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AKTUELLE BERICHTE
Steffl-Blick bedroht: Neubauprojekt Rathausstraße 1 weiterhin zu hoch, 01.04.2016
/ Berichte /Wien 1010, Innere Stadt von W.F.Neubauprojekt Rathausstraße 1 weiterhin zu hoch Trotz Sichtverschlechterung auf „Steffl“ beabsichtigt der Bauausschuss des 8. Bezirkes am 4. April seine Zustimmung zu erteilen Dem Vernehmen nach hat sich seit unserer letzten Presseaussendung vor exakt einem Jahr nichts an den Neubauplänen für das ehem. Rechenzentrum an der 2er-Linie geändert. Trotzdem will am kommenden Montag der Bauausschuss der Josefstadt diese mit einer § 69 Ausnahmegenehmigung bewilligen, damit die Bauhöhe an der entscheidenden Gebäudekante zur Stadiongasse hin um 4,74 Meter (!) überschritten werden darf! Voraussetzung für Erteilung der § 69 Ausnahmegenehmigung ist nicht gegeben! Der Bauausschuss der Josefstadt darf daher diese nicht erteilen! Dem Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung obliegt als Behörde(!) die Entscheidung über eine solche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen (vgl. § 133 Abs. 1 Bauordnung für Wien). Der 1. Bezirk hat vor wenigen Wochen einer solchen Ausnahmegegenehmigung bereits zugestimmt. Die Bestimmung zur Ausnahmegenehmigung besagt, dass eine solche seitens des örtlichen Bauausschusses nur erteilt werden darf, wenn das vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan „beabsichtigte örtliche Stadtbild“ nicht störend beeinflusst wird (§ 69 Abs. 1 Zeile 3), als auch – da in Schutzzone gelegen – „das öffentliche Interesse an der besonderen Ausbildung des Baukörpers zur Gestaltung des örtlichen Stadtbildes überwiegt“ (§ 69 Abs. 3). Blickachse Josefstädter Straße für Neubauplanung als besonders bedeutend eingestuft!
Steffl-Blick bedroht: Neubauprojekt Rathausstraße 1 weiterhin zu hoch, 01.04.2016
/ Berichte /Wien 1080, Josefstadt von W.F.Neubauprojekt Rathausstraße 1 weiterhin zu hoch Trotz Sichtverschlechterung auf „Steffl“ beabsichtigt der Bauausschuss des 8. Bezirkes am 4. April seine Zustimmung zu erteilen Dem Vernehmen nach hat sich seit unserer letzten Presseaussendung vor exakt einem Jahr nichts an den Neubauplänen für das ehem. Rechenzentrum an der 2er-Linie geändert. Trotzdem will am kommenden Montag der Bauausschuss der Josefstadt diese mit einer § 69 Ausnahmegenehmigung bewilligen, damit die Bauhöhe an der entscheidenden Gebäudekante zur Stadiongasse hin um 4,74 Meter (!) überschritten werden darf! Voraussetzung für Erteilung der § 69 Ausnahmegenehmigung ist nicht gegeben! Der Bauausschuss der Josefstadt darf daher diese nicht erteilen! Dem Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung obliegt als Behörde(!) die Entscheidung über eine solche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen (vgl. § 133 Abs. 1 Bauordnung für Wien). Der 1. Bezirk hat vor wenigen Wochen einer solchen Ausnahmegegenehmigung bereits zugestimmt. Die Bestimmung zur Ausnahmegenehmigung besagt, dass eine solche seitens des örtlichen Bauausschusses nur erteilt werden darf, wenn das vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan „beabsichtigte örtliche Stadtbild“ nicht störend beeinflusst wird (§ 69 Abs. 1 Zeile 3), als auch – da in Schutzzone gelegen – „das öffentliche Interesse an der besonderen Ausbildung des Baukörpers zur Gestaltung des örtlichen Stadtbildes überwiegt“ (§ 69 Abs. 3). Blickachse Josefstädter Straße für Neubauplanung als besonders bedeutend eingestuft!

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