Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8290
Für das Gebiet zwischen Gudrunstraße, Sonnleithnergasse, Quellenstraße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Das Schulgebäude in der Quellenstraße 142 (Identadressen: Bernhardtstalgasse 19 und Sonnleithnerstraße 32) steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz: „mit Wahrscheinlichkeit“ denkmalschutzwürdig). Die Schule wurde 1903 erbaut und weist secessionistischen Reliefdekor auf. Unabhängig davon, dass im Erläuterungsbericht ein Hinweis auf diesen Schutzstatus fehlt, ist das Gebäude unzweifelhaft als erhaltungswürdig einzustufen und daher auch eine Schutzzone auszuweisen. Außerdem wird empfohlen, dass die Baufluchtlinie zur Sonnleithnerstraße dem Altbestand exakt angeglichen wird.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Vorstandes
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
Literatur/Quellen:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 33
Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242
Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]
Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.
Die Stellungnahme im Detail:
Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).
Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.
Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).
Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.
Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).
Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.
Literatur:
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996
In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):
Sehr begrüßt wird die im vorliegenden Planentwurf erstmalige Ausweisung einer Schutzzone für diese beiden gut erhaltenen, späthistoristischen Gründerzeithäuser mit ihren reich verzierten Fassadengestaltungen (Nr. 2: 1903 erbaut, mit Eckkuppel und Nischenfiguren). In diesem Zusammenhang wird die im Antragsentwurf für die Schutzzone vorgeschlagene Bestimmung: „Die Errichtung von straßenseitigen Erkern, Balkonen und raumbildende (Dach-)Aufbauten ist nicht zulässig.“, ebenso erfreut zur Kenntnis genommen.
Weiters wird für die beiden Gründerzeithäuser empfohlen, die Höhenwidmung genau dem Bestand anzupassen. Ob dies im vorliegenden Planentwurf wirklich zutrifft, kann unser Verein nur augenscheinlich und somit nicht abschließend beurteilen (im Erläuterungsbericht auf Seite 9 wird nur von „bestandsorientierter Festsetzung“ gesprochen). Auf jeden Fall wird im Vergleich zum aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument Nr. 6901) die Bauklasse III (entspricht 16 m) auf Bauklasse IV, beschränkt auf 19 m (Dommesgasse 4) bzw. 18 m (Dommesgasse 2), erhöht.
Ebenso wird nachdrücklich angeregt, mit einer besonderen Bebauungsbestimmung (BB) die Anzahl der Hauptgeschoße exakt gemäß Bestand festzusetzen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024; der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde). Eine solche Limitierung der Hauptgeschoße gemäß Bestand würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz geplanter Schutzzone) deutlich zu minimieren. Dies bedeutet eine gewisse bauliche Einschränkung, die jedoch durch die im Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Bauklasse wettgemacht wird.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 61 und S. 77
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/06/Dommesgasse-2-4_Simmering_Google-Street-View_April-2023.jpg640800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-06-15 11:08:062025-06-23 21:24:24Dommesgasse 2-4 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 6901E
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280
Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird.
Ehem. Währinger (Tröpferl-)Bad, Klostergasse 27 in Wien-Währing, Foto: 31.8.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): “Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen.
Ehemalige Kinderschutzstation, Lacknergasse 28, Architekt Josef Plečnik, 1180 Wien, Foto: Okt. 2012, Fotograf: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216 www.facebook.com/initiative.denkmalschutz https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff.
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232
Stellungnahme zum Planentwurf 8461 – Dresdner Straße 119-121 (ehem. Leichenhalle), 1020 Wien
Für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt
Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Dresdner Straße 119 bis 121: Das Gebäude der ehemaligen Leichenhalle wurde 1915 erbaut (Quelle Umweltbericht, S. 21) und steht per Bescheid unter Denkmalschutz (Feststellungsbescheid § 2 positiv). Beschreibung: Ebenerdiger, kubischer Baukörper mit Kammputzfassade und hohem Walmdach mit Dachreiter; über der mittleren Portal-Fenster-Gruppe befindet sich ein Dachaufsatz mit einem Kreuz und Vasen. Reste der ursprünglichen Innenausstattung erhalten (Stand: 1993): Grau-schwarze Fliesenverkleidung, keramischer Bodenbelag mit zentralem Kreuzmotiv; sparsamer geometrischer Stuckdekor. Laut Erläuterungsbericht (S. 15) ist dieses während des ersten Weltkriegs errichtete städtische Gebäude eines der wenigen aus dieser Zeit. Das Areal wurde bis 2020 als „Mistplatz Zwischenbrücken“ (MA 48) benutzt.
Konkrete Empfehlungen:
Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone (gemäß § 7 Abs. 1 BO für Wien) im aktuellen Planentwurf (Dresdner Straße 119-121). Es wird angeregt, die Schutzzone in Richtung Südosten um die historische Einfriedungsmauer mit den beiden Einfahrtstoren zu erweitern (dies wäre auch im Sinne der im Erläuterungsbericht auf Seite 15 ausgedrückten Intention: „Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben“).
Die in der Struktureinheit 1 (StrE1) ausgewiesene „Besondere Bebauungsbestimmung“ (BB4 = 5,5 m Gebäudehöhe; BB6 = 9,5 m Gebäudehöhe) für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex wirkt augenscheinlich höher als der Bestand (im Erläuterungsbericht auf S. 13 wird in diesem Zusammenhang auch nur von „bestandsorientiert“ und nicht von „bestandsgenau“ gesprochen). Es wird daher empfohlen, die in den „Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudenhöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen, zumal am Areal ohnehin Hochbauten mit bis zu 35 m Gebäudehöhe ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße). Dies kann unabhängig von den im Erläuterungsbericht angeführten Überlegungen erfolgen (Seite 12: „Der Rahmen für Raumhöhen ist hier von den Anforderungen des Denkmalschutzes abhängig und wird daher nicht explizit vorgeschlagen.“), da es dabei nicht um die Raumhöhen per se geht. Durch diese Maßnahmen – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Abs. 4 Bauordnung für Wien aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Scharf kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht auf Seite 17 f. erwähnte Umweltbericht nicht Teil dieser öffentlichen Auflage ist, und somit dessen Inhalt im Rahmen dieser öffentlichen Auflage für die breite Öffentlichkeit im Dunkeln bleibt, obwohl dieses Plangebiet von der Umweltprüfung mitumfasst wurde und die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Nutzung von der im Rahmen der Umweltprüfung angenommenen Nutzung deutlich abweicht. (Erläuterungsbericht S. 18: „Für das gegenständliche Plangebiet wurde im Umweltbericht die Nutzung als Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ angenommen, was von der nun vorgeschlagenen Nutzung als Bauland/Gemischtes Baugebiet abweicht.“). Diese gesamtheitliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien wurde nämlich bereits 2017 im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und teilweise Bebauungsplanes (Plandokument 8112) durchgeführt und veröffentlicht. Diese wäre auch im Hinblick auf die ehemalige Leichenhalle interessant, denn dabei „werden die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Optimierung dargestellt“ (Erläuterungsbericht, S. 17). Der Initiative Denkmalschutz ist der Umweltbericht bekannt, da dieser im Zuge der Abgabe seiner Stellungnahme zum genannten Planentwurf Nr. 8112 archiviert wurde.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 24
Umweltbericht zum Planentwurf Nr. 8112 – 2., Nordbahnhof-Taborstraße, März 2017 (38 Seiten)
PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 hat Bezirksrat Raphael Priglinger (SPÖ) die negative Stellungnahme verlesen, wie im Bauaussschuss am 10.6.2025 vorbesprochen [Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Das ist vor Ende der öffentlichen Auflagefrist am 13. Juni]. Der Stellungnahme wird stimmeneinhellig zugestimmt (vgl. Protokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung des 2. Bezirks, Seite 5).
Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Leopoldstadt (gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien) im vollen Worlaut (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 12.11.2025; angefragt am 13.10.2025):
BV 2 – 1.404.347/2024
Flächenwidmungsplan MA 21B Plan Nr. 8461
Es besteht öffentliches Interesse an dem neuen Flächenwidmungsplan. Die Interessen der Bevölkerung des Bezirks sowie die infrastrukturellen Interessen des Bezirkes selbst, wurden bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes nicht berücksichtigt. Daher beschließt die Bezirksvertretung bei der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 keine Zustimmung zum Flächenwidmungsplan Nr. 8461 zu geben, sondern die in der Stellungnahme angeführten Problemstellungen für eine neuerliche Anpassung an die Interessen der Bevökerung des Bezirks sowie des Bezirks selbst, an den Wiener Gemeinderat zu retournieren.
Der Standpunkt der Bezirksvertretung Leopoldstadt aus dem Antrag gem. § 104 WstV, Zl. BV2-826.136/2020, der seit 2020 unverändert blieb und am 13. März 2025 erneut stimmeneinhellig bestätigt wurde (Antrag gem. § 104 WStV, Zl. BV2-369.795/2025), bekräftigt weiterhin, dass der Mistplatz am Standort Dresdner Straße vergrößert, modernisiert und wiedereröfnet werden soll.
Der nunmehr vorliegende Entwurf würde dieses Ziel verunmöglichen, da an der betreffenden im Eigentum der Stadt Wien stehenden Stelle, sowie im angrenzenden Bereich, der noch den ÖBB gehört, gemischte Bebauung, vornehmlich Wohnen, vorgesehen ist.
Von der Bevölkerung wurde immer wieder verdeutlicht, dass der Mistplatz am alten Standort verbleiben und entsprechend den geltenden Vorgaben adaptiert werden soll. Das zeigt eine Reihe von Petitionen, Aktionen und Presseberichten.
Die derzeit schwierige Einfahrtsituation kann gelöst werden, indem eine neue Einfahrt weiter südlich als bisher, im Zuge der Adaptierung der südlichen Einfriedungsmauer realisiert wird. Und der nicht denkmalgeschützte Anbau hinter der denkmalgeschützten ehemaligen Leichenhalle abgerissen wird. Siehe Seite 15 des Erläuterungsberichtes “Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, Adaptierungen sind jedoch denkbar.”.
Die in den “Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudehöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle sind etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße).
Entgegen der Gepflogenheiten wird weder im Antragsentwurf noch im Erläuterungsbericht eine konkret angedachte Zahl für die Stellplatzverpflichtung genannt. Wegen des dauerhaften Entfalls von 125 Parkplätzen in direkter Nähe Am Tabor sowie den am Nordbahnhof Gelände in den letzten Jahren neu hinzugezogen [sic] Anrainer*innen droht daher die ohnehin schon äußerst angespannte Parkplatzsituation zu eskalieren. Die Parkhäuser in dem Grätzel nehmen keine neuen Dauerparker auf. Daher spricht sich Bezirksvertretung explizit für die Beibehaltung des Stellplatzregulativs “Die Stellplatzverpflichtung beträgt 70 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl. Es dürfen insgesamt höchstens 80 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze errichtet werden.” (Plandokument 8112 beschlossen mit der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2018, Pr. Zl. 940222-2017-GSK) aus.
PPS: Der rechtsgültige Beschluss des Plandokuments Nr. 8461 erfolgte am 22. Oktober 2025 im Gemeinderat (Kundmachung 6. November 2025).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/06/Dresdner-Str_Mai-2022_Screenshot_2025-06-04.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-06-04 21:05:432025-11-12 20:01:44Dresdner Straße 119-121 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8461
Am 20. Juni unternahm unser Verein Initiative Denkmalschutz einen Lokalaugenschein im Gebiet des Planentwurfs 8253. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass das sehr gut erhaltene Gründerzeithaus Josefstädter Straße 99 (siehe Foto) im aktuellen Planentwurf (öffentliche Auflage 22. Mai bis 3. Juli) nicht für die Schutzzone vorgesehen ist! (Anmerkung: Seit wenigen Jahren können theoretisch auch Einzelobjekte als Schutzzone gewidmet werden: z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk und Darwingasse 35 im 2. Bezirk).
Initiative Denkmalschutz, 2. Juli 2020 Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8253
Für das Gebiet zwischen Josefstädter Straße, Albertgasse, Lerchenfelder Straße und Lerchenfelder Gürtel im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Einzelnen:
Erfreulich sind zunächst die Neu-Ausweisungen von Schutzzonen im aktuellen Planentwurf. Zusätzlich Aufnahme in die Schutzzone mögen folgende Gebäude finden:
Josefstädter Straße 99: gänzlich unverständlich, wieso dieses im Jahr 1880 errichtete Gebäude nicht für die Schutzzone vorgesehen ist: gut erhaltene, üppige gründerzeitliche Fassadengliederung. Das Gebäude bildet gemeinsam mit der Josefstädter Straße 101 ein einheitliches Gebäudeensemble
Josefstädter Straße 101 (Ecke Blindengasse 32): trotz stark reduzierter Fassadengliederung bildet dieses mächtige Eckhaus (erbaut 1880) gemeinsam mit dem benachbarten Haus Josefstädter Straße 99 eine prägnante stadtbildprägende Einheit.
Josefstädter Straße 103 (Ecke Blindengasse 31): markantes Eckhaus mit gründerzeitlich-secessionistischem Fassadendekor am Eckrisalit.
Lerchenfelder Gürtel 66: Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung, im Inneren gut erhalten.
Lerchenfelder Straße 156: 1860 erbaut, mit frühhistoristisch, additiver Fassadengliederung. Trotz rezenter dreigeschoßiger Aufstockung bleibt der zweistöckige frühhistoristische Gebäuteil erhaltenswert.
Lerchenfelder Straße 162 / Ecke Blindengasse 2 möge trotz reduzierter Fassadengliederung ebenso in die Schutzzone Aufnahme finden. Im Inneren noch ältere Teile gut erhalten.
Stolzenthalergasse 4: Mächtiges Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung. Dieses Gebäude sollte im Sinne eines sonst weitgehend geschlossenen Straßenensembles ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden – So wie auch mehrere weitere mit reduzierter Fassadengliederung, die als Teil eines Ensemble sehr wohl in diesem Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen sind. Auch das benachbarte Eckhaus Stolzenthalergasse 2 (Ecke Lerchenfelder Straße 132), ebenso mit reduzierter Fassadengliederung, ist im aktuellen Planentwurf sehr wohl für die Schutzzone vorgesehen.
Blindengasse 29: historische Fassade verloren, Eingangstor noch erhalten. Im Inneren erhaltenswert?.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Josefstaedter-Str-99_Initiative-Denkmalschutz_Foto-2020juni_8352a.jpg561800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-03 00:42:122020-07-03 00:42:12Stellungnahme Planentwurf 8253 (Wien): Wichtiges Gründerzeithaus nicht für Schutzzone vorgesehen!
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7870E
Für das Gebiet zwischen Bischoffgasse, Frauenheimgasse und Schönbrunner Straße im 12. Bezirk, Katastralgemeinde Meidling in Wien
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das einzige Gebäude im Planentwurf ist das so genannte Pflegeheim „Haus Schönbrunn“, ein Pflegewohnhaus der Caritas der Erzdiözese Wien (Adresse: Frauenheimgasse 2, Bischoffgasse 2, Schönbrunner Straße 295).
Es ist ein „großzügig dimensionierter Baublock in späthistoristischen Formen mit Park zur Schönbrunner Straße“ (Zitat Dehio) und wurde als Wiener Frauenheim vom Architekten Karl Holzer 1906-07 erbaut (Entwurf). Ausführung: Karl Krepp, Friedrich Mahler und Albrecht Michler). Eröffnung 1907 von Erzherzogin Marie Valerie (Gedenktafel). Es ist „ein langgestreckter, zweistöckiger Bau, der durch einen Mittel- sowie zwei Eckrisalite aufgelockert ist. Die Risalite sind über das oberste Gesims hochgezogen, wodurch sich in der Zusammenschau mit den Rundbogenfenstern und Balkonen ein malerisches Erscheinungsbild ergibt.“ (Zitat Architektenlexikon). Ursprünglich wurde der Verein „Wiener Frauenheim“ von Auguste von Littrow (geborene Bischoff) 1881 gegründet. Es bot alleinstehenden, mittellosen, gebildeten Frauen Verpflegung und Unterkunft. Das erste derartige Altersheim fand seinen Sitz (hier) in der Sommervilla der Familie der Initiatorin („Bischoffvilla“).
Es wird dringend empfohlen dieses historisch wertvolle Gebäude als Schutzzone zu widmen, zumal es derzeit nicht unter Denkmalschutz gemäß Bundesgesetz steht (Denkmalschutzgesetz), jedoch spätestens seit 1996 bekannt ist, dass im Schutzzonenmodell der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung) das betreffende Plangebiet als mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ schutzwürdig ausgewiesen wurde.
Die Ermöglichung der Verbauung im Parkschutzgebiet (Spk) im aktuellen Planentwurf wird als äußerst kritisch betrachtet. Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt daher die Beibehaltung des aktuell gültigen Bebauungsplanes (Plandokument 7870), der auch den Nordteil der Parkanlage unverbaut lässt. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, nach Alternativen für das aktuell in Diskussion stehende Bauprojekt zu suchen, damit nicht nur die gesamte Parkanlage, sondern auch die historische Nordfassade erhalten werden kann.
Abschließend wird nachdrücklich empfohlen für die vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes der Initiative Denkmalschutz
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Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur und Links:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 142
– Architektenlexikon Wien 1770-1945 des AzW (Architekturzentrum Wien) – Eintrag „Karl Holzer“, dort auch Beschreibung Frauenheim, siehe: http://www.architektenlexikon.at/de/239.htm
– Schutzzonenmodell Wien der Magistratsabteilung 19 aus dem Jahr 1996, Wien-Karte: “Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete” (Schutzzone Ausgangslage; Stand: 1996), siehe: http://www.idms.at/images/IDMS/x_diverse/Schutzzonenplan.jpg
Stellungnahme zum Planentwurf 8425 – Laaer-Berg-Str., Bitterlichstr., 1100 Wien
Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-2, Palisagasse, Linienzug 3-5, Geißfußgasse, Linienzug 6-7, Burgenlandgasse, Koliskogasse, Linienzug 8-9, Oppenheimgasse und Laaer-Berg-Straße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt
Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes (vgl. Einleitung) immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Kronawettergasse 27 bis 69: Diese Häuserzeile ist Teil der weitläufigen Siedlung „Süd-Ost“ (Bitterlichstraße, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Kronawettergasse, Schautagasse, Koliskogasse und Oppenheimgasse; im Dehio-Handbuch unter der Adresse „Laaer-Berg-Straße 151-203 zu finden). Diese Siedlung wurde 1921 von Franz Schuster und Franz Schacherl (Wiener Siedlungsamt MA 16) als große Gartenstadtsiedlung mit vorweigend zweigeschoßigen Familienhäusern im Block- und Zeilenverband erbaut (Dehio, S. 28, Weihsmann, S. 260, Achleitner, S. 276). Diese Häuserzeile steht per Verordnung unter Denkmalschutz (§ 2a Denkmalschutzgesetz), das heißt, eine abschließende Prüfung auf ihre Schutzwürdigkeit gemäß dem sehr streng auszulegenden Denkmalschutzgesetz seitens des Bundesdenkmalamtes fehlt jedoch. Umso wichtiger erachtet es unser Verein Initiative Denkmalschutz daher, dass diese Häuserzeile als Schutzzone ausgewiesen wird, was er hiermit nachdrücklich anregt.
Dies wäre wohl auch im Sinne des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe, der die historische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Siedlung erkannt und darauf in seiner Stellungnahme vom 19.2.2025 zum vorliegenden Planentwurf hingewiesen hat. Darin heißt es (Zitat): „Das Areal ist ein wichtiger Teil der Wiener Siedlungsgeschichte, dessen Charakter in diesem Planentwurf reflektiert wird.“ In diesem Sinne wäre auch noch zu prüfen, ob nicht auch andere Teilbereiche der Siedlung als Schutzzone ausgewiesen werden sollten. Denn die Denkmalunterschutzstellung per Verordnung (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) bedeutet nämlich auch, dass sich die oben genannten Häuser zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung (1.4.2007) „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen“ befunden haben mussten (vgl. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das heißt, dass das Denkmalamt durchaus auch andere Teilbereiche der Siedlung in die Denkmalliste (Verordnung) aufgenommen hätte, wenn eine solche Verordnungserlassung auch für im Privateigentum befindliche Gebäude möglich gewesen wäre. (Andernfalls müsste das Denkmalamt in einem aufwendigen Unterschutzstellungsverfahren die Schutzwürdigkeit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz prüfen, was oftmals durch die Ressourcenknappheit des Denkmalamtes lange Zeit unterbleibt).
Scharf kritisiert werden muss, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung (fachlich zuständig für Schutzzonenvorschläge) wieder einmal im Dunkeln bleibt. Nichts dergleichen wird im Erläuterungsbericht dazu ausgeführt (keine Nennung der MA 19, keine Nennung einer möglichen Schutzzonenwürdigkeit oder Nicht-Würdigkeit).
Abschließend wird vorgeschlagen, für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Absatz 4 Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110
Literatur / Quellen:
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/1, 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. Und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 28
Helmut Weihsmann, Das Rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 260
Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.
Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.
Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln
So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.
Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!
Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien
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