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AKTUELLE BERICHTE
Hochhausprojekt Eislaufverein, Duldet Kulturminister Aberkennung des UNESCO-Welterbetitel, 23.03.2016
/ Berichte /Wien 1030, Landstraße von W.F.Hochhausprojekt Eislaufverein: Wie lange duldet Minister Ostermayer, dass Wien seinen Welterbetitel für Spekulanten aufs Spiel setzt? Wien (OTS) – Im Vorjahr hat das UNESCO-Welterbekomitee beschlossen, eine internationale Expertenmisson nach Wien zur Begutachtung des beanstandeten Hochhausprojektes „Hotel InterContinental – Wiener Eislaufverein“ zu entsenden. Der vernichtende Bericht dieser ICOMOS-Expertenmission liegt nun vor und wurde vom Welterbezentrum veröffentlicht: http://whc.unesco.org/en/documents/140325 Die neuen Wiener Planungsinstrumente „Hochhauskonzept 2014“ und „Masterplan Glacis“ werden darin als Verschlechterung kritisiert, da sie Hochhausprojekte wie beim Eislaufverein nicht verhindern können. Im Fall der Verwirklichung von Hochhausprojekten im Welterbegebiet droht Wien der Verlust des Welterbeprädikates = „irreversibler Verlust des weltweit außergewöhnlichen Wertes“ (OUV). Siehe Bericht S.22, Pkt.5.1 letzter Absatz; Fotomontage Hochhaus Eislaufverein S.32 Die Wiener Stadtregierung muss sofort die Flächenwidmungsplanänderung zugunsten des Hochhauses am Eislaufverein stoppen, ansonsten erfolgt die Aberkennung des Welterbestatus durch das UNESCO-Welterbekomitee (10.- 20. Juli 2016 in Istanbul). Außerdem würde durch die Änderung des Flächenwidmungs- u. Bebauungsplanes ein Rechtsanspruch erwachsen.
Schloss Kleßheim Zubau: Gefährlicher Präzedenzfall, 21. März 2016
/ Presseaussendungen /Salzburg / Flachgauvon W.F.Schloss Kleßheim Zubau: Gefährlicher Präzedenzfall für zukünftige Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden? Initiative Denkmalschutz warnt vor bedenklicher Entwicklung Jetzt nach der offiziellen Wiedereröffnung des Casinobetriebes im Schloss Kleßheim bei Salzburg (Gem. Wals-Siezenheim) kann man sich von den zwei würfelförmigen Zubauten an der Rückseite des Barockschlosses ein Bild machen, an deren desaströser Gesamtwirkung auch der Behübschungsversuch in Form einer Abdeckung in Gestalt eines Waldes nichts ändern kann (siehe Foto). Auch wenn diese Zubauten vom Bundesdenkmalamt auf Grund von baubehördlichen Vorschreibungen (Fluchtwege, Personalräume, Technische Ausstattung, Klima) nur temporär bewilligt wurden (für wie lange?), muss die Frage gestellt werden, ob solch grobe Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild von denkmalgeschützten Gebäuden nun in Zukunft öfter erwartet werden müssen? Sogar der Betreiber, die Casino Austria AG, gesteht ein, dass dies „optisch nicht die beste Lösung“ sei, „aber effektiv“ (Quelle: ORF, 5.2.2016) Initiative Denkmalschutz warnt vor Präzedenzfall für künftige Bewilligungen! Ob Schloss Mirabell, Schloss Hellbrunn oder Schloss Leopoldskron nicht auch bald solche Zubauten benötigen? Mit diesem entstellenden Eingriff in die Architektur des – vom herausragenden Barockbaumeister Johann Bernhard Fischer von Erlach geplanten – Schlosses wurde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen! Wie will man in Hinkunft solch schwerwiegende Veränderungen fachlich untersagen, wenn man bei einem über 300 Jahre alten, prachtvollen Repräsentationsbau solch große Quaderanbauten – wenn auch „nur“ temporär – bewilligt hat? Auf jeden Fall muss dieses Beispiel zum Anlass genommen werden zu hinterfragen, wie einerseits mit übermäßigen Wünschen von Eigentümern und andererseits mit allzu strengen baubehördlichen Vorschriften zukünftig umgegangen werden kann? Dies auch unter dem oft vermittelten Eindruck, dass bei vielen privaten Eigentümern von kleineren, denkmalgeschützten Objekten vielfach strengere Maßstäbe angelegt werden.



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