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AKTUELLE BERICHTE
Großwarasdorf (Bgld.): Gemeinderat protestiert gegen geplanten Denkmalschutz für Brutalismus-Schule
/ Berichte /Burgenland / Oberpullendorfvon IDM_adminDas Bundesdenkmalamt will die Neue Mittelschule (NMS) Großwarasdorf unter Denkmalschutz stellen. Die Gemeinde Großwarasdorf lehnt dies aber ab und schaltet jetzt Rechtsanwalt ein. Wäre die finanzielle Zuwendung für denkmalgeschützte Gebäude besser, hätte die Gemeinde nichts dagegen, meint der Bürgermeister. Ein neuerlicher Bescheid des Denkmalamtes erklärte den Einspruch der Gemeinde allerdings für nicht zulässig, da dies rein wirtschaftliche Interessen betreffe. Das als Hauptschule 1968-72 geplante und errichtete Gebäude in der Schulstraße 3 wurde vom bekannten burgenländischen Architekten Matthias Szauer im Stil des Brutalismus geplant: BVZ-Artikel WEITERLESEN: https://www.bvz.at/oberpullendorf/grosswarasdorf-gemeinderat-protestiert-wegen-denkmalschutz-fuer-nms-grosswarasdorf-gemeinderat-grosswarasdorf-nms-grosswarasdorf-rudolf-berlakovich-bundesdenkmalamt-212686044 +++ 19-seitiger „FULL DOCUMENTATION FISH“ mit ausführlichen Infos/Fotos vom Gebäude (DOCOMOMO Austria): https://www.docomomo.at/cms/wp-content/uploads/2019/02/2018_grosswarasdorf_hauptschule.pdf (Kurzfassung: https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptschule-grosswarasdorf).
Stellungnahme Planentwurf 8253 (Wien): Wichtiges Gründerzeithaus nicht für Schutzzone vorgesehen!
/ Stellungnahmen /Wien 1080, Josefstadt von IDM_adminAm 20. Juni unternahm unser Verein Initiative Denkmalschutz einen Lokalaugenschein im Gebiet des Planentwurfs 8253. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass das sehr gut erhaltene Gründerzeithaus Josefstädter Straße 99 (siehe Foto) im aktuellen Planentwurf (öffentliche Auflage 22. Mai bis 3. Juli) nicht für die Schutzzone vorgesehen ist! (Anmerkung: Seit wenigen Jahren können theoretisch auch Einzelobjekte als Schutzzone gewidmet werden: z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk und Darwingasse 35 im 2. Bezirk). Initiative Denkmalschutz, 2. Juli 2020 Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8253 Für das Gebiet zwischen Josefstädter Straße, Albertgasse, Lerchenfelder Straße und Lerchenfelder Gürtel im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme im Einzelnen: Erfreulich sind zunächst die Neu-Ausweisungen von Schutzzonen im aktuellen Planentwurf. Zusätzlich Aufnahme in die Schutzzone mögen folgende Gebäude finden: Blindengasse 1A (= Lerchenfelder Gürtel 46): „Secessionistisch (…) (1900, Türe, Gitter, Ornamentkacheln)“ (Zitat Dehio) Josefstädter Straße 99: gänzlich unverständlich, wieso dieses im Jahr 1880 errichtete Gebäude nicht für die Schutzzone vorgesehen ist: gut erhaltene, üppige gründerzeitliche Fassadengliederung. Das Gebäude bildet gemeinsam mit der Josefstädter Straße 101 ein einheitliches Gebäudeensemble Josefstädter Straße 101 (Ecke Blindengasse 32): trotz stark reduzierter Fassadengliederung bildet dieses mächtige Eckhaus (erbaut 1880) gemeinsam mit dem benachbarten Haus Josefstädter Straße 99 eine prägnante stadtbildprägende Einheit. Josefstädter Straße 103 (Ecke Blindengasse 31): markantes Eckhaus mit gründerzeitlich-secessionistischem Fassadendekor am Eckrisalit. Lerchenfelder Gürtel 66: Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung, im Inneren gut erhalten. Lerchenfelder Straße 156: 1860 erbaut, mit frühhistoristisch, additiver Fassadengliederung. Trotz rezenter dreigeschoßiger Aufstockung bleibt der zweistöckige frühhistoristische Gebäuteil erhaltenswert. Lerchenfelder Straße 162 / Ecke Blindengasse 2 möge trotz reduzierter Fassadengliederung ebenso in die Schutzzone Aufnahme finden. Im Inneren noch ältere Teile gut erhalten. Stolzenthalergasse 4: Mächtiges Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung. Dieses Gebäude sollte im Sinne eines sonst weitgehend geschlossenen Straßenensembles ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden – So wie auch mehrere weitere mit reduzierter Fassadengliederung, die als Teil eines Ensemble sehr wohl in diesem Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen sind. Auch das benachbarte Eckhaus Stolzenthalergasse 2 (Ecke Lerchenfelder Straße 132), ebenso mit reduzierter Fassadengliederung, ist im aktuellen Planentwurf sehr wohl für die Schutzzone vorgesehen. Stolzenthalergasse 10-12 (Ecke Pfeilgasse 37): 1859, Fassadierung 1910. Zu prüfen wäre auch noch das Gebäude: Blindengasse 29: historische Fassade verloren, Eingangstor noch erhalten. Im Inneren erhaltenswert?. Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden. Markus Landerer und Claus Süss im Namen der Initiative Denkmalschutz Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter Fuchsthallergasse 11/5 1090 Wien, Österreich (ZVR-Nr.: 049 832 110)

Johann Gallis
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
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