IN NOT“, sprechen sich daher mit Nachdruck gegen die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Gleichzeitig regen wir entschieden eine Rückwidmung an, welche sicherstellt, dass die Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) weiterhin unverbaut bleibt und das einzigartige Baudenkmal, das ehemalige Sanatorium Purkersdorf, in den ehemaligen „Sanatoriumspark“ eingebettet bleibt.” (u.a. hier nachlesbar: https://www.pro-purkersdorf.at/zentralvereinigungderarchitektinnen). Auch haben die beiden Expertinnen Caroline Jäger-Klein und Maria Auböck in einer öffentlichen Podiumsdiskussion die einzigartige Bedeutung dieses Denkmals betont (“Hoffmann-Park in Gefahr, Montag, 24. April 2023, Stadtsaal Purkersdorf, Veranstalter: Die Grünen Purkersdorf, vgl. https://gruene-purkersdorf.at/nachschau-denk-mal-purkersdorf/). Ein Mitschnitt dieser zweistündigen Veranstaltung, auch unter Teilnahme der Initiative Denkmalschutz, ist hier nachsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=_VuISewcyY4 (“Mitschnitt Denk-mal Purkerdorf: Hoffmann-Park in Gefahr am 24.04.2023 im Stadtsaal Purkersdorf”).

Begründet wird die geplante Verbauung auf Grundstücknummer 170/14 (Wiener Straße 68) im Erläuterungsbericht Bebauungsplan auf Seite 11: “Insgesamt ist festzuhalten, dass die ggs. Änderung das Ergebnis einer Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen abbildet. Einerseits wird das private Interesse, das Grundstück durch ein wirtschaftlich tragfähiges und dem Stand der Technik entsprechendes Pflegeheim mit bis zu 72 Betten nutzen zu können, berücksichtigt. Andererseits sollen die hierfür erforderlichen Grundrissflächen in der Art angeordnet werden, dass sich diese möglichst harmonisch in das Gesamtareal einfügen und dem Sanatorium Purkersdorf unterordnen, wobei vor allem ein größtmöglicher Erhalt der Sichtbeziehungen angestrebt wird. Dabei sei bemerkt, dass auch für die Nutzung des Grundstücks als Pflegeheim ein öffentliches Interesse besteht, das nicht zuletzt in der entsprechenden Flächenwidmung (BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung) dokumentiert ist.”

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Auch wenn marginale Änderungen im Vergleich zur öffentlichen Auflage (19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes, 12.12.2022 bis 23.01.2023), die damals zu so viel fachlichen Aufruhr geführt haben, erkennbar sind, spricht sich der Verein Initiative Denkmalschutz ganz klar gegen diese Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine Verbauung zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Nachdrücklich begrüßt wird die Vorgabe der “Expert:innengruppe” betreffend bestehender historischer Einfriedung (vgl. Erläuterungsbericht Bebauungsplan Seite 10): “Die heute vorhandene Einfriedung – ein Eisenrahmen, der mit einem Drahtgeflecht ausgefüllt ist – stammt noch aus der Errichtungszeit des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf von Josef Hoffmann und erstreckt sich an der Straßenfluchtlinie der Gst.-Nr. 170/10, 170/3 und 170/14. Damit ist die bestehende Einfriedung charakteristischer Bestandteil des historischen Ensembles und gem. dem Expert:innengutachten als solcher zu erhalten.” Daher wird die Sonderbestimmung für Teilbereiche unter Punkt 2.4. grundsätzlich sehr positiv beurteilt. Darin heißt es im Erläuterungsbericht Bebauungsplan (Seite 10): “Im Bereich der Gst.-Nr. 170/10, 170/3 und 170/14 ist die bestehende Einfriedung gegen die Straßenfluchtlinie – ein aus der Errichtungszeit des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf stammender Eisenrahmen, der mit einem Drahtgeflecht ausgefüllt ist – zu erhalten. Ist der Erhaltung der ursprünglichen Einfriedung – etwa aufgrund eines unverhältnismäßig hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwandes – die (stellenweise) Neuerrichtung einer solchen Einfriedung vorzuziehen, so hat sich diese Einfriedung hinsichtlich der Gestaltung – unter Einhaltung sämtlicher gültiger Normen – an der ursprünglichen Einfriedung zu orientieren. Mauerwerke oder anderweitig blickdichte Einfriedungen sind ausdrücklich nicht gestattet.” Es ist sehr zu hoffen, dass nicht unter dem Aspekt der “unverhältnismäßig hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwandes” diese historische Einfriedung zum Opfer fallen wird. Es wird daher nachdrücklich angeregt, diese Einschränkung präziser im Sinne der Erhaltung zu formulieren (z.B. Definition “unverhältnismäßig”).

Abschließend muss scharf kritisiert werden, dass diese öffentliche Auflage in einer Zeit stattfindet, in der erwartungsgemäß die interessierte Öffentlichkeit durch die Vorweihnachts- und Weihnachtszeit stark abgelenkt ist. Eine so heikle und wichtige Materie gerade in dieser Zeit öffentlich aufzulegen, zeugt nicht von der Sensibilität der Stadtgemeinde Purkersdorf. Ganz im Gegenteil, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese öffentliche Auflage ganz gezielt auf diesen Zeitraum gelegt wurde, um die erwartbare Aufregung (wie vor knapp drei Jahren) und die Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen gezielt zu miniminieren.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Mobil: 0699 / 1024 4216
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PS: Die öffentliche Auflage zur Änderung dieses Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 17.11.2025 bis 29.12.2025 (= Ende Stellungnahmefrist)

Prof. Arch. Dipl. Ing. Maria Auböck ist aktuell Präsidentin des Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs – Landesverbandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie kooptiertes Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege

Ao.Univ.Prof.in Dipl.-Ing.in Dr.in techn. Caroline Jäger-Klein ist aktuell Präsidentin ICOMOS Austria (Internationaler Rat für Denkmalpflege) sowie  Univ. Prof. auf der Technischen Universität Wien

Architekt Dipl.-Ing. Franz Denk ist Vorstandsmitglied ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich

 

HdGÖ (Wien): Mariahilfer Straße 2 – Stellungnahme zum Planentwurf 7773E

Initiative Denkmalschutz, 13. März 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 7773E
Mariahilfer Straße 2 – Haus der Geschichte Österreich (hdgö) Projekt

Für das Gebiet zwischen Mariahilfer Straße (Bezirksgrenze zwischen 6. und 7. Bezirk) und Linienzug 1-5 (Grenzlinie und Baufluchtlinie) im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau

Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Innerhalb der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ gelegen, soll im südlichen, frühhistoristischen Trakt des Museumsquartier (Mariahilfer Straße 2) und im anschließenden ersten Hof des Museumsquartier, Klosterhof genannt, das neue Haus der Geschichte Östereich (HdGÖ) entstehen, das, wie es im Erläuterungsbericht heißt: „die Zeitgeschichte Österreichs ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts“ vermitteln soll (S. 7).

Wiewohl die baulichen Auswirkungen des geplanten Eingriffs relativ sensibel zu sein scheinen (es fehlen zur abschließenden Beurteilung der Stadtbild- und Welterbeverträglichkeit entsprechende Visualisierungen des Projekts, insbesondere von sensiblen städtebaulichen Punkten aus), muss scharf kritisiert werden, dass dem jetzt laufenden Umwidmungsverfahren ein „Wettbewerb zur Erlangung von Planungskonzepten für die Adaptierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes zu Museumszwecken für das Haus der Geschichte Österreich im Museumsquartier“ vorgeschaltet und sogar „die Planung einer neuen Probebühne für den ‚Dschungel Wien‘ durchgeführt“ wurde (Zitat aus dem Kapitel „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“ im Erläuterungsbericht auf S. 7). Gemäß Informationen des Museumsquartiers erfolgte die Auslobung dieses „Architekturwettbewerbs“, wie es auf dessen Website heißt, im März 2024 und die Bekanntgabe des Siegerprojekts im September 2024 (Quelle: „Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau“; https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich, abgerufen am 13.3.2025). Jetzt heißt es süffisant: „Für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist eine Adaptierung der Bebauungsbestimmungen erforderlich.“ (Erläuterungsbericht S. 7).

Warum jetzt im Rahmen der öffentlichen Auflage die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und de facto beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde. In diesem Sinne gehört auch der „Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung (2017)“ überarbeitet, auf den im Managementplan „UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien“ (2021) verwiesen wird.

In der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe“ (19.12.2024) heißt es: „Die Mitglieder des Fachbeirates nehmen diesen Antragsentwurf zur Kenntnis. Die Grundlagen dieses Widmungsentwurfs sind durch ein qualitätssicherndes Verfahren
(Wettbewerb) sowie durch ein Gutachten HIA von Prof Abrihan bestätigt.“ Damit sich auch die breite Öffentlichkeit und fachspezifische NGOs selbst von der Stadtbild- und Welterbverträglichkeit überzeugen können, wäre die Veröffentlichung dieses „Heritage Impact Assessment“ (HIA) Gutachtens von Architekt Prof. Dr. Cristian Abrihan (Büro für Baukulturerbe) das Mindeste. Ohne dessen Veröffentlichung kann zwar der Fachbeirat in seiner Stellungnahme zum Schluss kommen, „dass der herausragende universelle Wert (Outstanding Universal Value OUV) der UNESCO Welterbestätte ‚historisches Zentrum Wien‘, der durch die Attribute (u.a. Dachlandschaften, Stadtveduten und Ansichten) definiert ist, nicht negativ beeinträchtigt“ werde. Es gibt aber keine Möglichkeit für die Öffentlichkeit, diese Aussage auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Quellen / Links:

Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau
https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich

HdGÖ – Ausblick in die Zukunft. Der neue Standort des hdgö ab 2028:
https://hdgoe.at/machbarkeitsstudie

Managementplan Welterbe Historisches Zentrum Wien:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/managementplan-welterbe.html

Masterplan für partizipative Stadtentwicklung:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/partizipation/masterplan/

Khleslplatz, An den Eisteichen (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8387

Initiative Denkmalschutz, 13. März 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Khleslplatz, An den Eisteichen

Für das Gebiet zwischen Hoffingergasse, Linienzug 1-3, Hetzendorfer Straße, Khleslplatz,
Hetzendorfer Straße, Linienzug 4-6, Khleslplatz und Oswaldgasse im 12. Bezirk, Kat. G. Altmannsdorf

Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Zur Bedeutung des Khleslplatzes:

Der Khleslplatz, bis 1894 Kirchenplatz genannt, bildet den historischen Ortskern von Altmannsdorf und war ursprünglich ein Dreieckangerdorf, das auch heute noch durch überwiegend niedrige, ein- bis zweigschoßige Häuser charakterisiert wird (der Dreieckangerplatz stammt aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts). Der heutige Khleslplatz wurde bereits 1973 (gemeinsam mit dem Spittelberg) zur ersten Schutzzone Wiens erklärt und bekommt schon durch dieses frühzeitige Anerkennen seines erhaltenswerten Ensemblecharakters eine zusätzliche besondere Bedeutung.

Hauptkritikpunkte: Khleslpatz 3 und Khleslplatz 8 (Hetzendorfer Straße 10)

Auf den Grundstücken Khleslplatz 8 (Grundstücksnr. 23) und Khleslplatz 3 (Grundstücksnr. 39 und 38/3) sollen auf zwei im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7521 als „Grünland“ gewidmeten Flächen (mit der ausdrücklichen Untersagung zur Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden; „BB 8“) im vorliegenden Planentwurf plötzlich Bauflächenwidmungen mit „W II“ ausgewiesen werden.

Khleslplatz 8, 1120 Wien

Khleslplatz 8, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Das würde einer für den Platz sehr großen Bauhöhe von 12 Meter entsprechen, bis zum möglichen Dachfirst sogar 16,5 m. Eine solch gravierende Abkehr von der aktuell gültigen Widmung ist sachlich schwer nachvollziehbar, zumal die beiden Gebäude, auch wenn etwas vom Khleslplatz abgerückt, eine negative Wirkung auf den Gesamteindruck des Platzes verursachen würden. Insbesondere bei Khleslplatz 8 würde der Neubau den historischen, ebenerdigen Trakt deutlich überragen und sich sehr negativ auf das historische Platzbild auswirken (dies im Erläuterungsbericht auf S. 7 als eine „sensible[!] Nachverdichtung“ darzustellen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie). Im Zuge der geplanten, neuen Bauflächenausweisung am Khleslplatz 3 soll sogar die Schutzzone verkleinert werden (detto auf Grundstücknr. 37 bei Khleslplatz 2), was seitens der Initiative Denkmalschutz strikt abgelehnt wird. Begrüßt wird die niedrigere Bauhöhenwidmung des Straßentrakts, nur mehr 3,5 m statt aktuell gültig 5,5 m, besser wäre es aber noch stärker auf die Bestandshöhe zu reduzieren (ca. knapp 3 m). Im Gegenzug wird offenbar die Baufläche des südlichen Seitentrakts vergrößert und der nördliche Seitentrakt nach Osten etwas verlängert (ein wenig zu stark vergrößert und verlängert).

Khleslplatz 3, 1120 Wien

Khleslplatz 3, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Zuge der Besprechungen mit Mitarbeiter:innen der Stadtplanung im Rahmen der öffentlichen Planentwurfspräsentation im Amtshaus (6. und 25.2.) bekam man den Eindruck, dass die Umwidmung der beiden Grundstücke Khleslplatz 3 und Khleslplatz 8 mit dem privaten Grundstück „An den Eisteichen 5“ (Grundstücksnr. 271/5), das für die Errichtung der neuen AHS „An den Eisteichen“ benötigt wird, als gegenseitige Bedingung zwingend verknüpft wurde. Dies scheint sich zu bestätigen in der Darstellung des ORF Radio Wien Stadtjournals vom 8. März (7:30 Uhr), darin heißt es: „Bezirksvorsteher Wilfried Zankl von der SPÖ sagt, dass die geplante AHS dringend notwendig für den Bezirk sei, diese könne allerdings erst gebaut werden, wenn die Schutzzone verkleinert worden ist.“ Falls eine solche Vorgehensweise zutreffen sollte, zwei Umwidmungen am Khleslplatz (mit Verkleinerung der Schutzzone) im Abtausch mit der Ermöglichung der Errichtung der AHS kann unmöglich den allgemeinen Richtlinien einer sachlichen und objekten Stadtplanung entsprechen. Diese Vorgehensweise wird aufs Schärfste kritisiert.

Weitere, wesentliche Punkte: Khleslplatz 9 und Schüttkasten „An den Eisteichen “

Khleslplatz 9: Das ebenerdige Vorstadthaus mit seiner frühhistoristischen Fassadengliederung ist mit Bauklasse W I 7, 5 m viel zu hoch gewidmet. Auch wenn dieser Bebauungsplan bereits im aktuell gültigen Plandokument so ausgewiesen ist, wird dringend und nachdrücklich angeregt, im Sinne des Stadtbildschutzes die Höhenwidmung möglichst genau dem Bestand anzupassen (ca. W I 3,5 m).

Khleslplatz 9 mit seiner frühhistoristischen Fassade

Khleslplatz 9, Teil der ältesten Schutzzone Wiens, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Schüttkasten „An den Eisteichen“: Der historische Schüttkasten, direkt neben der Ubahn-Linie U6 gelegen (bei „An den Eisteichen Nr. 5)“, ist der letzte von ursprünglich mehreren Wirtschaftsgebäuden der historischen Schlossanlage Altmannsdorf, der sich erhalten hat. Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung als Schutzzone im aktuellen Planentwurf. Kritisch gesehen wird die Ausweisung der nördlich benachbarten Fläche als „GB GVI 7,5 m“ im aktuell vorliegenden Planentwurf. Es wird vorgeschlagen – so wie im Gründruck/Vorentwurf (des Planentwurfs; Juli 2024) – diese Fläche nur mit Bauklasse I beschränkt auf 3,5 m auszuweisen (also 4 Meter niedriger), um die Wahrnehmbarkeit des historischen Schüttkastens besser zur Geltung zu bringen. Wieso im aktuellen Planentwurf (Rotdruck) die Höhe von 7,5 m nötig sein soll, erschließt sich unserem Verein nicht, zumal die Höhe von 3,5 m für die Umsetzung des benachbarten Schulneubaus (Jurierung des Siegerprojekts war im Februar 2024) völlig ausreichend ist.

Schüttkasten An den Eisteichen, 1120 Wien

Schüttkasten “An den Eisteichen” (bei Nr. 5), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Weitere Anregungen:

Khleslplatz 2: Die platzseitigen Trakte sind im aktuellen Planentwuf zu hoch ausgewiesen (im aktuell gültigen Plandokument W I 5,5 m und jetzt im Planentwurf wieder W I 5,5 m vorgesehen). Diese sollten auf Bestandshöhe (ca. 4 m bis 5 m ?) gewidmet werden, was vor allem im Sinne des historischen Platzcharakters wichtig wäre. Die Schutzzonenverkleinerung im hinteren Bereich wird abgelehnt (Grundstücknr. 37; vgl. Kommentar zu Khleslplatz 3).

Khleslplatz 2, 1120 Wien

Khleslplatz 2, erbaut um 1820, zum Platz vorragender giebelständiger Wohntrakt (Lisenengliederung, barockisierende Parapete), seitlich zurückgestufter Tortrakt, breites Rechteckportal flankiert von toskanischen Säulen (Spolien, 17. Jh.?); hofseitig Glashaus-Aufbau, 20. Jh. (Quelle: Dehio, BDA), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Hetzendorfer Straße 8 (neben Khleslplatz 3): im Planentwurf ist eine Erhöhung auf W I 6 m (von W I 5,5 m) vorgesehen, auf jeden Fall sollte es bestandsgenau gewidmet werden (ca. 5,5 m?). Die Bauhöhe im Bebauungsplan ist bei den Trakten zum Khleslplatz bzw. zur Hetzendorfer Straße hin zu hoch. Hier sollte die Höhe möglichst bestandsgenau ausgewiesen werden (W I ca. 4 m).

Hetzendorfer Straße 6: Bei diesem Vorstadthaus mit seiner historistischen Fassade aus 1904 möge die gewidmete Bauhöhe möglichst bestandsgenau bei W I 5,5 m belassen bleiben (statt wie jetzt im Planentwurf vorgesehen W I 6 m).

Hetzendorfer Straße 6, 1120 Wien

Hetzendorfer Straße 6 mit historistischer Fassade aus 1904, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Oswaldgasse 75 (neben Khleslplatz 1): Hier wird die Grünland-Widmung im Innenhof begrüßt (bis jetzt gültig „W I 5,5 m“).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss bei der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (13. November 2024), dass sich der Experte auf dem Fachgebiet Landschaftsarchitektur, Herr Dipl.-Ing. Karl Grimm, für Befangen erklärt hat. Dieses Fachgebiet wäre aber besonders wichtig gewesen, da es beim vorliegenden Planentwurf um die Verbauung von großen Flächen von Grünland geht; umso unverständlicher, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Realisierungswettbewerb als „Fait accompli“ – „Anhörungsrecht“ wird zur Makulatur!

Da der Standort „An den Eisteichen“ seit 1971 als Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 5) und bereits ein Realisierungswettbewerb seitens der Bundesimmobiliengesellschat (BIG) durchgeführt wurde, den die S.E.A. Shibukawa Eder Architects ZT GmbH im Rahmen der Jurierung im Februar 2024 gewonnen hat (vgl. Erläuterungsbericht S. 5 bzw. https://www.sea.gmbh/projekt/brg-an-den-eisteichen/ und https://www.wien.gv.at/stadtplanung/schule-an-den-eisteichen) und die Verbauung ohnehin besiegelt zu sein scheint, wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung in diesem Bereich zur reinen Makulatur, also absolut sinnlos. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und quasi beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 145 f. und S. 148

Quellen / Links:

Khleslplatz (auf „Wien Geschichte Wiki“): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Khleslplatz

Am Kahlenberg, Josefsdorf (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8416

Initiative Denkmalschutz, 20. Februar 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8416
Am Kahlenberg, Josefsdorf

Für das Gebiet zwischen Linienzug 1-2 (Höhenstraße), Linienzug 2-7 und Linienzug 7-8-1 (Am Kahlenberg) im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Josefsdorf

Öffentliche Auflage 9. Jänner bis 20. Februar 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Erfreulich ist, dass als Anlass und wesentliche Zielsetzung des vorliegenden Umwidmungsentwurfs die „Bedachtnahme auf das örtliche Stadtbild des Josefsdorfs mit seinem historischen Gebäudebestand“ angegeben wird. „Weiters gilt es dieses Stadtgebiet im Hinblick auf eine etwaige Ausweisung einer Schutzzone gemäß § 7 der BO für Wien zu überprüfen.“ (vgl. „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“, Erläuterungsbericht S. 7 f.).

Zu befürchten ist jedoch, dass die seit 2. November 2023 gültige Bausperre (Plandokument Nr. 8403) gemäß § 6 Abs. 2 Wiener Bauordnung zu spät kommt, denn wenige Monate zuvor gab es bereits eine Bauverhandlung für ein Bauprojekt auf dem Gelände dieser alten Klostersiedlung und bis dato ist keine Schutzzone ausgewiesen (vgl. u.a. ORF Wien Bericht vom 7.6.2023: „Döbling kämpft um Ortsbild am Kahlenberg. Aufregung herrscht in Döbling rund um ein Bauprojekt am Kahlenberg. Noch liegt keine Bewilligung vor, der Bezirk will das Ortsbild aber jedenfalls erhalten.“: https://wien.orf.at/stories/3210807).

Grundsätzlich wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone am Kahlenberg im Bereich und östlich der Josefskirche sehr begrüßt, zumal das so bezeichnete Josefsdorf auch heute noch einen historisch bedeutenden Ort darstellt, wie dies auch an den zahlreichen Unterschutzstellungen durch das Bundesdenkmalamt im Plangebiet ablesbar ist. Das von Kaiser Ferdinand II. im 17. Jahrhundert gegründeten Kloster der Kamaldulenser, das von Kaiser Joseph II. 1782 aufgelöst wurde, bestand ursprünglich aus vier regelmäßigen Reihen von giebelständigen Häuschen – den Klosterzellen – und Gemeinschaftseinrichtungen. Die ehemalige Eremitage zeigt sich heute in neun im nördlichen Teil noch bestehenden, teils authentischen, teils stark veränderten Klosterzellen (vgl. Erläuterungsbericht S. 2).

Umso wichtiger ist es daher, dass einige Gebäude bereits unter Denkmalschutz gemäß Bundesgesetz stehen (Denkmalschutzgesetz). Unter Denkmalschutz stehen neben der katholischen Pfarrkirche samt Brunnen (beide per Verordnung, § 2a unter Denkmalschutz) die ehemaligen Camadulenserzellen (Am Kahlenberg Nr. 15*, 18, 21), ein „Wehrturm samt Mauer“ (bei „Am Kahlenberg 18“) sowie die Camaldulensergrotte (auf Grundstücksnummer 16 im Nordosten der als SWW ausgewiesenen Fläche im Plangebiet gelegen**). Die Adresse „Am Kahlenberg 19“, wie im Erläuterungsbericht (S. 3) angeführt, steht gemäß (nicht rechtsverbindlichen) Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes jedoch offenbar nicht unter Schutz. (Alle anderen unter Denkmalschutz per Bescheid, gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz.).

Nicht nur die Mitglieder des Fachbeirates für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe begrüßen die bestandsdorientierte Widmung sowie die Ausweisung einer Schutzzone im Plangebiet in deren Stellungnahme (16.10.2024), sondern – wie erwähnt – auch unser Verein Initiative Denkmalschutz, wiewohl in Bezug auf die bebaubaren Flächen noch einige Adaptierungen aus unserer Sicht empfohlen werden.

Am Kahlenberg 18-19, 1190 Wien

Ehem. Camaldulenserzellen, Am Kahlenberg 18-19 (vermutlich richtig: Nr. 19 links und Nr. 18 rechts im Bild), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Diese umfassende Ausweisung einer Schutzzone im vorliegenden Planentwurf ist umso wichtiger, als nicht alle historischen Gebäude im Plangebiet unter Denkmalschutz stehen (z.B. stehen nicht unter Denkmalschutz: Am Kahlenberg Nr. 12, 13, 14 und 19). Es wird weiters vorgeschlagen, den Bereich, der im Planentwurf als „SWW“ ausgewiesen wird, auch noch als Schutzzone auszuweisen und insbesondere in Richtung Osten zu erweitern, in diesem Bereich (Grundstücksnr. 16) befindet sich die erwähnte unterirdische, bereits seit 1926 ** denkmalgeschützte(!) Camaldulensergrotte, die auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe in seiner Stellungnahme besonders hervorhebt (Zitat: „Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Sww ein historischer Kellner [sic] befindet.“). Diese Grotte wird jedoch im Erläuterungsbericht vergessen zu erwähnen. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich in diesem Zusammenhang den Ausführungen des Fachbeirates an, dass noch „eine weiterführende Untersuchung des Sachverhalts empfohlen wird.“

Stark kritisiert wird jedoch die Ausweisung einer übergroßen Baufläche im Bereich der Häuser „Am Kahlenberg 20 und 21“. Hier könnte durch die großzügige Ermöglichung von Anbauten das historische Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Es wird daher empfohlen, die Baufluchtlinien in diesem Bereich möglichst genau dem Bestand anzupassen.

Am Kahlenberg 20-21, 1190 Wien

Am Kahlenberg Nr. 21 und Nr. 20 (ehem. Kamaldulenserzelle noch giebelständig), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Sehr begrüßt wird die Ausweisung der besonderen Bebauungsbestimmung („BB2“), denen zufolge auf den als Bauland/Wohngebiet gewidmeten Flächen die Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen verlaufen müssen. Es wird empfohlen, dass diese „BB2“ auch für das Gebäude „Am Kahlenberg 20“ gelten möge, da dieses Haus ebenso giebelständig zur Straße orientiert ist.

Die Ausweisung einer Baufläche im Bereich des vorhandenen Parkplatzes (im Planentwurf ausgewiesen als 23 Meter lang und 16 Meter breit) wird auch etwas kritisch gesehen, zumal diese Bauflächenausweisung eine „historische“(?) Mauer „durchschneidet“. Es sollte dabei unbedingt die ursprüngliche historische Struktur in diesem Bereich überprüft und ggf. noch einmal abgewogen werden (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Josefsdorf_(Wien)#/media/Datei:Kahlenberg_-_Josefsdorf_(1819).JPG).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049 832 110

Anmerkungen:

* In einer älteren BDA-Denkmalverzeichnis (z.B. aus 2013) mit der Adresse: „Josefsdorf 15, 17“ beschrieben, in der aktuellen Denkmalliste – bei gleicher Angabe der Grundstücksnummern – nur mehr als („Am Kahlenberg“) Nr. 15 verzeichnet. Eine Nr. 17 wird, wie auch im Stadtplan und im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (ebenso im vorliegenden Planentwurf) nicht mehr verzeichnet, wiewohl auch vor Ort noch eine solche Bezeichnung am Gebäude angebracht ist („Josefsdorf 15-17“).

** Vgl. Birgit Knauer, Dissertation, Wien 2018, Seite 146

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 573 f.

Birgit Knauer, Dissertation, Die Assanierung der Stadt Wien (1934-38). Regulierungsmaßnahmen zwischen Stadtgestaltung und Denkmalschutz, Wien 2018, Seite 146
https://repositum.tuwien.at/bitstream/20.500.12708/7339/2/Knauer%20Birgit%20-%202018%20-%20Die%20Assanierung%20der%20Stadt%20Wien%201934-38…pdf

Das „Josefsdorf“ auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Josefsdorf_(Wien)

Medienberichte zum geplanten Bauprojekt im Josefsdorf / Am Kahlenberg:

07.06.2023, ORF Wien
Döbling kämpft um Ortsbild am Kahlenberg
Aufregung herrscht in Döbling rund um ein Bauprojekt am Kahlenberg. Noch liegt keine Bewilligung vor, der Bezirk will das Ortsbild aber jedenfalls erhalten. Erste Arbeiten sollen schon begonnen haben und Bäume gefällt worden sein.
https://wien.orf.at/stories/3210807/

07.06.2023, Kronenzeitung
Bauprojekt Josefsdorf: Gerüchte um „Scheich-Oase“ auf dem Kahlenberg
https://www.krone.at/3026493

05.06.2023, MeinBezirk
Ortsbild in Döbling: Anrainer am Kahlenberg besorgt über Bauprojekt
In der Nähe der St. Josef Kirche am Kahlenberg soll ein größeres Wohngebäude errichtet werden. Die Anrainer sind besorgt, passt dies mit dem Ortsbild am Berg zusammen? Die BezirksZeitung bekam Auskunft vom Projektbetreiber. Er beruhigt, das Vorhaben wäre seiner Ansicht nach vielmehr eine Wiederherstellung des ehemaligen Ortscharakters.
https://www.meinbezirk.at/doebling/c-lokales/anrainer-am-kahlenberg-besorgt-ueber-bauprojekt_a6079527

29.05.2023, Heute-Zeitung
Bezirk über Baupläne am Wiener Kahlenberg alarmiert
https://www.heute.at/s/bezirk-ueber-bauplaene-am-wiener-kahlenberg-alarmiert-100273678

Am Cobenzl (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8424

Initiative Denkmalschutz, 19. Februar 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8424
Am Cobenzl

Für das Gebiet zwischen Höhenstraße und dem Linienzug 1-3 im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Grinzing

Öffentliche Auflage 9. Jänner bis 20. Februar 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Es ist für den Verein Initiative Denkmalschutz nicht nachvollziehbar, dass für kein einziges Objekt im Plangebiet Am Cobenzl (auch „am Reisenberg“ genannt) eine Schutzzone vorgesehen ist, obwohl manche Objekte aus unserer Sicht klar als erhaltenswert einzustufen sind, insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil gleicher und sogar geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere am 10. April 2017 eingebrachte Petition „Für die Erhaltung des ‘Café-Restaurant Schloss Cobenzl’ in Grinzing“ (gemäß Gesetz über „Petitionen in Wien“, LGBI. 2/2013), die am 29.11.2017 begründet, jedoch negativ, abgeschlossen wurde (Petitionstext und abschließende Begründung hier nachlesbar: https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=3323a83dc5034bb592f1671a9d4851e3). Daher empfehlen wir neuerlich das Areal bzw. das Ensemble Am Cobenzl als Schutzzone auszuweisen. Die Schutzzone soll das Cafe-Restaurant „Schloss“ (ehem. Meierei) Cobenzl, das ein wichtiges Beispiel des secessionistisch beeinflussten barockisierenden Heimatstils darstellt (den auch Bauten wie das 1903-1906 von Friedrich Ohmann gebaute Wienflussportal beim Stadtpark vertreten) und unter der Leitung des Baurats Josef Pürzl vom Wiener Stadtbauamt erbaute wurde (Planverfasser: Architekt und Stadtbaumeister Rudolf Beck), den nordwestlich anschließenden Meierhof aus 1887, das „Weingut Cobenzl“ (Am Cobenzl 96, Rundumadum), die Bedienstetenwohnhäuser in Heimatstilformen aus 1910 und den Pfeiler-Torbau vom Ende des 18. Jh. aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A) beim Zugang Landgut Cobenzl umfassen.

Am Cobenzl 96A, 1190 Wien

Pfeiler-Torbau (Ende 18. Jh.) aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996) ist der Cobenzl folgendermaßen beschrieben: „Cobenzl, auch Reisenberg. Wienerwald-Anhöhe südwestlich des Kahlenbergs. (…). Café-Restaurant-Cobenzl, erbaut 1910-12 unter Einbeziehung älterer Bausubstanz (…). Neobarocke eingeschossiger schlößchenartiger Bau (Mansarddach, pavillonartige Eckrisalite), Inneres großteils erneuert (…). Nr. 96: Meierhof der Gemeinde Wien, im Kern wohl 3. Viertel 19. Jh., stark verändert; hufeisenförmige Anlage. Dahinter Nr. 95A, 2geschossige Arbeiterwohnhäuser 1. Viertel 20. Jh.“.

Die in der Petitionsbeantwortung angeführten Argumente gegen die Schutzzone, nämlich (neben einzelnen getätigten Zu-, Umbauten und baulichen Adaptierungen) die (laut Stadt Wien) „extreme Unterschiedlichkeit der Baustile als auch der Gebäudefunktionen“, ist kein objektives und nachweisbares Kriterium gegen eine Schutzzone, zumal bereits ein Jahr nach der Petition, im Jahr 2018 erstmals Objekte einzeln beurteilt und als Schutzzone ausgewiesen wurden (die beiden ersten Einzelgebäude, die als Schutzzone ausgewiesen wurden, waren die Gebäude Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument 8191, kundgemacht am 12.04.2018, sowie das Objekt Darwingasse 35 im 2. Bezirk, Plandokument 8166, kundgemacht am 17.05.2018).

Ebenso scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht eine Äußerung der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) gänzlich fehlt, sodass offen bleiben muss, ob diese Fachabteilung für den aktuell vorliegenden Planentwurf nicht doch auch einzelne Objekte für eine Schutzzone vorgeschlagen hat.

Cobenzl 95a, 1190 Wien

Ehem. Arbeiterwohnhaus, Am Cobenzl 95A, Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 95A“ die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen (in Richtung Südosten ist hier im Hinblick auf die historische äußere Fassadengestaltung zu viel Spielraum vorgesehen).

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 96“ („Heurigen Restaurant Waldgrill Cobenzl“) die Baufluchtlinien so zu belassen wie im aktuell gültigen Plandokument 7714, ansonsten könnte das äußere Fassadenbild des zum Teil historischen Gebäudes hinter einem Neubautrakt/Anbau gänzlich verschwinden (vgl. Google Street View).

Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss, dass die jetzt beabsichtigte Neu- bzw. Umwidmung, also der vorliegende Planentwurf, offensichtlich die Folge des bereits umgesetzten Siegerprojekts mit dem Titel „Weitsicht Cobenzl“ von Mostlikely Architecture gemeinsam mit Realarchitektur ist. Zitat Erläuterungsbericht (S. 2): „2017 startete ein Architekturwettbewerb für die Sanierung des Café-Restaurants (heute unter anderem als „Schlosscafé“ oder „Schloss Cobenzl“ bezeichnet) sowie Neuerrichtung des Rondell-Cafés und Erweiterung um ein Veranstaltungsgebäude. 2023 kam es zur vollständigen Fertigstellung dieses Projektes.“ (vgl.: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0117/simawimmerrohla-siegerprojekt-steht-fest-so-sieht-das-neue-schloss-cobenzl-aus).

Zuerst einen EU-weiten Architekturwettbewerb auszuschreiben, ein Siegerpojekt küren und dieses noch dazu auch baulich umsetzen (gemäß § 71 Bauordnung für Wien, „Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes“, in diesem konkreten Fall befristet bis 31.1.2029 erteilt**) und erst danach die dafür nötige Umwidmung vorzunehmen, ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Noch dazu ragen die Baukörper nicht unbeträchtlich über die im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7714 festgelegten Baufluchtlinien hinaus (z.B. Am Cobenzl 92, „Rondell-Cafe“ oder Am Cobenzl 94, „Schloss Cobenzl“. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027 oder auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 553 (Cobenzl)

** Auskunft des Bezirksvorstehers Daniel Resch am 17.2. per eMail gegenüber unserem Verein Initiative Denkmalschutz