AKTUELLE BERICHTE

Bregenzer Altstadt, Anschlag auf das Stadtbild, 10.04.2013

Bis nach Wien verbreitet sich die Kunde vom Stadtbild zerstörenden Projekt in Bregenz!

Am Deuring-Schlössle in der Oberstadt soll morgen ein weithin sichtbarer, völlig unpassender Anbau genehmigt werden – die Initiative Denkmalschutz zeigt sich schockiert!

Die Bregenzer Altstadt, die Oberstadt, überragt weithin sichtbar die Stadt Bregenz und wird von der ehemaligen, über Jahrhunderte überformten Stadtmauer noch weitgehend eingefasst. Gerade an der Stadtbild prägenden Schauseite zur unteren Stadt und zum Bodensee hin soll nun ein Küchenzubau samt Lift an die erhaltene Stadtmauer der Oberstadt bzw. des Deuringschlössles angebaut werden. Eine Bauverhandlung ist für morgen, Donnerstag, angesetzt. Der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für bedrohte Kulturgüter in ganz Österreich einsetzt, zeigt sich entsetzt! Unglaublich, dass die Vorarlberger Landesregierung die Erweiterung der Küche durch (u.a. einen Stahlcontainer für Leergut!) an dieser prominenten Schauseite des Deuring-Schlössles über das Interesse des Stadtbildschutzes gestellt und den Flächenwidmungsplan der Stadt Bregenz genehmigt hat, zumal es sich beim Erhalt des Ortsbildes um “überörtliche Interessen” handelt (§ 21 Abs. 6 Vorarlberger Raumplanungsgesetz). Wer trägt dafür die Verantwortung? – Die Initiative Denkmalschutz fordert eine Rückwidmung (§ 27 Abs. 2a)!

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Neulerchenfeld, Stellungnahme zu Planentwurf 8026, 4.4.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8026 im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Neulerchenfeld

Für das Gebiet zwischen Lerchenfelder Gürtel, Gablenzgasse, Liebhartsgasse, Koppstraße, Ludo-Hartmann-Platz und Koppstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Zunächst möchten wir unsere Verwunderung Ausdruck verleihen, dass im aktuellen Planentwurf keine einzige Schutzzone vorgesehen ist, obwohl sich noch nicht wenige historisch wertvolle Gründerzeitbauten im Ensemble befinden. Die Initiative Denkmalschutz regt daher an über folgende Gebiete Schutzzonen auszuweisen:

Schutzzonengebiet 1.: Lerchenfelder Gürtel 1-7 und 11-17, Koppstraße 1-3, Hippgasse 1-11, 4-12 , 17 und 18 sowie Herbstraße 1-3, 7-9 und 2. Das Ensemble besteht aus Gründerzeitbauten zumeist aus der Zeit zwischen 1870-1895 mit z.T. gut erhaltener stark gegliederter Gründerzeitfassaden.

Schutzzonengebiet 2.: Gablenzgasse 8-18, insbesondere das späthistoristische Eckhaus Gablenzgasse 18 (ident mit Neumayrgasse 1, erb. 1894) ist erhaltenswert.

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Stellungnahme zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000) und Aufhebung des Umweltsenatsgesetzes zur Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit

GZ: BMLFUW-UW.1.4.2/0008-V/1/2013

Verein Initiative Denkmalschutz nimmt zu obigem Ministerialentwurf wie folgt Stellung:

Grundsätzlich: Der gegenständliche Gesetzesentwurf wurde am 1. März 2013 dem Parlament und den zur Begutachtung auserwählten Behörden und Dienststellen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, NGO’s und Vereinigungen unter Setzung einer Frist für die Abgabe allfälliger Stellungnahmen bis zum 12. März 2012 übermittelt. Abgesehen davon, dass sich unter den Adressaten keine einzige Bürgerinitiative befand, ist die Bestimmung einer derart kurzen Frist für eine allfällige Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in Hinblick auf den beabsichtigten Regelungsinhalt, dessen Vollzugsauswirkungen die konkreten und vitalen Lebensumstände vieler nachhaltig betreffen sowie auf die Schwierigkeit, vom Gesetzesentwurf innert kurzer Zeit Kenntnis zu erlangen, geradezu als gewollter Ausschluss der Meinung ebendieser Betroffenen zum Gesetzesvorhaben anzusehen.

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