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Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!

Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.

Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. 

Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.

Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?

Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.

UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)

Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!

Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).

Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)

Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:

Sehr geehrte Bezirksvorstehung,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,

seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):

Unsere zwei Fragen dazu:

1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?

2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September  / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.

Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216

Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)

PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien

§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).

Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

APA-OTS-Presseaussendung, 3. September 2025

Channel: Politik, Wirtschaft

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen”

Wien (OTS) – “Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll [https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35]. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche” (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.

Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!

Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.

UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!

Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Breite Front von NGOs gegen AVG- und UVP-Novelle

Unsere NGOs, die Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria und weitere zahlreiche NGOs lehnen diese Gesetzesnovellen entschieden ab, die gravierende Auswirkungen auf Kosten der Zivilgesellschaft haben werden!

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, 0676/772 34 33,
DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Bundesregierung, Umwelt, Recht, Kultur, Raumordnung, Stadtplanung, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Umweltrecht
Ressorts: Innenpolitik, Wirtschaft Österreich

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur AVG-Novelle

Freitag, 5. September 2025, Stellungnahme

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes

Geschäftszahl: 2025-0.578.612
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (Ministerialentwurf 35/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Ministerialentwurf beinhaltet gravierende und inbesondere nachteilige Änderungen für die Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber argumentiert mit Verfahrensbeschleunigung, Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung. Faktum ist jedoch, dass alle beteiligten Bürgerinnen und Bürger durch die Edikt-only-Zustellung, Präklusion, verkürzte Fristen (von acht auf sechs Wochen) und den Entfall der Ediktalsperre (Hochsommerzeit sowie Weihnachtsferien) in ihrer Beteiligungsfähigkeit und ihrem Rechtsschutz gefährdet sind.

Vgl. APA-OTS-Pressseaussendung der Initiative Denkmalschutz (3.9.2025): “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder. Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250903_OTS0016)

Im ÖVP-SPÖ-NEOS Regierungsprogramm 2025-2029 “Jetzt das richtige tun. Für Österreich” findet sich im Kapitel “Entbürokratisierung und Verwaltung” das betreffende Thema “Verwaltungsverfahren” (Seite 222 f.; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-
bundesregierung/regierungsdokumente.html). Neben der Verfahrensbeschleunigung wird hier auch der Verbesserung der Qualität das Wort geredet. Der vorliegende Entwurf konterkariert jedoch gravierend letztere Zielsetzung, und verschlechtert die Qualität für die Zivilgesellschaft entscheidend. Im gleichen Kapitel findet sich unter “Transparenz” die Zielsetzung “Demokratische Teilhabe (…) stärken”. Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht eklatant diesen Ansprüchen! Daher wird der vorliegende Gesetzesentwurf von unserem Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich einsetzt, entschieden abgelehnt. Eine so gravierende Verschlechterung der Teilhabe für die Zivilgesellschaft widerspricht auch dem eigenen Regierungsprogramm!

Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht auch der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention (Bundesrecht). Vgl. dazu Artikel 6 “Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten”. Darin heißt es im Absatz 3: “Die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sehen jeweils einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die verschiedenen Phasen vor, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Öffentlichkeit nach Absatz 2 zu informieren, und damit der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung während des umweltbezogenen Entscheidungsverfahrens gegeben wird.” (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004171)

Behörde bekommt mehr Zeit – Zivilgesellschaft soll hingegen in eklatante Zeitnot kommen!

Dass es nicht um eine reine  Verfahrensbeschleunigung geht, zeigt der vorliegende Entwurf im § 44e Abs. 3 AVG. Hier nimmt sich besonders frech die Behörde selbst das Recht heraus, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche”. Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitiativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen. Es hat für unseren Verein den Anschein, dass es der Bundesregierung primär darum geht, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten. Das wäre dann eine besonders euphemistische Art der Verfahrensbeschleunigung.

Zweck und Zielsetzung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz ist “der Einsatz für den nachhaltigen Schutz und den Erhalt gefährdeter Kulturgüter und Kulturlandschaften im Rahmen der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege”. Der vorliegende Gesetzesentwurf greift hier gravierend negativ ein, denn insbesondere UVP- sowie SUP-Verfahren (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung; SUP = Strategische Umweltprüfung) sind für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von strategischer Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Im Namen des Vorstandes: Markus Landerer, DI Dr. Alexander Schmiderer, Dr. Reingard Hofbauer; Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, www.initiative-denkmalschutz.at, eMail: , ZVR-Nr.: 049 832 110, tel.: 0699 / 1024 4216

 

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Augarten: Runder Tisch ohne vertrauensbildende Maßnahmen zwecklos

Augarten-Initiativen fordern Baustopp während Gesprächen

Wien (OTS) – Erst heute Abend soll unter Beteiligung der Bürgerinitiativen ein Runder Tisch auf Einladung von Frau Mag. Vassilakou zum Thema Augarten stattfinden. Die Bürgerinitiativen haben ihre Bereitschaft zum Runden Tisch bekundet, jedoch Ergebnisoffenheit und Baustopp für die Konzerthalle der Wiener Sängerknaben gefordert. Zwar soll es Ergebnisoffenheit geben, doch ist dazu eine …

Begleitende vertrauensbildende Maßnahme notwendig

Ein echter, ergebnisoffener Dialog setzt voraus, dass durch weitere Baumaßnahmen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Stimmt der Bauwerber dem nicht zu, gibt er von vorneherein zu erkennen, dass er nicht bereit ist, auch nur einen Zentimeter von dem auf mehr als fragwürdige Grundlagen gestützten Bau abzurücken.

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