https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Hohe_Birga_c-Lilyy_2009-01-27_Copyrighted-free-use_Wikipedia_a.jpg629800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-20 18:15:272020-06-20 18:20:29Hohe Birga (Tirol): Über 2000 Jahre alten Weg aus Eisenzeit bei Innsbruck entdeckt
Die Stiftung Mozarteum strebt einen Foyer-Neubau beim denkmalgeschützten Mozarteum Gebäude in der Schwarzstraße 26-28 in der Stadt Salzburg an. Dafür müsste jedoch der historische Verbindungstrakt abgerissen werden. Eine Bürgerinitiative rund um Hannes Schneilinger möchte dies verhindern und sieht sich bestätigt durch ein kritisches Gutachten von Friedrich Idam, Monitoring Beauftragter des Weltkulturerbes für Salzburg (ICOMOS Austria – Internationaler Rat für Denkmalpflege). Der UNESCO-Welterbe Beauftragte Idam hatte zuvor kritisiert, dass Eva Hody, Leiterin des Bundesdenkmalamtes Salzburg, den modernen Neubau zwischen den beiden historischen Gebäuden nicht verhindert. KRONE ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.krone.at/2197150; “Baustart im September: Stiftung Mozarteum drängt auf neues Foyer” (1.7.2020, Krone): https://www.krone.at/2182642
Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs Mozarteum Salzburg (Blick von der Gartenseite), Pressefoto (c) Herman Seidl
Der eklatante Sündenfall – Actio und Reactio
Eva Hody, Leiterin im Bundesdenkmalamt Salzburg: “Das verbindende Arkadenbauwerk als auch der gartenseitige Zwischenbau mit Pausenfoyer und originaler Möblierung aus der Bauzeit des Mozarteums sind zwar Teil des Denkmals, jedoch ist ihre räumliche Funktionalität und architektonische Qualität im Kontext der beiden großen Baukörper gering, so dass diese untergeordneten Bauvolumen keine wesentlichen denkmalbegründenden Eigenschaften haben. (…) stehen daher das Arkadenbauwerk als auch der Zwischenbau mit Pausenfoyer zur Disposition.”Diese Stellungnahme – vor Abhaltung des Architekturwettbewerbes auf BDA-Briefpapier verschriftlicht – sollte ein gravierendes Nachspiel haben. Die zuständige Abteilung II/4 im Bundeskanzleramt, zuständig für Denkmalschutz, quittierte dies harsch. Wörtlich heißt es: “DI Eva Hody, Leiterin der Abteilung für Salzburg, beschreitet eine denkmalschutzrechtlich nicht gedeckte Vorgangsweise (…) und erteilt mit dem amtlichen Schreiben des Bundesdenkmalamtes einen nicht statthaften ‘Freibrief’ und Anreiz zu einer wesentlichen Zerstörung und Teilabbruch eines denkmalgeschützten Bauwerks inmitten der UNESCO Welterbestadt Salzburg. Dass wichtige Teilbereiche, wie der Mitteltrakt des Mozarteums als keinesfalls untergeordneter Bauteil und sehr wohl architektonisch diffizil ausgebildet zu bezeichnen ist, vor dem Architekturwettbewerb mit einer Stellungnahme des BDA gleichsam aus dem Denkmalschutz entlassen werde, ist eine weittragende, um nicht zu sagen eigenmächtige und nicht gesetzeskonforme Vorgangsweise, die eine Untergrabung des Denkmalschutzgesetzes darstellt. Dies wird als eine Kompetenzvermischung erachtet, die in dieser Vorgangsweise als Gesetzesbruch zu bezeichnen ist.”
Zitiert aus: Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
Der “gartenseitige Zwischenbau mit Pausenfoyer”, der abgerissen werden soll, Foto: Dez. 2018, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Das “verbindende Arkadenbauwerk”, das abgerissen werden soll, Foto: Dez. 2018, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Stiftung-Mozarteum_Eweth_CC_BY-SA_3-0_Wikipedia_a.jpg543800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-24 00:13:552020-07-24 00:32:47Mozarteum Salzburg: Bürgerinitiative gegen Foyer-Neubau
Am Jugendstiljuwel Otto Wagner-Spital Steinhof (seit 2020 Klinik Penzing) plant die Central European University (CEU), die Budapest verlassen muss, den Um- und Ausbau der denkmalgeschützten Pavillons. Das Architekturbüro Kohn Pedersen Fox (KPF.com) bekam den Zuschlag. Maik Novotny im Falter Nr. 15/21kritisiert die Intransparenz des Architektenauswahlverfahrens, denn die Ergebnisse der anderen Architekten bleiben geheim. Die Jury bestand ausschließlich aus Stakeholdern der CEU, eine Publikation der abgegebenen Entwürfe wird es nicht geben. Auch war bei der Entscheidung, wer an einem der architekturhistorisch sensibelsten Orte Wiens Eingriffe in die Substanz vornehmen darf, kein Vertreter der Stadt oder des Bundesdenkmalamts beteiligt. KURIER-ARTIKEL LESEN:https://kurier.at/chronik/wien/so-koennten-otto-wagner-pavillons-am-steinhof-kuenftig-aussehen/401343612 (7.4.2021, “So könnten die Otto-Wagner-Pavillons am Steinhof künftig aussehen”)
Abseits der CEU werden im Ostareal des /ehem.) Otto Wagner-Spitals Steinhof Neubauten der gemeindeeigenen Gesiba errichtet, Foto: April 2021, (c) privat
Offizielle Presseaussendung der Central European University (CEU) (7. April 2021): “Central European University wählt Kohn Pedersen Fox als Architekten für ihren neuen Campus aus”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210407_OTS0014
Initiative Denkmalschutz Presseaussendung und Stellungnahme:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/Steinhof-Pavillon-3_0780_c-Erich-j-schimek_2016-09-08.jpg383800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-04-17 20:28:332021-04-17 20:45:32Steinhof (Wien): Central European University (CEU) plant Pavillons um
Selten aber doch stellt das Bundesdenkmalamt ganze Häuserensembles unter Denkmalschutz. Nach zweijähriger Prüfung hat das Bundesdenkmalamt nun den Alten Platz in der Klagenfurter Innenstadtals Ensembleunter Denkmalschutz gestellt – noch nicht rechtskräftig. 35 Bürgerhäuser, zumeist aus dem 16. Jahrhundert, sollen geschützt werden, zwölf der Häuser sowie die Dreifaltigkeitssäule stehen bereits als Einzeldenkmal unter Schutz. Dies löst Missfallen unter einigen Hauseigentümer aus, wie z.B. Heinz Dolenc, der eine Wertminderung seiner Immobilie befürchtet. Nun besteht noch die Möglichkeit, gegen diese Unterschutzstellung Einspruch zu erheben. Paul Mahringer, Leiter der Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung im Bundesdenkmalamt, erklärt die besondere kulturhistorische Bedeutung des Platzensembles, es sei einer der schönsten und am besten erhaltenen historischen Stadtplätze in Kärnten.
19. August 2021, ORF Klagenfurts Alter Platz denkmalgeschützt. Der Alte Platz in der Klagenfurter Innenstadt wird unter Ensembleschutz gestellt. 35 Bürgerhäuser aus dem 16. Jahrhundert gelten als historisch wertvoll. Alle Eingriffe müssen daher künftig mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden, zum Missfallen der Hausbesitzer: https://kaernten.orf.at/stories/3117580
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/08/Klagenfurt_Alter_Platz_Ostteil_-c-Johann-Jaritz_CC_BY-SA_4-0_2020-05-18_Wikipedia.jpg534800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-08-23 23:36:572021-08-23 23:36:57Klagenfurt (Ktn.): Denkmalamt stellt Alten Platz unter Ensembleschutz
Das große Brauereigebäude durch Brand im Juni 2018 zerstört
Die Landeskonservatorin Eva Hody kurz nach dem Brand im Interview:https://www.sn.at/salzburg/chronik/gut-guggenthal-feuer-zerstoert-alten-brauhof-29604994. In der Folge wurde der Denkmalschutz im November 2019 aufgehoben:https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2948160 +++ +++ Presseaussendung INITIATIVE DENKMALSCHUTZ (17.6.2019):“Abriss Brauerei Guggenthal bei Salzburg – Ein systemischer Frevel im Denkmalschutzgesetz! Abbruch nach Großbrand im Juni letzten Jahres scheint jetzt fix. Bundesverwaltungsgericht hat letzten Einspruch abgewiesen. Denkmalschutzgesetz braucht Novellierung!“: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190617_OTS0009. Darin fordern wir das “Ende des Anreizsystems für Unglücksfälle! Ob diese Unglücke zufällig, fahrlässig oder absichtlich geschehen, keinesfalls dürfen sich daraus Vorteile ziehen lassen. Ein Wiederaufbau in gleicher Form, egal wie viel historische Bausubstanz zerstört wurde, wäre wohl die effektivste Präventionsmaßnahme. Wir sind fest davon überzeugt, dass z.B. eine solche Maßnahme in Hinkunft viele Unglücksfälle verhindert.” (vgl. auch ORF-Bericht: “Guggenthal: Denkmalschutz will mehr Mitsprache” (18.6.2019): https://salzburg.orf.at/stories/3000881)
Das nahe gelegene Jagdschloss Guggenthal ebenso gefährdet!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Guggenthal_Herrenhaus_iD_5656_a.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-23 23:34:302020-06-23 23:39:20Guggenthal (Sbg.): Erneut Brand auf denkmalgeschütztem Gut
Der Architekt Gerhard Garstenauer (1925-2016) ist ein bedeutender Vertreter des Brutalismus. Die vier metallischen Wahrzeichen in Sportgastein, auch “Garstenauer Kugeln” genannt, wurden 1972 errichtet, eine Kugel davon wurde 1993 abgebaut. Das Bundesdenkmalamtwollte im Oktober 2018 die drei erhaltenen Kugeln in Aluminium-/Glasbauweise auf Betonsockel unter Denkmalschutz stellen, doch doch die Bergbahnen haben gegen eine Kugel (bei der Talstation) Beschwerde eingereicht, weil diese schwer beschädigt ist, doch auf diese Argumentation ging das Denkmalamt nicht ein. Dies bemängelte das Bundesverwaltungsgericht im November 2019 (vgl. Bundesverwaltungsgericht-Entscheidung 18.11.2019). Daraufhin schaltete das Bundesdenkmalamt den Verwaltungsgerichtshof ein und dieser hob nun die Entscheidung der Vorinstanz auf, weil nach aktueller Rechtslage nicht der technische Zustand zu prüfen war, sondern nur die “geschichtliche, künstlerischer und kultureller Bedeutung” (gemäß § 1 Denkmalschutzgesetz). Jetzt heißt es zurück an den Start.KRONE ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.krone.at/2285218 (27.11.2020, “Gasteiner Wahrzeichen: Die Garstenauer Kugeln beschäftigen die Justiz”).
Die Wohnanlage in der Sintstraße im 14. Linzer Bezirk Industriegebiet-Hafen (KG: Lustenau) soll – trotz Denkmalschutz – zum Teil abgerissen werden. Dem Vernehmen nach hat das Bundesdenkmalamt bereits eine grundsätzliche Zusage für den Teilabbruch der nach Plänen des Stadtbaudirektors Curt Kühne (1883-1963) im Jahr 1927 erbauten Arbeiterhäuserkolonie gegeben (für Abriss vorgesehen: Sintstraße 3 und 5 im Norden sowie die Häuser Sintstraße 27, 29, 33, 35 und 37 im Süden). Der Gemeinderat und Stadtentwickler, Lorenz Potocnik, beklagt dies vehement in einer Presseaussendung: “Wenn das wirklich so kommt, bleibt von der denkmalgeschützten Arbeitersiedlung in der Sintstraße nur mehr ein Rumpf übrig: Geht es nach der STRABAG () und der GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH), sollen nur 11 der 18 Gebäude der historisch-städtebaulichen Vision einer ‘Gartenstadt’ des legendären Curt Kühne stehenbleiben. Der Rest soll der Abrissbirne und Neubauten geopfert werden. ‘Statt einem innovativen Konzept rund um das gesamte historische Ensemble geht’s jetzt in Richtung maximalem Profitdenken – leider ein weiterer Sündenfall seitens der stadteigenen GWG vor hemmungslosen Investorenwünschen“. Vertreter von GWG und Strabag erwidern: „Der Denkmalschutz auf dem Areal ist nach wie vor aufrecht.“ Ein Ideenwettbewerb läuft, im Mai sind Verhandlungen mit dem Denkmalamt anberaumt, um die nächsten Schritte zu klären. Vorwurf von Potocnik:“Die GWG hat letztes Jahr die denkmalgeschützte Arbeitersiedlung in der Sintstraße einfach an den Bestbieter (STRABAG) verkauft. Von den ursprünglichen Plänen, das gesamte Ensemble zu erhalten und durch Sanierung und Verdichtung aufzuwerten, war bereits beim Verkauf keine Rede mehr.Die vom legendären Stadtbaudirektor Curt Kühne von 1927-1931 erbaute Hafenarbeiter-Siedlung hätte enormes Potenzial – jetzt wird das Gelände maximal verwertet, Luxus- oder Anlegerwohnungen, statt der bisher angesiedelte leistbare und soziale Wohnbau werden verwirklicht.” Seit Februar läuft jetzt ein von der STRABAG und der GWG ein ausgeschriebener Architektenwettbewerb. TIPS-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/531574-denkmalgeschuetzte-arbeitersiedlung-am-hafen-soll-ein-ort-der-zukunft-werden (15.4.2021, “Denkmalgeschützte Arbeitersiedlung am Hafen soll ein ‘Ort der Zukunft’ werden”)
Beschreibung “Gartenstadt Sintstraße” (Lorenz Potocnik):
Architekt dieser von 1927-1931 errichteten Hafenarbeiter-Siedlung war der legendäre Stadtbaudirektor Curt Kühne. Das „Rote Linz“ verfolgte damals die Idee einer Gartenstadt – eher kleine, schmucklose Wohnhäuser mit viel Grünraum als Treffpunkt und Kommunikationsraum, die sich an englische Vorbilder anlehnte. Das Viertel umfasst 18 idente, zweigeschossige, freistehende Häuser mit 144 (der damaligen Zeit entsprechenden, sehr kleinen) Wohnungen auf einem knapp 16.000 Quadratmeter großen Grundstück mit einer parkähnlichen Grünanlage als Zentrum. Die ehemalige Arbeitersiedlung ist architektonisch ein historisch wertvolles Beispiel für die bis heute lebendige „Gartenstadt“-Bewegung. Seit 2008 war die Anlage im Besitz der GWG. Diese wollte die Siedlung abreißen und Standard-Wohnungen errichten. Bis auf 4 Einheiten stehen die Häuser etwa seit 2015 leer.
Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik
13. August 2012, ORF Sintstraße bald unter Denkmalschutz. Der lange Konflikt zwischen der Wohnungsgesellschaft GWG und dem Bundesdenkmalamt um die Häuser in der Linzer Sintstraße dürfte ein Ende gefunden haben. Die 18 Häuser sollen jetzt unter Denkmalschutz gestellt werden: https://ooe.orf.at/v2/news/stories/2545456
26. Jänner 2012, ORF Konflikt um denkmalgeschützte Bauten. Sie liegt abseits des Geschehens und ist doch Zentrum eines Konflikts, der seit Jahren zwischen Bundesdenkmalamt und der Stadt Linz schwelt: die Sintstraße. Geht es nach der GWG, soll hier abgerissen und neu gebaut werden. Das kommt für das Bundesdenkmalamt nicht in Frage: https://ooe.orf.at/v2/news/stories/2518595
3. März 2011, ORF Streit mit Denkmalamt über Linzer Sintstraße. Seit über einem Jahrzehnt ist die Wohnanlage Sintstraße im Linzer Hafen ein Dauerthema. Die Stadt will die völlig heruntergekommenen Wohnhäuser abreißen und neue errichten. Das Denkmalamt sagt kategorisch “Nein”: Eine Sackgasse: https://ooev1.orf.at/stories/502174
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363
Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’, Horn 1999, Seite 247
Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177
Nachdem am 17. Oktober 2017 das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerde des damaligen Eigentümers, der Steiermärkischen Landesbahn den damaligen Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes der Feistritztalbahnaus 2.2.2011behoben und die Angelegenheit eines neuen Bescheides an das Bundesdenkmalamtzurückverweisen hatte (Spruch: W176 2000808-1/7E). Die Feistritztalbahn wurde 1909 bis 1911 erbaut und der öffentlichen Personenverkehr wurde zwischen 1971 und 1973 eingestellt. Die Gleisanlagen von Birkfeld nach Ratten wurden gar 1981 abgetragen. Seit 1994 kümmert sich der Club U44 – Freunde der Feistritztalbahn um den Betrieb der Strecke. Jetzt hat das Bundesdenkmalamt die Bahnstrecke jetzt im Julineuerlich unter Denkmalschutz gestellt. Die 24 km lange Strecke zwischen Weiz und Birkfeld umfasst drei Tunnels und insgesamt 77 Viadukte, Brücken und Durchlässe. Besonders bemerkenswert sind die sehr frühen Stahlbetonviadukte. Zwei Bahnhöfe sind weitgehend in ihrem historischen Erscheinungsbild erhalten. Auszug aus dem damaligen Unterschutzstellungsbescheid (Amtssachverständige war Dr. Richard Dieckmann, Bundesdenkmalamt, Abteilung für Spezialmaterien): “Die (…) Feistritztalbahn zählt mit ihren zahlreichen Kunstbauten und der weitgehend erhaltenen Ausstattung zu einer der bedeutendsten Schmalspurbahnen Österreichs. Die in Beton ausgeführten Viadukte sind Zeugnisse der frühen Anwendung dieser neuen Technologie in Österreich und stellen in ihrer ansprechenden Gestaltungsweise als Bogenkonstruktion seltene Dokumente der Brückenbauweise Anfang des 20. Jahrhunderts dar. Die Hochbauten veranschaulichen die typische architektonische Ausformung von Bahnhofsbauwerken einer Lokalbahn in einer nicht mehr häufig anzutreffenden Geschlossenheit. Eisenbahngeschichte ist immer auch Kultur- und Wirtschaftsgeschichte eines Landes, in Österreich ist dies sehr deutlich seit der Errichtung der ersten kontinentalen Eisenbahnstrecke, nämlich der Pferdeeisenbahn Linz-Budweis 1824-32, zu beobachten. Die durch Eisenbahnen erschlossenen Gebiete erlebten einen bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung, leistungsfähige Verkehrsverbindungen entstanden auch zwischen den Staaten. Die Entwicklung des Eisenbahnwesens bedeutete aber auch einen bemerkenswerten Technologieschub, in dem sich verschiedene Zweige der technischen Wissenschaften (Statik, Verkehrsbau, Maschinenbau) und der Industrie, vorrangig der Eisenerzeugung, gegenseitig befruchteten und die Weiterentwicklung vorantrieben. In diesem Sinne ist auch die Feistritztalbahn als ein Denkmal der österreichischen Wirtschafts- (Verkehrs-)geschichte anzusprechen, das mit seinen original erhaltenen Hoch- und Brückenbauten besonders anschaulich überliefert ist. Die Planung und Gestaltung derselben ist für diese Bahnlinie und ihre historische Entwicklung charakteristisch. Die Feistritztalbahn ist daher ein wichtiger Bestandteil der Eisenbahngeschichte Österreichs und von besonderer (technik-, wirtschafts)geschichtlicher und kultureller Bedeutung.” Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin damals (2011) fristgerecht Berufung an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, wobei sie im Wesentlichen festhielt, dass eine Unterschutzstellung der gesamten Bahnlinie “in Bausch und Bogen” nicht nachvollziehbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht führt aus: “Im gegenständlichen Fall hat es das Bundesdenkmalamt unterlassen, hinreichende und nachvollziehbare Feststellungen zum Sachverhalt zu treffen und ist festzuhalten, dass bloß ansatzweise ermittelt wurde”. Es wird kritisiert, dass das Amtsachverständigengutachten nicht die unter Punkt 2.2.1. dargestellten Charakteristika eines Gutachtens aufweist. “(…) Jedenfalls wird aber nicht dargelegt, wie die Sachverständigen zu den Schlussfolgerungen gekommen sind. Zum anderen hat es das Bundesdenkmalamt unterlassen, ausreichende Ermittlungen hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 DMSG genannten Kriterien anzustellen. Insbesondere wurde die gegenständliche Bahnlinie nicht in Relation zu Vergleichsobjekten gesetzt. Aufgrund der vorliegenden Ermittlungen ist es daher nicht möglich festzustellen, welchen Stellenwert das gegenständliche Objekt regional bzw. österreichweit einnimmt. Erst nach Vorliegen entsprechender umfassender Daten kann beurteilt werden, ob vor dem Hintergrund der Kriterien Vielzahl, Vielfalt und Verteilung eine Unterschutzstellung des gegenständlichen Objektes gerechtfertigt ist.” Somit wurde gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz der Bescheid 2017 behoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesdenkmalamt zurückverwiesen. Diese Mängel wurden jetzt im Juli 2021 mit einem neuen Bescheid repariert, doch hat bereits der neue Mehrheitseigentümer der Feistritztalbahn, Martin Platzer einen neuerlichen Einspruch angekündigt (die Platzer Industrie Holding hält 76 Prozent der Feistritztalbahn GmbH, den Rest halten Gemeinde Birkfeld (10,86 %), Tourismusverband Weiz (7,14 %)und Club U44 – Freunde der Feistritztalbahn). Bei der Neugründung der GmbH 2019 wurde vereinbart, dass der Club U44 – Freunde der Feistritztalbahn den Betrieb des Zugesweiterhin gewährleistet und Martin Platzerfür die Erhaltung der Infrastruktur zuständig ist. Doch da hapert es gewaltig. Probleme bereiten auch ein Bahnübergang, wo die Spurweiter um mehrere Millimeter zu schmal geworden ist sowie eine Hangrutschung beim Hollersbachviadukt nahe Birkfeld. Auch schlägt der Eisenbahnexperte Hans Hufnagl Alarm und warnt: Wenn nicht rasch ordentlich saniert wird, kann man den Betrieb “vergessen”, da die Sanierungskosten ansonsten explodieren. Und auch Karl Schellauf, Betriebsleiter und Obmann des Clubs U44 meint: “Es brennt der Hut, ich bin nahe daran, das Handtuch zu werfen.” Dass es so weit gekommen ist, dafür macht Platzer die Mitgesellschafter verantwortlich. Seit der Gründung der Gesellschaft 2019 gibt es auch die Verpflichtung: Sollte Platzer den touristischen Betrieb nicht aufrecht erhalten, fallen seine Anteile an der Feistritztalbahn an das Land Steiermark zurück. Auch darf die Holding nichts ohne Zustimmung des Landes verkaufen.
19. August 2021, Kleine Zeitung Nach Aufhebung 2017: Feistritztalbahn wieder unter Denkmalschutz gestellt. Im Jahr 2017 hatte das Bundesdenkmalamt entschieden, den Denkmalschutz der Feistritztalbahn neu zu prüfen. Der Spruch liegt jetzt vor, die gesamte Bahnstrecke samt Gleisanlagen und Objekten wird wieder unter Denkmalschutz gestellt. Mehrheitseigentümer Martin Platzer legt dagegen Berufung ein: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/6022658/Nach-Aufhebung-2017_Feistritztalbahn-wieder-unter-Denkmalschutz
10. August 2021, Kleine Zeitung Heftige Reaktionen: Feistritztalbahn: “Situation nicht kommentarlos hinnehmen”. Von “Bahn unbedingt erhalten” bis “Radweg errichten” erreichten uns Reaktionen zum Stillstand der Feistritztalbahn. Außerdem: Gemeinde Birkfeld und Club U44 sagen, sie hätten nie eine Einladung zu einer Gesellschafterversammlung bekommen, die laut Mehrheitseigentümer mehrfach hinausgegangen ist: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/oststeier/6019282/Heftige-Reaktionen_Situation-nicht-kommentarlos-hinnehmen
10. August 2021, Kleine Zeitung Kommt der Bummelzug noch in Fahrt?”Es brennt der Hut” bei der Feistritztalbahn. Wird die Feistritztalbahn jemals wieder fahren? Im Vorjahr waren nur wenige Fahrten möglich, heuer ist der “Bummelzug” überhaupt noch nicht mit Gästen unterwegs gewesen. Und manche bezweifeln, dass der Betrieb überhaupt wieder auf Schiene kommt: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/6018896/Kommt-der-Bummelzug-noch-in-Fahrt_Es-brennt-der-Hut-bei-der
30. Mai 2019, Krone Feistritztalbahn: Neue Herren, große Pläne – und der alte Charme. Jahrelang wurde um die Feistritztalbahn gefeilscht und spekuliert – nun sind endlich die Würfel gefallen. Ab 1. Juni schnauft der geliebte Dampfbummelzug wieder jeden Samstag durch die Oststeiermark, wenn auch wegen der Großbaustelle in Weiz nur von Birkfeld bis Anger. Neue Eigentümerin ist eine Wiener Technologiefirma; den touristischen Betrieb führen die alten Liebhaber fort: https://www.krone.at/1932246
11. Februar 2016, ORF Die Feistritztalbahn ist gerettet: Das Land Steiermark verkauft seine für den Betrieb der oststeirischen Tourismusattraktion erforderlichen Grundstücke an die Feistritztalbahn Betriebs-GmbH: https://steiermark.orf.at/v2/news/stories/2757169
22. Juli 2015, ORF Zukunft der Feistritztalbahn weiter offen. Die Zukunft der Feistritztalbahn ist nach wie vor offen. Die Betreiber der Bahn und die steiermärkischen Landesbahnen als Eigentümer verhandeln seit Monaten über den Streckenabschnitt von Weiz nach Anger: https://steiermark.orf.at/v2/news/stories/2722084
21. März 2011, ORF 100 Jahre Feistritztalbahn. Dampfen und schnaufen hört man eine Lok heutzutage selten. Bei der Feistritztalbahn gibt es dazu aber noch die Möglichkeit – und das seit 100 Jahren, denn der Zug von Weiz nach Birkfeld fuhr 1911 zum ersten Mal: https://stmv1.orf.at/magazin/immergutdrauf/bewusstleben/stories/534274/index.html
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/08/Feistritztalbahn_Noestelgrabenviadukt_c-Herbert-Ortner_CC-BY_4-0_2007-06-03_Wikipedia_a.jpg570800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-08-28 20:04:212021-08-29 22:07:17Feistritztalbahn (Stmk.): Nach Denkmalschutzaufhebung 2017. Jetzt wieder unter Schutz?
Vorläufige Stellungnahmeder Initiative Denkmalschutz, 11. Februar 2020
Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8139
Otto Wagner Spital Am Steinhof
Für das Gebiet zwischen Hansl-Schmid-Weg, Reizenpfenninggasse, Reichmanngasse, Käthe-Jonas-Weg, Sanatoriumstraße, Heschweg und Bezirksgrenze zwischen 14. und 16. Bezirk im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Hütteldorf
Prolog
In Vorbereitung des am 15. Dezember 2006 im Gemeinderat beschlossenen, aktuell gültigen Plandokuments Nr. 7572 gab es erste Proteste der Zivilgesellschaft (Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung am 7. September 2006 im Jugendstiltheater Steinhof), da mit der absehbaren Aufhebung der „Öffentlichen Zwecke“-Widmung eine nachteilige Immobilienverwertung befürchtet wurde. In der gleichen Gemeinderatssitzung wurde ein Resolutionsantrag beschlossen, der besagt: „Im Sinne einer sinnvollen Gesamtnutzung im Interesse der WienerInnen sollen alle historisch und kulturell wertvollen Gebäude und Anlagen erhalten bleiben, bei der Nutzung der frei werdenden Flächen im Otto-Wagner-Spital der Denkmal- und Ensembleschutz streng beachtet und die BürgerInnen in die Neuplanungen der freiwerdenden Flächen einbezogen werden.“Diese angekündigte Bürgereinbindung wurde in den nächsten Jahren missachtet. Spätestens im Jahr 2010/11 zeigte sich die Richtigkeit dieser Befürchtung, erste historische Gebäude im Ostareal wurden abgerissen. „Im Juli [richtig: Juni]2011 wurde mit Bauarbeiten für die Rehaklinik Wien Baumgarten [VAMED]begonnen [https://www.krone.at/269462]. Nach breiter medialer Kritik und Protesten aus der Bevölkerung wurden die Planungen für daran angrenzende Wohnbauvorhaben im Ostteil des Otto-Wagner-Spitals gestoppt.“ (Zitate aus dem Erläuterungsbericht S. 8). Der breite Unmut der Zivilgesellschaft entlud sich in der Bürgerversammlung am 28. September 2011 (gemäß Stadtverfassung; in der Busgarage Spetterbrücke), sodass Bürgermeister Michael Häupl in weiterer Folge am 28. Oktober 2011 die geplante Steinhof-Verbauung teilweise abgesagt hat. Er kündigte an, dass rund 200 der bisher 600 geplanten Wohnungen „ersatzlos gestrichen“werden (siehe: APA-Meldung/Standard: https://www.derstandard.at/story/1319181475401/200-wohnungen-gestrichen-haeupl-macht-am-steinhof-tabula-rasa; ORF: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2507182). Im Februar 2012 startete der Mediationsprozess (u. a. mit Bürgerplattform Steinhof, Bürgerinitiative Flötzersteig, Initiative Denkmalschutz). Unser Verein Initiative Denkmalschutz ist am Ende der Vormediation am 10. Juli 2012 aus der Mediation ausgestiegen (vgl. OTS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120711_OTS0010). „Nachdem das Ziel einer konkreten Lösung für die Bebaubarkeit des Ostareals in der Hauptmediationsphase nicht erreicht wurde, wurde Konsens darüber erzielt, dass diesbezüglich eine Expertinnen- und Expertengremium unter Vorsitz von Architekt Univ.Prof. DI Adolf Krischanitz einberufen werden soll.“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 9). Im Anschluss an das Expertengremium erfolgte ein Testplanungsverfahren („Entwicklungsplanungsverfahren“). Am 22.1.2014 erfolgte eine nächste Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung, die am 11. Februar 2014 wegen des großen Nachfrage eine Wiederholung fand. In weiterer Folge wurde begonnen rund 160 Wohnungen neu zu errichten. Seit 2014 werden die Bürgerinitiativen „Steinhof erhalten“, „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“, die Bürgerinitiative Flötzersteig, der Verein „Initiative Denkmalschutz sowie der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ nicht müde zu verkünden, dass diese begonnene Wohn-Verbauung einen Bruch der Mediationsvereinbarung darstellt, denn wesentliche Grundsätze des Mediationsergebnisses werden ignoriert. Denn das Expertengremium stellte im Abschlussbericht im April 2013 explizit klar, dass “der Ostteil im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden muss.” Indem durch Wohnverbauung der 2. Schritt vor den 1. gesetzt wird, werden dem Gesamtprojekt wesentliche Zukunftschancen genommen. (APA-OTS-Presseaussendungen: “Stadt Wien ignoriert Mediationsergebnis” (25.11.2014): http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141125_OTS0018; “Otto Wagner Spital Steinhof: Mit Start des Wohnungsbaus bricht Stadt Wien Mediationsvereinbarung! Bürgerinitiativen fordern Baustopp! (19.4.2017): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170419_OTS0023 sowie „Jugendstiljuwel Otto Wagner-Spital Am Steinhof: Prolongierter Bruch der Mediationsvereinbarung durch Baubeginn von 120 GESIBA Wohnungen!“ (15.10.2019): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191015_OTS0023.
2019 wurde erstmals eine Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung „aus rechtlichen Gründen“verweigert, („kein überwiegendes Interesse des Bezirks“, wie es heißt)*. Stattdessen gab es am 30. Jänner 2020 eine „BürgerInnen-Informations- u. Diskussionsveranstaltung“ im Allianz-Stadion.
* siehe: 30.1.2020: Helmut Hofmann, „Demokratie – Abwürge bloßgestellt! Fragwürdiges „Geheimgutachten“Der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ widerlegt eine ihr zugespielte, nicht veröffentlichte und nicht öffentlich zugänglich gemachte „Stellungnahme“ des Magistrats der Stadt Wien, mit der unerwünschte Bürgerversammlungen nach § 104c der Wiener Stadtverfassung nach Belieben „abgedreht“ werden könnten. Die rechtliche Gegenexpertise von Aktion 21 finden Sie hier:“ http://www.aktion21.at/themen/index.php?menu=96&id=3290
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der baulichen Erhaltung des Kulturerbes „Otto Wagner Spitals Steinhof“, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Zunächst wird das grundsätzliche Bemühen mit diesem Planentwurf Nr. 8139 eine Reduzierung der Bebaubarkeit des Areals des ehemaligen Otto Wagner-Spitals Steinhof vorzusehen, sehr begrüßt (vgl. auch Erläuterungsbericht S. 11). Nichtsdestotrotz weist der aktuelle Planentwurf weiterhin wesentliche Schwächen auf, die einer nachhaltigen Erhaltung des historischen Bestandes zuwiderlaufen, insbesondere im Bereich des Ostareals. Einerseits fielen dort einige Wirtschaftsbauten dem Abriss zum Opfer, andererseits kristallisierte sich immer mehr die besondere baukulturelle Bedeutung gerade des Ostareals heraus.
Forschung und baukulturelle Bedeutung, insbesondere Ostareal Am Steinhof
Neben der jahrzehntelangen Forschung der Kunsthistorikerin Dr. Mara Reissberger zur Anlage Am Steinhof (“‘Die weiße Stadt‘ – der ‚Steinhof‘ in Wien – Architektur als Reflex der Einstellung zur Geisteskrankheit“, gemeinsam mit Peter Haiko und Harald Leupold-Löwenthal, 1981), hat sich insbesondere in den letzten zehn Jahren die Technische Universität Wien der Thematik intensiv angenommen. Ausdruck dessen ist das Buch „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“ (Hrsg. Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber, Basel 2015; im Folgenden „DSA“ abgekürzt). Weiters wird insbesondere auf die von Univ. Prof. Dr. Sabine Plakolm-Forsthuber erstellte „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“ vom 27. August 2012 hingewiesen, die die besondere baukulturelle Bedeutung des Wirtschaftsareals im Osten der Anlage schlüssig nachweist. („Keinesfalls kann hier von einer, wie das BDA [Bundesdenkmalamt] schreibt: ‚nicht baukünstlerischen, sondern rein zweckmäßigen Überlegung‘ gesprochen werden, im Gegenteil, es sind exemplarische Bauten, wo Funktion und Form einander kongenial ergänzen und deshalb auch prominente ‚Zeitzeugen‘ der Wiener Moderne. (…) Da es sich hier um ‚Sonderbauten‘ handelte – im Unterschied z.B. zu den Pavillons, von denen, je nach Belag zwei bis vier nahezu idente Bauten errichtet wurden – waren in diesem Bereich die Planungen besonders genau und aufwendig. (…) Die Bezeichnung des gesamten Ostareals als ‚Wirtschaftshof‘ ist daher irreführend und dient m. E. lediglich dazu, den architektonischen Wert dieser Bauten herabzusetzen. Zusammenfassende Bemerkungen: (…) die Einzelgebäude wie Gebäudegruppen im Ostbereich der Anstalt unabdingbar mit der Gesamtanlage verbunden sind und ein Ensemble von außergewöhnlichem baukünstlerischen Wert darstellt.“
Die Stellungnahme im Detail:
Das Ostareal („Wirtschaftsareal“)
Lageplan und Ausführungen zu den einzelnen Baulichkeiten im Ostareal, dem so genannten „Wirtschaftsareal“, finden sich in DSA ab Seite 328.
Ganz im Nordosten des Areals befinden sich die historischen Gewächshäuser und das Gärtnerwohnhaus. Der im Planentwurf vorgesehene Bebauungsplan nimmt keine Rücksicht auf diese Baulichkeiten (40% Baulandwidmung und somit keine Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen; vgl. auch Erläuterungsbericht (in Folge kurz EB), Seite 13: „Standort Gärtnerei und Equotherapie), sodass diese auch hinkünftig im Bestand sehr gefährdet sind. (Über historische Nutzung, Baugeschichte und Bestand siehe „DSA“ Seite 351-354; „Gärtnerei mit Glashäusern“ auch im Dehio-Handbuch – Hrsg. Bundesdenkmalamt – auf Seite 295 kurz beschrieben). Es wird daher dringend empfohlen, die Baufluchtlinien dem Bestand anzugleichen und eine Schutzzone für diese historischen Baulichkeiten auszuweisen.
Fleischerei (Ostareal): Im Erläuterungsbericht auf Seite 13 heißt es: „Westlich des Heizwerkes soll das Objekt der ehemaligen Fleischerei, das sich nach dem Ergebnis des Entwicklungsplanungsverfahrens in restauriertem Zustand für Kinder- und Jugendeinrichtungen oder ähnliches eignen würde, innerhalb der Bauklasse I berücksichtigt werden.“ Für dieses kleine L-förmige Fleischereigebäude sind zwar erfreulicher Weise die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst (was ausdrücklich begrüßt wird), doch ist die vorgesehene Bauklasse I ohne Beschränkung (also 9 Meter) zu hoch, insbesondere für den nördlichen, eingeschoßigen Trakt. Es wird daher empfohlen eine dem Bestand angepasste Bauklassenbeschränkung aufzuerlegen. Weiters wäre eine Schutzzone auszuweisen. Auf Grund des derzeit schlechten Bauzustandes ist zu befürchten, dass diese hier im Erläuterungsbericht gewählte Formulierung des Konjunktivs „…eignen würde“, rein der Beruhigung der Öffentlichkeit dienen soll und das Gebäude selbst längst für den Abriss vorgesehen ist, zumal sich das Gebäude aktuell in einem augenscheinlich sehr schlechten Bauzustand befindet. Das Gebäude wurde bereits 1994 im Zuge eines damaligen Abbruchansuchens vom Bundesdenkmalamt aus dem Denkmalschutz entlassen (BDA-Schreiben GZ: 945/31/2012), doch steht mittlerweile die baukulturelle Bedeutung dieses Einzelgebäudes im Wirtschaftsareal spätestens seit der Forschung durch Sabine Plakolm-Forsthuber und Caroline Jäger-Klein außer Frage. Plakolm-Forsthuber (2012) zum Sichtziegelgebäude der Fleischerei: „Es ist dies das letzte Bauwerk, das einen unmittelbaren Hinweis auf die in der Anstalt angestrebte Eigenversorgung gibt (Abstechraum und Selchkammer).“ (vgl. auch DSA, S. 347)
Ehemalige Militärbaracke (Pavillon 35): Der U-förmige Gebäudekomplex – direkt nördlich des in einem schlechten Bauzustand befindlichen Pavillon 8 gelegen – wurde im Zuge des 1. Weltkriegs für traumatisierte Soldaten 1916 errichtet (DSA, S. 298). Von den ursprünglich vier errichteten Baracken – Pavillon Nr. 35 bis Nr. 38 – hat sich nur noch Pavillon 35 bis heute erhalten. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien entsprechen in keiner Weise dem Bestand. Es wird daher empfohlen, die Baufluchtlinien gegen Westen, Süden und Osten exakt dem Bestandsgebäude von 1916 anzupassen. Auch die Höhenwidmung („BB9“ = 9 Meter) entspricht nicht dem Bestand und möge daher bestandsgenau gewidmet werden (Vgl. Erläuterungsbericht S. 14 und Antragsentwurf S. 4).
Die zentralen Pavillons der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof
Links und rechts der Hauptachse „Verwaltungsgebäude, Jugendstiltheater, Küche und berühmter Otto Wagner Kirche“ sind die einzelnen Heil- und Pflege-Pavillons situiert (DSA S. 260 ff.). Die westlichen weisen ungerade Nummern auf (Nr. 1 bis 21), die östlichen gerade Nummern (2- 24). Eine Ausnahme bildet der Pavillon 23, der sich im Nordosten der Anlage befindet. Hier werden gemäß Erläuterungsbericht (S. 11 f.) „die Front- und Seitenbereiche der Gebäude dem Bestand entsprechend festgesetzt“. An den „Rückseiten der Pavillons“ [nördlich] werden „geringfügige bebaubare Ergänzungsflächen“ vorgeschlagen. Unser Verein Initiative Denkmalschutz sieht diesen Spielraum sehr kritisch. Hier müssten noch deutliche Reduzierungen dieses Spielraums im Bebauungsplan erfolgen, ansonsten würde die nördliche charakteristische gestaffelte Fassadenerscheinung der einzelnen Pavillons weitgehend verloren gehen. Auch sind die geplanten Höhenwidmungen viel zu undifferenziert (Bauklasse III = 16 m), zumal sich die Höhenmaße der Bauteile deutlich unterscheiden. Hier wird empfohlen die gewidmete Höhe im Bebauungsplan dem Bestand deutlich stärker anzupassen.
Sinngemäß wird dies auch im westlichen Teil des ehemaligen Sanatoriums empfohlen (DSA, S. 306 ff.).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber (Hrsg.), „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“, Basel 2015
– Sabine Plakolm-Forsthuber, „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“, 27. August 2012
– Schreiben des Bundesdenkmalamtes (BDA) an Gerhard Hadinger, den Sprecher der Bürgerinitiative „Steinhof erhalten“, 16. Juli 2012 (GZ: 945/31/2012)
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 88
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 291 bis 296
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Fleischerei-Steinhof_2020-01-25_iD-ML_5904.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-12 01:13:532020-02-12 02:14:31Otto Wagner Spital Steinhof: Vorläufige Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz (Planentwurf Nr. 8139)
Wien (OTS) – Noch bis 20. Februar läuft die öffentliche Auflage zur Umwidmung. Doch eines ist klar: Die historischen Gewächshäuser, das Gärtnerwohnhaus sowie das verfallende Fleischereigebäude im Ostareal sind für den Abriss vorgesehen, denn für diese ist keine Schutzzone geplant. (Das von der Stadt Wien installierte Expertengremium sowie das Bundesdenkmalamt empfahlen die Fleischerei zu erhalten). Auch der Pavillon 8 verfällt seit langem und ein Baum wächst auf dem Dach. Eine Erhaltung ist offensichtlich nicht beabsichtigt.
Seit Jahren schafft man mit Neubauten vollendete Tatsachen im Ostareal und bricht damit die Mediationsvereinbarung. Umso bemerkenswerter: Der aktuelle Planentwurf wurde bereits im Februar 2016 dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zur Beurteilung vorgelegt, doch erst jetzt kommt dieser zur öffentlichen Auflage. Unser Verein fordert eine verlängerte Bausperre, bis endlich das versprochene Nachnutzungskonzept für die Gesamtanlage vorliegt.
Bezirksvertretung Penzing ignoriert Stellungnahmen der Bürger
Bereits heute tagt der Bauausschuss des 14. Bezirks und berät letztmalig die Stellungnahme der Bezirksvertretung zur Umwidmung (Beschluss am 26.2.). Somit können die meisten Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger nicht einmal zur Kenntnis genommen werden. Ein demokratiepolitischer Skandal, der in Wien endlich beendet gehört! Hier die vorläufige IDMS-Stellungnahme.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at