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Initiative Denkmalschutz: Kein Anbau am historisch bedeutenden Bau der ehem. Dietrichsteinschen Reithalle („Studio Moliere“)

Der aktuelle Entwurf zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sieht die Möglichkeit eines An- und Zubaues vor, der die repräsentative Schaufassade zerstören würde. STELLUNGNAHME DER INITIATIVE DENKMALSCHUTZ zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 A – Plan Nr. 7202 E) Die straßenseitige mehrfach veränderte Fassade ist sehr schlicht gehalten, beinahe unscheinbar. Umso mehr überrascht die sehr gut erhaltene, repräsentative Schaufassade mit großen romantisierend gotischen Spitzbogenfenstern gartenseitig. Das Objekt steht in einer Schutzzone und ist wohl auch denkmalschutzwürdig. Da es sich aber im Eigentum eines ausländischen Staates befindet (es gehört der Französischen Republik – Französisches Kulturinstitut in Wien), steht es formal nicht unter Denkmalschutz (wie z. B. auch die Französische Botschaft am Schwarzenbergplatz).

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum geplanten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau Flächenwidmungsplan: Plan Nr. 3 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T),  3360 (T) Bebauungsplan: Plan Nr. 4 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T), 3360 (T) Der Verein Initiative Denkmalschutz hat – nach einem am 23. Oktober durch­geführten Lokalaugenschein – folgende Stellungnahme gegenüber dem Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau abgegeben: Im Plangebiet liegt das Schloss Gainfarn samt Schlosspark. Das Schloss wurde 1816 unter Verwendung älterer Bauteile errichtet, 1929 ergänzt und nach 1955 als Schule adaptiert. Der ursprünglich barocke Garten wurde nach 1800 um etwa das drei- bis vierfache erweitert und durchgehend im „englischen Stil“ als Land­schafts­garten mit verästeltem Wegenetz und wei­ten Wiesenflächen mit Ge­hölzen ausge­staltet. Der Landschaftsgarten hat sich beinahe in seiner gesamten Größe erhalten und ist bis heute im Gelände – trotz Verwahrlosung und Adaptierungen in den Nachkriegs­jahrzehnten (wie bei zahllosen historischen Gärten in Österreich geschehen) – deutlich in der Vegetation spürbar und im Gelände ablesbar. Somit ist die untrenn­bare Einheit Schloss und Schlosspark als Kulturdenkmal Schlossanlage (-ensemble) bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben und als Einheit im Sinne der Denkmal- und Ortsbildpflege schützenswert. Gerade in der Gartendenkmalpflege ist es üblich, deutlich sensiblere Maßstäbe als in der Bau­denk­malpflege anzulegen, da die Natur einem ständigen Wandel unterliegt.