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Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage)

Initiative Denkmalschutz, 15. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage) – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien

Für das Gebiet zwischen zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 22. Mai 2025 bis 3. Juli 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

(Die Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz vom 19.01.2025 zur 1. öffentlichen Auflage kann hier nachgelesen werden: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/)

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut. Laut „Wien Geschichte Wiki“ befinden sich im Gebäude folgende Kunstwerke: ein Bronzerelief (1977) von Horst Aschermann, ein Bronzerelieftisch (1976) von Horst Aschermann, das Kupferrelief “Auferstehung” (1954) von Ludwig Schmidle, die Gipsskulptur “Heiliger Sebastian” (1958) von Ludwig Schmidle sowie das Gemälde “Großvater” (1963) von Wilhelm Zimmerhackl. Vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger).

Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austria „im Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht keinerlei Hinweis auf die erste öffentliche Auflage dieses Planentwurfs Nr. 8444 (12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025), geschweige denn eine Begründung für die aktuelle, erneute öffentliche Auflage gegeben wird. Mit einem gewissen Aufwand konnte unser Verein dem Erläuterungsbericht die Unterschiede zur ersten öffentlichen Auflage entnehmen. Von der in der ersten öffentlichen Auflage beabsichtigten Verhängung eines „Wohnungsverbots“ (Erläuterungsbericht vom 18. November 2024, S. 9) wird im aktuellen Planentwurf abgerückt und „eine flächenmäßige Beschränkung der Wohnnutzung vorgeschlagen“. Weiters heißt es im Erläuterungsbericht vom 24. April 2025 (Seite 9): „Die Brutto-Grundfläche für Wohnen gemäß ÖNORM EN 15221-6 von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen, ausgenommen Balkone und Dachterrassen, darf insgesamt höchstens 24.000 m2 betragen.“ Völlig im Dunkeln bleibt die Intention dieser Änderung, was hiermit scharf kritisiert wird. Für die Zukunft wird eingemahnt, dass nicht nur auf die vorangegangene Auflage im Erläuterungsbericht der erneuten öffentlichen Auflage hingewiesen wird, sondern auch eine Begründung einer solchen zweiten Auflage des gleichen Planentwurfs angeführt werden muss (beide tragen die gleiche Planentwurfsnummer 8444).

Nur der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe gibt in seiner Stellungnahme vom 22. April 2025 einen Hinweis auf eine erneute Auflage des gleichen Planentwurfs. Darin heißt es: „Der Fachbeirat (…) kann die Änderungen aufgrund der prozesshaften Darstellung nachvollziehen.“ Für die interessierte Öffentlichkeit bleibt jedoch diese „prozesshafte Darstellung“ verborgen. Sehr überzeugt von der nun erfolgten Änderung im neuen Planentwurf scheint auch der Fachbeirat nicht zu sein. Während dieser den Antragsentwurf ursprünglich „positiv[!] zur Kenntnis“ genommen hat, nimmt er ihn jetzt nur mehr schlicht „zur Kenntnis“. Wieso nun der Fachbeirat in seiner erneuten Stellungnahme von seiner Unterstützung der Erhaltung des Gebäudes abweicht, bleibt ebenso im Dunkeln. In der ersten Stellungnahme vom 13. November 2024 heißt es noch: „Der Fachbeirat unterstützt nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“ Diese Textpassage fehlt bedauerlicherweise nun gänzlich in der aktuellen Fachbeiratsstellungnahme.

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen (Quelle: ORF, 4.7.2024 bzw. Rechnungshofbericht, S. 11, 33 und 49), dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden, ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf (Seite 8) wird – so wie im alten (Seite 9) – die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“. Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien). Ein gutes Beispiel einer solchen ganz bewusst festgesetzten Schutzzonenwidmung für ein Gebäude der jüngeren Architektur stellt der 1993 errichtete ÖBV-Wohnbau von Henke Schreieck Architekten in der Frauenfelderstraße 14-20 / Ecke Kainzgasse 28 in Wien-Hernals dar (vgl. Nextroom-Eintrag: https://www.nextroom.at/building.php?id=2424&sid=2880&inc=pdf). Eine rechtsgültige Schutzzonenwidmung besteht dort seit Mai 2024 (Plandokument 8277).

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus beiden Erläuterungsberichten, jeweils Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/ (DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

Wien Geschichte Wiki: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 3. Mai 2025): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien: https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Rechnungshof Österreich, Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Bericht des Rechnungshofes (Reihe Bund 2025/9), III-121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Natonalrates XXVIII. GP Rechnungshof GZ 2025-0.126.534 (005.059), Februar 2025, siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/121/imfname_1670906.pdf

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

Initiative Denkmalschutz, Stellungnahme zur ersten öffentlichen Auflage, Planentwurf Nr. 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, vom 19. Jänner 2025: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/

Dommesgasse 2-4 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 6901E

Initiative Denkmalschutz, 15. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 6901E – Dommesgasse 2-4, 1110 Wien

Für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Dommesgasse, Lorystraße und Grillgasse im 11. Bezirk, Katastralgemeinde Simmering

Öffentliche Auflage 8. Mai 2025 bis 20. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Dommesgasse 2-4 (Ecke Simmeringer Hauptstraße 100A):

Sehr begrüßt wird die im vorliegenden Planentwurf erstmalige Ausweisung einer Schutzzone für diese beiden gut erhaltenen, späthistoristischen Gründerzeithäuser mit ihren reich verzierten Fassadengestaltungen (Nr. 2: 1903 erbaut, mit Eckkuppel und Nischenfiguren). In diesem Zusammenhang wird die im Antragsentwurf für die Schutzzone vorgeschlagene Bestimmung: „Die Errichtung von straßenseitigen Erkern, Balkonen und raumbildende (Dach-)Aufbauten ist nicht zulässig.“, ebenso erfreut zur Kenntnis genommen.

Weiters wird für die beiden Gründerzeithäuser empfohlen, die Höhenwidmung genau dem Bestand anzupassen. Ob dies im vorliegenden Planentwurf wirklich zutrifft, kann unser Verein nur augenscheinlich und somit nicht abschließend beurteilen (im Erläuterungsbericht auf Seite 9 wird nur von „bestandsorientierter Festsetzung“ gesprochen). Auf jeden Fall wird im Vergleich zum aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument Nr. 6901) die Bauklasse III (entspricht 16 m) auf Bauklasse IV, beschränkt auf 19 m (Dommesgasse 4) bzw. 18 m (Dommesgasse 2), erhöht.

Ebenso wird nachdrücklich angeregt, mit einer besonderen Bebauungsbestimmung (BB) die Anzahl der Hauptgeschoße exakt gemäß Bestand festzusetzen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024; der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde). Eine solche Limitierung der Hauptgeschoße gemäß Bestand würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz geplanter Schutzzone) deutlich zu minimieren. Dies bedeutet eine gewisse bauliche Einschränkung, die jedoch durch die im Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Bauklasse wettgemacht wird.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 61 und S. 77

Dresdner Straße 119-121 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8461

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8461 – Dresdner Straße 119-121 (ehem. Leichenhalle), 1020 Wien

Für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Dresdner Straße 119 bis 121: Das Gebäude der ehemaligen Leichenhalle wurde 1915 erbaut (Quelle Umweltbericht, S. 21) und steht per Bescheid unter Denkmalschutz (Feststellungsbescheid § 2 positiv). Beschreibung: Ebenerdiger, kubischer Baukörper mit Kammputzfassade und hohem Walmdach mit Dachreiter; über der mittleren Portal-Fenster-Gruppe befindet sich ein Dachaufsatz mit einem Kreuz und Vasen. Reste der ursprünglichen Innenausstattung erhalten (Stand: 1993): Grau-schwarze Fliesenverkleidung, keramischer Bodenbelag mit zentralem Kreuzmotiv; sparsamer geometrischer Stuckdekor. Laut Erläuterungsbericht (S. 15) ist dieses während des ersten Weltkriegs errichtete städtische Gebäude eines der wenigen aus dieser Zeit. Das Areal wurde bis 2020 als „Mistplatz Zwischenbrücken“ (MA 48) benutzt.

Konkrete Empfehlungen:

Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone (gemäß § 7 Abs. 1 BO für Wien) im aktuellen Planentwurf (Dresdner Straße 119-121). Es wird angeregt, die Schutzzone in Richtung Südosten um die historische Einfriedungsmauer mit den beiden Einfahrtstoren zu erweitern (dies wäre auch im Sinne der im Erläuterungsbericht auf Seite 15 ausgedrückten Intention: „Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben“).

Die in der Struktureinheit 1 (StrE1) ausgewiesene „Besondere Bebauungsbestimmung“ (BB4 = 5,5 m Gebäudehöhe; BB6 = 9,5 m Gebäudehöhe) für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex wirkt augenscheinlich höher als der Bestand (im Erläuterungsbericht auf S. 13 wird in diesem Zusammenhang auch nur von „bestandsorientiert“ und nicht von „bestandsgenau“ gesprochen). Es wird daher empfohlen, die in den „Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudenhöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen, zumal am Areal ohnehin Hochbauten mit bis zu 35 m Gebäudehöhe ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße). Dies kann unabhängig von den im Erläuterungsbericht angeführten Überlegungen erfolgen (Seite 12: „Der Rahmen für Raumhöhen ist hier von den Anforderungen des Denkmalschutzes abhängig und wird daher nicht explizit vorgeschlagen.“), da es dabei nicht um die Raumhöhen per se geht. Durch diese Maßnahmen – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Abs. 4 Bauordnung für Wien aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht auf Seite 17 f. erwähnte Umweltbericht nicht Teil dieser öffentlichen Auflage ist, und somit dessen Inhalt im Rahmen dieser öffentlichen Auflage für die breite Öffentlichkeit im Dunkeln bleibt, obwohl dieses Plangebiet von der Umweltprüfung mitumfasst wurde und die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Nutzung von der im Rahmen der Umweltprüfung angenommenen Nutzung deutlich abweicht. (Erläuterungsbericht S. 18: „Für das gegenständliche Plangebiet wurde im Umweltbericht die Nutzung als Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ angenommen, was von der nun vorgeschlagenen Nutzung als Bauland/Gemischtes Baugebiet abweicht.“). Diese gesamtheitliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien wurde nämlich bereits 2017 im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und teilweise Bebauungsplanes (Plandokument 8112) durchgeführt und veröffentlicht. Diese wäre auch im Hinblick auf die ehemalige Leichenhalle interessant, denn dabei „werden die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Optimierung dargestellt“ (Erläuterungsbericht, S. 17). Der Initiative Denkmalschutz ist der Umweltbericht bekannt, da dieser im Zuge der Abgabe seiner Stellungnahme zum genannten Planentwurf Nr. 8112 archiviert wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 24

Baunachrichten. Niederösterreich. (…) Wien. Bau einer Leichenkammer. In: Der Bautechniker, Jahrgang 1914, 25. September 1914, Nr. 39/1914 (XXXIV. Jahrgang), S. 691, Spalte 1. (online bei ANNO: https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bau&datum=1914&page=775).

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes (unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz) vom 28.5.2024, Quelle: https://www.bda.gv.at/service/unterschutzstellung/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html (siehe auch Wikipedia, „Liste der denkmalgeschützten Objekte in Wien/Leopoldstadt“: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Leopoldstadt)

Umweltbericht zum Planentwurf Nr. 8112 – 2., Nordbahnhof-Taborstraße, März 2017 (38 Seiten)

Kronawettergasse (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8425

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8425 – Laaer-Berg-Str., Bitterlichstr., 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-2, Palisagasse, Linienzug 3-5, Geißfußgasse, Linienzug 6-7, Burgenlandgasse, Koliskogasse, Linienzug 8-9, Oppenheimgasse und Laaer-Berg-Straße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes (vgl. Einleitung) immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Kronawettergasse 27 bis 69: Diese Häuserzeile ist Teil der weitläufigen Siedlung „Süd-Ost“ (Bitterlichstraße, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Kronawettergasse, Schautagasse, Koliskogasse und Oppenheimgasse; im Dehio-Handbuch unter der Adresse „Laaer-Berg-Straße 151-203 zu finden). Diese Siedlung wurde 1921 von Franz Schuster und Franz Schacherl (Wiener Siedlungsamt MA 16) als große Gartenstadtsiedlung mit vorweigend zweigeschoßigen Familienhäusern im Block- und Zeilenverband erbaut (Dehio, S. 28, Weihsmann, S. 260, Achleitner, S. 276). Diese Häuserzeile steht per Verordnung unter Denkmalschutz (§ 2a Denkmalschutzgesetz), das heißt, eine abschließende Prüfung auf ihre Schutzwürdigkeit gemäß dem sehr streng auszulegenden Denkmalschutzgesetz seitens des Bundesdenkmalamtes fehlt jedoch. Umso wichtiger erachtet es unser Verein Initiative Denkmalschutz daher, dass diese Häuserzeile als Schutzzone ausgewiesen wird, was er hiermit nachdrücklich anregt.

Dies wäre wohl auch im Sinne des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe, der die historische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Siedlung erkannt und darauf in seiner Stellungnahme vom 19.2.2025 zum vorliegenden Planentwurf hingewiesen hat. Darin heißt es (Zitat): Das Areal ist ein wichtiger Teil der Wiener Siedlungsgeschichte, dessen Charakter in diesem Planentwurf reflektiert wird.“ In diesem Sinne wäre auch noch zu prüfen, ob nicht auch andere Teilbereiche der Siedlung als Schutzzone ausgewiesen werden sollten. Denn die Denkmalunterschutzstellung per Verordnung (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) bedeutet nämlich auch, dass sich die oben genannten Häuser zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung (1.4.2007) „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen“ befunden haben mussten (vgl. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das heißt, dass das Denkmalamt durchaus auch andere Teilbereiche der Siedlung in die Denkmalliste (Verordnung) aufgenommen hätte, wenn eine solche Verordnungserlassung auch für im Privateigentum befindliche Gebäude möglich gewesen wäre. (Andernfalls müsste das Denkmalamt in einem aufwendigen Unterschutzstellungsverfahren die Schutzwürdigkeit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz prüfen, was oftmals durch die Ressourcenknappheit des Denkmalamtes lange Zeit unterbleibt).

Scharf kritisiert werden muss, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung (fachlich zuständig für Schutzzonenvorschläge) wieder einmal im Dunkeln bleibt. Nichts dergleichen wird im Erläuterungsbericht dazu ausgeführt (keine Nennung der MA 19, keine Nennung einer möglichen Schutzzonenwürdigkeit oder Nicht-Würdigkeit).

Abschließend wird vorgeschlagen, für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Absatz 4 Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur / Quellen:

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/1, 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. Und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 28

Helmut Weihsmann, Das Rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 260

Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den 10. Wiener Gemeindebezirk – Favoriten, Wien, 1. April 2007, Seite 4 (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:81b578f1-8c0c-45bb-a0b6-1dc266492ff2/Verordnung_Wien_10_Favoriten.pdf)

Neusiedl (Bgld.) Hallenbad: Denkmalamt für Schutz, jetzt Einsturzgefahr

Das Hallenbad in Neusiedl am See wurde 1975-77 von den Architekten Rüdiger Stelzer und Walter Hutter erbaut und gilt als Vertreter des “Brutalismus”. Das Bundesdenkmalamt setzt  sich schon seit Jahren für die Unterschutzstellung ein. Jetzt wurde dem Hallenbad plötzlich Einsturzgefahr attestiert und das Bad wurde umgehend gesperrt. Laut “Liste brutalistischer Bauwerke in Österreich” auf Wikipedia gilt das Gebäude als “einziges aus dieser Zeit stammendes Hallenbad, das später nicht verändert wurde”, (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_brutalistischer_Bauwerke_in_%C3%96sterreich). ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14043659/Einsturzgefahr-Hallenbad-Neusiedl-gesperrt/14656041 +++ ORF-Bericht lesen: https://burgenland.orf.at/stories/3037447 +++ Weitere aktuelle Medienberichte: MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-lokales/zweieinhalb-bis-drei-jahre-bleibt-hallenbad-gesperrt_a3965616; Kurier: https://kurier.at/chronik/burgenland/einsturzgefahr-hallenbad-neusiedl-am-see-ist-gesperrt/400771533; BVZ: https://www.bvz.at/neusiedl/einsturzgefahr-das-neusiedler-hallenbad-ist-gesperrt-neusiedl-am-see-redaktionsfeed-hallenbad-neusiedl-am-see-einsturzgefahr-sperre-freizeitbetriebe-neusiedl-am-see-195128815 +++ Facebook-Seite “Unser Hallenbad muss erhalten bleiben”: https://www.facebook.com/unserhallenbadneusiedl; Bürgerinitiative “Rettet das Hallenbad” im Internet: http://www.rettet-das-hallenbad.at.+++ Ältere Medienberichte:Einspruch gegen Denkmalschutz für Hallenbad. Gemeinderat bringt Beschwerde gegen Bescheid des Bundesdenkmalamtes beim Bundesverwaltungsgericht ein.” (10.7.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-einspruch-gegen-denkmalschutz-fuer-hallenbad-neusiedl-am-see-denkmalschutz-hallenbad-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-gemeinderat-neusiedl-154178656; “Neusiedler Hallenbad: Gemeinderat einstimmig gegen einen Denkmalschutz” (18.1.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedler-hallenbad-gemeinderat-einstimmig-gegen-einen-denkmalschutz-neusiedl-am-see-hallenbad-neusiedl-132650824; “Neues Gutachten: Neusiedler Hallenbad: Denkmalschutz aufgeweicht” (7.1.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neues-gutachten-neusiedler-hallenbad-denkmalschutz-aufgeweicht-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-131140019; “Gutachten liegt vor: Neusiedler Hallenbad wird zum Denkmal. Das Gutachten des Bundesdenkmalamtes liegt vor: Gebäude ist zur Gänze schützenswert” (17.10.2018): https://www.bvz.at/neusiedl/gutachten-liegt-vor-neusiedler-hallenbad-wird-zum-denkmal-hallenbad-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-architektur-119870865; “Neusiedl: Denkmalschutz für Hallenbad” (24.2.2018): https://burgenland.orf.at/v2/news/stories/2897332; “Denkmalschutz: Amt prüft Hallenbad” (BVZ; 11.10.2017): http://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-denkmalschutz-amt-prueft-hallenbad/63.580.455; “Neue Pläne für Neusiedler Hallenbad” (ORF; 18.9.2017): http://burgenland.orf.at/news/stories/2866909; “Hallenbad Neusiedl: Ungewisse Zukunft” (ORF; 2.2.2017): http://burgenland.orf.at/news/stories/2823379; Für Hallenbad Neusiedl: 400 Teilnehmer bei Protestmarsch (29.7.2016, NÖN): https://www.noen.at/bruck/fuer-hallenbad-neusiedl-400-teilnehmer-bei-protestmarsch-fotos-hallenbad-proteste-19128567. +++ Fotos des Hallenbad Neusiedl/See (Adresse: Sportzentrum 4) von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157662143694013.

Arsenal (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8443

Initiative Denkmalschutz, 18. Septmber 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8443 – Arsenal, Franz-Grill-Straße, 1030 Wien

Für das Gebiet zwischen Ghegastraße, Bezirksgrenze, Lilienthalgasse, Linienzug 1-2, unbenannte Verkehrsfläche (06606), unbenannte Verkehrsfläche (06608), unbenannte Verkehrsfläche (06605), Lilienthalgasse, Franz-Grill-Straße, Linienzug 3-4, Landstraßer Gürtel, Wildgansplatz, Franz-Grill-Straße und Kelsenstraße im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

Öffentliche Auflage: 7. August 2025 bis 18. September 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau
vermieden.

Die Stellungnahme im Detail

1.) Die geplanten Zubauten für die Erweiterung der Ausstellungsflächen des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM) hinter dem denkmalgeschützten Hauptbau des Arsenals (Objektnummer 18) und inmitten einer Schutzzone und des Parkschutzgebiets (Spk) gelegen, werden äußerst kritisch gesehen. Dieser zentrale Prunkbau gilt als „erster Museumsbau Wiens“ und bildet das „ideelle Kernstück des Arsenals“ und wurde „in byzantinisch-islamischen Formen“ (Zitate Dehio, S. 75) vom berühmten Architekten Theophil Hansen, dem Erbauer des Parlamentsgebäudes, in den Jahren 1850 bis 1857 errichtet. „Das frühe Hauptwerk Theophil Hansens ist das erste profane historistische Gesamtkunstwerk Wiens und eines der bedeutendsten Werke der Architektur des europäischen Historismus.“ (Dehio, S. 75). In Anbetracht der außerordentlichen architekturgeschichtlichen Bedeutung dieses Bauwerks wird nachdrücklich angeregt, hier möglichst andere Lösungen für die „benötigten zusätzlichen Ausstellungsflächen“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 8) zu finden. Auch beim geplanten Besucherzentrum des Belvedere fand man eine denkmalverträglichere Lösung mit unterirdischen Erweiterungsflächen.

Hauptgebäude Arsenal Wien

Die Rückseite des Hauptgebäudes des Arsenals (Heeresgeschichtliches Museum), Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe sieht in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Planentwurf vom 26.6.2025 die geplanten Zubauten ebenso sehr kritisch. Darin heißt es: „Eine kritische Haltung nimmt der Fachbeirat hinsichtlich der beiden parallel zum heeresgeschichtlichen Museum stehenden bebaubaren Flächen ein.“ (BB2 = maximale Gebäudehöhe von 4,5 m; BB 16 = Dachneigung höchstens 15 Grad).

2.) Umfassungsbauten der Anlage (Adresse: Arsenal 12): Die Verkleinerung der Schutzzone der Arsenalanlage mit Herausnahme des Objekt 13 (Panzerhalle) und Objekt 7 (ehemalige Eckkaserne; Lilienthalgasse 1 / Ecke Arsenalstraße) möge überdacht werden. Die letzte Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes erfolgte im Jahr 2006 (Plandokument 7571) bzw. 2008 (Plandokument 7571E). In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass der im Erläuterungsbericht (S. 10) erwähnte Motivenbericht der fachlich für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) – wie so oft – nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Haben sich die Intentionen der Magistratsabteilung 19 seit den beiden letzten Neuwidmungen geändert? Uns wäre keine entsprechende Gesetzesänderung dazu bekannt. Auch damals umfasste die Schutzzone schon diese beiden bestehenden Neubauten (Objekte Nr. 7 und Nr. 13). Zweifellos ist die Anlage des Arsenals eine von Symmetrie geprägte Anlage, deren symmetrische Ausprägung möglichst erhalten bleiben soll und daher strukturell auch hier eine Schutzzone von Vorteil wäre. „Die Umfassungsbauten der Anlage gliedern sich in die monumentalen Eck- und Mittelkasernen mit großen Innenhöfen und die sich verbindenden niedrigen, langgestreckten Depots. Alle Sichtziegelbauten [sind] in Formen italienisch-mittelalterlicher Wehrbauten [gestaltet], erb[aut] 1849-54 von August Sicard v. Siccardsburg und Eduard van der Nüll.“ (Zitat Dehio S. 77). Daher sollen auch die Eckbauten (die ehemaligen historischen Eckkasernen: Objekte 3, 7, 12 und 16) und die Verbindungsbauten (die ehemaligen historischen Depots: Objekte 4, 6, 13, 15) möglichst eine gleiche bauliche Ausprägung im Sinne und im baulichen Umfang des historischen Bestandes haben, insbesondere die Kubatur betreffend (in Bezug auf Baufläche und Höhenwidmung).

Historischen Depots des Arsenals (Objekt 6)

Das historische ehemalige Depot (Objekt 6) im Wiener Arsenal, Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es ist auffällig, dass die vier mächtigen Eckbauten (Objekte 3, 7, 12, 16) im vorliegenden Planentwurf unterschiedliche Höhenwidmungen aufweisen (von 22 m (BB7; Objekt 3) über 24 m (BB9 bzw. Bauklasse V 24 m; Objekt 16 bzw. Objekt 12) bis zu 26 m (Bauklasse V ohne Beschränkung; Objekt 7). Hier sollte eine Einheitlichkeit im Sinne des historischen Bestandes gegeben sein, detto sollte dies auch für die Verbindungsbauten, ehem. Depots (Objekte 4, 6, 13, 15) und für die mächtigen ehemaligen Mittelkasernen (Objekte 5 und 14) gelten. In diesem Sinne mögen auch die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien für das Objekt 13 (Panzerhalle) abgeändert werden, sowie die Bauklasse III (entspricht Bauhöhe 16 m) auf die gleiche Höhe wie jene des symmetrisch gegenüberliegenden Verbindungsbaus / ehemaligen Depots (Objekt 6) auf Bauklasse II (entspricht 12 m) verringert werden; kurz gesagt, der aktuell gültige Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7571) möge für das Objekt 13 (Panzerhalle) unverändert bleiben.

Die Panzerhalle des Wiener Arsenals

Die Panzerhalle (Objekt 13) an Stelle des im Krieg zerstörten historischen Depots. Im Hintergrund ist Objekt 14 zu sehen, eine der mächtigen Mittelkasernen; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

3.) Zu prüfen wäre, wieso die Bundestheaterwerkstätten und -bühne (Objekt 19 und Umgebung) unter Denkmalschutz stehen (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz), jedoch im vorliegenden Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen sind. Siehe Auszug aus der Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes:

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes, 2025

Auszug aus der aktuellen Denkmalliste des Bundesdenkmalmtes (Stand: 30.06.2025)

Obwohl diesen Gebäuden „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ im Sinne des restriktiven Denkmalschutzgesetzes zukommt (§ 2a), so fehlt doch eine abschließende fachliche Beurteilung durch das Bundesdenkmalamt. Ob aktuell ein solches Verfahren über die „Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung“ des Denkmals läuft (§ 26 Denkmalschutzgesetz), und in deren Folge der Denkmalschutz vielleicht aufgehoben werden wird, ist uns nicht bekannt. Eine diesbezügliche Anfrage unseres Vereins an dasBundesdenkmalamt vom 28. August wurde noch nicht beantwortet. Umso wichtiger erscheint uns daher die Prüfung und allfällige Schutzzonenwidmung für diese Gebäude.

4.) Sehr begrüßt werden die im Planentwurf vorgesehenen neuen Schutzzonenwidmungen für die Bauten entlang der Franz-Grill-Straße (gegenüber Franz-Grill-Straße 1b und 1c) sowie die Schutzzone für die denkmalgeschützte Ballonhalle (Franz-Grill-Straße 1a).

Bauten entlang der Franz Grill-Straße in Wien

Die historischen Gebäude an der Franz-Grill-Straße (gegenüber Nr. 1b und 1c); Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

5.) Scharf kritisiert werden muss, dass bereits ohne rechtliche Grundlage (fehlender Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) ein “einstufiger Realisierungswettbewerb” für die denkmalgeschützte Ballonhalle ausgetragen wurde (Erläuterungsbericht Seite 8). Hier wurde ein Fait accompli geschaffen. Somit erübrigt sich quasi hier eine Stellungnahme abzugeben. Mit dieser Vorgehensweise (quasi vollendete Tatsachen schaffen) wird die Abgabe einer Stellungnahme so gut wie unmöglich gemacht.

Die Ballonhalle im Wiener Arsenal

Die denkmalgeschützte Ballonhalle, Franz Grill-Straße 1A, Wien; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

6.) Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss die Vorgehensweise beim bereits erfolgten, dauerhaften Anbau des Kulissendepots (südlich der Bundestheaterwerkstätte, Objekt 19). Zuerst eine Baubewilligung gemäß § 71 Bauordnung für Wien zu erteilen (“Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes”; bestätigt durch Auskunft bei der MA 21) und erst danach für die nötige Umwidmung zu sorgen (der hier vorliegende Planentwurf), ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027, beim Cobenzl (Projekt „Weitsicht Cobenzl“; vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8424 vom 19.2.2025), aber auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745). Eine solche Vorgehensweise erachtet die Volksanwaltschaft für klar rechtswidrig (vgl. Auszug aus ihrem Bericht 2022).

Bericht der Volksanwaltschaft (VA) an den Wiener Landtag 2022 (S. 107 ff.; Punkt 2.6.3.), anlässlich der Causa „befristete Baubewilligung für eine auf Dauer angelegte Sporthalle“ (Sport & Fun Halle Praterstern):

§ 71 BO [Bauordnung für Wien] erlaubt es der Behörde, Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen, auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf zu bewilligen. Solche Bauwerke sind z.B. Tribünen bei großen Sportveranstaltungen. Mit Ablauf der befristet erteilten Bewilligung tritt ein konsensloser Zustand ein, der zum Abbruch des Bauwerks verpflichtet. Ist bei einem auf Dauer angelegten Projekt von vornherein erkennbar, dass kein sachlicher Grund für eine Befristung oder einen Widerruf denkbar ist, darf keine Bewilligung auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Eine solche Bewilligung kommt nur in Frage, wenn eine erkennbare Belassungsabsicht fehlt. (…) Im Ergebnis nahm die Baubehörde mit der Erteilung der befristeten Bewilligung die Entscheidung des Gemeinderates über die Änderung des geltenden Plandokuments vorweg. Es kann nach Ansicht der VA aber nicht Sinn und Zweck von befristeten Bewilligungen sein, auf Dauer angelegte Vorhaben, die dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan widersprechen, so lange befristet zu bewilligen, bis für sie nachträglich die planungsrechtliche Grundlage geschaffen ist. Nach Ansicht der VA hat die Baubehörde den ihr durch § 71 BO eingeräumten Ermessensspielraum überschritten. +++ Ausnahme im Einzelfall ist willkürlich und gleichheitswidrig: Einerseits widersprach die befristete Baubewilligung den Intentionen des geltenden Plandokuments, andererseits müsste die Behörde ingleichen oder ähnlich gelagerten Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilen, wollte sie sich nicht dem Vorwurf einer willkürlichen Handhabung des Ermessens aussetzen. Nach der Rechtsprechung liefe das letztlich auf eine „Unvollziehbarkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanesʺ hinaus. Einzelfall: 2022-0.597.951 (VA/W-BT/B-1), MPRGIR-V-2011937/22 (Quelle: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/LT/W/44_Wien_2022_bf.pdf)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden
Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, S. 73 – 77

Denkmalschutzstatus der Objekte im Plangebiet, siehe offizielle Denkmalliste des
Bundesdenkmalamtes (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:8169a67a-9ffd-493d-a7b3-1cd25797e285/NEU_Wien_DML_2025.pdf)

 

PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 18. September 2025 (wie so oft von uns kritisiert vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!) hat die Bezirksvertretung Landstraße (gegen die Stimmen der FPÖ und drei Stimmen der NEOS) gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien folgende Stellungnahme abgegeben (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 3.10.2025):

“Seitens des Bezirkes wäre die Durchlässigkeit innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes insbesondere vom Objekt 5 (Art for Art) und dem Objekt 14 (Telekom) hin zu der Franz Grill Straße respektive zur Haltestelle 18 zumindest für den Rad- und Fußgänger*innen-Verkehr wünschenswert, wenn der dortige § 53 Fußweg eine breite [sic] von 8 Metern aufweisen würde.

Darüber hinaus wird der Hintergrund für die GB GV I Widmung entlang der Arsenalstraße hinterfragt. Aktuell ist diese Fläche nicht bebaut. Ohne klare Absichtserklärung erscheint aus Sicht des Bezirkes die vorgesehene Widmung für diese Fläche nicht zielführend.”

Der rechtsgültige Beschluss im Gemeinderat wird gemäß § 1 Abs. 1 Bauordnung für Wien voraussichtlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen (nach der Behandlung im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung): 22. Oktober, 18. November oder 18. Dezember 2025.

 

Neusiedl (Bgld.) Hallenbad: Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Sommer über Denkmalschutz

Das Hallenbad in Neusiedl am See wurde 1975-77 von den Architekten Rüdiger Stelzer und Walter Hutter erbaut und gilt als Vertreter des “Brutalismus”. Das Bundesdenkmalamt setzt  sich schon seit Jahren für die Unterschutzstellung ein. Anfang März wurde dem Hallenbad plötzlich Einsturzgefahr attestiert. Nachdem die Gemeinde die Unterschutzstellung beeinsprucht hat, liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat seinerseits ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Juli nun vorliegen soll. Von dieser Expertise hänge ab, ob das Gebäude bzw. Teile davon unter Denkmalschutz gestellt werden. Laut “Liste brutalistischer Bauwerke in Österreich” auf Wikipedia gilt das Gebäude als “einziges aus dieser Zeit stammendes Hallenbad, das später nicht verändert wurde”, (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_brutalistischer_Bauwerke_in_%C3%96sterreich). BVZ-Artikel weiterlesen: https://www.bvz.at/neusiedl/derzeit-gesperrt-hallenbad-neusiedl-gutachten-im-sommer-erwartet-neusiedl-am-see-architektur-burgenland-sportanlage-hallenbad-neusiedl-am-see-208117035 +++ Weitere aktuelle Medienberichte: ORF: https://burgenland.orf.at/stories/3051167; MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-lokales/denkmalamt-gutachten-soll-bis-sommer-vorliegen_a4088562; KRONE: https://www.krone.at/2164036 +++ Ältere Medienberichte: “Einsturzgefahr: Hallenbad Neusiedl gesperrt” (4.3.2020, ORF): https://burgenland.orf.at/stories/3037447; “Zweieinhalb bis drei Jahre bleibt Hallenbad gesperrt” (4.3.2020, MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-lokales/zweieinhalb-bis-drei-jahre-bleibt-hallenbad-gesperrt_a3965616; Kurier: https://kurier.at/chronik/burgenland/einsturzgefahr-hallenbad-neusiedl-am-see-ist-gesperrt/400771533; BVZ: https://www.bvz.at/neusiedl/einsturzgefahr-das-neusiedler-hallenbad-ist-gesperrt-neusiedl-am-see-redaktionsfeed-hallenbad-neusiedl-am-see-einsturzgefahr-sperre-freizeitbetriebe-neusiedl-am-see-195128815 +++ Facebook-Seite “Unser Hallenbad muss erhalten bleiben”: https://www.facebook.com/unserhallenbadneusiedl; Bürgerinitiative “Rettet das Hallenbad” im Internet: http://www.rettet-das-hallenbad.at.+++ Weitere ältere Medienberichte:Einspruch gegen Denkmalschutz für Hallenbad. Gemeinderat bringt Beschwerde gegen Bescheid des Bundesdenkmalamtes beim Bundesverwaltungsgericht ein.” (10.7.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-einspruch-gegen-denkmalschutz-fuer-hallenbad-neusiedl-am-see-denkmalschutz-hallenbad-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-gemeinderat-neusiedl-154178656; “Neusiedler Hallenbad: Gemeinderat einstimmig gegen einen Denkmalschutz” (18.1.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedler-hallenbad-gemeinderat-einstimmig-gegen-einen-denkmalschutz-neusiedl-am-see-hallenbad-neusiedl-132650824; “Neues Gutachten: Neusiedler Hallenbad: Denkmalschutz aufgeweicht” (7.1.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neues-gutachten-neusiedler-hallenbad-denkmalschutz-aufgeweicht-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-131140019; “Gutachten liegt vor: Neusiedler Hallenbad wird zum Denkmal. Das Gutachten des Bundesdenkmalamtes liegt vor: Gebäude ist zur Gänze schützenswert” (17.10.2018): https://www.bvz.at/neusiedl/gutachten-liegt-vor-neusiedler-hallenbad-wird-zum-denkmal-hallenbad-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-architektur-119870865; “Neusiedl: Denkmalschutz für Hallenbad” (24.2.2018): https://burgenland.orf.at/v2/news/stories/2897332; “Denkmalschutz: Amt prüft Hallenbad” (BVZ; 11.10.2017): http://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-denkmalschutz-amt-prueft-hallenbad/63.580.455; “Neue Pläne für Neusiedler Hallenbad” (ORF; 18.9.2017): http://burgenland.orf.at/news/stories/2866909; “Hallenbad Neusiedl: Ungewisse Zukunft” (ORF; 2.2.2017): http://burgenland.orf.at/news/stories/2823379; Für Hallenbad Neusiedl: 400 Teilnehmer bei Protestmarsch (29.7.2016, NÖN): https://www.noen.at/bruck/fuer-hallenbad-neusiedl-400-teilnehmer-bei-protestmarsch-fotos-hallenbad-proteste-19128567. +++ Fotos des Hallenbad Neusiedl/See (Adresse: Sportzentrum 4) von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157662143694013.

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3

Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358

Initiative Denkmalschutz, 5. April 2023

Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof

Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II

Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.

Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.

Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).

Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.

Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)

Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38

Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.

Werndlhof

Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634

Denkmalliste / Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/service/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19