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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Donaustadt

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7981 im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Aspern (Wien-Donaustadt) für das Gebiet zwischen Pilotengasse, Jasmingasse, Haberlandtgasse, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Wimpffengasse), Ehrensteingasse, Siegesplatz, Asperner Heldenplatz, Aspernstraße und Hausfeldstraße. Einleitung Die Magistratsabteilung 19 hat bereits 1996 ein Schutzzonenmodell ausgearbeitet, in dem zukünftige Schutzzonenwidmungen im gesamten Stadtgebiet von Wien in Überlegungen standen. Dabei wurde auch der alte Ortskern von Aspern als „Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzzonenwürdig“ bezeichnet (vgl. Beilage). Leider ist bis heute keine Schutzzone im alten Asperner Ortskern verhängt worden. Ein Versäumnis, das einige Abbrüche von ortsbildprägenden Häusern in den letzten Jahren zur Folge hatte (u.a. den „Oberleuthner-Hof“, vgl. Stellungnahme). Es wird daher dringend angeregt, dass die MA 21 (in Abstimmung mit der MA 19) für das im gegenständlichen Plangebiet nicht beinhaltete Ortskerngebiet Schutzzonenwidmungen vorbereitet werden bzw. Bemühungen seitens der Bezirksvorstehung bzw. – vertretung des 22. Bezirks in diese Richtung Platz greifen, um – vor allem in der Wimpffengasse, Groß-Enzersdorfer Straße und Siegesplatz – die Reste an bedeutenden Häuser des alten Ortskernes in eine Schutzzone aufzunehmen und somit deren Erhalt zu sichern.

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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Favoriten

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7768 im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten für das Gebiet zwischen Wiedner Gürtel (Bezirksgrenze), Karl-Popper-Straße, Canettistraße, Arsenalstraße (Bezirksgrenze), Alfred-Adler-Straße, Linienzug 1-2, Alfred-Adler-Straße, Karl-Popper-Straße, Gerhard-Bronner-Straße, Linienzug 3-5 und Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: In der 35. Sitzung des Welterbekomitees in Paris (19.-29. Juni 2011) wurde in der Entscheidung (35 COM 7B.84) der Vertragsstaat Österreich ersucht, eine Monitoring Mission zu unternehmen, um die Gestalteigenschaften des Hauptbahnhofprojekts auf die Welterbeverträglichkeit zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Gestaltung des Hauptbahnhof Wien die möglichen Auswirkungen der neuen Entwicklungen auf diese Eigenschaften. die Integrität der Blickbeziehungen innerhalb der wichtigen Standorte auf diese Gestalteigenschaften.