Augarten-Initiativen: Konzerthalle widerspricht Denkmalschutzgesetz
Rechtskonforme Bewilligung für Sängerknaben scheint unmöglich.
Nach großen Protesten wurde das Konzerthallen-Projekt im Augarten abgeändert. An der denkmalschutzrechtlichen Situation hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Nach wie vor ist das geschützte Objekt der gesamte und ungeteilte Augarten. Jeder – auch noch so reduzierte – Bau stellt daher eine Veränderung nach § 5 DMSG dar, die zwingend die Vornahme einer Interessenabwägung durch das Bundesdenkmalamt erfordert.

