Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8247
Für das Gebiet in der Grinzinger Straße (Grenze Heiligenstädter Park) im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Heiligenstadt
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Aktuell befindet sich die gesamte Liegenschaft Grinzinger Straße 107 (mit dem leerstehenden Fernmeldebetriebsamt) in einer Schutzzone. Die dort befindliche Baufläche ist mit Bauklasse I, beschränkt auf 7,5 Meter ausgewiesen (Plandokument Nr. 7310, Gemeinderatsbeschluss vom 30. Jänner 2003). Im vorliegenden Planentwurf soll die Schutzzonenwidmung gänzlich entfallen. Außerdem ist beabsichtigt nicht nur die Baufläche nach Westen hin auszuweiten, sondern auch um ganze 3 Meter zu erhöhen (von Bauklasse I 7,5 m auf Bauklasse II 10,5 m). Unser Verein Initiative Denkmalschutz lehnt die geplanten Änderungen entschieden ab. Direkt oberhalb der Liegenschaft befindet sich das historisch bedeutende Hochplateau (schon zur Römerzeit besiedelt) mit dem Kirchweiler „Heiligenstadt“. An der Geländekante dominant liegend der bekannte Pfarrwirt am Pfarrplatz 5 („Zur schönen Aussicht“) mit seiner 1872 errichteten Holzveranda, die 1904 auf ihre heutige Größe erweitert wurde. Diese einzigartige Aussicht und der Blick von der Grinzinger Straße auf den Pfarrwirt sind für das Stadt- respektive Ortsbild von großer Bedeutung. Nicht umsonst wurde am 16. März eigens eine Petition eingebracht („Rettet Heiligenstadt vor massiver Verbauung”; https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=5f9799ecd69c4ac79643eb5cc2f9a723), die in kürzester Zeit die erforderlichen 500 Unterschriften – trotz Covid-19 Pandemie (!) – erreichte. (Vgl. auch Kronen Zeitung vom 8.3.2020: „Betonklotz droht Ortsbild zu zerstören“).
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 592f.
– Offizielle Website des Pfarrwirts: Bauhistorisch – Geschichte des Hauses, https://www.pfarrwirt.com/geschichte/bauhistorisch/ (abgerufen am 3. Juni 2020)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Grinzinger-Str-107_iD_2020-06-02_554a.jpg522800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-05 10:00:532020-06-05 10:05:15Stellungnahme Planentwurf 8247 (Wien): Grinzinger Straße 107 und Pfarrwirt in Heiligenstadt
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8245 (Trabrennbahn Krieau, Stallungen)
Für das Gebiet zwischen Vorgartenstraße und Stella-Klein-Löw-Weg im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Auf dem Plangebiet befinden sich drei Stallgebäude der Anlage Trabrennbahn Krieau (Der nordwestliche Teil des Stall VII, Stall VIII sowie Stall IX). Die Anlage der Trabrennbahn Krieau wurde 1992 vom Bundesdenkmalamt per Bescheid unter Denkmalschutz gestellt (ZI.: 3524/8/91, 21. Jänner 1992: Tribüne 1, 2, 3, Schiedsrichterturm, Administrationsgebäude, Stall II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX). Gemäß Antwortschreiben des Bundesdenkmalamtes an die Initiative Denkmalschutz vom 18. April 2018 (GZ: BDA-03524.obj/0010-WIEN/2018) wurden die Stallgebäude VII (geringer künstlerischer Wert), der Mittlere Teil des Stalls VIII (durch spätere Umbauten in schlechten baulichen Zustand) und der Stall IX (in Nachkriegszeit errichtet, geringer künstlerischer Wert) vom Denkmalamt “aufgegeben” (Denkmalschutz aufgehoben).
Krieau: Luftbild mit denkmalgechützten Gebäudebestand. Im Gebiet des Planentwurfs befinden sich das Verwaltungsgebäude sowie die Stallgebäude II, III, V und VI, Foto: 2014, (c) Stadt Wien
In den letzten Wochen und Tagen wurden große Teile der Stallgebäude im Plangebiet abgerissen. Es ist zu hoffen, dass zumindest die weiterhin unter Denkmalschutz stehenden Teile des Stalls VIII erhalten geblieben sind. Für diese wird vorgeschlagen eine Schutzzone zu widmen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass weitere benachbarte Stallgebäude unter Denkmalschutz stehen, und später dieser Bereich ebenso Aufnahme in eine Schutzzone finden soll. Wichtig ist die möglichst bestandsgenaue Widmung der denkmalgeschützten Teile von Stall VIII (sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche), um dadurch den Schutz zu stärken und keine Anreize für Abbruch und Neubau zu geben.
Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Abschließendmuss bemängelt werden, dass die Bezirksvertretung Leopoldstadtwährend der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (12. Juni), die öffentliche Auflagefrist aber erst am 28. Juni endet. Es wird daher angeregt, dass die MA 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern.
Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstands Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr.: 049832110)
Mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27 www.initiative-denkmalschutz.at, eMail:
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
PS: Dieser Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt/lag vom 17. Mai bis 28. Juni 2018 zur öffentlichen Einsicht auf.
Literatur / Quellen:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1993, Seite 43
– Umweltbericht (SUP: Strategische Umweltprüfung), Beilage I zum Planentwurf 8121, MA 21, 15. Juli 2014. Seite 18 f.
Ressorts: KI, II – Stichworte: Nationalrat/Parlament/Recht/Architektur/Kultur
Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen!
Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben!
Wien (OTS) – Unbestritten gibt es im neuen Denkmalschutzgesetz Verbesserungen (z.B. im Haftungsrecht), doch eine umfassende Erhaltungspflicht, wie angekündigt, wird es nicht geben. Denn sobald eine Erhaltung als “wirtschaftlich unzumutbar” beurteilt wird, kann sofort abgerissen werden (§ 5 Abs. 5 Zerstörungsbewilligung). Ein Abwarten auf “bessere Zeiten” oder “neue Eigentümer” für ein im Verfall befindliches Denkmal – so wie bisher – wird damit ausgeschlossen. Auch bleibt offen, ob Österreich endlich die so wichtige Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes) ratifzieren wird, die die unbedingte Erhaltungspflicht vorsieht. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben das Abkommen nur fünf noch immer nicht ratifiziert: Österreich, Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich bereits mit einer Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben.
Historische Gärten: Österreich bleibt europäisches Schlusslicht
Hier bleibt Österreich absolutes Schlusslicht in Europa, da weiterhin die “gestaltete Natur” grundsätzlich nicht als Kulturdenkmal anerkannt wird. Es wurde schmerzlich verabsäumt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Änderung herbeizuführen. Nur mittels Verfassungsbestimmung können derzeit die allerwichtigsten historischen Gärten unter Schutz gestellt werden; doch von den 56 Park- und Gartenanlagen sind bis heute nur 30 rechtskräftig unter Schutz, da bei den restlichen privaten Gartenanlagen der Eigentümer weiterhin freiwillig(!) zustimmen muss (§ 1 Abs. 12).
Zerstörungen während laufender Unterschutzstellungsverfahren
Zu viele Denkmale wurden in letzter Zeit während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens zerstört. Eine sofortige (vorläufige) Unterschutzstellung mit Beginn jeder Denkmalprüfung bleibt ein wichtiges Desiderat. Deswegen hat unser Verein die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, die derzeit im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt wird (64/BI).
Umgebungsschutz für Denkmäler quasi nicht vorhanden
Die Erscheinung eines Kulturdenkmals wird wesentlich durch die Umgebung bestimmt, doch der so genannte Umgebungsschutz ist viel zu schlecht verankert bzw. zahnlos, da dieser nur auf Nebensächlichkeiten wie etwa Reklameschilder u.ä. abzielt (§ 7).
Der Denkmalschutz liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es kann nicht sein, dass immer vom „öffentliche Interesse“ gesprochen wird, die Öffentlichkeit de facto aber von allen Verfahren ausgeschlossen bleibt (sogar die Möglichkeit der Einbeziehung von Vereinen im Denkmalbeirat wurde jetzt aus dem Gesetz gestrichen! Vgl. § 15). Dies öffnet politischen Interventionen Tür und Tor, wie das traurige Fallbeispiel Zerstörung des Seebahnhofs in Gmunden/OÖ 2010 gezeigt hat (vgl. Denkmail-Zeitschrift Nr. 8). Es ist ein Gebot der Stunde, die Bürgerbeteiligung ganz allgemein zu stärken, inbesondere auch unter dem Aspekt der von Österreich ratifizierten Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft). Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe.
Sicherungsmaßnahmen: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt!
Die Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug scheinen im Gesetz ausreichend geregelt (§ 31), die Praxis zeigt aber, dass hier entscheidende Schwachstellen vorhanden sind, die dringend geschlossen werden müssen (Problem Bezirksverwaltungsbehörde?). Dazu bedarf es zuvor einer grundlegenden Analyse, am besten am ganz aktuellen Fallbeispiel Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner (Tirol). Seit dem Brand am 11. Mai letzten Jahres wurde es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung füŕ das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem Intensivpatienten wird seit über 10 Monaten(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen?
So kann sich die Initiative Denkmalschutz den Ausführungen der SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek vom 12.3. (anlässlich des Kulturausschusses) nur anschließen: “Es gab 118 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Kritikpunkten, die Großteiles nicht berücksichtigt wurden. Auch wurde verabsäumt, Betroffene und Expert*innen vorzeitig einzubeziehen. Das Ergebnis ist eine Novelle, die keinen Grund für Freude darstellt – ein Neustart wäre besser“.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2012/08/1017_Parlament.jpg220320IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-03-20 09:36:052024-03-20 09:36:47Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Weitere Kulturgutverluste drohen!
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8304
Für das Gebiet zwischen Stollgasse, Apollogasse, Kaiserstraße und Neubaugürtel im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Am aktuellen Planentwurf wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone für verschiedene Teile der Anlage des ehemaligen Sophienspitals in der Apollogasse 19 begrüßt, die per Bescheid auch denkmalgeschützt ist. Dies betrifft den Kenyon-Pavillon in der Stollgasse 11, den Karl-Ludwig-Pavillon (mit seiner Fassade zur Lazaristenkirche im Süden) und dem Verwaltungsgebäude an der Kaiserstraße 9. Als völlig unangemessen betrachten wir die beabsichtigte Höherzonung (Bauklasse VI 21 bis 35 Meter) entlang des Neubaugürtels. Diese stellt einen inakzeptablen Maßstabssprung für den historisch bedeutenden Gürtelbereich dar. Eine Höhenorientierung an dem gegenüberliegenden Westbahnhof wird als städtebaulich und stadtmorphologisch inadäquat betrachtet.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, (Topographisches Denkmälerinventar; Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 288
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 203
Vgl. Bericht Initiative Denkmalschutz, 13. Mai 2020
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 7627G
Ottakring, Römergasse
Für das Gebiet zwischen Wilhelminenstraße, Römergasse, Mildeplatz und Seitenberggasse im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Ottakring
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befinden sich einige großteils sehr gut erhaltene und stadtbildprägende Gründerzeitbauten. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) finden folgende Objekte Erwähnung: „Mildeplatz. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegter Rechteckplatz (…) 3geschossige Randverbauung mit Zinshäusern (…) späthistoristisch-secessionistisch: Nr. 8, 9.“ – „Römergasse. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt, mit Restbeständen 4geschossiger späthistoristischer Zinshausverbauung (Nr. … 17, 23 … ) sowie secessionistischen Bauten: (…) 27 (…).“ – „Seitenberggasse. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt. Restbestände der Zinshausverbauung bis A[nfang]. 20. Jh. – Späthistoristisch: Nr. (…) 14, 16, 18 (…)“ – „Wilhelminenstraße. Im verbauten städtischen Gebiet im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt (…) Überwiegend 4geschossige späthistoristische Zinshäuser, z. T. Mit secessionistischem Dekor: Nr. (…) 53, 55, 59 (…).“
Die Stellungnahme im Detail:
Mit großem Erstaunen und Verwunderung wird festgestellt, dass im gegenständlichen Planentwurf keinerlei Schutzzonenwidmung vorgesehen ist. Nach der Aufbruchstimmung kurz vor bzw. mit der neuen Bauordnungsnovelle im Frühsommer 2018 gab es seitens der Stadt Wien engagierte Bestrebungen, möglichst viele wertvolle Biedermeier- und Gründerzeithäuser in eine Schutzzone aufzunehmen, damals sogar Einzelobjekte (z.B. Plandokument 8191 im 5. Bezirk, Kundmachung 12. April 2018, z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 oder Plandokument 8166 im 2. Bezirk, Kundmachung 17. Mai 2018, Fugbachgasse 15). Von dieser Aufbruchsstimmung für den Stadtbildschutz scheint hier nichts mehr geblieben. Ganz im Gegenteil, im aktuellen Planentwurf sollen Baufluchtlinien sogar so abgeändert werden, sodass ein solches erhaltenswertes Gründerzeitgebäude einem Neubau zum Opfer fallen soll (Römergasse 23). Daher werden die hier im Planentwurf vorgesehenen Änderungen der Bebauungsbestimmungen, die „für diesen Abbruch“ (respektive für dieses Neubauprojekt) zugeschnitten sind, entschieden abgelehnt (vgl. Erläuterungsbericht, Seite 3 f.: „Es besteht die Absicht einer Grundeigentümerin den Straßentrakt abzubrechen und in Abstimmung mit dem nördlich angrenzenden Baubestand einen Neubau mit einer Trakttiefe von 16,0 m zu errichten (…). Für die Liegenschaft Römergasse ONr. 23 soll daher so wie schon für die nördlich angrenzende Liegenschaft eine Bebauungstiefe von 16,0 m festgelegt werden.“).
Der Verein Initiative Denkmalschutz regt hingegen nachdrücklich an, folgende Bauten als Schutzzone zu widmen: Mildeplatz 9 (Ecke Römergasse 17), Römergasse 23, Römergasse 27 sowie Römergasse 29 (Ecke Wilhelminenstraße 53), Wilhelminenstraße 53-59 sowie Seitenberggasse 14-18.
Das Gründerzeithaus Seitenberggasse 16 und rechts (angeschnitten) das Haus Nr. 14, beide Häuser sind nicht für eine Schutzzone im Planentwurf vorgesehen, Foto: 27.2.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Für folgende Bauten scheinen im aktuellen Planentwurf augenscheinlich die Gebäudehöhenbeschränkungen zu hoch festgesetzt. Diese sollen daher möglichst dem Bestand im Sinne des Stadtbildschutzes angepasst werden: Römergasse 23, Römergasse 27, Römergasse 29, Seitenberggasse 14, Seitenberggasse 16, Wilhelminenstraße 53, Wilhelminenstraße 57 (dieses erhaltenswerte biedermeierliche, 1stöckige Gebäude wäre ansonsten besonders vom Abbruch bedroht) sowie Wilhelminenstraße 59.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: „Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII.) Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 400 (Mildeplatz), Seite 406 (Römergasse), Seite 409 (Seitenberggasse), Seite 411 (Wilhelminenstraße)
In dieser Stellungnahme erwähnte Objekte (alphabetisch):
Die späthistoristisch-secessionistischen Gebäude Mildeplatz 8 (links im Bild) und das Eckhaus Mildeplatz 9 / Römergasse 17, Foto: 27.2.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 14. Mai 2024
Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum örtlichen Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) betreffend Bereich Südbahnhotel (Geschäftszahl 21.110-23/01) sowie „Teilbebauungsplan Areal Südbahnhotel“ (Geschäftszahl 21.120-24/01) in der Gemeinde Semmering (Niederösterreich).
Das denkmalgeschützte ehem. Grand Hotel Südbahnhotel am Semmering, markant in die Kulturlandschaft gesetzt, ist ein außergewöhnlicher Gründerzeitbau aus der Jahrhundertwende und von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Semmeringgebiet und für die gesamte Hotelarchitektur Mitteleuropas. „In seinem Stilpluralismus und seiner Vielgestaltigkeit ohne adäquates Vergleichsbeispiel in Österreich (Synthese aus alpinem Hotelbau, italienischem Palastbau der Hochrenaissance, sowie Villen-, Wehr- und Nutzbau).“ (Zitat aus: Dehio-Handbuch, Niederösterreich südlich der Donau, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien, Seite 2222).
Aufgrund der schwierigen Beschaffung der Umwidmungsunterlagen (erst wenige Stunden vor Ablauf der Stellungnahmefrist gelang es unserem Verein die Unterlagen vollständig zu erhalten) kann unsere Stellungnahme nur eine grundsätzliche Kritik üben und nicht ausführlicher ausfallen, zumal auch die Umwidmungsunterlagen besonders umfassend sind.
In diesem Zusammenhang wird scharf kritisiert, dass in Zeiten der Digitalisierung es der Gemeinde Semmering bis heute nicht möglich ist, die Unterlagen zur öffentlichen Auflage online auf der Website der Gemeinde Semmering zu veröffentlichen. Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass auch die Gemeinde Semmering dies ehestbaldigst umsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
ZVR-Nr.: 049832110
PS:ORF-Medienbericht (15.5.2024; einen Tag nach Ende der Öffentlichen Auflage): Proteste gegen Hotelprojekte am Semmering: Heftige Diskussionen gibt es derzeit am Semmering um den geplanten Ausbau des Südbahnhotels und des Kurhauses, wie auch der „Kurier“ berichtet. Anrainer und Zweitwohnsitzer befürchten eine Zerstörung der Landschaft: https://noe.orf.at/stories/3257137
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/05/Semmering_Suedbahnhotel_C-Stadler-Bwag_CC_BY-SA_4-0_2022-06-29_Wikipedia.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-05-14 23:50:382024-07-04 23:02:05Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8296
Für das Gebiet zwischen Laxenburger Straße, Landgutgasse im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten
Einleitung:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme im Detail ab:
Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) werden die historischen Bauten in der Laxenburger Straße beschrieben. „Laxenburger Straße 2A-4: Betriebsgelände der Bahn. Mehrere Hallenbauten, z. T. In Backstein, E. 19./A. 20 Jh.; Nr. 4 Verwaltungsgebäude, erb. um 1910, Ständerbau mit Lisenengliederung, Mansarddach und Mittelgiebel.“ Und wieder erlebt unser Verein, dass nach dem Erstellen der MA21-Unterlagen für die öffentliche Auflage und vor (!) Ende der öffentlichen Auflagefrist historische Bestandsbauten, die im Erläuterungsbericht (datiert 30. Jänner 2020) noch beschrieben werden, mittlerweile abgerissen sind. Im Erläuterungsbericht (Seite 3) unter der Zwischenüberschrift „Gegebenheiten im Plangebiet“ wird Folgendes ausgeführt: „Beginnend bei der Eisenbahnunterführung reihen sich hier (…) und ein Bürogebäude aus der Gründerzeit (…) aneinander.“ Dieses besagte „Bürogebäude aus der Gründerzeit“ war das Haus Laxenburger Straße 4, das ehemalige, um 1910 erbaute Bahn-Verwaltungsgebäude (vgl. Dehio-Zitat oben).
Es wird daher – wie bereits in unserer Stellungnahme vom 22. Mai 2020 betreffend Paukerwerke in Wien-Floridsdorf – nachdrücklich für die Zukunft angeregt, dass der im Erläuterungsbericht beschriebene Zustand während der öffentlichen Auflage auch vor Ort angetroffen werden soll. Das heißt konkret: In der Zeit bis zum Widmungsabschluss sollen keine Abbrüche erfolgen, weil eine mögliche Erhaltungswürdigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Durch die jahrelangen Vorplanungen für das Areal („Letter of Intent“ aus 2003 betreffend neuen (Haupt-)Bahnhof und Entwicklung eines neuen Stadtteils auf dem damaligen Bahnhofsareal, EU-weiter städtebaulicher Wettbewerb, dessen Sieger 2011 für die Erstellung eines städtebaulichen Leitbildes beauftragt wurde, 2019 Überarbeitung des Masterplanes „Neues Landgut“ u. ä.; vgl. Erläuterungsbericht Seite 2) wurde ein Fait accompli geschaffen, und damit quasi die öffentliche Auflage Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für die interessierte Bevölkerung sowie NGOs ad absurdum geführt, zumal die öffentliche Auflage nicht am Ende, sondern am Anfang des Planungsprozesses erfolgen soll und ergebnisoffen sein muss. Andernfalls muss sie als eine sinnlose Beschäftigungstherapie gutgläubiger Bürger betrachtet werden. Weiters sind alle im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage vorhandenen Unterlagen der Behörde mit wesentlichen Entscheidungen/Stellungnahmen/Gutachten zum Plangebiet zur Einsichtnahme aufzulegen, da sie den Planungsprozess maßgeblich beeinflussen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zumeist weder im Erläuterungsbericht noch sonst wo nachzulesen sind.
Ein bemerkenswertes Beispiel dafür ist die Zerstörung des ehemaligen Bahn-Verwaltungsgebäudes in der Laxenburger Straße 4, das unser Verein als erhaltungswürdig eingestuft hätte. Doch wurde dieses bereits im Februar 2020 – wenige Tage nach Erstellung des Erläuterungsberichts – abgerissen. Start der öffentlichen Auflage war kurze Zeit später am 5. März.
Erfreulich ist folgende stadtplanerische Intention, die im Erläuterungsbericht beschrieben wird (Seite 2): „Die beiden geschichtsträchtigen Hallenbauten aus dem 19. Jahrhundert – die ‚Gösserhalle‘ und die ‚Inventarhalle‘ – sollen als Bestandteil des neuen Entwicklungsgebietes erhalten und einer teilweisen kulturellen Nutzung zugeführt werden. Die Gösserhalle dienten [sic] früher als Lager von Gösser Bier, da einst von hier die Wirtshäuser mit Bier beliefert wurden.“
Die angestrebte Erhaltung der beiden Hallenbauten wird seitens der Initiative Denkmalschutz sehr begrüßt. Konsequenterweise sind aber die so genannte „Gösserhalle“ (erbaut 1902) und die „Inventarhalle“ (erbaut um 1850)als Schutzzone auszuweisen.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, Band: „Wien X. Bis XIX. und XXI. Bis XXXIII. Bezirk“, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 29
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Laxenburger-Str-4_iD_2020juni_7989_a.jpg417800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-13 00:23:242020-06-13 15:40:43Laxenburger Straße (Wien): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296)
Stellungnahme zum Planentwurf 7596G (Leystraße 34)
Für das Gebiet Leystraße 34-36, Ecke Adalbert-Stifter-Straße (vor Nr. 78) im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befindet sich die (Doppel-)Volksschule Leystraße 34. Der Ständerbau in der Art der Schule Otto Wagners wurde 1911-12 vom Wiener Stadtbauamt errichtet (Ausführung: Georg Löwitsch, Rudolf Nemetschke).
Es wird nachdrücklich empfohlen, das erhaltenswerte, historische Gebäude der Volksschule Leystraße 34-36als Schutzzone zu widmen. Im Sinne dieser Schutzzonenwidmung wäre zu prüfen, zumindest teilweise die Baufluchtlinien und die Bebauungsbestimmungen dem Bestand anzupassen.
Grundsätzlich kritisiert werden muss, dass bereits ein Architektenwettbewerb (einstufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung eines Planungskonzeptes) für die Schulerweiterung (und Sanierung) der Volksschule stattgefunden hat, sodass das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieses Entwurfs für eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien weitgehend zur Makulatur verkommt (Preisgerichtssitzung war am 15. Oktober 2020, 1. Preis: hey! architektur, bumeder wehmann architekten partgmbb, München (D), siehe: https://heyarchitektur.de/?p=756 bzw. https://www.architekturwettbewerb.at/competition.php?id=2624; Wettbewerbsausschreibung siehe: https://www.wettbewerbe.cc/singleview/article/volksschule-mittelschule-leystrasse-34-36-1200-wien).
Der Hintertrakt der Volksschule Leystraße 34, der im Zuge des Umbaus abgerissen werden soll, Foto: 26.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19. bis 23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 125
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 446
PS: Die öffentliche Auflage fand vom 18. Februar bis 18. März 2021 statt (auf 4 Wochen verkürzte Auflagefrist wegen “unwesentlicher Abänderungen” – gemäß § 2 Absatz 5 Bauordnung für Wien).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/03/Leystr-34_iD-ML_3251_2021-03-26.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-03-18 22:17:492021-03-26 22:48:53Volksschule Leystraße (Wien): Vor Teilabriss. Stellungnahme Planentwurf 7596G
Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising
Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 alsKaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringererbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.
Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. (“Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)”): “Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.”kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).
Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110
Literatur:
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7586G
Für das Gebiet zwischen Pezzlgasse, Jörgerbadgasse und Rötzergasse im 17. Bezirk, Katastralgemeinde Hernals
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das 1893 von Architekt Carl Steinhofer entworfene, einstöckige Haus in der Rötzergasse 6 wurde als Vereinshaus des „Wiener Cyclisten-Club“ 1895 erbaut (ausführender Architekt, Stadtbaumeister Josef Haupt). Es ist das erste Clubhaus, das sich ein Radfahrverein aus eigenen Mitteln erbaute (aus dem Cyclisten-Club ging 1907 der heutige Wiener Sport-Club hervor). Im Architektur-Standardwerk von Achleitner wird zum Gebäude ausgeführt (S. 185): „Kulturgeschichtlich interessant, daß ein sich fortschrittlich verstehender Verein noch besonders traditionsbewußt architektonisch artikulierte, indem sogar bei einer zweigeschossigen Fassade das Palastschema versucht wurde.“ Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S.451) wird das Gebäude folgendermaßen beschrieben: „Ehem. Clubhaus der Wiener Cyclisten, erbaut 1893-95 von Carl Steinhofer, 2geschossiger, palaisartiger Bau, über rustiziertem Sockel sichtziegelverkleidetes Hauptgeschoß, üppig dekorierter Mittelrisalit.“
Im aktuellen Planentwurf ist eine Höherzonung um 3 Meter vorgesehen (von Bauklasse „W III 13 m“ auf „W III“ ohne Höhenbeschränkung, also 16 m). Dies wird kritisch betrachtet, da erfahrungsgemäß – trotz Schutzzone – das Haus dadurch in seiner Struktur bzw. sogar als Gesamtes gefährdet sein kann (vgl. obige Einleitung). Gemäß aktuellem Grundbuchauszug gehört das Gebäude jedenfalls nicht der Stadt Wien und der Straßentrakt dient offensichtlich auch nicht der Schulerweiterung (keine besondere Bebauungsbestimmung „Bildungs- und Betreuungszwecke sowie für soziale Zwecke“ (BB6) Widmung an der Straßenfront). Das Haus steht im Eigentum einer bekannten Wiener Versicherung. Somit wird seitens der Initiative Denkmalschutz eine Höherwidmung tendenziell nicht empfohlen. Um mögliche Abbruchanreize hintanzuhalten, wäre umso wichtiger eine zusätzliche „besondere Bebauungsbestimmung“ (BB) mit einer exakten Festlegung einer möglichen „Anzahl der Hauptgeschoße“ für den Straßentrakt Rötzergasse 6 festzusetzen.
Auch für die Volksschule Rötzergasse 2-4 bzw. die Heilstättenschule Pezzlgasse (Schule für kranke Kinder in Spitalsbehandlung) auf Pezzlgasse 29wird eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Das breit gelagerte Schulgebäude, das diese zwei Schulen beherbergt, dominiert mit seiner 16-achsigen Front den hauseigenen Schulgarten bzw. den Frederic-Morton-Park (bis 2019 „Pezzlpark“ genannt). Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 449) Pezzlgasse: „Nr. 29: Schule der Stadt Wien, erb. um 1908, 1972/73 umgestaltet; schlichter Ärarischer Bau mit genutetem Erdgeschoß und Gesimsgliederung, 2 identische Giebelportale (Rötzergasse); an Seitenfront 2 szenische Figurenreliefs (Kinder) in rundbogiger Rahmung.“ Im „Architektenlexikon Wien“ wird August Scheffel als Architekt angeführt und das Gebäude folgendermaßen beschrieben: „Auch bei den Aufträgen für öffentliche Gebäude zeigte sich August Scheffel vielseitig. Die Volksschule Wien 17, Pezzlgasse 29 (1907-1908) ist ein schlichter, viergeschossiger, symmetrisch konzipierter Baublock, der durch Risalite, Rundbogenfenster sowie an den Seitenfronten angebrachte Figurenreliefs mit Kindern eine gewisse Auflockerung erfuhr.“
Des Weiteren wird vorgeschlagen, das Gründerzeithaus Pezzlgasse 31 in die Schutzzonenwidmungaufzunehmen. Das Haus besitzt eine gut erhaltene gründerzeitliche Fassadengliederung mit Dekorelementen.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996
– Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995