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AKTUELLE BERICHTE
Hitlers Geburtshaus: „Neutralisierung muss scheitern“. Initiative Denkmalschutz: Erhaltung und Kontextualisierung ‚State of the Art‘
/ Presseaussendungen /Oberösterreich / Braunau am Innvon IDM_adminBundesministerium unterdrückt Kommissionsbericht. Die de facto Denkmalschutzaufhebung muss rückgängig gemacht werden! Wien (OTS) – Nach der letztwöchigen Allparteien-Entscheidung der Stadtgemeinde Braunau, den Mahnstein vor Hitlers Geburtshaus zu belassen, ist das Konzept der „Neutralisierung“ wohl endgültig gescheitert. Es war aber ohnehin zum Scheitern verurteilt, denn ExpertInnen und Wissenschafter geben der „Kontextualisierung“ ganz klar den Vorrang (Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Friedrich Dahm im ‚Journal Panorama‘, Ö1 Radio am 7.7. zu Denkmalschutz: „Bewahrung und Kontextualisierung“), zuletzt Ljiljana Radonić (Österr. Akademie der Wissenschaften) im Radio auf Ö1 gestern um 13 Uhr, Expertin für Erinnerungspolitik und Gedächtnistheorie zu Hitlers Geburtshaus: „Der Versuch einer Neutralisierung dieses Ortes, der muss scheitern“. Neutralisierung: Politisches, nicht wissenschaftliches Konzept! Das Konzept der „Neutralisierung“ war von Anfang an ein rein politischer Wunsch, die Wissenschaft wurde nur als Feigenblatt vorgeschoben. Denn wenn man den Kommissionsbericht „Zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers“ aufmerksam liest, war quasi die „Neutralisierung“ – keine „Assoziierung mit der Person Hitlers“ – die wesentliche Vorgabe an die WissenschafterInnen. Transparenz? Fehlanzeige! Ministerium hüllt sich in Schweigen Sektionschef Hermann Feiner (BMI) spricht in der Pressekonferenz am 2. Juni von „größtmöglicher Transparenz“ und sagt, ein weiterer Kommissionsbericht zum Thema „Umgang mit historisch belasteten Örtlichkeiten“ sei „veröffentlicht“(!) worden. Auf Nachfrage bleibt dieser Bericht unter Verschluss und wird als „internes Dokument“ des Bundesministerium für Inneres (BMI) bezeichnet, „welches nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist“! Keine Chance die Wissenschaftlichkeit dieses Neutralisierungs-Konzepts also irgendwoher ableiten zu können! Bundesdenkmalamt „begeistert“? – Eine reine Chimäre! Juryvorsitzender Robert Wimmer bei der Pressekonferenz am 2. Juni: „Der Denkmalschutz war begeistert“. Doch diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, denn das Denkmalamt wurde im Enteignungsgesetz eiskalt ausgeschaltet. Unter dem Vorwand der Verhinderung des NS-Gedenkens wurde dem Denkmalamt jegliche Behördenfunktion entzogen, nur ein Beraterstatus blieb im Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung. Rückfragen & Kontakt: Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27, Initiative Denkmalschutz, www.idms.at Bisherige Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz: 10. April 2018, APA-OTS Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180410_OTS0006 19. September 2016, APA-OTS Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt! Nun ist es ausgesprochen: „Vollständige Beseitigung“ des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes „Enteignungsgesetz“ ermöglicht werden! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160919_OTS0008 12. Juli 2016, APA-OTS Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür? Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014
Schopenhauerstraße (Wien): Stellungnahme Planentwurf Nr. 7208G – Schutzzonenvorschlag
/ Stellungnahmen /Wien 1180, Währing von IDM_adminInitiative Denkmalschutz, 10. Juli 2020 Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7208G Für das Gebiet zwischen Theresiengasse, Schopenhauerstraße, Martinstraße im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme im Einzelnen: Es wird empfohlen die beiden Gebäude Schopenhauerstraße 34 (Ecke Theresiengasse 73) sowie Schopenhauerstraße 36 als Schutzzone auszuweisen. Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden. NACHTRAG (16.7.): Die beiden Häuser sind im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes (hrsg. 1996) erwähnt: – Schopenhauerstraße 34: secessionistisches Wohnhaus, Joseph Sinnenberg, 1907, Schmiedeisengitterportal – Schopenhauerstraße: früh- bis strenghistoristische Wohnhäuser um 1865-85. Nr. 36: Fassade um 1900 Markus Landerer und Claus Süss im Namen der Initiative Denkmalschutz Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter Fuchsthallergasse 11/5 1090 Wien, Österreich (ZVR-Nr.: 049 832 110)

Thomas Ledl, CC BY-SA 4.0, Wikipedia
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
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