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Pöttelsdorf (Bgld.): Kurz vor Besuch Denkmalamt – Abriss altes Jakobhaus

UPDATE (5./7.10.2020): ORFFERNSEHBERICHT (3 min; mit INITIATIVE DENKMALSCHUTZ): https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14067079/Widerstand-gegen-Abriss-von-Jakobhaus-im-Poettelsdorf/14772910 (“Widerstand gegen Abriss von ‘Jakobhaus’ im Pöttelsdorf”, 5.10.2020). +++ Weitere Berichte mit Initiative Denkmalschutz Erwähnungen: “Widerstand in Pöttelsdorf gegen Abriss” (ORF, 6.10.2020): https://burgenland.orf.at/stories/3069973 sowie “Abriss des Jakobhauses: Widerstand am Pöttelsdorfer Hauptplatz” (MeinBezirk, 6.10.2020): https://www.meinbezirk.at/mattersburg/c-lokales/widerstand-am-poettelsdorfer-hauptplatz_a4279731

Jetzt wurde – für viele überraschend – mit dem Abriss des alten Jakobhauses samt Nachbarhaus in der Gemeinde Pöttelsdorf bei Mattersburg begonnen, obwohl ein Lokalaugenschein des Bundesdenkmalamtes für nächste Woche vereinbart war. Nach Meinung des Abteilungsleiters des Bundesdenkmalamtes im Burgenland, Peter Adam, handelt es sich bei diesem Haus an der Hauptstraße 54 (Ecke Hauptplatz) um ein “bedeutendes Zeugnis traditioneller bäuerlicher Architektur und fürs ganze Burgenland”. Bereits 2014 fand ein Ideenwettbewerb für einen Neubau statt, das Projekt schien dann aber eingeschlafen zu sein (vgl. Chronologie weiter unten). Jetzt protestieren die Kunsthistorikerin Sabrina Hanny und der Architekt Stefan Tenhalter gegen den Abriss. Die Gemeinde begründet den Abriss mit den zu hohen Revitalisierungskosten im Vergleich mit einem Neubau. KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN : https://kurier.at/chronik/burgenland/kein-geld-fuer-baujuwel/401052706 (Kurier, 3.10.2020; “Kein Geld für Baujuwel: 1,7 Millionen Euro für die Revitalisierung des Jakobhauses sind der Gemeinde zu viel”) +++ Foto Google Maps (Aug. 2018)

Kommentar Initiative Denkmalschutz: Das Bundesdenkmalamt hat – seit langem ausgehungert und von der Politik allzu oft im Stich gelassen – kaum Ressourcen alle schützenswerten Gebäude rechtzeitig unter Denkmalschutz zu stellen. So hat sich wieder einmal das Denkmalamt sehr spät – hoffentlich nicht zu spät – eingeschaltet. Auch stellt sich die Frage, wie die Gemeinde Pöttelsdorf dieses Projekt gegenüber dem Bundesdenkmalamt und der Öffentlichkeit kommuniziert hat (offenbar wurde das Bundesdenkmalamt auch zwischenzeitlich “beruhigt”, dass doch kein Abriss stattfinden wird, siehe u. a. Chronologie unten).

Beschreibung der beiden im Abriss befindlichen Häuser in der Österreichischen Kunsttopographie des Bundesdenkmalamtes (Band 49: Die Kunstdenkmäler des politischen Bezirkes Mattersburg, Wien 1993, Seite 417 f.): Hauptstraße Nr. 54: Dreiseithof, an der Ecke von Hauptstraße und Hauptplatz; zarte Putzquaderung, segmentbogiges Einfahrtstor mit profilierten Umrahmungen und aufgedoppelter Holztüre; im Hof mächtige geziegelte Querscheune, freistehend mit Satteldach, großes hölzernes Einfahrtstor. – Nr. 56: Zwei Streckhöfe, durch freistehende Tormauer miteinander verbunden, der rechte im Putz bezeichnet ‘1868’, der linke mit Walmdach über teilweise erneuertem Wohntrakt.”

Hauptstraße 54 und 56, Pöttelsdorf

Pöttelsdorf, Hauptstraße 56 (li.) und Nr. 54 (Jakobhaus; re.), Foto: Jänner 2020, (c) Privat

C H R O N O L O G I E

2011: Dorferneuerungsleitbild 2011 Pöttelsdorf, darin enthalten Kapitel: “Ortsstruktur, Ortsbild” (Seite 34): Verweis auf das “Dehio-Handbuch” (Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Burgenland, Wien 1980, Hrsg. Bundesdenkmalamt). Erstaunlich: Kein Verweis auf die aktuellere und viel ausführlicher Österreichische Kunsttopographie, die ebenfalls vom Bundesdenkmalamt herausgegeben wurde (siehe obigen Eintrag). Kapitel “Stärkung des Dorfzentrums” (Seite 48): das kompakt wirkende Breitangerdorf mit stark dörflichem Charakter (…) soll weitgehend erhalten bleiben. Das im Bereich um die Elisabethsäule leerstehende Althausensemble nördlich des Hauptplatzes soll dabei als künftiges Dorzentrum dienen.” siehe: https://www.yumpu.com/de/document/read/21343965/leitbild-dorferneuerung-474-mb-pdf-pottelsdorf

Februar 2014: Präsentation Ideenwettbewerb “Neues Gemeindezentrum Pöttelsdorf”, den das  Architekturbüros “AllesWirdGut Architektur ZT GmbH” im Dezember 2013 gewonnen hat. Dieser Entwurf beinhaltet den Komplettabriss des Jakobhauses (Hautplatz 54), siehe Gemeindewebsite: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/Ergebnispraesentation_des_Ideenwettbewerbs_Gemeindezentrum_Neu_ bzw. Website “AllesWirdGut”: http://www.awg.at/de/project/poe-d

Juli 2019: Präsentation Studie Ortskern Pöttelsdorf. In dieser Modell-Visualisierung sieht man plötzlich die weitgehende Erhaltung des Jakobhauses, siehe: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/PRAeSENTATION_STUDIE_ORTSKERN_POeTTELSDORF_5 bzw. Einladung zur Präsentation: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/Praesentation

September 2020: Pöttelsdorfer Dorfbote 02/2020 (Zeitschrift, Herausgeber: Gemeinde Pöttelsdorf): “Ein neues Dorfzentrum für Pöttelsdorf” (Seite 4): “Das Grundstück des Jakobhauses ist seit Jahren ungenutzt, durch seine zentrale lage an Hauptplatz und Hauptstraße jedoch unglaublich wichtig für das Dorf. Dieser Ort soll, im Zuge einer Gemeindeinitiative, den Dorfkern mit einem multi-funktionalen Ortszentrum nun belebt werden. (…). Die neuen Gebäude nehmen die traditionelle Form der bestehenden Bebauung und ihrer Dächer auf und interpretieren diese neu, indem ihre Dimensionen variieren.”, siehe: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/Poettelsdorfer_Dorfbote_2_2020

Jüdischer Friedhof Währing (Wien): Vor umfangreichen Sanierungsmaßnahmen

Auf Initiative von Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne), wird die Republik Österreich die Sanierung und Erhaltung des verwahrlosten, denkmalgeschützten Jüdischen Friedhof Währings drei Jahre lang mit je 200.000 Euro finanziell unterstützen. Der Friedhof, der oft wegen seines Namens und seiner unmittelbaren Nähe zum 18. Bezirk fälschlicherweise in Währing vorortet wird, liegt unmittelbar in der Nähe der U6-Station Nußdorfer Straße, versteckt in der Schrottenbachgasse 3. STANDARD-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.derstandard.at/story/2000120608684/bund-unterstuetzt-sanierung-des-juedischen-friedhofs-in-wien-waehring (8.10.2020, “Bund unterstützt Sanierung des jüdischen Friedhofs in Wien-Währing”) +++ Weiterer aktueller Medienbericht: “Geld für jüdischen Friedhof von Regierung” (ORF, 8.10.2020): https://wien.orf.at/stories/3020839;

Jetzt ist für die Erhaltung und Sanierung auch der Verein “Rettet den Jüdischen Friedhof Währing” aktiv, der eigens dafür im Mai 2017 gegründet wurde (Vorstand: Obmann Günther Havranek, Obmann-Stv. Ariel Muzicant, Schriftführerin und Sprecherin Jennifer Kickert). Denn schon seit 1995 nimmt sich Kunsthistorikerin Tina Walzer des Friedhofs an und gründete bereits 2009 dafür gemeinsam mit Architekt Werner Winterstein den Verein Jüdisches Erbe Austria, der mittlerweile auf respektable Erfolge verweisen kann. +++ Tipp: Facebook-Seite: “Rettet den jüdischen Friedhof Währing”: https://www.facebook.com/friedhof18.wien

Kurzbeschreibung (Wikipedia): “Der Friedhof wurde 1784 angelegt, im 19. Jahrhundert mehrfach erweitert, 1884 letztmals belegt und 1942 zum Teil zerstört. Er erhält zahlreiche klassizistische und historistische Grabsteine, teilweise auch von berühmten Rabbinern und anderen bedeutenden Persönlichkeiten. Das Totengräberhaus (Taharahaus) ist ein symmetrischer zweigeschoßiger Bau mit eingeschoßigen Flügeln aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Die Zeremonienhalle ist eine hohe kubische Torhalle mit Lünettenfenstern.” (Quelle: Denkmalliste Döbling Wikipedia).

Ältere Medienberichte:

30.9.2020, Kurier
Van der Bellen besuchte Jüdischen Friedhof Währing. Bundespräsident: “Selbstverständliche Verpflichtung” Österreichs, Friedhof zu erhalten.: https://kurier.at/chronik/wien/van-der-bellen-besuchte-juedischen-friedhof-waehring/401049799

13.9.2020, APA-OTS (Pressedienst der Parlamentsdirektion)
Nationalratspräsident Sobotka besuchte Jüdischen Friedhof Währing. Erhalt des Friedhofs als Denkmal des jüdischen Lebens in Wien wichtiges Zeichen für Sobotka: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200913_OTS0041

14.11.2019, Der Standard
Bundesheer hilft bei Sanierung des Jüdischen Friedhofs in Währing. Der stark sanierungsbedürftige Friedhof könnte in naher Zukunft zumindest in Teilen wieder öffentlich begehbar werden. Die Grabsteine sind zum Teil schon stark abgewittert: https://www.derstandard.at/story/2000111060785/bundesheer-hilft-bei-sanierung-des-juedischen-friedhofs-in-waehring

1.11.2019, Der Standard
Die Grabmalretter am jüdischen Friedhof Währing. Der Verein Jüdisches Erbe Austria sorgt dafür, dass toten Juden ihre Würde wiedergegeben wird. Sie forschen Nachfahren aus und organisieren die Sanierung der geschändeten Gräber: https://www.derstandard.at/story/2000110062223/die-grabmalretter-am-juedischen-friedhof-waehring

8.10.2019, APA-OTS (Verein Jüdisches Erbe Austria)
Verein „Jüdisches Erbe Austria-JEA“: neuerlich erfolgreiche Instandsetzungen am Jüdischen Friedhof Währing: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191008_OTS0041

12.7.2019, Der Standard
Der Versuch, die Ruhestätte der toten Juden in Währing zu retten. Der Jüdische Friedhof im 18. Wiener Bezirk verrottet. Die Zeit drängt, denn der Verfall schritt in den letzten Jahren stark voran: https://www.derstandard.at/story/2000106056594/der-versuch-die-ruhestaette-der-toten-juden-in-waehring-zu

30.4.2018, ORF
Jüdischer Friedhof: 130.000 für Luftaufnahmen. Einige Gräber am Jüdischen Friedhof in Währing sollten heuer endlich saniert werden. Ein Großteil des dafür vorhandenen Geldes wurde jedoch für eine digitale Karte aufgebraucht, die nicht einmal den gesamten Friedhof erfasst.: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2909450

4.3.2018, MeinBezirk.at
Neue Initiative zur Rettung des Jüdischen Friedhofs. Ein neuer Verein soll den Friedhof wieder zu einem würdigen Erinnerungsort machen.: https://www.meinbezirk.at/doebling/c-lokales/neue-initiative-zur-rettung-des-juedischen-friedhofs_a2422062

23.8.2015, ORF
Jüdische Friedhöfe überlebten „nur zufällig“. Die insgesamt fünf jüdischen Friedhöfe in Wien hätten den Zweiten Weltkrieg und die Schoah nur „zufällig“ überlebt, wie der Historiker Tim Corbett sagt. Teilweise würden noch Sanierungskonzepte fehlen, kritisiert der Historiker.: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2727709

16.3.2007, Der Standard
Neue Chance auf Rettung für Jüdischen Friedhof. Wien setzt auf rasche Gespräche mit Bund – Stadt will erst einmal ärgste Schäden beseitigen: https://www.derstandard.at/story/2791216/neue-chance-auf-rettung-fuer-juedischen-friedhof

Wien: Abriss der Otto-Wagner Stadtbahnstationen 1951-1978

ORF-SERIE “Verlorenes Erbe” – Die Otto Wagner-Stadtbahnstationen in Wien: 25 Stadtbahnstationen aus der Zeit um 1900 gab es Wien. In den 1950er- bis 1970er-Jahren wurde mehrere Stationen abgerissen. Unter besonders großem Protest wurde die Station “Meidling” 1968 abgebrochen. Bei einer Demonstration vor Ort meldete sich auch der bekannte Architekt und Stadtplaner Roland Rainer zur Bedeutung der Architektur des Jugendstilarchitekten Otto Wagners zu Wort: “Karl Krauss hat 1899 gesagt: ‘Wien wird jetzt zur Großstadt demoliert.’ Mit der Demolierung der Wagner-Bauten wird aber Wien nicht zur Großstadt, sondern zur Provinzstadt demoliert. Denn die Wagner-Bauten sind ein sehr, sehr großstädtisches Element, ein internationales Element. Es ist müßig heute über die Bedeutung dieses größten Pioniers der Baukunst zu sprechen, den wir in diesem Jahrhundert gehabt haben.” Der letzte Abriss erfolgte ca. 1978 bei der Station Schottenring. Die erhaltenen Stationen vom weltberühmten Jugendstilarchitekten Otto Wagner – heute Ubahn-Stationen der Linie U4 und U6 –  stehen mittlerweile unter Denkmalschutz und wurden in den letzten Jahren oft aufwändig restauriert und renoviert. ORF-FERNSEHBERICHT (6 MIN) ZUM NACHSEHEN: https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14072186/Die-verlorenen-Stationen-des-Otto-Wagner/14799308

Die abgerissenen Stationsgebäude sind folgende:
– 1. Bez., Schwedenplatz (U4)
– 1. Bez., Schottenring, Abriss ca. 1978 (U4)
– 3. Bez., ‘Hauptzollamt’ (heute U4 “Landstraße, Wien-Mitte“)
– 12., Meidling, Abriss 1968 (U6)
– 13., Hietzing (U6)
– 15. Bez., Marihilfer Straße / Westbahnhof, Abriss 1951 (U6)

Die Wiener Stadtbahn
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Stadtbahn
– auf Wien Geschichte Wiki: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Stadtbahn

Verlorenes Erbe (Wien): Die Kuffner-Villen in Dornbach und Oberdöbling

In der sehenswerten TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 13. Juni 2022 die beiden verlorenen Kuffner-Villen in Wien (17. und 19. Bezirk) vorgestellt. ORF-FERNSEHBEITRAG (5 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14138879/Verlorenes-Erbe-Kuffner-Villen/15181826 (ORF Studio 2, ‘Verlorenes Erbe: Kuffner Villen’)

Im ORF-Interview erzählt James von Klemperer, ein US-amerikanischer Architekt aus New York (Architekturbüro Kohn Pedersen Fox), der gerade in Wien den neuen UniCampus am Steinhof plant (vgl. iD-Bericht: “Steinhof: Central European University (CEU) plant Pavillons um”), von seiner Familiengeschichte, den Kuffners. Die Familie Kuffner lässt sich bis ins 17. Jh. in die südmährische Stadt Lundenburg ( Břeclav) zurückverfolgen. Ignaz und Jakob Kuffner kauften 1850 eine Brauerei in Ottakring, die durch Ausbau und Modernisierung der Kuffner-Brauerei ein sehr bekanntes Bierimperium erschufen (heute Ottakringer Brauerei). Das Ottakringer Bier würde heute noch Kuffner heißen. Seine Familie hat ihr gesamtes Vermögen nach dem Anschluss an Nazi-Deutschland verloren und das Land verlassen müssen. Ein Teil der Familie wurde in Auschwitz ermordet, der Vater von Klemperer schaffte es nach New York. Nach dem Krieg wurde die Familie teilweise entschädigt. Das Bier machte die Kuffner damals reich, sodass sie sich u.a. zwei Villen bauen konnten. Die eine Villa stand in Dornbach (Promenadegasse 19, 17. Bezirk Hernals), heute steht an ihrer Stelle ein Gemeindebau. Von der zweiten Kuffner-Villa in Wien-Oberdöbling steht heute nur noch die Einfriedung (Vegagasse 20). Heute erinnert die Kuffner-Sternwarte an die große Geschichte der Familie, den Kuffner-Nachfahren ist die Sternwarte ein besonderes Anliegen und finanzieren weiter die Erhaltung mit.

Die Kuffner-Villa in Oberdöbling (Döblinger Cottage)

Wilhelm und Camilla Kuffner ließen sich von 1905-1908 vom bekannten ArchitektenKarl König eine prachtvolle Neorenaissance-Villa nach französischen Vorbildern erbauen (Vegagasse 20, Gymnasiumstraße 85, Lannerstraße 2-8). Leider sind von der Kuffner-Villa keine Fotos von den Innenräumen bekannt. In der Zeitschrift “Der Bautechniker” wird das reiche Interieur ausführlich beschrieben (siehe: “‘Der Bautechniker’ Nr. 9, 3. März 1911, Seite 187-189“). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Villa von den Amerikanern zunächst als Schule für die Kinder der Besatzungssoldaten genutzt, danach hat der Direktor des Realgymnasium XIX die Villa 1955 für die unter Raumnot leidende Schule anmieten können. 1959 erwarb die Gemeinde Wien die Liegenschaft von den überlebenden Erben. Am 26. Dezember 1960 erreichte die Gemeinde Wien als Grundstückseigentümerin bei der Baubehörde eine Abbruchbewilligung, Mitte Februar 1961 war die Kuffner-Villa geschleift. An ihrer Stelle wurde das “Haus Döbling”, ein Studentenheim der Stadt Wien mit mehreren Gebäuden in zwei Etappen vom Architekten Fred Freyler errichtet (1962-63 und 1968-69). 2013 wurden drei Häuser davon abgerissen, um Platz für Genossenschaftswohnungen zu machen. Das nunmehr deutlich verkleinerte Haus Döbling wurde renoviert und in Base19 (www.base19.at) umbenannt.

Kuffner-Villa in Wien-Oberdöbling

Die Kuffner-Villa in der Vegagasse 20, 1190 Wien, Foto: 1911, (c) Der Bautechniker, Nr. 9

Villa Kuffner in Wien-Oberdöbling, Generalstadtplan 1912

Villa Kuffner mit Garten im ‘Generalstadtplan 1912’ (überlagert mit rezentem Stadtplan), Vegagasse 20, Lannerstraße 2-8, Gymnasiumstraße 85, 1190 Wien (Wien Kulturgut; https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

Quellen (u.a.):

Dieter Klein, “Entschwundene Mosaikstücke des Cottage-Viertels”, in: “Das Wiener Cottage. Der Traum vom gesunden Wohnen” (Hrsg. Heidi Brunnbauer / Erich Stöger, 150 Jahre Wiener Cottage Verein 1872-2022), Seite 327-344 (Seite 333 f.: XIX., Gymnasiumstraße 85 / Lannerstraße 2-8 / Peter-Jordan-Straße 1 / Vegagasse 20: Villa Kuffner)

– ‘Die Villa Kuffner in Wien-Döbling’, in: ‘Der Bautechniker’ Nr. 9, 3. März 2011, Seite 187 ff.: https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bau&datum=1911&page=207&size=46

– Christian Michael Springer, ‘Die Villa Kuffner. Vegagasse 20″, in: ‘Döblinger Extrablatt’, Nr. 19 / 2018, Seite 4 f.: https://www.xn--dbling-wxa.com/extrablatt/doc/Extrablatt-19va.pdf

– [Die Kuffner] Brauerei Oberdöbling [und die Villa Kuffner in der Vegagasse 20] (Seen süchtig (Stefan Mayerhofer, Wien)): https://seen-suechtig.jimdofree.com/wiener-brauereien/oberd%C3%B6bling

Die Kuffner-Villa in Hernals (Dornbach)

Abgerissen wurde auch die Kuffner-Villa in Dornbach (Promenadegasse 19, 17. Bezirk Hernals). Moriz von Kuffner hat die Villa – wie auch die heute noch bestehende Kuffner-Sternwartenach Plänen des Architekten Franz von Neumann jun. im Heimatstil errichten lassen. Ein Bericht von Neumann erschien 1895 in der “Zeitschrift des Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereines” ab S. 453. Auf dem Areal steht heute ein Gemeindebau, der 1953-54 errichtet wurde (Promenadegasse 19; Heuberggasse 42-50).

Kuffner-Villa in Wien-Dornbach

Die Villa Kuffner in der Promenadegasse 23, historisches Foto, Gartenansicht, Zeitschrift des Österr. Ingenieur- und Architektenvereines, 1895

Die Kuffner-Villa in Wien-Dornbach

Gartenplan und Grundriss Tiefparterre, Zeitschrift des Österr. Ingenieur- und Architektenvereins, 1895

Historische Fotos der Villa Kuffner in Dornbach:

– Foto 1899, Straßenfront (Seitenansicht), Fotograf: August Stauda (Sammlung Wien Museum): https://josefauer.com/wien-1899-villa-kuffner

– Foto 1905, Gartenseite (koloriert; ÖNB): https://josefauer.com/wien-1905-villa-kuffner

Villa Kuffner in Wien-Dornbach, Generalstadtplan 1912

Villa Kuffner mit Garten im ‘Generalstadtplan 1912’ (überlagert mit rezentem Stadtplan), Promenadegasse 19, Heuberggasse 42-50, 1170 Wien (Wien Kulturgut; https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

Weitere Quellen:

– Die vertriebene Familie Kuffner. Material und Korrekturen zum Buch “Familie Kuffner” von Klaudia Einhorn. Herausgegeben vom Verein Kuffner-Sternwarte, 2017: http://kuffner-sternwarte.at/sternwarte/familie-kuffner.php

– Katja Fischer, “Jüdische Kunstsammlungen in Wien vor 1938 am Beispiel der Familie Kuffner” (Diplomarbeit), Wien 2008: https://phaidra.univie.ac.at/download/o:1250360

Hallenbad Neusiedl (Bgld): Gericht bestätigt Denkmalschutz

Das Hallenbad in Neusiedl am See steht jetzt rechtskräftig unter Denkmalschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt in einer Verhandlung am 27.11. den Bescheid des Bundesdenkmalamtes bestätigt. Der Bescheid wurde vom Bundesdenkmalamt bereits am 7. Juni 2019 ausgestellt und von der Stadtgemeinde und den Freizeitbetriebe Neusiedl Gmbh angefochten. Es ist damit das erste Hallenbad im Stil des Brutalismus, das jetzt unter Denkmalschutz steht. es wurde 1975-77 von den Architekten Rüdiger Stelzer und Walter Hutter erbaut (Adresse: Sportzentrum 4). Auch die Gemeinde wollte den Abriss, jetzt kündigt die Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm (SPÖ) Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt an. Laut “Liste brutalistischer Bauwerke in Österreich” auf Wikipedia gilt das Gebäude als “einziges aus dieser Zeit stammendes Hallenbad, das später nicht verändert wurde”. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14073091/Neusiedl-Denkmalschutz-fuer-Hallenbad-fix/14804384 (27.11.2020, Burgenland Heute: “Neusiedl: Denkmalschutz für Hallenbad fix”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://burgenland.orf.at/stories/3077988

Politische Reaktion auf diese Entscheidung: Sportlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ): Klares Bekenntnis zu Fortbestand des Hallenbads Neusiedl (27.11.2020), siehe: https://burgenland.spoe.at/de/startseite/aktuell/meldungen/detail/1225/dorner:-klares-bekenntnis-zu-fortbestand-des-hallenbads-neusiedl.html

Weitere aktuelle Medienberichte:
BVZ: https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-gericht-bestaetigt-denkmalschutz-fuer-hallenbad-neusiedl-am-see-redaktionsfeed-hallenbad-neusiedl-am-see-schliessung-gerichtsprozess-redaktion-235303558
Kronenzeitung: https://www.krone.at/2285976
MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-lokales/denkmalschutz-ist-nun-fix_a4370009

Fotos des Hallenbades von Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157662143694013

Ältere iD-Berichte:

31.5.2020, Initiative Denkmalschutz
Neusiedl Hallenbad: Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Sommer über Denkmalschutz
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/neusiedl-bgld-hallenbad-bundesverwaltungsgericht-entscheidet-im-sommer-ueber-denkmalschutz

4.3.2020, Initiative Denkmalschutz
Neusiedl Hallenbad: Denkmalamt für Schutz, jetzt Einsturzgefahr
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/neusiedl-bgld-hallenbad-denkmalamt-fuer-schutz-jetzt-einsturzgefahr

 

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss!

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien

 

Heumarktprojekt neu (Wien) bleibt UNESCO-Welterbe unverträglich!

APA-OTS-Presseaussendung, 29. Juni 2023

Wien: Heumarkt-Hochhaus bleibt UNESCO-Welterbe UNVERTRÄGLICH! Das präsentierte ‘Heumarktprojekt Neu’ widerspricht UNESCO-Beschlüssen!
Initiative Denkmalschutz: Welterbe-Konformität heißt “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m)!

Wien (OTS) – 56,5 Meter hoch soll der gestern präsentierte, neu geplante “Hotelflügel” beim Heumarkt-Projekt werden. Das widerspricht ganz klar den seit 2012/13 bekannten UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m). Ganz im Gegenteil: Bereits das Bestandsgebäude Hotel InterCont “stört stark” den Belvedere-Blick. Hier die visuellen Beeinträchtigungen, die bereits vor der Ernennung zum Weltkulturerbe geschehen sind, weiter zu vergrößern, kann unmöglich im Sinne des Welterbes sein. Alle FAKTEN und UNESCO-BESCHLÜSSE: https://initiative-denkmalschutz.at/heumarkt.pdf

Baumassen beim Heumarkt sprengen jeglichen Maßstab

Egal wie man die Baumassen verteilt, die Kubaturen sprengen einfach jeglichen Maßstab. Daher kann nur durch ein “Zurück an den Start” und eine vollständige Neuplanung ein städtebaulich verträgliches Projekt entstehen, meint die Initiative Denkmalschutz.

UNESCO: Für Streichung von “Roter Liste” fehlt jegliche Grundlage

Solange der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 rechtsgültig bleibt, sieht die Initiative Denkmalschutz keinerlei Grund, wieso das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im September in Riad jetzt das Welterbe von der “Roten Liste” der gefährdeten Welterbestätten streichen soll. Der Auslöser zur Setzung auf die Rote Liste war ja gerade dieser Beschluss im Gemeinderat 2017, der erst eine Höhenwidmung bis zu ca. 70 m ermöglicht. Solange diese Widmung aufrecht bleibt, bleibt auch das Welterbe gefährdet.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at

Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung

 

Medienberichte:

7. Juli 2022, Der Standard
Keine Sanierung: Abbruch eines Wiener Biedermeierhauses sorgt für Aufregung. Häufig wird bei alten Häusern mit wirtschaftlicher Abbruchreife argumentiert, bevor der Bagger anrollt. Die Wiener Grünen wollen das ändern: https://www.derstandard.at/story/2000137057788/abbruch-eines-wiener-biedermeierhauses-sorgt-fuer-aufregung

30. Juni 2022, Kurier
Biedermeierhaus schutzlos in der Schutzzone. Der Abriss eines historischen Baus im 7. Bezirk zeigt einmal mehr auf, wie zahnlos die bestehenden Regeln zum Erhalt historischer Gebäude sind: https://kurier.at/chronik/wien/biedermeierhaus-schutzlos-in-der-schutzzone/402058930

 

 

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien

 

Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023

Wien, 8. August 2023

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023)

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein: Transparenz und Informationszugang

Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele):

– Zeile 16

Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“

– Zeile 18 (Ergänzung)

Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“

Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.

ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.

Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung „schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den „Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger“ möge der „Wenn“-Teilsatz gestrichen werden; denn bei dessen „Unkenntnis“ der (schuldhaften) Vernachlässigung hätten es die Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger wieder deutlich leichter, eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ zu erlangen.

Die Ableitung der Erhaltungswürdigkeit der Bauwerke (Vorliegen des „öffentlichen Interesses“) auf das alleinige Kriterium der „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ zu reduzieren, greift viel zu kurz. Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern ausschließlich „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. iD-Bericht (30.11.2020): Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch) bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.). Diese Erhaltungswürdigkeit gehört um die Kriterien der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objektes (aus lokaler oder regionaler Sicht) in der Bauordung für Wien erweitert. In diesem Sinne möge dann auch das Innere der Gebäude mitumfasst sein (Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster etc.), ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3.
Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig ist.

Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt. Als Diskussionvorschlag wird hier die verpflichtende Verständigung des Bundesdenkmalamtes durch die Baupolizei (MA 37) bei Einlangen eines Ansuchens um Abbruchbewilligung und bei vorliegen gewisser Qualitätsmerkmale (Niederschlag in der Fachliteratur, Stellungnahmen von einschlägigen Fachorganisationen u.ä.) eingebracht, damit entweder das Bundesdenkmalamt selbst das Objekt unter Denkmalschutz stellen kann bzw. gemeinsam mit diesem (oder gemeinsam mit dem Vertreter des Denkmalwesens im Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe; vgl. § 3 Bauordnung) den Wert des Gebäudes für die Stadt Wien beurteilt (aus lokaler und regionaler Sicht erhaltenswert) und dann ggf. die Stadt Wien selbst den Schutz für dieses Objekt ausspricht.

Für die Beurteilung von erhaltenswerten Bauwerken, ob deren „Bauzustand derart schlecht ist“ möge ausschließlich ein (am besten öffentlich einsehbares) Amtssachverständigengutachten zulässig sein (so wie derzeit die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude in Bezug auf die „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ ausschließlich durch die Magistratsabteilung 19 erfolgt). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatgutachter allzu leicht in einen gewissen Interessenskonflikt mit ihren Auftraggebern geraten, die ja diese Gutachter auch bezahlen. Privatgutachten können aber als ergänzende Information herangezogen werden.

Anmerkung nebenbei: Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Wiener Altstadterhaltungsfonds gut dotiert sein muss („Einbeziehung von öffentlichen Förderungen“), ansonsten werden die Abbruchbewilligungen weiterhin allzu leicht zu erlangen sein.

ad § 69 Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes

Abs. 1 Zeile 5: Bei: „der Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert nicht beeinträchtigt wird.“ Hier möge ergänzt werden: „auch nicht in kleinem Umfang“.
Begründung: Erfahrungsgemäß werden als Kriterium für die Störung des Welterbes nur (sehr) große Beeinträchtigungen als solche anerkannt.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen verpflichtend im Amtsblatt veröffentlicht werden (und das Amtsblatt selbst ebenso verpflichtend elektronisch/online; vgl. diese Stellungnahme bzgl. § 2 Abs. 5 „Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit“), damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Art der Giebelfächenberechnung soll für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.

ad § 129 Benützung und Erhaltung der Gebäude, vorschriftswidrige Bauwerke

Abs. 2: Das Verhindern des „Verfallenlassens“ ist das Um und Auf für einen wirkungsvollen Schutz des historischen Baubestandes der Stadt. Warum die aktuell gültige Bestimmung: „Der Eigentümer (jeder Miteigentümer) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (Gärten, Hofanlagen, Einfriedungen u. dgl.) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ oftmals so wenig Wirkung erzielt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird daher jede Verbesserung zur Verhinderung des Verfallenlassens begrüßt; so wie jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bauwerksbuch. Wichtig ist jedoch gleichzeitig, abschreckende Strafbestimmungen vorzusehen, wenn diese Dokumentationspflicht bzw. die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unterlassen werden. Es wird eine begleitende Evaluierung dieser Bestimmung angeregt, um die Wirksamkeit dieser Bestimmung in einer späteren Bauordnungsnovelle gegebenfalls nochmals deutlich erhöhen zu können.

Weiters wird nachdrücklich angeregt, die Erhaltungspflicht auf das Innere der Gebäude auszudehnen. In diesem Sinne mögen dann auch die Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster usw. mitumfasst sein, ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3 (vgl. diese Stellungnahme zu § 60 Abs. 1 lit. d.)

ad § 135: Baustrafen

Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die vorliegende Bauordnungsnovelle wäre daher die beste Gelegenheit, insbesondere in Anbetracht der seit längerem anhaltenden hohen Inflation, die Geldstrafen sehr deutlich(!) anzuheben.
Es wird angeregt, dass Gebäude, die verbotener Weise ganz oder teilweise abgebrochen wurden, die Behörde dem Eigentümer des ehemaligen Bauwerkes zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufzutragen hat (soweit dies möglich). Vor Erlassung eines solchen Aufrages ist erforderlichenfalls ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 einzuholen (analog dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, § 4 Abs. 2 „Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude“).

In der aktuell gültigen Bauordnung für Wien betragen die Geldstrafen im Abs. 1 „bis zu 50.000 Euro“; im Abs. 2 (Zeile 2) aktuell „bis zu 100.000 Euro“ sowie Abs. 3 (Zeile 2) „bis zu 300.000 Euro“.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die Geldstrafen insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 400.000 Euro bis zu 4 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie im Gesetz § 135 Abs. 3 Zeile 2 bei Vorsatz die Mindeststrafe auch nur 30.000 Euro beträgt). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das oftmalige (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007).

Abschließend scharf kritisiert werden muss, dass die laufende Begutachtungszeit dieses Gesetzesentwurfs in der Haupturlaubzeit erfolgt ist (28. Juni bis 8. August 2023; am 30. Juni begannen die langen Schul-Sommerferien).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Klagenfurt (Ktn.): Zweiter Flughafen Hangar aus NS-Zeit wird abgerissen

Ursprünglich hätte der zweite Hangar schon abgerissen sein, doch durch die Corona-Krise verzögerte sich der Abbruch. Jetzt ist der Abriss des südlichen Hangars im Gange. Die beiden Hangars in der Flughafenstraße (Google Maps-Luftbild; jeweils knapp 5.000 Quadratmeter groß), die in den 1950er Jahren als Abfertigungsgebäude dienten, wurden in der NS-Zeit erbaut (1938-1940). Bereits im September 2019 hieß es vom Flughafendirektor, die Hangargebäude müssten wegen „Gefahr in Verzug“ abgerissen werden. Zuvor, im Mai 2019 prüfte das Bundesdenkmalamt eine mögliche Unterschutzstellung, denn laut dem Abteilungsleiter des Bundesdenkmalamtes Kärnten, Gorazd Živkovič, waren die beiden NS-Hangars in einer internen Liste des Bundesdenkmalamtes als “prüfenswert” eingetragen. Wegen der Berichte über einen möglichen Abriss wurde dann diese Prüfung vorgezogen, doch sah das Denkmalamt schlussendlich von einer Unterschutzstellung ab. ORF-BERICHT WEITERLESEN: https://kaernten.orf.at/stories/3080131 (12.12.2020, “Abriss von Hubschrauber-Hangar im Gange”). +++ Ältere Medienberichte: Austrianwings.info: https://www.austrianwings.info/2020/12/neues-vom-flughafen-klagenfurt (1.12.2020, “Neues vom Flughafen Klagenfurt”); Kleine Zeitung: https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5632174/Flughafen-Klagenfurt_Denkmalschuetzer-pruefen-zwei-Hangars-vor (21.5.2019, “Denkmalschützer prüfen zwei Hangars vor geplantem Abriss”) +++ Der Flughafen Klagenfurt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Klagenfurt.

Älterer iD-Bericht

2. Mai 2020, Klagenfurt (Ktn.): Zwei Flughafen Hangars aus NS-Zeit werden abgerissen
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/klagenfurt-ktn-zwei-flughafen-hangars-aus-ns-zeit-werden-abgerissen