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AKTUELLE BERICHTE
Stellungnahme Planentwurf 8138, Lainz u. Speising, 05.03.2015
/ Berichte /Wien 1130, Hietzing von W.F.Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7654E, Kat.G. Ober St. Veit in Hietzing, Wien Für das Gebiet zwischen Hofwiesengasse, Speisinger Straße, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Lainzer Straße und Chrudnergasse Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung („BB“) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden. Begrüßt wird die neuerliche Festsetzung der Schutzzone im Bereich Chrudnergasse 2 bis 18, Lainzer Straße 164 bis 170 sowie Versorgungsheimstraße 1-3. Ebenso begrüßt wird die beabsichtigte Reduzierung der Höhenwidmungen in der Chrudnergasse 12 bis 18 von aktuell „W I“ (= 9 m) auf „W I 4,5“, wiewohl wir unsererseits eine Höhenwidmung im Bereich Chrudnergasse 12 bis 18 (vgl. Foto 1) von etwa 3,5 bis 4 Meter als besser geeignet vorschlagen, um den historischen Charakter des Straßenzuges authentischer bewahren zu können. Erfreulich ist auch die beabsichtigte Anpassung der Bauflächen- und Höhenwidmung weitgehend auf den Bestand beim Objekt Lainzer Straße 155 (Ecke Chrudnergasse 2).
Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa („Fischer-Villa“) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015
/ Presseaussendungen /Salzburg / Tennengauvon W.F.Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa („Fischer-Villa“) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015 Einspruch gegen Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“ – „Fischer-Villa“ In der so genannten Fischer-Villa (Fischer-Villa-Straße 6) hat der österreichische Philosoph Ludwig Wittgenstein (1889–1951) im Sommer 1918 – auf Fronturlaub bei seinem Onkel Paul Wittgenstein (1842–1928) – seiner epochalen Schrift „Tractatus logico philosophicus“ die endgültige Fassung verliehen. Die ehem. Sommerfrische-Villa ist nicht denkmalgeschützt, muss aber als erhaltenwürdiges, kulturgeschichtlich außergewöhnliche Gebäude eingestuft werden. Deshalb erhebt der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“. Die Erweiterung der „Fischer-Villa“ in ein Doppelhaus hätte zur Folge, dass historisch bedeutsame Baustruktur zerstört würde. Die Beseitigung alten Baumbestandes würde sich negativ auf die Lebensqualität vor Ort auswirken. Die geplanten Maßnahmen würden die solitäre Stellung der Fischer-Villa mit ihrem charakteristischen Kranz mächtiger Bäume vernichten. Unser Verein fordert daher die Erhaltung und Restaurierung des bestehenden Bestandes im Hinblick auf die Nutzung als „Europäischen Erinnerungsort für lebendige Kultur“. Foto: Wittgenstein-Villa („Fischer-Villa“), Stefan Zenzmaier


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