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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan St. Veit/Hietzing, 22.9.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7985, Kat.G. Unter- und Ober St. Veit (Wien-Hietzing) für das Gebiet zwischen Franz-Boos-Gasse, Linienzug 1-2, Bezirksgrenze, Linienzug 3-4, Hügelgasse, Auhofstraße, St.-Veit-Gasse, Wittegasse, Linienzug 5-7, Hummelgasse, Hietzinger Hauptstraße, Linienzug 8-11, Hietzinger Hauptstraße, Preindlgasse und Amalienstraße Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Es wird vorgeschlagen die Schutzzone im Bereich St.-Veit-Gasse zu erweitern und die Häuser St.-Veit-Gasse 53 und 55 in die Schutzzone aufzunehmen (Nr. 53 aus der Spätgründerzeit, Nr. 55 biedermeierlicher Bestand?). Das 1stöckige Haus St-Veit-Gasse 53 (W II g) ist viel zu hoch gewidmet und soll bestandsgenau gewidmet werden. Für das biedermeierliche, ebenerdige Haus St.-Veit-Gasse 47 ist wieder die Schutzzonenwidmung vorgeschlagen.

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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Kagran

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7996, Kat.G. Kagran für das Gebiet zwischen Schrickgasse, Meißnergasse, Meißauergasse, Wagramer Straße, Czernetzplatz und Linienzug 1-10 Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.