Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7586G
Für das Gebiet zwischen Pezzlgasse, Jörgerbadgasse und Rötzergasse im 17. Bezirk, Katastralgemeinde Hernals
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das 1893 von Architekt Carl Steinhofer entworfene, einstöckige Haus in der Rötzergasse 6 wurde als Vereinshaus des „Wiener Cyclisten-Club“ 1895 erbaut (ausführender Architekt, Stadtbaumeister Josef Haupt). Es ist das erste Clubhaus, das sich ein Radfahrverein aus eigenen Mitteln erbaute (aus dem Cyclisten-Club ging 1907 der heutige Wiener Sport-Club hervor). Im Architektur-Standardwerk von Achleitner wird zum Gebäude ausgeführt (S. 185): „Kulturgeschichtlich interessant, daß ein sich fortschrittlich verstehender Verein noch besonders traditionsbewußt architektonisch artikulierte, indem sogar bei einer zweigeschossigen Fassade das Palastschema versucht wurde.“ Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S.451) wird das Gebäude folgendermaßen beschrieben: „Ehem. Clubhaus der Wiener Cyclisten, erbaut 1893-95 von Carl Steinhofer, 2geschossiger, palaisartiger Bau, über rustiziertem Sockel sichtziegelverkleidetes Hauptgeschoß, üppig dekorierter Mittelrisalit.“
Im aktuellen Planentwurf ist eine Höherzonung um 3 Meter vorgesehen (von Bauklasse „W III 13 m“ auf „W III“ ohne Höhenbeschränkung, also 16 m). Dies wird kritisch betrachtet, da erfahrungsgemäß – trotz Schutzzone – das Haus dadurch in seiner Struktur bzw. sogar als Gesamtes gefährdet sein kann (vgl. obige Einleitung). Gemäß aktuellem Grundbuchauszug gehört das Gebäude jedenfalls nicht der Stadt Wien und der Straßentrakt dient offensichtlich auch nicht der Schulerweiterung (keine besondere Bebauungsbestimmung „Bildungs- und Betreuungszwecke sowie für soziale Zwecke“ (BB6) Widmung an der Straßenfront). Das Haus steht im Eigentum einer bekannten Wiener Versicherung. Somit wird seitens der Initiative Denkmalschutz eine Höherwidmung tendenziell nicht empfohlen. Um mögliche Abbruchanreize hintanzuhalten, wäre umso wichtiger eine zusätzliche „besondere Bebauungsbestimmung“ (BB) mit einer exakten Festlegung einer möglichen „Anzahl der Hauptgeschoße“ für den Straßentrakt Rötzergasse 6 festzusetzen.
Auch für die Volksschule Rötzergasse 2-4 bzw. die Heilstättenschule Pezzlgasse (Schule für kranke Kinder in Spitalsbehandlung) auf Pezzlgasse 29wird eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Das breit gelagerte Schulgebäude, das diese zwei Schulen beherbergt, dominiert mit seiner 16-achsigen Front den hauseigenen Schulgarten bzw. den Frederic-Morton-Park (bis 2019 „Pezzlpark“ genannt). Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 449) Pezzlgasse: „Nr. 29: Schule der Stadt Wien, erb. um 1908, 1972/73 umgestaltet; schlichter Ärarischer Bau mit genutetem Erdgeschoß und Gesimsgliederung, 2 identische Giebelportale (Rötzergasse); an Seitenfront 2 szenische Figurenreliefs (Kinder) in rundbogiger Rahmung.“ Im „Architektenlexikon Wien“ wird August Scheffel als Architekt angeführt und das Gebäude folgendermaßen beschrieben: „Auch bei den Aufträgen für öffentliche Gebäude zeigte sich August Scheffel vielseitig. Die Volksschule Wien 17, Pezzlgasse 29 (1907-1908) ist ein schlichter, viergeschossiger, symmetrisch konzipierter Baublock, der durch Risalite, Rundbogenfenster sowie an den Seitenfronten angebrachte Figurenreliefs mit Kindern eine gewisse Auflockerung erfuhr.“
Des Weiteren wird vorgeschlagen, das Gründerzeithaus Pezzlgasse 31 in die Schutzzonenwidmungaufzunehmen. Das Haus besitzt eine gut erhaltene gründerzeitliche Fassadengliederung mit Dekorelementen.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996
– Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995
Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8330 (Alt-)Simmering
Für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Fuhrygasse, Linienzug 1-6 (Ostbahn), Ravelinstraße, Bleriotgasse, Unter der Kirche, Kaiser-Ebersdorfer Straße, Simmeringer Hauptstraße und Linienzug 7-8 im 11. Bezirk, Katastralgemeinde Simmering
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich fünf Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Das Pfarrzentrum St. Laurenz in der Kobelgasse 13 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), der Pfarrhof, ehem. Schule und Armenhaus in der Kobelgasse 24 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), die gleich daneben gelegene kath. Pfarrkirche, Altsimmeringer Pfarrkirche Hl. Laurenz (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz) sowie auf dem Simmeringer Friedhof (Adresse: Unter der Kirche 5) die Aufbahrungshalle und das so genannte Stöcklgebäude (beide per Verordnung / § 2a Denkmalschutz).
Allgemein zu Schutzzonen: Im Planentwurf ist beabsichtigt, in einem Bereich die Schutzzone zu verkleinern (Neubau Kobelgasse 7 sowie Altbau Kobelgasse 9), in einem anderen Bereich jedoch auszuweiten (Simmeringer Hauptstraße 161, ident Kobelgasse 18; rumänisch-orthodoxe Kirche, ein Neubau aus 2002-2003).
Die Stellungnahme im Detail:
Kobelgasse 9: Hier wird angeregt zu überprüfen, ob das von der Gasse zurückversetzte, L-förmige, einstöckige, sehr schlichte historische Gebäude nicht doch in der Schutzzone belassen werden sollte (so wie das weiterhin im Planentwurf in der Schutzzone vorgesehene, schlichte Nachbargebäude Kobelgasse 11) und man die Baufluchtlinien dem Bestand anpassen sollte. Für einen eventuellen Neubau entlang der Gassenfront sollten diese Korrekturen kein Hindernis sein. Gemäß Recherche im Internet ist hier bereits ein Neubau geplant, siehe: BelEtage, Kobelgasse 9-11: http://www.beletage-investment.at/projekte/#1539628933648-e168f4eb-56fd.
Kobelgasse 9 (links): L-förmiges, einstöckiges Gebäude, von der Gasse zurückversetzt, Kobelgasse 11 (rechts), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Kobelgasse 15-17: Es wird empfohlen, bei diesen beiden ebenerdigen Häusern – direkt neben der Alt-Simmeringer Pfarrkirche gelegen – die Bauhöhenwidmung mehr dem Bestand anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).
Kobelgasse 15 bis 17 (links im Bild) mit der Alt-Simmeringer Pfarrkirche, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Kobelgasse 20, siehe Simmeringer Hauptstraße 163
Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20): Es wird empfohlen, bei diesem ebenerdigen Altbau die Bauhöhe dem Bestand exakt anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).
Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: Es wird nachdrücklich angeregt, die Schutzzone beginnend von der katholischen Pfarrkirche Alt-Simmering den gesamten Hügel hinab – so wie auch in Fortsetzung des Abhanges im Nordwesten bereits ausgewiesen – bis inklusive der Rinnböck-Kapelle auszuweiten (die 1869 erbaute, neogotische Grablege steht offenbar nicht unter Denkmalschutz!).
Die neogotische Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof (oben auf dem Hügel, hinter Bäumen versteckt, die Alt-Simmeringer Pfarrkirche), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Des Weiteren mögen auch die beiden (nur per Verdacht) unter Denkmalschutz stehenden Gebäude: die Aufbahrungshalle
Unter der Kirche 5: der Simmeringer Friedhof mit der denkmalgeschützten Aufbahrungshalle, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
und das spätbarocke Stöckl (am Nordostende der Friedhofsmauer), als Schutzzone ausgewiesen werden.
Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: das denkmalgeschützte, spätbarocke Stöcklgebäude, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65
Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau
Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austria „im Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)
Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).
Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe„unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024 „nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“
Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).
Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.
Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119
ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749
Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/02/AUVA-Zentrale_Wien_Wikipedia_c-C-Stadler-Bwag_2018-04-18_CC_BY-SA_4-0.jpg577800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-01-19 17:48:472025-02-09 18:19:05Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8218
Für das Gebiet zwischen Josef-Palme-Platz, Alois-Czedik-Gasse, Alois-Czedik-Steg, Trasse Westbahn, Mauerbachstraße, Pfarrgasse, Wienfluss, Dr.-Karl-Lueger-Brücke, Wienfluss und Wientalstraße im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Hadersdorf und Weidling (Weidlingau)
Stellungnahme (Zusammenfassung):
Erfreulich sind die mehrfachen Neu-Ausweisungen von Schutzzonen. Stark kritisiert werden muss jedoch, dass für viele dieser Bauten die Baufluchtlinien und zum Teil auch Bauhöhenwidmungenviel zu wenig dem Bestand angepasst werden, sodass dadurch die Schutzfunktion von Schutzzonen konterkariert wird (z.B. ist das Gebäude in der Hauptstraße 21 sehr gefährdet (siehe Foto): schlechter Bauzustand, neu von GmbH erworben). Die geplante Herausnahme des Hauses Hauptstraße 81aus der Schutzzonekann in keiner Weise nachvollzogen werden. Es wird empfohlen dieses ebenerdige Gebäude in der Schutzzone zu belassen. Weiters wird empfohlen die Häuser Hauptstraße 54-56 und Nr. 60 in die Schutzzone aufzunehmen.
Die Stellungnahme (Langfassung):
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Einzelnen:
Vorbemerkung: Für die meisten historischen Bauten, für die im aktuellen Planentwurf Schutzzonen ausgewiesen werden, werden die Baufluchtlinien viel zu wenig dem Baubestand angeglichen. Derzeit zumeist großzügige Bauflächen mit „offener oder gekuppelter Bauweise („ogk“). Es wäre dringend nötig, nicht nur die Vorderfront mit den Baufluchtlinien zusammenfallen zu lassen, sondern auch an den Seitenfassaden. Rückwärtig kann je nach Bedeutung ein gewisser baulicher Spielraum belassen werden (insbesondere als Seitentrakte) oder allfällige nötige Bauflächen können getrennt davon ausgewiesen werden.
Bahnstraße 44. Trotz baulicher Veränderungen dieses Gründerzeithauses (insbesondere neue Fenster) ist eine Aufnahme in die Schutzzone zu prüfen. Hauptstraße 15-27. Eine ebenerdige Häuserzeile mit deutlich zu hoher Widmung und Baufläche. Kein Wunder, wenn man bei einem der Häuser den Eindruck gewinnt, dass hier aktuell auf möglichst hohen Gewinn und Abriss spekuliert wird (Hauptstraße 21 weist einen schlechten Bauzustand auf. Laut Grundbuchauszug ist eine GmbH seit kurzem neue Eigentümerin: Kaufvertrag vom 31.1.2020).
Hauptstraße 42 (Ecke Mauerbachstraße 1). Ebenerdiges, altes Dorfhaus mit Gründerzeitfassadendekor weist eine deutlich zu hohe Widmung auf. Hier möge die Bauhöhe genau dem Bestand angepasst werden.
Hauptstraße 45-49. Hier sollen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Für das Haus Hauptstraße 47 (Sommervilla, erbaut von Architekt Matthäus Bohdal, um 1900) ist die Bauhöhenwidmung wieder deutlich zu hoch. Hier soll die Bauhöhenwidmung dem Bestand angepasst werden.
Hauptstraße 54-56 und Hauptstraße 60. Es wird vorgeschlagen auch diese drei Bauten als Schutzzone auszuweisen, wobei die Bauhöhenwidmung dem Bestand angepasst werden soll (insbesondere für Nr. 56 und 60 deutlich zu hoch).
Hauptstraße 62. Ehemaliges Bierlokal „hawei“. Es wird dringend empfohlen, dass die Baufluchtlinie mit der Hauptfassade zusammengeführt wird. Ansonsten würde dies den Zweck einer Schutzzone, das historische Stadtbild zu erhalten, zuwiderlaufen.
Hauptstraße 63-65, 69 u. 73. Hier wird die Schutzzonenwidmung begrüßt. Allerdings wird diese durch die Ausweitung der Baufläche in Richtung Süden (im Vergleich zum gültigen Plandokument) konterkariert. Außerdem sind die Baufluchtlinien dem Bestand anzugleichen.
Hauptstraße 75. Hier ist die Aufnahme in eine Schutzzone zu prüfen und die Baufluchtlinien und die Höhenwidmung auf den Bestand anzupassen. Das Haus weist noch gut erhaltene historische Fenster und eine zum Teil noch frühgründerzeitliche Fassadengliederung auf.
Hauptstraße 79-81. Scharf kritisiert werden muss, dass bei den beiden Häusern die Bauhöhenwidmung um ganze drei Meter erhöht werden soll, obwohl es sich bei beiden um ebenerdige, erhaltenswerte historische Dorfhäuser handelt (im aktuell gültigen Plandokument 4,5 m, im Planentwurf 7,5 m Höhe vorgesehen). Die geplante Herausnahme des Hauses Hauptstraße 81 aus der Schutzzone wird strikt abgelehnt (aktuell in Schutzzone befindlich). Das von den Architekten F. Künzl und E. Sossik 1928/29 erbaute Haus Hauptstraße 81 (mit älterem Kern?) weist expressionistische Formen auf (vgl. Dehio-Handbuch, hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 311). „Baulich maßgebliche Veränderungen am Bestand“ (Erläuterungsbericht S. 19), die als Begründung für die geplante Herausnahme aus der Schutzzone angeführt werden, können nicht festgestellt werden.
Hauptstraße 82. Städtischer Kindergarten. Es ist erfreulich, dass dieses von Matthäus Bohdal 1870 erbaute Haus in die Schutzzone neu aufgenommen werden soll, doch wenn man jetzt die Baufläche so massiv zur Straße hin ausweitet, dann konterkariert dies wieder den Schutzgedanken.
Herzmanskystraße 1 und Nr. 2-12 (ohne Nr. 10). Sehr begrüßt wird die im aktuellen Planentwurf vorgesehene, neue Ausweisung einer Schutzzone für diese historischen Villenbauten. Die Baufluchtlinien mögen aber wieder unbedingt dem Bestand angepasst werden (derzeit nicht der Fall).
Mauerbachstraße 1 siehe Hauptstraße 42
Mauerbachstraße 9 (ident Hauptstraße 50). Erfreulich, dass im aktuellen Planentwurf vorgesehen ist hier die Schutzzone zu erweitern. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn auch gleichzeitig die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden.
Mauerbachstraße 19. Erfreulich, dass im aktuellen Planentwurf für dieses historische Gründerzeithaus eine Schutzzone vorgesehen ist. Es ist jedoch gänzlich unverständlich, dass die Baufluchtlinien versetzt zur Vorder- und Rückseite des Gebäudes zu liegen kommen und die südöstliche Seitenfassade keine Begrenzung mit einer Baufluchtlinie erfährt.
Pevetzgasse 4 (Ecke Josef-Prokop-Straße 21). Bei der von Architekt Matthäus Bohdal 1890 erbauten Sommervilla mögen die Baufluchtlinien unbedingt dem Bestand angeglichen werden, um diese repräsentative Villa Anton Burger zu erhalten. (vgl. Eintrag „Wiener Wohnen“ der Stadt Wien: https://www.wienerwohnen.at/hof/989/Pevetzgasse-4.html).
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
‘
Literatur/Quellen:
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– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. Bis XIX und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien: 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995- Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: www.wien.gv.at/kulturportal/public)
Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242
Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]
Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.
Die Stellungnahme im Detail:
Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).
Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.
Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).
Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.
Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).
Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.
Literatur:
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996
In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):
Stellungnahme zum Planentwurf 7773E
Mariahilfer Straße 2 – Haus der Geschichte Österreich (hdgö) Projekt
Für das Gebiet zwischen Mariahilfer Straße (Bezirksgrenze zwischen 6. und 7. Bezirk) und Linienzug 1-5 (Grenzlinie und Baufluchtlinie) im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau
Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Innerhalb der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ gelegen, soll im südlichen, frühhistoristischen Trakt des Museumsquartier (Mariahilfer Straße 2) und im anschließenden ersten Hof des Museumsquartier, Klosterhof genannt, das neue Haus der Geschichte Östereich (HdGÖ) entstehen, das, wie es im Erläuterungsbericht heißt: „die Zeitgeschichte Österreichs ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts“ vermitteln soll (S. 7).
Wiewohl die baulichen Auswirkungen des geplanten Eingriffs relativ sensibel zu sein scheinen (es fehlen zur abschließenden Beurteilung der Stadtbild- und Welterbeverträglichkeit entsprechende Visualisierungen des Projekts, insbesondere von sensiblen städtebaulichen Punkten aus), muss scharf kritisiert werden, dass dem jetzt laufenden Umwidmungsverfahren ein „Wettbewerb zur Erlangung von Planungskonzepten für die Adaptierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes zu Museumszwecken für das Haus der Geschichte Österreich im Museumsquartier“ vorgeschaltet und sogar „die Planung einer neuen Probebühne für den ‚Dschungel Wien‘ durchgeführt“ wurde (Zitat aus dem Kapitel „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“ im Erläuterungsbericht auf S. 7). Gemäß Informationen des Museumsquartiers erfolgte die Auslobung dieses „Architekturwettbewerbs“, wie es auf dessen Website heißt, im März 2024 und die Bekanntgabe des Siegerprojekts im September 2024 (Quelle: „Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau“; https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich, abgerufen am 13.3.2025). Jetzt heißt es süffisant: „Für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist eine Adaptierung der Bebauungsbestimmungen erforderlich.“ (Erläuterungsbericht S. 7).
Warum jetzt im Rahmen der öffentlichen Auflage die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und de facto beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde. In diesem Sinne gehört auch der „Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung (2017)“ überarbeitet, auf den im Managementplan „UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien“ (2021) verwiesen wird.
In der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe“ (19.12.2024) heißt es: „Die Mitglieder des Fachbeirates nehmen diesen Antragsentwurf zur Kenntnis. Die Grundlagen dieses Widmungsentwurfs sind durch ein qualitätssicherndes Verfahren
(Wettbewerb) sowie durch ein Gutachten HIA von Prof Abrihan bestätigt.“ Damit sich auch die breite Öffentlichkeit und fachspezifische NGOs selbst von der Stadtbild- und Welterbverträglichkeit überzeugen können, wäre die Veröffentlichung dieses „Heritage Impact Assessment“ (HIA) Gutachtens von Architekt Prof. Dr. Cristian Abrihan (Büro für Baukulturerbe) das Mindeste. Ohne dessen Veröffentlichung kann zwar der Fachbeirat in seiner Stellungnahme zum Schluss kommen, „dass der herausragende universelle Wert (Outstanding Universal Value OUV) der UNESCO Welterbestätte ‚historisches Zentrum Wien‘, der durch die Attribute (u.a. Dachlandschaften, Stadtveduten und Ansichten) definiert ist, nicht negativ beeinträchtigt“ werde. Es gibt aber keine Möglichkeit für die Öffentlichkeit, diese Aussage auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8290
Für das Gebiet zwischen Gudrunstraße, Sonnleithnergasse, Quellenstraße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Das Schulgebäude in der Quellenstraße 142 (Identadressen: Bernhardtstalgasse 19 und Sonnleithnerstraße 32) steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz: „mit Wahrscheinlichkeit“ denkmalschutzwürdig). Die Schule wurde 1903 erbaut und weist secessionistischen Reliefdekor auf. Unabhängig davon, dass im Erläuterungsbericht ein Hinweis auf diesen Schutzstatus fehlt, ist das Gebäude unzweifelhaft als erhaltungswürdig einzustufen und daher auch eine Schutzzone auszuweisen. Außerdem wird empfohlen, dass die Baufluchtlinie zur Sonnleithnerstraße dem Altbestand exakt angeglichen wird.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Vorstandes
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
Literatur/Quellen:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 33
Das geplante Bauprojekt am Heumarkt steht vor einer wegweisenden Entscheidung: Die Unesco tagt Mitte Juli, und ein entsprechender „Managementplan“ soll Ende Juni finalisiert und im Herbst im Gemeinderat abgestimmt werden.
Trotz wiederholter Kritik aus der Öffentlichkeit und von zahlreichen Kulturschaffenden und Experten seit 2012, die sich in Petitionen, Resolutionen und Gutachten artikuliert hatte, wurde unbeirrbar an dem Projekt am Heumarkt weitergewerkt, das Wien 2017 sogar auf die Rote Liste des Weltkulturerbes brachte.
Die „Anpassungsversuche“ des Turms von 73 auf 66,3 Meter hatten nicht überzeugt – schließlich waren die Vorgaben der Unesco schon fünf Jahre zuvor glasklar: möglichst niedriger, keinesfalls höher als das bestehende Hotel. Also maximal 38 Meter. Diese Hotelscheibe, zunächst noch ins Projekt übernommen, war dabei einem dickeren, breiteren Neubau von 48 Metern Höhe gewichen, der hart an die Grundstücksgrenze zum Stadtpark heranrückte. Dieser Riegel wuchs dann mit einem „Plan B“ von Dezember 2019 auf 55 Meter, ebenso massiv vergrößert wurde der dritte, am Heumarkt gelegene Baukörper des Projekts. Ohne Turm wurde das Projekt voluminöser denn je.
Falscher Weg der Stadt Wien
Nach eineinhalb Jahren geheimer „Verhandlungen“ musste auch die Stadt Wien einsehen, dass sie damit nach wie vor auf dem falschen Weg war. Kaum drangen Mitte April Details dieses „Plan B“ an die Öffentlichkeit, wurde schon „Plan C“ angekündigt. Seither herrscht wieder Funkstille – eine Informationspolitik, die eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig ist. Dialog, gar Bürgerbeteiligung, sieht anders aus.
Doch wie seitens der Fachwelt bereits am 14. April kommuniziert: Mit einer bloßen Nachjustierung und Umschichtung von Baumassen wird auch „Plan C“ nicht genügen.Gefordert ist eine substanzielle Reduktion des Bauvolumens, Basis für einen Neustart des Projekts.
In Eile zurechtgeschrieben
Ein weiterer Aspekt der jetzigen Situation ist der „Managementplan Welterbe – Historisches Zentrum von Wien“, vorgelegt als Non-Paper-Version am 21. April 2021, um dann in einer Enquete am 6. Mai Thema zu sein. Einen solchen Plan sollte es eigentlich schon ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Zentrums Wiens ins Weltkulturerbe geben, nun wurde er in erkennbarer Eile zurechtgeschrieben und zeigt die ganze Absurdität der parallelen Vorgänge: Da er ja ein quasi übergeordneter Plan sein soll, dessen Aufgabe es wäre, zukünftige Situationen besser zu steuern, kommt das Heumarkt-Projekt (wiewohl Auslöser für die Rote Liste) nicht vor; dafür werden das „Fachkonzept Hochhäuser“ von 2014, mit dem Hochhausausschlusszonen, zuvor im Welterbegebiet festgelegt, abgeschafft wurden, sowie der Gemeinderatsbeschluss zum Ausschluss von Hochhäusern in der Inneren Stadt vom 5. Mai 2017 angeführt.
Keinen Monat später, am 1. Juni 2017, war die Hochhauswidmung des Heumarkt-Projekts im Gemeinderat beschlossen worden – es liegt ja auch nicht in der Inneren Stadt, sondern auf dem Gebiet des dritten Bezirks, wohl aber in der Kernzone des Welterbes, und an einem der sensibelsten Punkte dieser Zone noch dazu. (Das damalige Abstimmungsverhalten der Grünen, gegen die eigene Basis den Weg ebnend, markierte wohl einen Tiefpunkt in der Parteigeschichte.) So viel zur Tauglichkeit der hier neuerlich angepriesenen, völlig untauglichen Instrumente. Umgekehrt wird selbst die Minimalanforderung der Verankerung des Welterbes in der Bauordnung auf die lange Bank geschoben. Dennoch soll der Managementplan „im Herbst“ durch den Gemeinderat gebracht werden! Was bleibt, sind viele schöne Worte von der Vereinbarkeit von Tradition und Dynamik und das Ziel, trotz Durchführung des Heumarkt-Projekts von der Roten Liste gestrichen zu werden.
Bleibt Wien auf Roter Liste?
Politische Entscheidungsträger und Projektbetreiber zu ihrer Verantwortung zu rufen liegt in dieser Situation primär bei der Unesco, die als internationale Organisation mit dem für Welterbefragen letztzuständigen World Heritage Committee (WHC) in ihrer Tagung Mitte Juli in China darüber befinden wird, ob Wien auf der Roten Liste bleibt.
Icomos Austria, beratend in diese Entscheidung eingebunden, und die Österreichische Unesco-Kommission haben dabei zum Gutachten von Manfred Wehdorn, der mit dem Verzicht auf den Turm das Problem als gelöst ansieht, eine kritisch-fundierte Stellungnahme vorgelegt. Die unlängst bekannt gemachte Beschlussvorlage für die WHC-Sitzung („Draft Decision“) unterstreicht und konkretisiert nochmals die Forderungen. Insbesondere ist darin zentral, dass nach wie vor von der Bestandshöhe (38 Meter) als Messlatte ausgegangen wird und dass der mit dem Welterbe kompatible „visual impact“ vom Belvedere aus ausdrücklich gefordert wird.
Zudem wird eine Verankerung des Welterbeschutzes im nationalen und regionalen Recht gefordert, ein klarer Rechtsstatus des Managementplans, eine Revision des Hochhauskonzepts (Ausschluss nicht nur in der Inneren Stadt, wie im Gemeinderatsbeschluss von 2017, sondern in der gesamten Kern- und Pufferzone plus Sichtachsen) einschließlich „Masterplan Glacis“ und ein neues „Heritage Impact Assessment“ (HIA), das den Methoden von 2019 folgt. So halten die Draft Decisions den Druck auf die Entscheidungsträger aufrecht, die bisherige das Welterbe zerstörende Planungspolitik aufzugeben.
Das sollte ein Hoffnungsschimmer sein. Aber es ist auch klar, wie sehr es zur Umsetzung der guten Koordinierung und Zusammenarbeit der internationalen mit den nationalen und regionalen Behörden beziehungsweise den politisch Verantwortlichen bedarf.
Appell an Grüne und Neos
An Justizministerin Alma Zadić wäre angesichts der zahlreichen laufenden Verfahren in der Causa Heumarkt zu appellieren, die Ermittlungen voranzutreiben, bevor die Stadt Wien die nächsten Schritte in die falsche Richtung setzt.
Vizekanzler Werner Kogler hätte es als Kulturminister in der Hand, die Stadt Wien per Weisung zur Einhaltung des völkerrechtlichen Vertrags und somit zum Stopp des Hochhausprojekts zu veranlassen. Die Grünen hätten als Partei insgesamt also einiges an Image zu reparieren.
Und die Neos könnten als nunmehriger Juniorpartner einer „Fortschrittskoalition“ zeigen, dass sie ihre Ideale von „Transparenz/Bürgernähe/Neustart statt Comeback“ auch gegenüber einem übermächtigen Partner artikulieren können. Das von der Unesco geforderte „Revised Design of the Heumarkt Neu Project“ unter Berücksichtigung der Welterbe-Vorgaben sollte eigentlich genau ihren Vorstellungen entsprechen.
Wir plädieren für einen Neustart des Projekts in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Unesco und unter adäquaten Rahmenbedingungen!
Die Unterzeichner:
Marion Diederichs-Lafite, Verlegerin und Musikpublizistin
Irmgard Griss, ehemalige OGH-Präsidentin und Präsidentschaftskandidatin der Neos
Maria Auböck, Präsidentin der ZV der Architektinnen Österreich
Otto Kapfinger, Architekturhistoriker
Christian Kühn, Vorsitzender der Architekturstiftung Österreich
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Norbert Mayr, Architekturhistoriker und Publizist
Andreas Vass, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Architektur
Angelika Zeininger, Architektin, Schulleiterin des Camillo-Sitte-Bautechnikums
Johannes Zeininger, Architekt, Vorstandsmitglied der IG-Architektur
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/Andreas-Vass_Heumarkt-Visualisierung_Plan-B_kl.png497800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-06-30 21:45:272022-05-28 17:51:25Heumarkt-Projekt und gefährdetes Welterbe Wien: Appell für einen Neustart
Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Khleslplatz, An den Eisteichen
Für das Gebiet zwischen Hoffingergasse, Linienzug 1-3, Hetzendorfer Straße, Khleslplatz,
Hetzendorfer Straße, Linienzug 4-6, Khleslplatz und Oswaldgasse im 12. Bezirk, Kat. G. Altmannsdorf
Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Zur Bedeutung des Khleslplatzes:
Der Khleslplatz, bis 1894 Kirchenplatz genannt, bildet den historischen Ortskern von Altmannsdorf und war ursprünglich ein Dreieckangerdorf, das auch heute noch durch überwiegend niedrige, ein- bis zweigschoßige Häuser charakterisiert wird (der Dreieckangerplatz stammt aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts). Der heutige Khleslplatz wurde bereits 1973 (gemeinsam mit dem Spittelberg) zur ersten Schutzzone Wiens erklärt und bekommt schon durch dieses frühzeitige Anerkennen seines erhaltenswerten Ensemblecharakters eine zusätzliche besondere Bedeutung.
Hauptkritikpunkte: Khleslpatz 3 und Khleslplatz 8 (Hetzendorfer Straße 10)
Auf den Grundstücken Khleslplatz 8 (Grundstücksnr. 23) und Khleslplatz 3 (Grundstücksnr. 39 und 38/3) sollen auf zwei im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7521 als „Grünland“ gewidmeten Flächen (mit der ausdrücklichen Untersagung zur Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden; „BB 8“) im vorliegenden Planentwurf plötzlich Bauflächenwidmungen mit „W II“ ausgewiesen werden.
Khleslplatz 8, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Das würde einer für den Platz sehr großen Bauhöhe von 12 Meter entsprechen, bis zum möglichen Dachfirst sogar 16,5 m. Eine solch gravierende Abkehr von der aktuell gültigen Widmung ist sachlich schwer nachvollziehbar, zumal die beiden Gebäude, auch wenn etwas vom Khleslplatz abgerückt, eine negative Wirkung auf den Gesamteindruck des Platzes verursachen würden. Insbesondere bei Khleslplatz 8 würde der Neubau den historischen, ebenerdigen Trakt deutlich überragen und sich sehr negativ auf das historische Platzbild auswirken (dies im Erläuterungsbericht auf S. 7 als eine „sensible[!] Nachverdichtung“ darzustellen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie). Im Zuge der geplanten, neuen Bauflächenausweisung am Khleslplatz 3 soll sogar die Schutzzone verkleinert werden (detto auf Grundstücknr. 37 bei Khleslplatz 2), was seitens der Initiative Denkmalschutz strikt abgelehnt wird. Begrüßt wird die niedrigere Bauhöhenwidmung des Straßentrakts, nur mehr 3,5 m statt aktuell gültig 5,5 m, besser wäre es aber noch stärker auf die Bestandshöhe zu reduzieren (ca. knapp 3 m). Im Gegenzug wird offenbar die Baufläche des südlichen Seitentrakts vergrößert und der nördliche Seitentrakt nach Osten etwas verlängert (ein wenig zu stark vergrößert und verlängert).
Khleslplatz 3, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Im Zuge der Besprechungen mit Mitarbeiter:innen der Stadtplanung im Rahmen der öffentlichen Planentwurfspräsentation im Amtshaus (6. und 25.2.) bekam man den Eindruck, dass die Umwidmung der beiden Grundstücke Khleslplatz 3 und Khleslplatz 8 mit dem privaten Grundstück „An den Eisteichen 5“ (Grundstücksnr. 271/5), das für die Errichtung der neuen AHS „An den Eisteichen“ benötigt wird, als gegenseitige Bedingung zwingend verknüpft wurde. Dies scheint sich zu bestätigen in der Darstellung des ORF Radio Wien Stadtjournals vom 8. März (7:30 Uhr), darin heißt es: „Bezirksvorsteher Wilfried Zankl von der SPÖ sagt, dass die geplante AHS dringend notwendig für den Bezirk sei, diese könne allerdings erst gebaut werden, wenn die Schutzzone verkleinert worden ist.“ Falls eine solche Vorgehensweise zutreffen sollte, zwei Umwidmungen am Khleslplatz (mit Verkleinerung der Schutzzone) im Abtausch mit der Ermöglichung der Errichtung der AHS kann unmöglich den allgemeinen Richtlinien einer sachlichen und objekten Stadtplanung entsprechen. Diese Vorgehensweise wird aufs Schärfste kritisiert.
Weitere, wesentliche Punkte: Khleslplatz 9 und Schüttkasten „An den Eisteichen “
Khleslplatz 9: Das ebenerdige Vorstadthaus mit seiner frühhistoristischen Fassadengliederung ist mit Bauklasse W I 7, 5 m viel zu hoch gewidmet. Auch wenn dieser Bebauungsplan bereits im aktuell gültigen Plandokument so ausgewiesen ist, wird dringend und nachdrücklich angeregt, im Sinne des Stadtbildschutzes die Höhenwidmung möglichst genau dem Bestand anzupassen (ca. W I 3,5 m).
Khleslplatz 9, Teil der ältesten Schutzzone Wiens, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Schüttkasten „An den Eisteichen“: Der historische Schüttkasten, direkt neben der Ubahn-Linie U6 gelegen (bei „An den Eisteichen Nr. 5)“, ist der letzte von ursprünglich mehreren Wirtschaftsgebäuden der historischen Schlossanlage Altmannsdorf, der sich erhalten hat. Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung als Schutzzone im aktuellen Planentwurf. Kritisch gesehen wird die Ausweisung der nördlich benachbarten Fläche als „GB GVI 7,5 m“ im aktuell vorliegenden Planentwurf. Es wird vorgeschlagen – so wie im Gründruck/Vorentwurf (des Planentwurfs; Juli 2024) – diese Fläche nur mit Bauklasse I beschränkt auf 3,5 m auszuweisen (also 4 Meter niedriger), um die Wahrnehmbarkeit des historischen Schüttkastens besser zur Geltung zu bringen. Wieso im aktuellen Planentwurf (Rotdruck) die Höhe von 7,5 m nötig sein soll, erschließt sich unserem Verein nicht, zumal die Höhe von 3,5 m für die Umsetzung des benachbarten Schulneubaus (Jurierung des Siegerprojekts war im Februar 2024) völlig ausreichend ist.
Schüttkasten “An den Eisteichen” (bei Nr. 5), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Weitere Anregungen:
Khleslplatz 2: Die platzseitigen Trakte sind im aktuellen Planentwuf zu hoch ausgewiesen (im aktuell gültigen Plandokument W I 5,5 m und jetzt im Planentwurf wieder W I 5,5 m vorgesehen). Diese sollten auf Bestandshöhe (ca. 4 m bis 5 m ?) gewidmet werden, was vor allem im Sinne des historischen Platzcharakters wichtig wäre. Die Schutzzonenverkleinerung im hinteren Bereich wird abgelehnt (Grundstücknr. 37; vgl. Kommentar zu Khleslplatz 3).
Khleslplatz 2, erbaut um 1820, zum Platz vorragender giebelständiger Wohntrakt (Lisenengliederung, barockisierende Parapete), seitlich zurückgestufter Tortrakt, breites Rechteckportal flankiert von toskanischen Säulen (Spolien, 17. Jh.?); hofseitig Glashaus-Aufbau, 20. Jh. (Quelle: Dehio, BDA), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Hetzendorfer Straße 8 (neben Khleslplatz 3): im Planentwurf ist eine Erhöhung auf W I 6 m (von W I 5,5 m) vorgesehen, auf jeden Fall sollte es bestandsgenau gewidmet werden (ca. 5,5 m?). Die Bauhöhe im Bebauungsplan ist bei den Trakten zum Khleslplatz bzw. zur Hetzendorfer Straße hin zu hoch. Hier sollte die Höhe möglichst bestandsgenau ausgewiesen werden (W I ca. 4 m).
Hetzendorfer Straße 6: Bei diesem Vorstadthaus mit seiner historistischen Fassade aus 1904 möge die gewidmete Bauhöhe möglichst bestandsgenau bei W I 5,5 m belassen bleiben (statt wie jetzt im Planentwurf vorgesehen W I 6 m).
Hetzendorfer Straße 6 mit historistischer Fassade aus 1904, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Oswaldgasse 75 (neben Khleslplatz 1): Hier wird die Grünland-Widmung im Innenhof begrüßt (bis jetzt gültig „W I 5,5 m“).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Scharf kritisiert werden muss bei der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (13. November 2024), dass sich der Experte auf dem Fachgebiet Landschaftsarchitektur, Herr Dipl.-Ing. Karl Grimm, für Befangen erklärt hat. Dieses Fachgebiet wäre aber besonders wichtig gewesen, da es beim vorliegenden Planentwurf um die Verbauung von großen Flächen von Grünland geht; umso unverständlicher, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.
Realisierungswettbewerb als „Fait accompli“ – „Anhörungsrecht“ wird zur Makulatur!
Da der Standort „An den Eisteichen“ seit 1971 als Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 5) und bereits ein Realisierungswettbewerb seitens der Bundesimmobiliengesellschat (BIG) durchgeführt wurde, den die S.E.A. Shibukawa Eder Architects ZT GmbH im Rahmen der Jurierung im Februar 2024 gewonnen hat (vgl. Erläuterungsbericht S. 5 bzw. https://www.sea.gmbh/projekt/brg-an-den-eisteichen/ und https://www.wien.gv.at/stadtplanung/schule-an-den-eisteichen) und die Verbauung ohnehin besiegelt zu sein scheint, wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung in diesem Bereich zur reinen Makulatur, also absolut sinnlos. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und quasi beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 145 f. und S. 148
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/03/Khleslplatz-9_c-IDMS_2025-03-08_7808a.jpg507800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-03-13 23:53:352025-06-23 23:08:23Khleslplatz, An den Eisteichen (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Am 20. Juni unternahm unser Verein Initiative Denkmalschutz einen Lokalaugenschein im Gebiet des Planentwurfs 8253. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass das sehr gut erhaltene Gründerzeithaus Josefstädter Straße 99 (siehe Foto) im aktuellen Planentwurf (öffentliche Auflage 22. Mai bis 3. Juli) nicht für die Schutzzone vorgesehen ist! (Anmerkung: Seit wenigen Jahren können theoretisch auch Einzelobjekte als Schutzzone gewidmet werden: z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk und Darwingasse 35 im 2. Bezirk).
Initiative Denkmalschutz, 2. Juli 2020 Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8253
Für das Gebiet zwischen Josefstädter Straße, Albertgasse, Lerchenfelder Straße und Lerchenfelder Gürtel im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Einzelnen:
Erfreulich sind zunächst die Neu-Ausweisungen von Schutzzonen im aktuellen Planentwurf. Zusätzlich Aufnahme in die Schutzzone mögen folgende Gebäude finden:
Josefstädter Straße 99: gänzlich unverständlich, wieso dieses im Jahr 1880 errichtete Gebäude nicht für die Schutzzone vorgesehen ist: gut erhaltene, üppige gründerzeitliche Fassadengliederung. Das Gebäude bildet gemeinsam mit der Josefstädter Straße 101 ein einheitliches Gebäudeensemble
Josefstädter Straße 101 (Ecke Blindengasse 32): trotz stark reduzierter Fassadengliederung bildet dieses mächtige Eckhaus (erbaut 1880) gemeinsam mit dem benachbarten Haus Josefstädter Straße 99 eine prägnante stadtbildprägende Einheit.
Josefstädter Straße 103 (Ecke Blindengasse 31): markantes Eckhaus mit gründerzeitlich-secessionistischem Fassadendekor am Eckrisalit.
Lerchenfelder Gürtel 66: Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung, im Inneren gut erhalten.
Lerchenfelder Straße 156: 1860 erbaut, mit frühhistoristisch, additiver Fassadengliederung. Trotz rezenter dreigeschoßiger Aufstockung bleibt der zweistöckige frühhistoristische Gebäuteil erhaltenswert.
Lerchenfelder Straße 162 / Ecke Blindengasse 2 möge trotz reduzierter Fassadengliederung ebenso in die Schutzzone Aufnahme finden. Im Inneren noch ältere Teile gut erhalten.
Stolzenthalergasse 4: Mächtiges Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung. Dieses Gebäude sollte im Sinne eines sonst weitgehend geschlossenen Straßenensembles ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden – So wie auch mehrere weitere mit reduzierter Fassadengliederung, die als Teil eines Ensemble sehr wohl in diesem Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen sind. Auch das benachbarte Eckhaus Stolzenthalergasse 2 (Ecke Lerchenfelder Straße 132), ebenso mit reduzierter Fassadengliederung, ist im aktuellen Planentwurf sehr wohl für die Schutzzone vorgesehen.
Blindengasse 29: historische Fassade verloren, Eingangstor noch erhalten. Im Inneren erhaltenswert?.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Josefstaedter-Str-99_Initiative-Denkmalschutz_Foto-2020juni_8352a.jpg561800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-03 00:42:122020-07-03 00:42:12Stellungnahme Planentwurf 8253 (Wien): Wichtiges Gründerzeithaus nicht für Schutzzone vorgesehen!