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1130 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf Hietzing 8016 (Unter-, Ober St. Veit und Baumgarten; u.a. Klimt-Villa), 31.10.2012

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8016, Kat.G. Unter St. Veit, Ober St. Veit und Unterbaumgarten Für das Gebiet zwischen Preindlgasse, Bezirksgrenze, Fleschgasse, Hietzinger Hauptstraße, Münichreithstraße, St.-Veit-Gasse, Kupelwiesergasse, Hietzinger Hauptstraße Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. In diesem Zusammenhang wird auch auf unsere Stellungnahme zum Planentwurf 7985 vom 22. September 2011 hingewiesen, der große Teile des nun behandelten Gebietes umfasst aber nicht im Gemeinderat beschlossen wurde. Es wird vorgeschlagen die Schutzzone im Bereich St.-Veit-Gasse zu erweitern und die Häuser St.-Veit-Gasse 53 und 55 in die Schutzzone aufzunehmen (Nr. 53 ein sehr schönes Haus der Spätgründerzeit, Nr. 55 aus dem Spätbiedermeier), zumal sogar im Erläuterungsbericht (S. 4) das Gebäude Nr. 55 als „erhaltenswert“ eingestuft wird. Begrüßt wird die nun vorgesehene nochmals niedrigere Höhenwidmung (wie schon 2011 gefordert, damals war 7,5 m geplant) für das ebenerdige Haus St.-Veit-Gasse 47, die jedoch bestandsgenau erfolgen soll (ca. 3,5 statt wie jetzt vorgesehen 4,5 m). Sehr begrüßt wird ebenso die nun geplante Erweiterung der Schutzzone in der Auhofstraße um die Häuser Auhofstraße 78A bis 78C (Auhofstraße 78A Zitat Dehio: „Erb. 1909-11 von Carl Witzmann. 2geschossiger, sachlich gegliederter Villenbau (…).“ Für die Häuser in der Auhofstraße 78A bis 78C wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien exakt an den Bestand anzupassen.

Wolfsberger Schloßberg

Erscheinungsbild Wolfsberger Schlossberg, 22.10.2013

Initiative Denkmalschutz, Presseaussendung Kärnten, 22. Oktober 2013 Initiative Denkmalschutz: Das Erscheinungsbild des Wolfsberger Schlossberges muss erhalten bleiben Der Gemeinderat will übermorgen einen Bebauungsplan beschließen, der „das einzigartige Erscheinungsbild des Schlosses“ zerstören würde. Am kommenden Donnerstag beabsichtigt der Gemeinderat der Stadt Wolfsberg einen integrierenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu beschließen, der den umstrittenen Neubau der so genannten Schlossbergsiedlung auf den Schüßlergründen ermöglichen soll. Der Verein Initiative Denkmalschutz appelliert eindringlich an die Gemeinderatsmitglieder den Beschluss auszusetzen und von einer Bebauung des Wolfsberger Schlossberges abzusehen. Gemeinde hat die Verpflichtung den Erhalt des historischen Ortsbildes zu wahren! Das Areal, das von einer historischen Wehrmauer umsäumt ist, liegt in dem sehr sensiblen Bereich zwischen der historisch schützenswerten Wolfsberger Altstadt und dem Schlossberg samt denkmalgeschützten Schloss von Henckel von Donnersmarck: auf der Festungsterrasse aus dem 14./15. Jh westlich des ebenso denkmalgeschützten Paurischen Hauses (Schloßstraße 1). Gemäß dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz (K-OBG, § 1) hat die Gemeinde für die „Pflege des erhaltenswerten Ortsbildes zu sorgen“. Ortsbildpflegekommission und Naturschutzabteilung haben sich klar gegen jegliche Verbauung ausgesprochen!