Klinik Ottakring (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8377

Initiative Denkmalschutz, 26. Februar 2026

Stellungnahme zum Planentwurf 8377 – Klinik Ottakring, 1160 Wien

Für das Gebiet zwischen Montleartstraße, Flötzersteig, Linienzug 1-4, Johann-Staud-Straße und Linienzug 5-8 im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Ottakring

Öffentliche Auflage: 15. Jänner 2026 bis 26. Februar 2026

Plangebiet / Geschichte: Das Areal – im Eigentum der Stadt Wien und vom WiGev grundverwaltet – umfasst 52 Pavillons, also große Teile des ehemaligen Wilhelminenspitals, der heutigen Klinik Ottakring mit der Hauptadresse Montleartstraße 37. Aus Anlass des 40-Jahre-Regierungsjubiläums von Kaiser Franz Joseph I. wurde 1888 der damals noch eigenständigen Gemeinde Ottakring (1892 in Wien eingemeindet) von Fürstin Wilhelmine Montleart-Sachsen-Curland ein Betrag von 150.000 Gulden zum Bau eines Spitals gewidmet (der erste Bau erfolgte 1890; der heute noch bestehende Pavillon 23). Zu Ehren der Fürstin wurde das Spital sowie die Montleartstraße benannt. Bis zum ersten Weltkrieg wurde das Wilhelminenspital mehrfach erweitert. 1932 wurden zwei große Pavillons 26 und 27 und 1935-36 eine eigene Spitalskirche errichtet, diese Gebäude befinden sich im Plangebiet und sind bis heute erhalten. Nach dem zweiten Weltkrieg erfolgten weitere umfassende Aus- sowie Neubauten, 2020 wurde das Wilhelminenspital in „Klinik Ottakring“ unbenannt.

Vorbemerkung zur Stellungnahme: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des erhaltenswerten, historischen Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen (festgesetzt im Bebauungsplan). Ebenso möge beim erhaltenswerten, historischen Bestand die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Gemäß Umweltbericht („Sachwerte, kulturelles Erbe“, Seite 15) stehen zwei ehemalige Pförtnerhäuschen unter Denkmalschutz (Pavillon 47 und Pavillon 64)* und zwei weitere Pavillons (Pavillon 53 und Pavillon 63) „sind durch ihre Ensemblewirkung wertbildend. (Emrich Consulting, 2022)“. Es wird daher nachdrücklich angeregt, diese vier Objekte bestandsgenau im Bebauungsplan zu „widmen“ sowie als Schutzzone auszuweisen (seit 2018 können auch Einzelobjekte problemlos als Schutzzone gewidmet werden; z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35 im 2. Bezirk, Plandokument 8166 aus 2018).

Weiters wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Dass die Spitalskirche hl. Kamillus von Lellis (Objekt Nr. 46) für den Neubau der Klinik Ottakring abgerissen werden soll, ist jedoch bedauerlich. Die Spitalskirche inmitten des Areals des ehemaligen Wilhelminenspitals wurde 1935/36 nach Plänen des Architekten Heinrich Anton Paletz (andere Schreibweise auch Pallez oder Palletz) erbaut. Das Gebäude stand bis 2014 per Verordnung unter Denkmalschutz, da aus fachlicher Sicht des Bundesdenkmalamtes die Einstufung als Denkmal „mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten“ war (die Überprüfung gemäß dem sehr restriktiven Denkmalschutzgesetz § 2a ergab dann anderes). Im Dehio-Handbuch (Herausgeber Bundesdenkmalamt) wird die Kirche als Kulturgut geführt und ausführlich beschrieben (S. 388 f.). Die Spitalskirche ist ein kleiner Saalbau mit eingezogenem Chor und wird an den Seitenfronten durch apsidiale Kapellen akzentuiert. Die gestufte Westfassade besitzt einen mittleren übergiebelten Turmaufsatz. Im Inneren ist das an der Altarwand gemalte, monumentale Wandbild Christus als Weltenrichter bemerkenswert (bezeichnet (Artur) Brusenbauch 1936). Gemäß Bescheid des Bundesdenkmalamtes aus 2015* steht nur das Wandbild „Christus als Weltenrichter“ weiterhin unter Denkmalschutz. Wohin dieses Wandbild übersiedeln wird, ist uns bedauerlicher Weise nicht bekannt.

Klinik Ottakring, ehem. Spitalskirche des Wilhelminenspitals, Foto: April 2011, (c) Michael Kranewitter, CC BY-SA 3.0, Wikipedia

Klinik Ottakring, ehem. Spitalskirche des Wilhelminenspitals, Foto: April 2011, (c) Michael Kranewitter, CC BY-SA 3.0, Wikipedia

Aufgrund des vorgeschalteten Wettbewerbs zum Neubau der Klinik Ottakring ist die Anregung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz, diesen Kirchenbau bestandsgenau im Bebauungsplan zu „widmen“ sowie als Schutzzone auszuweisen, wohl reine Makulatur. In diesem Zusammenhang muss scharf kritisiert werden, dass erst jetzt, zu einem viel zu späten Zeitpunkt, formal(!) die Öffentlichkeit eingebunden wird (öffentliche Auflage gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien). Es erstaunt und muss kritisiert werden, dass nicht nur dieser Kirchenbau, sondern sogar das weiterhin denkmalgeschützte Wandbild, im Erläuterungsbericht und im ausführlichen Umweltbericht keinerlei Erwähnung findet.

Architektonisch erhaltenswert wäre auch der 1928-32 erbaute große Pavillon Nr. 26, der ebenso dem Spitalsneubau zum Opfer fallen soll; auch diesen hätte unser Verein für eine Schutzzone vorgeschlagen (Vgl. Buch Friedrich Achleitner, Seite 161),

Scharf kritisiert werden muss jedoch im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (19. November 2025), dass sich wieder einmal (wie allzu oft) ein Mitglied aus dem Fachbeirat für befangen erklärt hat (Frau Dipl.-Ing. Andrea Weninger, Fachgebiet Verkehrswesen). Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind, sodass dann einzelne Fachthemen nicht in die Stellungnahme des Fachbeirates einfließen können.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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* per Bescheid vom 11.03.2015 gemäß § 2a Abs. 5 Denkmalschutzgesetz (Schreiben des Bundesdenkmalamtes an unseren Verein Initiative Denkmalschutz vom 12. Februar 2026, Geschäftszahl: GZ 2026-0.126.349)

Literatur / Quellen / Links:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien 1996, S. 388 f.

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 159 ff.

Günther Haberhauer, „Das Wilhelminenspital der Stadt Wien“, in: „Denkma[i]l Nr. 13/2013, Seite 18 f. (Hrsg. Verein Initiative Denkmalschutz): https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_13_web.pdf

Architekt August Bauer, Erweiterungsbauten Wilhelminenspital, in: „Die Furche“ (österreichische Wochenzeitung), Nr. 38/1966: https://www.furche.at/feuilleton/architektur/erweiterungsbauten-wilhelminenspital-6740384

Spitalskirche Hl. Kamillus von Lellis (Kamilluskirche):
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Spitalskirche_Hl._Kamillus_von_Lellis (Wien Geschichte Wiki), https://www.austriasites.com/vienna/bezirk16_spitalskirche_hl_kamillus_von_lellis.htm
Pater Florenz Pipping, O.S.C., Weihe der Kamilluskirche im Wilhelminenspital in Wien, ein Bericht aus dem Kamillusblatt Nr. 2 im Februar 1937: https://www.kamillianer.at/oesterr/1937wsp.htm
Fotos der Spitalskirche auf Wikipedia (Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Spitalskirche_des_Wilhelminenspitals

Zur Person Architekt Heinrich Anton Paletz (*1885, +1970) im Architektenlexikon Wien 1770-1945: https://www.architektenlexikon.at/de/450.htm sowie auf Austriasites.com (von Günter Nikles): https://www.austriasites.com/vienna/person_heinrich_anton_paletz.htm

Zur Person Maler Artur Brusenbauch (*1881, +1957) auf Wien Geschichte Wiki:
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Artur_Brusenbauch und auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Brusenbauch (mit alternativer Schreibweise Arthur Brusenbauch)

Stellungnahme Planentwurf 8304 (Wien). Ehemaliges Sophienspital

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8304

Für das Gebiet zwischen Stollgasse, Apollogasse, Kaiserstraße und Neubaugürtel im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Am aktuellen Planentwurf wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone für verschiedene Teile der Anlage des ehemaligen Sophienspitals in der Apollogasse 19 begrüßt, die per Bescheid auch denkmalgeschützt ist. Dies betrifft den Kenyon-Pavillon in der Stollgasse 11, den Karl-Ludwig-Pavillon (mit seiner Fassade zur Lazaristenkirche im Süden) und dem Verwaltungsgebäude an der Kaiserstraße 9. Als völlig unangemessen betrachten wir die beabsichtigte Höherzonung (Bauklasse VI 21 bis 35 Meter) entlang des Neubaugürtels. Diese stellt einen inakzeptablen Maßstabssprung für den historisch bedeutenden Gürtelbereich dar. Eine Höhenorientierung an dem gegenüberliegenden Westbahnhof wird als städtebaulich und stadtmorphologisch inadäquat betrachtet.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
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Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, (Topographisches Denkmälerinventar; Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 288

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 203

 

Vgl. Bericht Initiative Denkmalschutz, 13. Mai 2020

 

Römergasse 23 (Wien): Abriss geplant. Stellungnahme Planentwurf 7627G

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum  Planentwurf 7627G

Ottakring, Römergasse

Für das Gebiet zwischen Wilhelminenstraße, Römergasse, Mildeplatz und Seitenberggasse im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Ottakring

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befinden sich einige großteils sehr gut erhaltene und stadtbildprägende Gründerzeitbauten. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) finden folgende Objekte Erwähnung: „Mildeplatz. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegter Rechteckplatz (…) 3geschossige Randverbauung mit Zinshäusern (…) späthistoristisch-secessionistisch: Nr. 8, 9.“ – „Römergasse. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt, mit Restbeständen 4geschossiger späthistoristischer Zinshausverbauung (Nr.17, 23 … ) sowie secessionistischen Bauten: (…) 27 (…).“ – „Seitenberggasse. Im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt. Restbestände der Zinshausverbauung bis A[nfang]. 20. Jh. – Späthistoristisch: Nr. (…) 14, 16, 18 (…)“ – „Wilhelminenstraße. Im verbauten städtischen Gebiet im 4. V[iertel]. 19. Jh. angelegt (…) Überwiegend 4geschossige späthistoristische Zinshäuser, z. T. Mit secessionistischem Dekor: Nr. (…) 53, 55, 59 (…).“

Die Stellungnahme im Detail:

Mit großem Erstaunen und Verwunderung wird festgestellt, dass im gegenständlichen Planentwurf keinerlei Schutzzonenwidmung vorgesehen ist. Nach der Aufbruchstimmung kurz vor bzw. mit der neuen Bauordnungsnovelle im Frühsommer 2018 gab es seitens der Stadt Wien engagierte Bestrebungen, möglichst viele wertvolle Biedermeier- und Gründerzeithäuser in eine Schutzzone aufzunehmen, damals sogar Einzelobjekte (z.B. Plandokument 8191 im 5. Bezirk, Kundmachung 12. April 2018, z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 oder Plandokument 8166 im 2. Bezirk, Kundmachung 17. Mai 2018, Fugbachgasse 15). Von dieser Aufbruchsstimmung für den Stadtbildschutz scheint hier nichts mehr geblieben. Ganz im Gegenteil, im aktuellen Planentwurf sollen Baufluchtlinien sogar so abgeändert werden, sodass ein solches erhaltenswertes Gründerzeitgebäude einem Neubau zum Opfer fallen soll (Römergasse 23). Daher werden die hier im Planentwurf vorgesehenen Änderungen der Bebauungsbestimmungen, die „für diesen Abbruch“ (respektive für dieses Neubauprojekt) zugeschnitten sind, entschieden abgelehnt (vgl. Erläuterungsbericht, Seite 3 f.: „Es besteht die Absicht einer Grundeigentümerin den Straßentrakt abzubrechen und in Abstimmung mit dem nördlich angrenzenden Baubestand einen Neubau mit einer Trakttiefe von 16,0 m zu errichten (…). Für die Liegenschaft Römergasse ONr. 23 soll daher so wie schon für die nördlich angrenzende Liegenschaft eine Bebauungstiefe von 16,0 m festgelegt werden.“).

Der Verein Initiative Denkmalschutz regt hingegen nachdrücklich an, folgende Bauten als Schutzzone zu widmen: Mildeplatz 9 (Ecke Römergasse 17), Römergasse 23, Römergasse 27 sowie Römergasse 29 (Ecke Wilhelminenstraße 53), Wilhelminenstraße 53-59 sowie Seitenberggasse 14-18.

Seitenberggasse 14-16, 1160 Wien

Das Gründerzeithaus Seitenberggasse 16 und rechts (angeschnitten) das Haus Nr. 14, beide Häuser sind nicht für eine Schutzzone im Planentwurf vorgesehen, Foto: 27.2.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Für folgende Bauten scheinen im aktuellen Planentwurf augenscheinlich die Gebäudehöhenbeschränkungen zu hoch festgesetzt. Diese sollen daher möglichst dem Bestand im Sinne des Stadtbildschutzes angepasst werden: Römergasse 23, Römergasse 27, Römergasse 29, Seitenberggasse 14, Seitenberggasse 16, Wilhelminenstraße 53, Wilhelminenstraße 57 (dieses erhaltenswerte biedermeierliche, 1stöckige Gebäude wäre ansonsten besonders vom Abbruch bedroht) sowie Wilhelminenstraße 59.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Literatur / Quelle:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: „Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII.) Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 400 (Mildeplatz), Seite 406 (Römergasse), Seite 409 (Seitenberggasse), Seite 411 (Wilhelminenstraße)

In dieser Stellungnahme erwähnte Objekte (alphabetisch):

Mildeplatz 8, Mildeplatz 9, Römergasse 17, Römergasse 23, Römergasse 27, Römergasse 29, Seitenberggasse 14, Seitenberggasse 16, Seitenberggasse 18, Wilhelminenstraße 53, Wilhelminenstraße 55, Wilhelminenstraße 57, Wilhelminenstraße 59

Mildeplatz 8-9, 1160 Wien

Die späthistoristisch-secessionistischen Gebäude Mildeplatz 8 (links im Bild) und das Eckhaus Mildeplatz 9 / Römergasse 17, Foto: 27.2.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

 

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 14. Mai 2024

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum örtlichen Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) betreffend Bereich Südbahnhotel (Geschäftszahl 21.110-23/01) sowie „Teilbebauungsplan Areal Südbahnhotel“ (Geschäftszahl 21.120-24/01) in der Gemeinde Semmering (Niederösterreich).

Das denkmalgeschützte ehem. Grand Hotel Südbahnhotel am Semmering, markant in die Kulturlandschaft gesetzt, ist ein außergewöhnlicher Gründerzeitbau aus der Jahrhundertwende und von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Semmeringgebiet und für die gesamte Hotelarchitektur Mitteleuropas. „In seinem Stilpluralismus und seiner Vielgestaltigkeit ohne adäquates Vergleichsbeispiel in Österreich (Synthese aus alpinem Hotelbau, italienischem Palastbau der Hochrenaissance, sowie Villen-, Wehr- und Nutzbau).“ (Zitat aus: Dehio-Handbuch, Niederösterreich südlich der Donau, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien, Seite 2222).

Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten im Plangebiet, die hier ermöglicht werden sollen, werden äußerst kritisch gesehen, insbesondere, als das Bundesdenkmalamt keine gesetzliche Kompetenz hat, mögliche Beeinträchtigungen der visuellen Wahrnehmung hintanzuhalten (Stichwort: mangelhafter Umgebungsschutz; vgl. § 7 Denkmalschutzgesetz). Es wird dringend empfohlen, vor der Beschlussfassung im Gemeinderat, kompetente Fachmeinungen von unabhängigen NGOs und Institutionen einzuholen, wie z.B. von ICOMOS Austria (Internationaler Rat für Denkmalpflege), vom Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt oder vom [Österreichischen] Kunstsenat. Ebenso notwendig erscheint es, zuvor eine fundierte öffentliche Diskussion zu führen, wie erste kritische Medienberichte die Notwendigkeit eines breiteren Diskussionsprozesses zeigen (Kurier, Ungemach am Semmering: Widerstand bremst Hotel-Projekte aus, 3.5.2024; Kurier, Über 80 Einwände: Widerstand gegen Hotelprojekt am Semmering, 14.5.2024; MeinBezirk.at, Widerstand gegen Tourismuspläne: Scharfer Gegenwind bei den Hotel-Plänen, Kommentar vom 9.5.2024).

Aufgrund der schwierigen Beschaffung der Umwidmungsunterlagen (erst wenige Stunden vor Ablauf der Stellungnahmefrist gelang es unserem Verein die Unterlagen vollständig zu erhalten) kann unsere Stellungnahme nur eine grundsätzliche Kritik üben und nicht ausführlicher ausfallen, zumal auch die Umwidmungsunterlagen besonders umfassend sind.

In diesem Zusammenhang wird scharf kritisiert, dass in Zeiten der Digitalisierung es der Gemeinde Semmering bis heute nicht möglich ist, die Unterlagen zur öffentlichen Auflage online auf der Website der Gemeinde Semmering zu veröffentlichen. Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass auch die Gemeinde Semmering dies ehestbaldigst umsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

PS: ORF-Medienbericht (15.5.2024; einen Tag nach Ende der Öffentlichen Auflage): Proteste gegen Hotelprojekte am Semmering: Heftige Diskussionen gibt es derzeit am Semmering um den geplanten Ausbau des Südbahnhotels und des Kurhauses, wie auch der „Kurier“ berichtet. Anrainer und Zweitwohnsitzer befürchten eine Zerstörung der Landschaft: https://noe.orf.at/stories/3257137

Laaerberg, Heimkehrerg. (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8437

Initiative Denkmalschutz, 2. April 2026

Stellungnahme zum Planentwurf 8437 – Laaer Berg, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-10, Vollnhoferplatz, Filmteichstraße, Linienzug 11-13, Oppenheimgasse, Linienzug 14-15, Koliskogasse, Burgenlandgasse, Linienzug 16-18, Palisagasse und Linienzug 19-20 im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt und Katastralgemeinde Simmering

Öffentliche Auflage: 5. März 2026 bis 16. April 2026

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43: Das Einfamilienhaus für den bulgarischen Arzt Parusch Tscholakoff wurde von der bekannten Architektin Anna Lülja Praun 1975 entworfen und 1976 fertiggestellt. Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt, für dieses Haus eine Schutzzone auszuweisen* und den Bebauungsplan möglichst bestandsgenau festzusetzen.

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien, Foto: 2. April 2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien, Foto: 2. April 2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Anna Lülja Praun „gehörte zu den weiblichen Pionieren der österreichischen Baukunst und war eine der ersten Frauen, die in Österreich Architektur studierten“ (Quelle: Wikipedia). Das Haus Tscholakoff ist „der einzige Auftrag, bei welchem die Architektin völlig freie Hand hatte und nicht bereits bestehendes Baumaterial in ihrem Konzept mitbedenken musste. Diese einzigartige Situation in ihrem Werk gibt uns einen wertvollen Einblick in den Prozess der Künstlerin. Es existieren für dieses Bauprojekt viele Vorstudien von Praun, durch die man ihren Entwicklungsprozess bis zum endgültigen Entwurf besonders gut verfolgen kann.“ (Zitat aus dem MAK Blog; undatiertes Foto des ‚Haus Tscholakoff‘). Anna Lülja Praun (* 1906, + 2004) wurde mehrfach geehrt und ausgezeichnet (u.a. Preis der Stadt Wien für angewandte Kunst 1981 sowie Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse 2001). Der Nachlass von Anna-Lülja Praun befindet sich im Museum für angewandete Kunst (MAK) in Wien und umfasst viele Skizzen und Entwürfe für das Haus Tscholakoff sowie für dessen Interieur (vgl. MAK Blog). Bedauerlicherweise wird das Haus Tscholakoff im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf mit keinem Wort erwähnt.

Ehem. k.u.k. Militärfunkanlage / Radiotelegraphiestation
Ab 1912/13 wurde die k.u.k. Funktelegrafenanlage am Laaer Berg erbaut. Da der Betrieb oft Experi­mentiercharakter hatte und zumeist unbefriedigend war, musste die Funktelegrafiestation bis Ende 1918 zweimal umgebaut werden. Trotz allem war sie ein wichtiger Teil für die Infrastruktur des Funkverkehrs der k. u. k. Armee. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte wurde die radiotelegrafische Station mit ihren ein- und zweigeschoßigen Gebäuden baulich kaum verändert (siehe Fotos: https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2379380/).

Die ehem. k.u.k. Militärfunkanlage am Laaer Berg, 1100 Wien, Foto: 2.4.2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Die ehem. k.u.k. Militärfunkanlage am Laaer Berg, 1100 Wien, Foto: 2.4.2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Heute zeugen noch einige Sendemasten von der einstigen Funktion als Militärfunkanlage, die für die Verbindung der Oberkommanden und Ministerien mit der k.u.k. Armee sorgte und insbesondere für die Kriegsmarine von besonderer Wichtigkeit war (siehe Fotos der Sendemasten: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=Radiotelegrafie+Laaer+Berg). Nach dem Ersten Weltkrieg diente die Anlage nur noch als Empfangsstation und war Back-up für die größere Radiostation in Bad Deutsch-Altenburg bei Hainburg (NÖ), die 1985 geschlossen wurde. Ende der 1990er-Jahre wurde schließlich die Empfangsstation am Laaerberg (damals Teil der Radio Austria AG) außer Betrieb gestellt. Nach Auskunft des Bundesdenk­malamtes, Abteilung für Denkmalforschung vom 16.3.2026 an unseren Verein Initiative Denkmalschutz läuft aktuell ein Denkmalunterschutzstellungsverfahren, dessen Ausgang jedoch noch ungewiss ist. Umso wichtiger ist daher die Ausweisung einer Schutzzone, zumal eine weitgehend erhaltene Funk­anlage aus der Frühzeit der Funktechnik (der Zeit der Monarchie bis 1918) eine außerordentliche Selten­heit darstellt. Unser Verein Initiative Denkmalschutz regt nachdrücklich an, nicht nur die Gebäude der ehemaligen Funkanlage selbst, sondern auch die historischen Sendemasten, also (weitgehend) den gesamten Bereich „Kastenbaum“ (ehemals „Radio Austria Gelände“) als Schutzzone auszuweisen (Grundstücksnummern 1445 sowie 1456), zumal der Bereich Kastenbaum zur Kulturlandschaft und Erholungsraum Laaer Berg-Liesingtal“ gezählt wird (Erläuterungsbericht S. 10) und gemäß Motivenbericht zur Schutzzonenuntersuchung Heimkehrersiedlung der Magistrats­abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) vom 24. Oktober 2025 den sieben, über den weitläufigen Bereich verteilte Funkmasten als „Schonobjekte“ einen gewissen Schutz zugesprochen werden soll (vgl. Erläuterungsbericht S. 15). Nebenbei bemerkt: „Der so genannte ‚Kastenbaum‘ ist nicht nur Landschaftsschutzgebiet gemäß § 24 Abs. 1 bis 3 Wiener Naturschutzgesetz, sondern auch Naturdenkmal (Nr. 795) gemäß § 28 Wiener Naturschutzgesetz als ein ‚Lebensraum für geschützte Nagetiere’, nämlich Ziesel.“ (Erläuterungsbericht S. 4).

Kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht (S. 15) erwähnte Motivenbericht zur Schutzzonen­untersuchung Heimkehrersiedlung der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) vom 24. Oktober 2025 nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Es ist somit nicht nachvollziehbar, ob nicht doch auch weitere Gebäude/Flächen zur Ausweisung als Schutzzone von der MA 19 empfohlen wurden. Es ist allgemein bekannt, dass die für die Ausarbeitung des Planentwurfs zuständige Magistratsabteilung für Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21) nicht alle Vorschläge der MA 19 in den Planentwurf übernimmt.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architektur­teile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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* Seit 2018 können auch Einzelgebäude als Schutzzone gewidmet werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

PS: Eine fast wortgleiche vorläufige Stellungnahme hat unser Verein am 23. März den Bauausschussmitgliedern des 10. Bezirks bzw. an die Bezirksvertreter:innen in Favoriten, die nicht im Bauausschuss vertreten sind, übermittelt. Im Bauausschuss wird die Stellungnahme des Bezirks vorberaten (hier am 23. April), die dann in der Bezirksvertretungssitzung gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien beschlossen wird (hier am 29. April). Der rechtsgültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wird dann u.a. in Kenntnisnahme (bzw. in sehr seltenen Fällen unter Berücksichtigung) der eingelangten Stellungnahmen im Gemeinderat beschlossen.

Literatur / Quellen:

Haus Tscholakoff und Anna Lülja Praun
MAK Blog: Anna Lülja Praun – das Lebenswerk der Architektur-Pionierin ist ab sofort auf der MAK Sammlungsdatenbank einsehbar (Carlotta Schiller und Judith Herunter, 31. August 2024): https://blog.mak.at/architektur-pionierin-anna-luelja-praun/
– Martina Kandeler-Fritsch, Entwicklungslinien und Grundsätze im Werk von Anna Lülja Praun, Diplomarbeit (Kunstgeschichte), Wien 2008: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:1249686
Undatiertes Foto des Haus Tscholakoff von Karl Heinz Koller im MAK-Blog: https://blog.mak.at/wp-content/uploads/Anna_Luelja_Praun-14-1.jpg
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur des 20. Jahrhunderts, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276 (Beschreibung und Foto)
– Anna Lülja Praun, 1997 Verleihung der ÖGFA Ehrenmitgliedschaft (mit weiterführender Literatur und Auswahl Werkverzeichnis): https://oegfa.at/institution/ehrenmitglieder-1/anna-luelja-praun
– Anna Lülja Praun auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Anna-L%C3%BClja_Praun und auf Wien Geschichte Wiki: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Anna-L%C3%BClja_Praun

Ehem. k.u.k. Funkanlage / Radiotelegrafiestation
ORF-Bericht vom 15.6.2017, „Kommunikation für den Krieg“, https://newsv2.orf.at/stories/2378900/ +++ „Militärinfrastruktur für zivile Zwecke“ (Johannes Luxner, Text): https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2378901/ +++ „Einst kriegsnotwendige Technik“ (Fotostrecke; Christian Öser, Bild): https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2379380/index.html)
– Alte Militäranlage & Co: Stadt Wien will idyllische Heimkehrersiedlung in Favoriten schützen, MeinBezirk.at, 27. März 2026 (mit vielen aktuellen Fotos der Funkanlage mit ihren Sendemasten): https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-politik/stadt-wien-will-idyllische-heimkehrersiedlung-in-favoriten-schuetzen_a8557036
– Funkgeschichte Österreichs. Kurzgeschichte der Funktechnik und der Entstehung des Radios in Österreich: https://www.wabweb.net/radio/radio/tele_a3.htm
– Virtuelles Museum Radio-Austria AG: https://www.radio-austria.at
– Empfangsstation Laaerberg (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Austria_AG#Empfangsstation_Laaerberg
– DokuFunk, Rundfunk in Österreich vor 1924, Kapitel 1908-1918 Radiotelegrafie für den Krieg: https://www.dokufunk.org/broadcast/austria/index.php?CID=7128&ID=7042
– Die Radiotelegraphie beim Militär der k.u.k. Monarchie, 1898-1918 (Entwurf eines Kapitels für ein geplantes Buch, März 2007): https://dokufunk.org/upload/radiotelegraphie.pdf

Laxenburger Straße (Wien): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296)

Initiative Denkmalschutz, 12. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8296

Für das Gebiet zwischen Laxenburger Straße, Landgutgasse im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten

Einleitung:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme im Detail ab:

Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) werden die historischen Bauten in der Laxenburger Straße beschrieben. „Laxenburger Straße 2A-4: Betriebsgelände der Bahn. Mehrere Hallenbauten, z. T. In Backstein, E. 19./A. 20 Jh.; Nr. 4 Verwaltungsgebäude, erb. um 1910, Ständerbau mit Lisenengliederung, Mansarddach und Mittelgiebel.“ Und wieder erlebt unser Verein, dass nach dem Erstellen der MA21-Unterlagen für die öffentliche Auflage und vor (!) Ende der öffentlichen Auflagefrist historische Bestandsbauten, die im Erläuterungsbericht (datiert 30. Jänner 2020) noch beschrieben werden, mittlerweile abgerissen sind. Im Erläuterungsbericht (Seite 3) unter der Zwischenüberschrift „Gegebenheiten im Plangebiet“ wird Folgendes ausgeführt: „Beginnend bei der Eisenbahnunterführung reihen sich hier (…) und ein Bürogebäude aus der Gründerzeit (…) aneinander.“ Dieses besagte „Bürogebäude aus der Gründerzeit“ war das Haus Laxenburger Straße 4, das ehemalige, um 1910 erbaute Bahn-Verwaltungsgebäude (vgl. Dehio-Zitat oben).

Es wird daher – wie bereits in unserer Stellungnahme vom 22. Mai 2020 betreffend Paukerwerke in Wien-Floridsdorf – nachdrücklich für die Zukunft angeregt, dass der im Erläuterungsbericht beschriebene Zustand während der öffentlichen Auflage auch vor Ort angetroffen werden soll. Das heißt konkret: In der Zeit bis zum Widmungsabschluss sollen keine Abbrüche erfolgen, weil eine mögliche Erhaltungswürdigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Durch die jahrelangen Vorplanungen für das Areal („Letter of Intent“ aus 2003 betreffend neuen (Haupt-)Bahnhof und Entwicklung eines neuen Stadtteils auf dem damaligen Bahnhofsareal, EU-weiter städtebaulicher Wettbewerb, dessen Sieger 2011 für die Erstellung eines städtebaulichen Leitbildes beauftragt wurde, 2019 Überarbeitung des Masterplanes „Neues Landgut“ u. ä.; vgl. Erläuterungsbericht Seite 2) wurde ein Fait accompli geschaffen, und damit quasi die öffentliche Auflage Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für die interessierte Bevölkerung sowie NGOs ad absurdum geführt, zumal die öffentliche Auflage nicht am Ende, sondern am Anfang des Planungsprozesses erfolgen soll und ergebnisoffen sein muss. Andernfalls muss sie als eine sinnlose Beschäftigungstherapie gutgläubiger Bürger betrachtet werden. Weiters sind alle im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage vorhandenen Unterlagen der Behörde mit wesentlichen Entscheidungen/Stellungnahmen/Gutachten zum Plangebiet zur Einsichtnahme aufzulegen, da sie den Planungsprozess maßgeblich beeinflussen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zumeist weder im Erläuterungsbericht noch sonst wo nachzulesen sind.

Ein bemerkenswertes Beispiel dafür ist die Zerstörung des ehemaligen Bahn-Verwaltungsgebäudes in der Laxenburger Straße 4, das unser Verein als erhaltungswürdig eingestuft hätte. Doch wurde dieses bereits im Februar 2020 – wenige Tage nach Erstellung des Erläuterungsberichts – abgerissen. Start der öffentlichen Auflage war kurze Zeit später am 5. März.

Auch ein weiterer, kleiner, ebenerdiger Ziegelbau – an der Laxenburger Straße links neben der Einfahrt zur „Gösserhalle“ gelegen – wurde bedauerlicher Weise abgerissen (vgl. Foto von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/36643683200/in/album-72157682946905103/ bzw. Fotos im WienSchauen-Artikel „Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!“ vom 4. März 2020: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert).

Erfreulich ist folgende stadtplanerische Intention, die im Erläuterungsbericht beschrieben wird (Seite 2): „Die beiden geschichtsträchtigen Hallenbauten aus dem 19. Jahrhundert – die ‚Gösserhalle‘ und die ‚Inventarhalle‘ – sollen als Bestandteil des neuen Entwicklungsgebietes erhalten und einer teilweisen kulturellen Nutzung zugeführt werden. Die Gösserhalle dienten [sic] früher als Lager von Gösser Bier, da einst von hier die Wirtshäuser mit Bier beliefert wurden.“

Die angestrebte Erhaltung der beiden Hallenbauten wird seitens der Initiative Denkmalschutz sehr begrüßt. Konsequenterweise sind aber die so genannte „Gösserhalle“ (erbaut 1902) und die „Inventarhalle“ (erbaut um 1850) als Schutzzone auszuweisen.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, Band: „Wien X. Bis XIX. und XXI. Bis XXXIII. Bezirk“, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 29

– Georg Scherer, „Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!“, 4.3.2020 auf Wienschauen.at, siehe: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert

Volksschule Leystraße (Wien): Vor Teilabriss. Stellungnahme Planentwurf 7596G

Initiative Denkmalschutz, 18. März 2021

Stellungnahme zum Planentwurf 7596G (Leystraße 34)

Für das Gebiet Leystraße 34-36, Ecke Adalbert-Stifter-Straße (vor Nr. 78) im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befindet sich die (Doppel-)Volksschule Leystraße 34. Der Ständerbau in der Art der Schule Otto Wagners wurde 1911-12 vom Wiener Stadtbauamt errichtet (Ausführung: Georg Löwitsch, Rudolf Nemetschke).

Fotos Bestandsobjekt, siehe Google Maps:
– Fassade: https://www.google.at/maps/@48.2431661,16.3777946,3a,90y,236.95h,116.13t/data=!3m6!1e1!3m4!1smxEY3a1Tnt7Juj6A9pU44A!2e0!7i16384!8i8192
– Luftbilder: https://www.google.at/maps/@48.2428085,16.379277,127a,35y,270h,45t/data=!3m1!1e3 sowie https://www.google.at/maps/@48.2429806,16.3756541,127a,35y,90h,45t/data=!3m1!1e3

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird nachdrücklich empfohlen, das erhaltenswerte, historische Gebäude der Volksschule Leystraße 34-36 als Schutzzone zu widmen. Im Sinne dieser Schutzzonenwidmung wäre zu prüfen, zumindest teilweise die Baufluchtlinien und die Bebauungsbestimmungen dem Bestand anzupassen.

Grundsätzlich kritisiert werden muss, dass bereits ein Architektenwettbewerb (einstufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung eines Planungskonzeptes) für die Schulerweiterung (und Sanierung) der Volksschule stattgefunden hat, sodass das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieses Entwurfs für eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien weitgehend zur Makulatur verkommt (Preisgerichtssitzung war am 15. Oktober 2020, 1. Preis: hey! architektur, bumeder wehmann architekten partgmbb, München (D), siehe: https://heyarchitektur.de/?p=756 bzw. https://www.architekturwettbewerb.at/competition.php?id=2624; Wettbewerbsausschreibung siehe: https://www.wettbewerbe.cc/singleview/article/volksschule-mittelschule-leystrasse-34-36-1200-wien).

Volkschule Leystraße 34, Hintertrakt, 1200 Wien

Der Hintertrakt der Volksschule Leystraße 34, der im Zuge des Umbaus abgerissen werden soll, Foto: 26.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19. bis 23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 125

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 446

– Georg Löwitsch, Architekt und Stadtbaumeister (1858-1914), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/367.htm

– Rudolf Nemetschke, Stadtoberingenieur (1864-1940), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/422.htm

PS: Die öffentliche Auflage fand vom 18. Februar bis 18. März 2021 statt (auf 4 Wochen verkürzte Auflagefrist wegen “unwesentlicher Abänderungen” – gemäß § 2 Absatz 5 Bauordnung für Wien).

Krankenhaus Hietzing (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Abriss Pavillon 2

Initiative Denkmalschutz, 3. Oktober 2024

Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Krankenhaus Hietzing (ehem. Krankenhaus Lainz) – Abriss Pavillon 2

Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising

Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 als Kaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringer erbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.

Krankenhaus Hietzing

Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. (“Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)”): “Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.” kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).

Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19

 

Weitere Infos:

Stadt Wien: Klinik Hietzing Neu – Modernisierung der Gesundheitseinrichtung: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/klinik-hietzing-neu

 

Rötzergasse (Wien) Stellungnahme Planentwurf 7586G. U.a. Wiener Cyclistenclub-Haus (erb. 1895)

Initiative Denkmalschutz, 12. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7586G

Für das Gebiet zwischen Pezzlgasse, Jörgerbadgasse und Rötzergasse im 17. Bezirk, Katastralgemeinde Hernals

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das 1893 von Architekt Carl Steinhofer entworfene, einstöckige Haus in der Rötzergasse 6 wurde als Vereinshaus des „Wiener Cyclisten-Club“ 1895 erbaut (ausführender Architekt, Stadtbaumeister Josef Haupt). Es ist das erste Clubhaus, das sich ein Radfahrverein aus eigenen Mitteln erbaute (aus dem Cyclisten-Club ging 1907 der heutige Wiener Sport-Club hervor). Im Architektur-Standardwerk von Achleitner wird zum Gebäude ausgeführt (S. 185): Kulturgeschichtlich interessant, daß ein sich fortschrittlich verstehender Verein noch besonders traditionsbewußt architektonisch artikulierte, indem sogar bei einer zweigeschossigen Fassade das Palastschema versucht wurde.“ Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S.451) wird das Gebäude folgendermaßen beschrieben: „Ehem. Clubhaus der Wiener Cyclisten, erbaut 1893-95 von Carl Steinhofer, 2geschossiger, palaisartiger Bau, über rustiziertem Sockel sichtziegelverkleidetes Hauptgeschoß, üppig dekorierter Mittelrisalit.“

Im aktuellen Planentwurf ist eine Höherzonung um 3 Meter vorgesehen (von Bauklasse „W III 13 m“ auf „W III“ ohne Höhenbeschränkung, also 16 m). Dies wird kritisch betrachtet, da erfahrungsgemäß – trotz Schutzzone – das Haus dadurch in seiner Struktur bzw. sogar als Gesamtes gefährdet sein kann (vgl. obige Einleitung). Gemäß aktuellem Grundbuchauszug gehört das Gebäude jedenfalls nicht der Stadt Wien und der Straßentrakt dient offensichtlich auch nicht der Schulerweiterung (keine besondere Bebauungsbestimmung „Bildungs- und Betreuungszwecke sowie für soziale Zwecke“ (BB6) Widmung an der Straßenfront). Das Haus steht im Eigentum einer bekannten Wiener Versicherung. Somit wird seitens der Initiative Denkmalschutz eine Höherwidmung tendenziell nicht empfohlen. Um mögliche Abbruchanreize hintanzuhalten, wäre umso wichtiger eine zusätzliche „besondere Bebauungsbestimmung“ (BB) mit einer exakten Festlegung einer möglichen „Anzahl der Hauptgeschoße“ für den Straßentrakt Rötzergasse 6 festzusetzen.

Auch für die Volksschule Rötzergasse 2-4 bzw. die Heilstättenschule Pezzlgasse (Schule für kranke Kinder in Spitalsbehandlung) auf Pezzlgasse 29 wird eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Das breit gelagerte Schulgebäude, das diese zwei Schulen beherbergt, dominiert mit seiner 16-achsigen Front den hauseigenen Schulgarten bzw. den Frederic-Morton-Park (bis 2019 „Pezzlpark“ genannt). Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 449) Pezzlgasse: „Nr. 29: Schule der Stadt Wien, erb. um 1908, 1972/73 umgestaltet; schlichter Ärarischer Bau mit genutetem Erdgeschoß und Gesimsgliederung, 2 identische Giebelportale (Rötzergasse); an Seitenfront 2 szenische Figurenreliefs (Kinder) in rundbogiger Rahmung.“ Im „Architektenlexikon Wien“ wird August Scheffel als Architekt angeführt und das Gebäude folgendermaßen beschrieben: „Auch bei den Aufträgen für öffentliche Gebäude zeigte sich August Scheffel vielseitig. Die Volksschule Wien 17, Pezzlgasse 29 (1907-1908) ist ein schlichter, viergeschossiger, symmetrisch konzipierter Baublock, der durch Risalite, Rundbogenfenster sowie an den Seitenfronten angebrachte Figurenreliefs mit Kindern eine gewisse Auflockerung erfuhr.“

Des Weiteren wird vorgeschlagen, das Gründerzeithaus Pezzlgasse 31 in die Schutzzonenwidmung aufzunehmen. Das Haus besitzt eine gut erhaltene gründerzeitliche Fassadengliederung mit Dekorelementen.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996

– Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995

– Architekt Carl Steinhofer (1872-1933), Eintrag im „Architektenlexikon Wien 1770 – 1945“ (Architekturzentrum Wien): http://www.architektenlexikon.at/de/620.htm

– Architekt August Scheffel (1872-1945), Eintrag im „Architektenlexikon Wien 1770 – 1945“ (Architekturzentrum Wien): http://www.architektenlexikon.at/de/iso/534.htm

– Der „Wiener Cyclisten-Club“ auf „Wien Geschichte Wiki“: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Wiener_Cyclisten-Club

– Der „Wiener Sport-Club“ auf RegioWiki.at: https://regiowiki.at/wiki/Wiener_Sport_Club sowie auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Sport-Club


In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Pezzlgasse 29, Pezzlgasse 31, Rötzergasse 2, Rötzergasse 4, Rötzergasse 6

Alt-Simmering (Wien): Stellungnahme Planentwurf 8330

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8330 (Alt-)Simmering

Für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Fuhrygasse, Linienzug 1-6 (Ostbahn), Ravelinstraße, Bleriotgasse, Unter der Kirche, Kaiser-Ebersdorfer Straße, Simmeringer Hauptstraße und Linienzug 7-8 im 11. Bezirk, Katastralgemeinde Simmering

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich fünf Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Das Pfarrzentrum St. Laurenz in der Kobelgasse 13 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), der Pfarrhof, ehem. Schule und Armenhaus in der Kobelgasse 24 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), die gleich daneben gelegene kath. Pfarrkirche, Altsimmeringer Pfarrkirche Hl. Laurenz (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz) sowie auf dem Simmeringer Friedhof (Adresse: Unter der Kirche 5) die Aufbahrungshalle und das so genannte Stöcklgebäude (beide per Verordnung / § 2a Denkmalschutz).

Allgemein zu Schutzzonen: Im Planentwurf ist beabsichtigt, in einem Bereich die Schutzzone zu verkleinern (Neubau Kobelgasse 7 sowie Altbau Kobelgasse 9), in einem anderen Bereich jedoch auszuweiten (Simmeringer Hauptstraße 161, ident Kobelgasse 18; rumänisch-orthodoxe Kirche, ein Neubau aus 2002-2003).

Die Stellungnahme im Detail:

Kobelgasse 9: Hier wird angeregt zu überprüfen, ob das von der Gasse zurückversetzte, L-förmige, einstöckige, sehr schlichte historische Gebäude nicht doch in der Schutzzone belassen werden sollte (so wie das weiterhin im Planentwurf in der Schutzzone vorgesehene, schlichte Nachbargebäude Kobelgasse 11) und man die Baufluchtlinien dem Bestand anpassen sollte. Für einen eventuellen Neubau entlang der Gassenfront sollten diese Korrekturen kein Hindernis sein. Gemäß Recherche im Internet ist hier bereits ein Neubau geplant, siehe: BelEtage, Kobelgasse 9-11: http://www.beletage-investment.at/projekte/#1539628933648-e168f4eb-56fd.

Kobelgasse 9-11, 1110 Wien

Kobelgasse 9 (links): L-förmiges, einstöckiges Gebäude, von der Gasse zurückversetzt, Kobelgasse 11 (rechts), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 15-17: Es wird empfohlen, bei diesen beiden ebenerdigen Häusern – direkt neben der Alt-Simmeringer Pfarrkirche gelegen – die Bauhöhenwidmung mehr dem Bestand anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Kobelgasse 15-17, 1110 Wien

Kobelgasse 15 bis 17 (links im Bild) mit der Alt-Simmeringer Pfarrkirche, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 20, siehe Simmeringer Hauptstraße 163

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20): Es wird empfohlen, bei diesem ebenerdigen Altbau die Bauhöhe dem Bestand exakt anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Simmeringer Hauptstraße 163, 1110 Wien

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: Es wird nachdrücklich angeregt, die Schutzzone beginnend von der katholischen Pfarrkirche Alt-Simmering den gesamten Hügel hinab – so wie auch in Fortsetzung des Abhanges im Nordwesten bereits ausgewiesen – bis inklusive der Rinnböck-Kapelle auszuweiten (die 1869 erbaute, neogotische Grablege steht offenbar nicht unter Denkmalschutz!).

Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Die neogotische Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof (oben auf dem Hügel, hinter Bäumen versteckt, die Alt-Simmeringer Pfarrkirche), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Des Weiteren mögen auch die beiden (nur per Verdacht) unter Denkmalschutz stehenden Gebäude: die Aufbahrungshalle

Simmeringer Friedhof, Aufbahrungshalle, 1110 Wien

Unter der Kirche 5: der Simmeringer Friedhof mit der denkmalgeschützten Aufbahrungshalle, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

und das spätbarocke Stöckl (am Nordostende der Friedhofsmauer), als Schutzzone ausgewiesen werden.

Spätbarocke Stöckl, Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: das denkmalgeschützte, spätbarocke Stöcklgebäude, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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