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1130 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 7654E (Ober St. Veit, u.a. Auhofstr., Tuersg.), 25.11.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7654E, Kat.G. Ober St. Veit in Hietzing, Wien Für das Gebiet zwischen Firmiangasse, Tuersgasse, Auhofstraße, Firmiangasse, Auhofstraße im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Ober St. Veit Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. AUHOFSTRASSE: In der Auhofstraße mögen die Schutzzonen erweitert werden. In keiner Weise nachvollziehbar ist, dass die Schutzzone an der Hauskante Auhofstraße 155 endet. Das direkt benachbarte gründerzeitliche Haus Auhofstraße 157 mit seinem reichen historistischen Dekor und den beiden neobarocken Runderkern ist ein klassischer Fall für eine Schutzzone und unbedingt schützenswert. Die Schutzzone möge daher bis zur Auhofstraße 161 (ebenfalls mit gründerzeitlichem Dekor) erweitert werden. Weiters mögen in die Schutzzone aufgenommen werden: das Oblatenkloster (Auhofstraße 167-169; seit 2006 gemäß § 2a unter Denkmalschutz, erbaut vom Architekten Johann Pleyer 1972, Meisterklasse Roland Rainer) sowie die ebenerdigen Häuser Auhofstraße 173 und Auhofstraße 175 (durch Anbindung an die westliche Schutzzone Parkschutzgebiet Park der Dominikanerinnen, Schloßberggasse/Seuttergasse). All die genannten Bauten mögen auf Bestandshöhe gewidmet werden. (augenscheinlich zu hoch: Auhofstraße 155, 157, 161, 167-169, 173-175). Das historistische, im gotisierenden Stil erbaute Haus Auhofstraße 150 (bez. 1903 im Giebel, gotisierende Putzgliederung auf Klinkerfond, vgl. Dehio) möge auf Bestandshöhe gewidmet werden. Die beabsichtigte Widmung (um 4,5 m höher(!) als die aktuelle Widmung) scheint deutlich über Bestand. Auch das gründerzeitliche Haus Auhofstraße 142 möge in die Schutzzone Aufnahme finden und an die der Straße gegenüberliegenden Schutzzone angebunden werden. Beim Haus Auhofstraße 146 möge die bebaubare Fläche exakt auf den Bestand angepasst werden (derzeit deutliche Erweiterung geplant). Die beiden Holzveranden mit Schnitzdekor, eine an der nordwestlichen, die andere an der südöstlichen Schmalseite, sind erhaltenswert. Wenn – wie im Erläuterungsbericht (S. 6) beabsichtigt, „die bestehende geschlossene Veranda in den Gebäudeverband [Firmiangasse] aufgenommen werden“ soll, so würde dies wohl zur Zerstörung der historischen hölzernen und für die Vorstädte so charakterstische Veranda führen. Weiters möge die aktuelle Bauklasse nicht aufgezont werden (höchstens auf Bestand, der wohl kaum höher als 7,5 m ist: warum im Erläuterungsbericht (S. 6) die tatsächliche exakte Gebäudehöhe verschleiert und nur mit „mehr als 7,5 m“ beschrieben wird, muss klar kritisiert werden). Eine „Angleichung an die Nachbarbebauung Auhofstraße ONr. 140-144“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 6) widerspricht wohl ebenso klar dem Schutzzonengedanken Ensembles in ihrer gewachsenen Differenziertheit zu erhalten. Die benachbarte Bebauung ist nämlich 2stöckig, während das betroffene Objekt nur 1stöckig ist.

1200 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 7103E (Kindergarten Kapaunplatz 10), 14.11.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7103E, Kat.G. Brigittenau Für das Gebiet zwischen Kapaunplatz und Aignerstraße Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Auf dem kleinen Plangebiet befindet sich am Kapaunplatz 10 der (§ 2a) denkmalgeschützte Kindergarten „Friedrich Wilhelm Fröbel“, der von der bekannten und u.a. auf die Errichtung von Kindergärten spezialisierten Architektin Margarete Schütte-Lihotzky 1950-1952 erbaut wurde. „Der Bau spiegelt den Willen der Stadtregierung, den sozialpädagogischen Niedergang der totalitären Ära des Nationalsozialismus zu überwinden und die Ideen der Zwanzigerjahre neuerlich aufleben zu lassen und sie weiter zu entwickeln.“ (Zitat Docomomo). Laut Erläuterungsbericht soll südlich dieses Hauptbaues eine zusätzliche bebaubare Fläche verordnet werden, um einen „Erweiterungsspielraum“ (S.4) zu schaffen. Wieso dafür so eine umfassende Ausweitung der Baufläche bis zur Aignerstraße erfolgen muss, zumal nur beabsichtigt ist einen „kleinräumigen Neubau an Stelle des bestehenden provisorischen Objekts“ (S. 3; südl. des Hauptbaues) zu errichten, bleibt unklar. Im Sinne der Erhaltung des denkmalgeschützten Bestandes wird empfohlen die Baufluchtlinien des Hauptbaues (aus 1950-52) möglichst dem Bestand genau anzupassen und die Höhenwidmung auf Bestand zu reduzieren (derzeit mit Bauklasse I viel höher gewidmet). Für den „beabsichtigten Erweiterungsspielraum“ möge dazu abgesetzt(!) eine kleinere bebaubare Fläche geschaffen werden. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherung des denkmalgeschützten Hauptbaues, sondern dient auch der visuellen Lesbarkeit des architekturgeschichtlich bedeutenden Kindergartens.