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Initiative Denkmalschutz: Abriss des historischen AKH-Klinikgebäudes hat – trotz Erhaltungswürdigkeit (MA 19 bescheinigt) – begonnen!

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG: Stadt Wien gibt desaströses Vorbild ab. Seit 2018 gelten verschärfte Erhaltungsgebote. Nicht so für die Stadt selbst?

Wien (OTS) – 2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen. Kurz vor Inkrafttreten der Novellierung gab es daher noch eine große Abbruchwelle in ganz Wien. Auch die historischen AKH Klinikgebäude (Lazarettgasse 14, 9. Bezirk) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? Seit 2018 unterliegen diese Gebäude nun der neuen Regelung, und wie erwartet hat die zuständige Magistratsabteilung 19 den Bauten Erhaltungswürdigkeit attestiert, sodass sie grundsätzlich erhalten werden müssten. Nach(!) Inkrafttreten der neuen Bauordnung ließ man Schieß- und Sprengübungen im Gebäude zu und die Außenfenster wurden ausgehängt. Alles mit dem Ziel, einen “derart schlechten Bauzustand” zu erreichen (gemäß § 60 (1) d Bauordnung), um doch noch die Abbruchbewilligung zu erwirken? Dieser Tage wurde mit dem Abriss begonnen und die Baupolizei (MA 37) bestätigte jetzt die Abbruch- Genehmigung für die ehemalige I. Medizinische (Interne) Klinik.

Letzte Hoffnung für die historische Kinderklinik (erb. 1909-1911)?

Das historische Gebäude der Kinderklinik, direkt gegenüber dem Lazarettgassenweg (aus der gleichen Bauzeit und ebenso vom berühmten Ringstraßenarchitekten Emil von Förster entworfen), ist weiterhin akut gefährdet. Unser Verein hofft, dass unsere laufende Petition “Rettet die historischen AKH-Kliniken!”, die vor kurzem vom Ausschuss in Behandlung genommen wurde, noch ein Umdenken bewirkt.

“Vorbild” Stadt Wien? Weitere Abrisskandidaten im 13./14. Bezirk

Abrisse sind beim Krankenhaus Hietzing, Versorgungsheim Lainz (Geriatriezentrum am Wienerwald) sowie beim ehem. Otto Wagner Spital Steinhof (Pavillon 8 und Fleischerei) zu befürchten. Hier werden ebenfalls seit vielen Jahren Gebäude baulich stark vernachlässigt.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.

Linktipp WienSchauen: Historische AKH-Kliniken: Petition gegen Abriss:
https://www.wienschauen.at/petition-gegen-abriss

Lese-Tipp: Georg Scherer, “AKH – Die historischen Kliniken des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Zwei bedeutende Werke des Ringstraßen-Architekten Emil von Förster sind akut gefährdet, nicht zuletzt, weil sie seit 1987 nicht mehr unter Denkmalschutz stehen”: in: “Denkma[i]l Nr. 26 / November 2019”, Seite 3-7 (siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift).

Literaturtipp: Monika Keplinger, Die „Neuen Kliniken“ des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (1904–1923). Fragment einer Krankenstadt, siehe: https://www.bibliothekderprovinz.at/buch/6886
Grundlage des Buches bildet die Dissertation (2010): http://othes.univie.ac.at/11457

Ältere Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:

10. Mai 2019, APA-OTS-Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Historische Klinikgebäude beim AKH vor Abriss. Petition zur Rettung gestartet: www.wien.at/petition/online
Nach Bauordnungsnovelle 2018: Stadt Wien bei Erhaltungspflicht wieder schlechtes Vorbild für private Hauseigentümer?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190510_OTS0010

23. April 2012, Presseaussendung
Historische Klinikgebäude im AKH vor Abriss!
Im aktuellen Flächenwidmungsverfahren sind bedeutende Bauten vom Ringstraßenarchitekten Emil von Förster für den Abbruch vorgesehen!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/historische-klinikgebaeude-im-akh-vor-abriss

24. April 2012, Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7988 im 9. Bezirk, Katastralgemeinde Alsergrund
Neues AKH, Universitätsfrauenklinik, “Neue Kliniken” und Umfeld
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-alsergrund-2

 

Wien: Abriss von Alter AKH-Klinik fix

Auf Grund unserer Presseaussendung vom 23. April (siehe unten) hat jetzt der ORF über den Abriss des AKH-Klinikgebäudes (erbaut 1909-11) berichtet. ORF-FERNSEHBEITRAG ZUM NACHSEHEN (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14049856/Streit-um-Abriss-von-historischer-AKH-Klinik/14688356; ORF-Bericht lesen: https://wien.orf.at/stories/3046219 +++ Der Abriss wird begründet mit “Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar” (siehe: § 60 Abs.  lit. d Bauordnung für Wien). +++ Weitere Medienberichte: “I. medizinische Universitätsklinik: Ehemalige Kliniken werden abgerissen (27.4.2020): https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/ehemalige-kliniken-im-akh-werden-abgerissen_a4042968 sowie im Kurier am Sonntag (26.4.2020): nicht online abrufbar.

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG, Donnerstag, 23. April 2020

Initiative Denkmalschutz: Abriss des historischen AKH-Klinikgebäudes hat – trotz Erhaltungswürdigkeit (MA 19 bescheinigt) – begonnen! Stadt Wien gibt desaströses Vorbild ab. Seit 2018 gelten verschärfte Erhaltungsgebote. Nicht so für die Stadt selbst?

Wien (OTS) – 2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen. Kurz vor Inkrafttreten der Novellierung gab es daher noch eine große Abbruchwelle in ganz Wien. Auch die historischen AKH Klinikgebäude (Lazarettgasse 14, 9. Bezirk) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? Seit 2018 unterliegen diese Gebäude nun der neuen Regelung, und wie erwartet hat die zuständige Magistratsabteilung 19 den Bauten Erhaltungswürdigkeit attestiert, sodass sie grundsätzlich erhalten werden müssten. Nach(!) Inkrafttreten der neuen Bauordnung ließ man Schieß- und Sprengübungen im Gebäude zu und die Außenfenster wurden ausgehängt. Alles mit dem Ziel, einen “derart schlechten Bauzustand” zu erreichen (gemäß § 60 (1) d Bauordnung), um doch noch die Abbruchbewilligung zu erwirken? Dieser Tage wurde mit dem Abriss begonnen und die Baupolizei (MA 37) bestätigte jetzt die Abbruch- Genehmigung für die ehemalige I. Medizinische (Interne) Klinik.

Letzte Hoffnung für die historische Kinderklinik (erb. 1909-1911)?

Das historische Gebäude der Kinderklinik, direkt gegenüber dem Lazarettgassenweg (aus der gleichen Bauzeit und ebenso vom berühmten Ringstraßenarchitekten Emil von Förster entworfen), ist weiterhin akut gefährdet. Unser Verein hofft, dass unsere laufende Petition “Rettet die historischen AKH-Kliniken!”, die vor kurzem vom Ausschuss in Behandlung genommen wurde, noch ein Umdenken bewirkt.

“Vorbild” Stadt Wien? Weitere Abrisskandidaten im 13./14. Bezirk

Abrisse sind beim Krankenhaus Hietzing, Versorgungsheim Lainz (Geriatriezentrum am Wienerwald) sowie beim ehem. Otto Wagner Spital Steinhof (Pavillon 8 und Fleischerei) zu befürchten. Hier werden ebenfalls seit vielen Jahren Gebäude baulich stark vernachlässigt.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.

Linktipp WienSchauen: Historische AKH-Kliniken: Petition gegen Abriss:
https://www.wienschauen.at/petition-gegen-abriss

Lese-Tipp: Georg Scherer, “AKH – Die historischen Kliniken des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Zwei bedeutende Werke des Ringstraßen-Architekten Emil von Förster sind akut gefährdet, nicht zuletzt, weil sie seit 1987 nicht mehr unter Denkmalschutz stehen”: in: “Denkma[i]l Nr. 26 / November 2019”, Seite 3-7 (siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift).

Literaturtipp: Monika Keplinger, Die „Neuen Kliniken“ des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (1904–1923). Fragment einer Krankenstadt, siehe: https://www.bibliothekderprovinz.at/buch/6886
Grundlage des Buches bildet die Dissertation (2010): http://othes.univie.ac.at/11457

Ältere Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:

10. Mai 2019, APA-OTS-Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Historische Klinikgebäude beim AKH vor Abriss. Petition zur Rettung gestartet: www.wien.at/petition/online
Nach Bauordnungsnovelle 2018: Stadt Wien bei Erhaltungspflicht wieder schlechtes Vorbild für private Hauseigentümer?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190510_OTS0010

23. April 2012, Presseaussendung
Historische Klinikgebäude im AKH vor Abriss!
Im aktuellen Flächenwidmungsverfahren sind bedeutende Bauten vom Ringstraßenarchitekten Emil von Förster für den Abbruch vorgesehen!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/historische-klinikgebaeude-im-akh-vor-abriss

24. April 2012, Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7988 im 9. Bezirk, Katastralgemeinde Alsergrund
Neues AKH, Universitätsfrauenklinik, “Neue Kliniken” und Umfeld
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-alsergrund-2

 

Bauordnungsnovelle (Wien): Was ist vom Abrissstopp im Sommer 2018 geblieben?

Am 30. Juni 2018 trat die neue Bauordnungsnovelle in Wien in Kraft, die zum Ziel hatte, die historischen Gebäude (vor 1945 erbaut) und außerhalb von gewidmeten Schutzzonen der Stadt Wien standen, vor Abriss zu schützen. Ein Blick zurück: Im Juni 2018 kam es zu einer nie dagewesenen Abbruchwelle von Gründerzeithäusern in Wien, um den auslaufenden bewilligungsfreien Abbruch für diese Häuser so schnell als möglich umzusetzen.  Dutzende Häuser waren halb eingerissen und die Baupolizei (MA 37) verfügte am Samstag, 30. Juni über diese Häuser einen Abbruchstopp. Als dagegen seitens vieler Eigentümer Einspruch erhoben wurde, wurden diesen jedoch Recht gegeben (ein für Gültigkeit der Bauordnungsnovelle begonnener Abbruch darf weitergeführt werden) und somit sind fast alle Gebäude bis heute abgerissen. Siehe Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis vom 28. Mai 2019 (Ro 2019/05/0012):
VwGH-Erkenntnis: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2019050012_20190528J00/JWT_2019050012_20190528J00.pdf
die daraus resultierenden 5 Rechtssätze: 1.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J01/JWR_2019050012_20190528J01.pdf 2.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J02/JWR_2019050012_20190528J02.pdf 3.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J03/JWR_2019050012_20190528J03.pdf 4.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J04/JWR_2019050012_20190528J04.pdf 5.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J05/JWR_2019050012_20190528J05.pdf.

STANDARD-ARTIKEL AKTUELL (27.6.2020): ZWEI JAHRE NACH DEN ABBRUCHSTOPPS: Die Bagger kamen mit Verspätung. Eine Novelle der Wiener Bauordnung sollte alte Häuser besser schützen. Laufende Abbrüche wurden vor zwei Jahren gestoppt. Was seither geschah”: https://www.derstandard.at/story/2000118320186/zwei-jahre-nach-den-abbruchstopps-die-bagger-kamen-mit-verspaetung

STANDARD-ARTIKEL (6.7.2019): Wiener Bauordnung: EIN JAHR NACH ABBRUCHSTOPPS. Abgerissen wird weiterhin. Seit einem Jahr werden alte Wiener Häuser besser geschützt. Viele Baustopps wurden seither aufgehoben. Mancherorts schauen Anrainer bis heute auf Ruinen”: https://www.derstandard.at/story/2000105353520/ein-jahr-nach-abbruchstopps-abgerissen-wird-weiterhin

Ganz anders die Situation Radetzkystraße 24-26 (3. Bez.) und Mariahilfer Straße 166-168 (15. Bez.)

Nur bei zwei Häusern stellt sich die Situation ganz anders dar, denn die waren zum Zeitpunkt des Abbruchbeginns von Mietern bewohnt: 3. Bezirk, Radetzykystraße 24-26 sowie 15. Bezirk: Mariahilfer Straße 166-168. Eine interne Analyse unseres Vereins Initiative Denkmalschutz kommt zu einem anderen, als dem offiziellen Ergebnis, denn der wesentliche Teilaspekt “Bewohnt bei Abbruchbeginn” fand keine juristische Ausleuchtung: “Die Baupolizei hat zu früherer Zeit die Auffassung vertreten, dass ein Abbruch nur von ‘leeren’ Gebäuden möglich ist und daher (begonnene) Abtragungsarbeiten bei bewohnten Objekten als bewilligungs- bzw. anzeigepflichtige Bauführungen zu werten sind. Offenbar wird diese Rechtsansicht nicht mehr vertreten. Ein Grund dafür ist ho. nicht bekannt. (…) Zweifellos handelt es sich auch bei Abbrucharbeiten um Bauarbeiten (ein Bauvorhaben, eine Bauführung) im Sinne der Bauordnung für Wien. § 129a Abs. 2 lässt erkennen, dass ein Gebäudeabbruch die gänzliche Entfernung eines Bauwerkes (‘Totalabbruch’) darstellt. Wie dies aber bei weiterhin benützten Wohnungen (unter Berücksichtigung des § 123 Abs. 3 u. 4) bewerkstelligt werden kann ist fraglich: Ein Totalabbruch ist jedoch (erst) möglich, wenn ein Bauwerk gänzlich unbenützt (unbewohnt) ist. (…) Abtragungsarbeiten können somit nur als eine Veränderung eines bestehenden Bauwerks verstanden werden, die – je nach Art der Baumaßnahmen nach § 60 bzw. § 62 bewilligungs- bzw. anzeigepflichtig sind (…) Es ist davon auszugehen, dass der letzte Satz des § 124 Abs. 2 Anwendung zu finden hat. Dieser besagt, dass mit dem Bau entgegen der Baubeginnsanzeige nicht begonnen wird, diese als nicht erstattet gilt. Wird nun der Abbruchbeginn mit einem Datum zur Kenntnis gebracht, bei dem sich noch benützte Wohnungen im Gebäude befinden, so ist diese als nicht erstattet anzusehen, da ja keine Abbrucharbeiten i.S.d. § 129a Abs. 2 durchführbar wären. (…) Im gegenständlichen Fall ist somit zu bezweifeln, ob hier die Abbruchbeginnsanzeige rechtsgültig war, vielmehr ist sie als ‘nicht erstattet’ anzusehen. Da nun davon auszugehen ist, dass keine rechtsgültige Mitteilung über den Beginn von Abbrucharbeiten vorliegt, wäre – sofern die entsprechenden Voraussetzungen (also keine weiterhin benützten Wohnungen) gegegeben sind, ein neuerliches Verfahren zur Einleitung eines Abbruchs notwendig, welches jedoch nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen abzuhandeln wäre.”

1.) Biedermeier-Doppelhaus Mariahilfer Straße 166-168, 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus (1150 Wien)

“Abriss durch alle Instanzen” (26.6.2020; WienSchauen):
https://www.wienschauen.at/abriss-durch-alle-instanzen-mariahilfer-strasse-166-168

VwGH-Erkenntnis (Ro 2019/05/0039): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2019050039_20191216L00/JWT_2019050039_20191216L00.pdf
Rechtssatz: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050039_20191216L01/JWR_2019050039_20191216L01.pdf

FOTOS Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157670840630488

Petition “Für die Erhaltung der vom Abriss bedrohten Biedermeierhäuser Mariahilfer Straße 166-168” (Juli 2018): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=71f4aa63422d42c48c8930a40c5acdf7

2.) Frühgründerzeithaus Radetzkystraße 24-26, 3. Bezirk Landstraße (1030 Wien)

Standard (18.6.2020): OGH-Beschluss: Abbruchhaus in der Radetzkystraße bekommt Dach und Fenster. Die Mietervereinigung spricht von einem Etappensieg, Arbeiten am Haus sind bereits im Gange”: https://www.derstandard.at/story/2000118167448/ogh-beschluss-abbruchhaus-in-der-radetzkystrasse-bekommt-dach-und-fenster

Standard (15.5.2020):Arbeiten am bewohnten Abbruchhaus in der Wiener Radetzkystraße. Der Eigentümer hat laut Gerichtsbeschluss bis Juli Zeit, das Dach wiederherzustellen”: https://www.derstandard.at/story/2000117515393/arbeiten-am-bewohnten-abbruchhaus-in-der-wiener-radetzkystrasse

Standard (7.12.2019): Abbruchhaus Radetzkystraße: Eigentümer muss Dach wiederherstellen. Achtmonatige Frist läuft bereits – wird sie versäumt, droht dem Eigentümer die Zwangsverwaltung”: https://www.derstandard.at/story/2000111991440/abbruchhaus-radetzkystrasse-eigentuemer-muss-dach-wiederherstellen

FOTOS Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157688821860394

Petition “Rettet das Haus Radetzkystrasse 24 und 26” (Juni 2018): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=9cf3cb466f50481fbace26c9e3336037

Mariahilfer Straße (Wien): Zwei Biedermeierhäuser fallen der Spitzhacke zum Opfer

Die beiden Spätbiedermeierhäuser in der Mariahilfer Straße 166-168 (Nr. 166 mit secessionistischer Fassadengestaltung) wurden vor 1848 errichtet. In den nächsten Wochen werden die beiden Häuser bedauerlicher Weise abgerissen. Wenige Tage vor Gültigkeit der neuen Bauordnungsnovelle wurde Ende Juni 2018 mit dem Abbruch begonnen, obwohl noch letzte Mieter darinnen wohnten. Ein Gericht gab nun dem Eigentümer Recht, sodass diese jetzt vom 2. Juli bis 15. September abgerissen werden können. KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://kurier.at/chronik/wien/zwei-biedermeier-haeuser-fallen-der-spitzhacke-zum-opfer/400974794. +++ Neubauprojekt “Wiener Stadtoase”: https://www.mahue166-168.at +++ Artikel auf WienSchauen.at (mit vielen historischen Fotos): Abriss durch alle Instanzen”(26.6.2020): https://www.wienschauen.at/abriss-durch-alle-instanzen-mariahilfer-strasse-166-168 +++ INITIATIVE DENKMALSCHUTZ: “Bauordnungsnovelle (Wien): Was ist vom Abrissstopp im Sommer 2018 geblieben?” (27.6.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bauordnungsnovelle-wien-was-ist-vom-abrissstopp-im-sommer-2018-geblieben +++ Petition Für die Erhaltung der vom Abriss bedrohten Biedermeierhäuser Mariahilfer Straße 166-168 im 15. Bezirk” (eingebracht 17.7.2018): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=71f4aa63422d42c48c8930a40c5acdf7 +++ Fotos Mariahilfer Straße 166-168 (Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157670840630488.

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz

 

Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!

APA-OTS- PRESSEAUSSENDUNG, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221109_OTS0016

Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.

Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:

“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!

Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).

Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!

Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Weitere Links:

Gentzgasse 4: https://www.wienschauen.at/schutzzone-versagt-abriss-fuer-altbau-in-waehring-gentzgasse-4/

Pötzleinsdorfer Straße 90: https://www.meinbezirk.at/waehring/c-wirtschaft/abbruchreife-in-waehring-auf-bestellung_a5659750

Hofwiesengasse 29: https://www.wienschauen.at/villa-aus-den-1930ern-in-gefahr-hofwiesengasse-29/

Leiner-Kaufhaus, Mariahilfer Straße 18, Jugendstil-Stiegenhaus: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/leiner-wien-jugendstilgelaender-abtransportiert-haus-wird-abgerissen/

Stadtplanung: Wie aus Wien eine Allerweltstadt wird

Der Wiedererkennungswert und ein Gesamtkonzept schwinden. Alle Wiener kennen ihn, und niemand wundert sich mehr, wenn er ihm begegnet”, beschrieb der konservative Feuilletonist Raoul Auernheimer 1911 ein “Gespenst”, das schon damals in allen europäischen Metropolen umging, sobald ein Immobilienboom ausgebrochen war: den “Häusertod”. Artikel von Stadtplaner Reinhard Seiß in der Wiener Zeitung weiterlesen (8.2.2020): https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2049268-Wie-aus-Wien-eine-Allerweltstadt-wird.html

 

Wiener Grüne wollen Spekulationsverbot im Altbau

Der “Zwischenhandel” mit Zinshäusern soll unterbunden werden, weil er das Wohnen zusätzlich verteuert. Ein 15-jähriges Spekulationsverbot ist der Plan. Weiterlesen im Standard-Artikel: https://www.derstandard.at/story/2000114254279/wiener-gruene-wollen-spekulationsverbot-im-altbau; +++ Originalbericht von David Ellensohn (mit Liste der 30 Hausbeispiele “Liste Spekulation im Altbau Neu” als .PDF), hier abrufbar: https://wien.gruene.at/stadtplanung/spekulation-im-altbau-30-neue-faelle-aufgedeckt +++  ORF-Fernsehbeitrag “Wien Heute” (6.2.2020): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14040610/Gruene-gegen-Spekulation-mit-Immobilien/14638690 +++ Weitere Medienberichte: Wiener Zeitung: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/wien/2049103-Geschaefte-mit-Altbauten-verbieten.html; ORF: https://wien.orf.at/stories/3033557; Die Presse: https://www.diepresse.com/5764852/wohnen-ein-altes-wahlkampfthema-ist-zuruck sowie “Die Presse”-Kommentar: https://www.diepresse.com/5764893/wenn-grune-forderungen-an-grune-stellen

 

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle

Wien, 18. Mai 2020

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein

die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:

Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).

ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).

Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?

Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad 135: Strafen

die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)