Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!

APA-OTS-Presseaussendung, 16. September 2025

Channel: Kultur, Chronik

Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.

Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.

Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.

Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”

Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!

Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).

Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen

Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.

Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten

Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk

Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.

28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.

Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig

Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

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Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Welterbe Wien: Heumarkt-Deklaration – Vom Turm zum Hochhausriegel! – Offener Brief von 13 NGOs und 36 Fachleuten an die UNESCO in Paris

APA-OTS-Presseaussendung – Mittwoch, 18. März 2020, 12:17 Uhr

Welterbe Wien: Heumarkt-Deklaration – Vom Turm zum Hochhausriegel! – Offener Brief von 13 NGOs und 36 Fachleuten an die UNESCO in Paris
Die Stadt Wien meint, den unverhandelbaren UNESCO-Vorgaben mit einem “Kompromiss” begegnen zu können, der keiner ist – Das Projekt ist heute unangebrachter denn je

Wien (OTS) – Heute haben die Österreichische Gesellschaft für Architektur gemeinsam mit der Architekturstiftung Österreich, DOCOMOMO Austria, Europa Nostra Austria, IG Autorinnen Autoren, Initiative österreichische Kunst- und Kulturschaffender gegen das Hochhausprojekt am Wiener Heumarkt, Initiative Denkmalschutz, Initiative Stadtbildschutz, Institut für Ökologischen Städtebau, Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege, Österreichische Gesellschaft für historische Gärten, Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur sowie ORTE Architekturnetzwerk NÖ eine DEKLARATION ZUM HEUMARKT-PROJEKT an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris geschickt. [siehe auch: https://oegfa.at/aktuelles/haumarkt-erklaerung]

Die 13 NGOs sowie 36 ExponentInnen der Fachwelt appellieren neuerlich an die Öffentlichkeit und fordern den sofortigen Stopp des Projekts und eine deutliche Reduktion des Bauvolumens. Der von der Stadt Wien vorgeschlagene “Kompromiss” ist kein Kompromiss! Er ist ein kaum verschleierter Versuch, die UNESCO, die Bundesregierung und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Rückfragen & Kontakt:

Christian Kühn:
Gerhard Ruiss:
Andreas Vass: , 0664 205 15 42

Markus Landerer, 0699 / 1024 4216
Initiative Denkmalschutz

Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus (Hohenbergstraße 18) vor Abriss

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, 19. Juli 2022

Nächster Abbruchskandal in Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus in Meidling vor Abriss – wieder wegen “wirtschaftlicher Abbruchreife”! Initiative Denkmalschutz: Wann unternimmt die Stadt Wien endlich etwas gegen die laufende Stadtbildzerstörung?

Wien (OTS) – Noch im Juni war das secessionistische Gründerzeithaus [Hohenbergstraße 18] eine Baustelle und eingerüstet, doch jetzt klafft ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade und der dekorative Attikaaufsatz ist ebenfalls zerstört. Nun erfahren wir von der Baupolizei (MA 37), es darf wegen der (viel zu leicht zu erlangenden) “wirtschaftlichen Abbruchreife” abgerissen werden. Wann unternimmt die Wiener Stadtregierung (SPÖ und NEOS) endlich etwas gegen die vielfachen Abbrüche wertvollen Kulturerbes in der Stadt? Wie lange wird noch tatenlos zugeschaut? Erinnern möchten wir an den Anfang Juli erfolgten Abrissskandal in der Kaiserstraße 31.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Hohenbergstraße 18, Wien

Loch in der Gründerzeitfassade Hohenbergstraße 18, Foto: 17. Juli 2022, (c) Georg Scherer, / WienSchauen.at

Weitere Infos:

Das im Jahr 1904 errichtete Gebäude Hohenbergstraße 18 (nahe Bahnhof Wien-Meidling) sah – zumindest was die Außenfassade betrifft – im September 2017 frisch renoviert aus (siehe Foto). Mit Kaufvertrag vom 31. Juli 2018 wurde es an die ‘Hohenbergstraße 18 Projekt GmbH‘ (FN 493775s) verkauft. Auf einem Google Street View Foto vom Oktober 2020 sieht man das Haus eingerüstet. Am 21. Dezember 2020 wurde ein Ansuchen um Abbruchbewilligung gestellt und nach Befassung der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die das Gebäude offensichtlich als erhaltenswert beurteilt hat, wurde nach Prüfung des Gutachtens durch die Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) die Abbruchbewilligung am 16. September 2021 mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien) seitens der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) erteilt . Noch im Juni 2022 (Google Street View Foto) sah man das Gebäude Hohenbergstraße 18 eingerüstet und in einem weitgehend guten Zustand (siehe Foto), bis dann plötzlich das Baugerüst abgebaut war, ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade klaffte und der dekorative Attikaaufsatz (rechts oben am Dach) ebenso zerstört wurde.

Vgl. auch WienSchauen-Bericht: 20. Juli 2022, Meidling: Behörde gibt Jahrhundertwendehaus zum Abriss frei. Lücke im Baurecht – Loch in der Fassade: https://www.wienschauen.at/meidling-behoerde-gibt-jahrhundertwendehaus-zum-abriss-frei

Hohenbergstraße 18, Wien

Das secessionistische Gründerzeithaus Hohenbergstraße 18 im September 2017, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Medienreaktionen:

20. Juli 2022, Der Standard
Loch in der Fassade: Gründerzeithaus in Wien-Meidling wird abgerissen. Denkmalschützer kritisieren die wirtschaftliche Abbruchreife, mit der bei alten Häusern oft argumentiert wird: https://www.derstandard.at/story/2000137591311/loch-in-der-fassade-gruenderzeithaus-in-wien-meidling-wird-abgerissen

19. Juli 2022, MeinBezirk / Bezirkszeitung
Hohenbergstraße: Meidlinger Gründerzeithaus steht vor dem Abriss. In Meidling wird ein Gründerzeithaus abgerissen. Grund dafür ist die wirtschaftliche Abbruchreife. Die Initiative Denkmalschutz und die Grünen sprechen von einem Abbruchskandal: https://www.meinbezirk.at/meidling/c-lokales/meidlinger-gruenderzeithaus-steht-vor-dem-abriss_a5483878

Erste politische Reaktion:

19. Juli 2022, APA-OTS
Grüne Wien/Prack/Grossauer-Ristl: „Abbruch von schützenswerten Häusern endlich stoppen!“ In Meidling wird gerade erneut ein erhaltenswertes Gründerzeithaus Opfer der Abrissbirne, weil seitens der Stadt eine Abbruchbewilligung aufgrund wirtschaftlicher Abbruchreife erteilt wurde: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220719_OTS0095

1017_Parlament

Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Weitere Kulturgutverluste drohen!

APA-OTS-Presseaussendung, 20. März 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Nationalrat/Parlament/Recht/Architektur/Kultur

Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen!

Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben!

Wien (OTS) – Unbestritten gibt es im neuen Denkmalschutzgesetz Verbesserungen (z.B. im Haftungsrecht), doch eine umfassende Erhaltungspflicht, wie angekündigt, wird es nicht geben. Denn sobald eine Erhaltung als “wirtschaftlich unzumutbar” beurteilt wird, kann sofort abgerissen werden (§ 5 Abs. 5 Zerstörungsbewilligung). Ein Abwarten auf “bessere Zeiten” oder “neue Eigentümer” für ein im Verfall befindliches Denkmal – so wie bisher – wird damit ausgeschlossen. Auch bleibt offen, ob Österreich endlich die so wichtige Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes) ratifzieren wird, die die unbedingte Erhaltungspflicht vorsieht. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben das Abkommen nur fünf noch immer nicht ratifiziert: Österreich, Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich bereits mit einer Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben.

Historische Gärten: Österreich bleibt europäisches Schlusslicht

Hier bleibt Österreich absolutes Schlusslicht in Europa, da weiterhin die “gestaltete Natur” grundsätzlich nicht als Kulturdenkmal anerkannt wird. Es wurde schmerzlich verabsäumt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Änderung herbeizuführen. Nur mittels Verfassungsbestimmung können derzeit die allerwichtigsten historischen Gärten unter Schutz gestellt werden; doch von den 56 Park- und Gartenanlagen sind bis heute nur 30 rechtskräftig unter Schutz, da bei den restlichen privaten Gartenanlagen der Eigentümer weiterhin freiwillig(!) zustimmen muss (§ 1 Abs. 12).

Zerstörungen während laufender Unterschutzstellungsverfahren

Zu viele Denkmale wurden in letzter Zeit während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens zerstört. Eine sofortige (vorläufige) Unterschutzstellung mit Beginn jeder Denkmalprüfung bleibt ein wichtiges Desiderat. Deswegen hat unser Verein die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, die derzeit im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt wird (64/BI).

Umgebungsschutz für Denkmäler quasi nicht vorhanden

Die Erscheinung eines Kulturdenkmals wird wesentlich durch die Umgebung bestimmt, doch der so genannte Umgebungsschutz ist viel zu schlecht verankert bzw. zahnlos, da dieser nur auf Nebensächlichkeiten wie etwa Reklameschilder u.ä. abzielt (§ 7).

Bürgerbeteiligung: Zivilgesellschaft bleibt ausgeschlossen

Der Denkmalschutz liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es kann nicht sein, dass immer vom „öffentliche Interesse“ gesprochen wird, die Öffentlichkeit de facto aber von allen Verfahren ausgeschlossen bleibt (sogar die Möglichkeit der Einbeziehung von Vereinen im Denkmalbeirat wurde jetzt aus dem Gesetz gestrichen! Vgl. § 15). Dies öffnet politischen Interventionen Tür und Tor, wie das traurige Fallbeispiel Zerstörung des Seebahnhofs in Gmunden/OÖ 2010 gezeigt hat (vgl. Denkmail-Zeitschrift Nr. 8). Es ist ein Gebot der Stunde, die Bürgerbeteiligung ganz allgemein zu stärken, inbesondere auch unter dem Aspekt der von Österreich ratifizierten Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft). Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe.

Sicherungsmaßnahmen: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt!

Die Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug scheinen im Gesetz ausreichend geregelt (§ 31), die Praxis zeigt aber, dass hier entscheidende Schwachstellen vorhanden sind, die dringend geschlossen werden müssen (Problem Bezirksverwaltungsbehörde?). Dazu bedarf es zuvor einer grundlegenden Analyse, am besten am ganz aktuellen Fallbeispiel Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner (Tirol). Seit dem Brand am 11. Mai letzten Jahres wurde es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung füŕ das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem Intensivpatienten wird seit über 10 Monaten(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen?

So kann sich die Initiative Denkmalschutz den Ausführungen der SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek vom 12.3. (anlässlich des Kulturausschusses) nur anschließen: “Es gab 118 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Kritikpunkten, die Großteiles nicht berücksichtigt wurden. Auch wurde verabsäumt, Betroffene und Expert*innen vorzeitig einzubeziehen. Das Ergebnis ist eine Novelle, die keinen Grund für Freude darstellt – ein Neustart wäre besser“.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

 

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

APA-OTS-Presseaussendung, 13. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

Villa in Währing vor kurzem abgerissen. Das von der Stadt Wien behauptete “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” ist hiermit erstmals(!) widerlegt!

Wien (OTS) – Noch im April hatte die Vizebürgermeisterin und zuständige Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) mit der Bauordnungsnovelle 2023 das “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet (vgl. OTS, 16.4.). Wenige Wochen danach zerschlugen sich diese Hoffnungen, denn am 21. Mai hat das Verwaltungsgericht Wien der Beschwerde einer Eigentümerin stattgegeben und der Abbruchbewilligung der gründerzeitlichen Villa in der Pötzleinsdorfer Straße 47 auf Grundlage der verschärften Bauordnungsnovelle 2023(!) erteilt (GZ: VGW-111/077/5036/2024-39). Vor kurzem wurde jetzt der Abriss vollzogen (Vgl. WienSchauen, Facebook 9.10.). Die 1877 erbaute und 1913 aufgestockte Villa im Cottagestil stand seit 1993 in einer Schutzzone!

Baubehörde erteilte keinen Instandsetzungsauftrag

Seit 1993 war das Haus im 18. Bezirk unbewohnt. Wieso die Baubehörde es seit über 30 Jahren verabsäumt hatte, einen Bauauftrag zur Instandsetzung zu erteilen, obwohl die Erhaltungswürdigkeit zweifellos gegeben war, bleibt ein Rätsel. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die MA 37 hier jahrzehntelang tatenlos zugesehen hätte. Es gibt viele weitere Altbauten in einem schlechten baulichen Zustand in Wien; wird hier die Baubehörde (MA 37) endlich tätig, oder wird die verschärfte Bauordnungsnovelle von 2023 weiterhin wertvolle Verluste von Altbauten zulassen?

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Abbrüche historisch erhaltenswerter Gebäude verhindert man durch Konsequenzen, die schärfer sind als der Nutzen durch Abriss. Am effektivesten wäre es im Sinne des Altstadtschutzes, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten per Gericht unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz bzw. unsere OTS, 16.9.2025). Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, möge die Stadt Wien ihre Gesetze ändern oder eine entsprechende Resolution beschließen, um ein solch’ wirkungsvolles Gesetz von der Bundesregierung einzufordern (vgl. ORF Wien, “Altbau-Abriss laut Stadt Wien legal” vom 16.9.2025). Nur so wäre die Stadt Wien glaubwürdig, dass sie auch wirklich alles daran setzen möchte, weitere Stadtbildverluste zu verhindern.

19. Bezirk: Billrothstraße 43 vor wenigen Wochen abgerissen

Ebenso wurde das repräsentative, im 2. Viertel des 19. Jh. erbaute Vorstadthaus im September abgebrochen [Foto: Google Street View]. Auch hier hat nach Auskunft der Bezirksvorstehung Döbling eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Wien die Abbruchbewilligung erwirkt.

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Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Grünbach (OÖ): Vor Abriss. Große Scheitern OÖ bei Kulturerbe-Erhaltung

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, 1. August 2022

Initiative Denkmalschutz: Vor Abriss in Grünbach. Das große Scheitern oberösterreichischer Gemeinden bei der Kulturerbe-Erhaltung!

Besonders pikanter Fall im Mühlviertel: Trotz ausdrücklichem Wunsch des Erblassers beschloss Gemeinde Grünbach, das älteste Gebäude und damit seine eigene Ortsgeschichte auszulöschen.

Wien (OTS) – Im guten Glauben hat Nikolaus Neuhauser der Gemeinde Grünbach bei Freistadt seinen Einspringer-Hof 2020 vererbt, samt neun Hektar Grund und einem sechsstelligen Sparguthaben, dies jedoch mit “ausdrücklichem Wunsch”, dass sein Hof (Am Bach 5) erhalten bleibt. Bürgermeister Stefan Weißenböck (ÖVP) sprach selbst vom “ältesten Gebäude in Grünbach”, das 1699 urkundlich erwähnt wird. Das Bundesdenkmalamt hat den Neuhauser-Hof besonders gewürdigt als “bemerkenswerter, historisch erhaltener (…) Einspringer” (Dehio-Handbuch; ehemals ‘Grünbach Nr. 31’). Doch im Juni hat der Gemeinderat mit den Stimmen der ÖVP gegen die gesamte Opposition für den baldigen Abriss gestimmt. Eine vor kurzem initiierte Petition “Stopp! Kein Abriss des 320 Jahre alten Erbhofes in Grünbach!” hat innerhalb weniger Tage fast 900 Unterschriften erzielt, und auch unser Verein fordert die Erhaltung.

Gemeinden in Oberösterreich tragen Verantwortung für Kulturerbe

Erst letzten Mai hatte der Abriss der gründerzeitlichen Hüfner-Villa in Grieskirchen große Aufregung verursacht. Jetzt soll in Kürze das älteste Haus in Grünbach der Spitzhacke zum Opfer fallen. Kaum eine Gemeinde kommt auf den Gedanken, dass ihr selbst Verantwortung bei der Kulturgut-Erhaltung zukommt, insbesondere im Zusammenhang mit Raumordnung und Flächenwidmung. In Grünbach bekommt man sogar ein Kulturerbe samt Grund und Geld geschenkt und ignoriert jedoch – moralisch höchst zweifelhaft – den Wunsch des Erblassers.

Forderung nach Rundem Tisch zwischen Land OÖ und Gemeinden

Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert einen Runden Tisch vom Land Oberösterreich, um zu analysieren, was hier alles schief läuft. Gibt es zu wenige (oder zu viele falsche) Förderungen? Das Land Oberösterreich ist aufgefordert, hier Lösungsstrategien zu entwickeln, denn das Bundesdenkmalamt kann gesetzmäßig nicht alle erhaltenswerten Kulturgüter unter Schutz stellen, hier tragen Land OÖ und Gemeinden ebenso Verantwortung beim Schutz des Kulturerbes.

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Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
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Online Petition: STOPP! KEIN ABRISS DES 320 JAHRE ALTEN ERBHOFES IN GRÜNBACH! https://www.openpetition.eu/at/petition/online/stopp-kein-abriss-des-320-jahre-alten-erbhofes-in-gruenbach

Älterer iD-Bericht (28.7.2022):  Grünbach (OÖ): Neuhauserhof vor Abriss. Wunsch Erblasser ignoriert! Petition gestartet:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/gruenbach-ooe-neuhauserhof-vor-abriss-wunsch-erblasser-ignoriert-petition-gestartet

 

Neuhauser Hof, Grünbach

Der Neuhauser-Hof in Grünbach bei Freistadt geht bis ins Ende des 17. Jh. zurück, (c) Erwin Chalupar

Literatur:

Dehio-Handbuch Oberösterreich, Band I Mühlviertel, Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003, Seite 237 f.

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Ein Jahr danach

APA-OTS-Presseaussendung, 3. April 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Kärnten/Termin/Architektur/Kultur/Politik

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Mo., 8.4.: Kann das neue Denkmalschutzgesetz unser Kulturerbe retten?

Am 20.3. wurde die umfassende Novelle zum Denkmalschutzgesetz im Nationalrat beschlossen. Was bedeutet dies für das Hotel Wörthersee in Klagenfurt und Österreichs Kulturerbe allgemein?

Wien (OTS) – Mit 1. September soll das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft treten. Bisher wurden zu viele denkmalgeschützte Gebäude konsequenzlos dem Verfall überlassen. Im neuen Denkmalschutzgesetz wird jetzt erstmals eine Erhaltungspflicht eingeführt (bisher galt nur ein Verbot der aktiven Zerstörung); auch wird das Budget des Bundesdenkmalamtes deutlich aufgestockt. Ist das nun die lang ersehnte Rettung für das verfallene Hotel Wörthersee? Doch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen zum Denkmalschutzgesetz (u.a. von unserer Initiative Denkmalschutz) zeigen auch mögliche Schwächen des Gesetzes auf. Dazu haben die beiden Vereine Initiative Denkmalschutz und Ein Ziegel trägt Geschichte (Bürgerinitiative zur Rettung des Hotels Wörthersee) eine parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” anlässlich der letztjährigen Diskussionsveranstaltung zum Hotel Wörthersee gestartet. Die parlamentarische Bürgerinitiative (eine Art “Bundes-Petition”) wird gerade vom Parlament behandelt. Interessierte Bürger:innen sind eingeladen, diese mit ihrer Online-Unterschrift zu unterstützen.

Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter?
DISKUSSIONSVERANSTALTUNG. Anlässlich des Verfalls des „Hotel Wörthersee“ in Klagenfurt wird über den aktuellen Zustand des in der Ostbucht des Wörthersees gelegenen Gründerzeitjuwels und über mögliche Rettungsszenarien diskutiert, dies auch im Kontext weiterer gefährdeter Kulturgüter in Kärnten (z.B. Schloss Waldenstein [Wikipedia] in Wolfsberg ; Schrotturm in Klagenfurt; Gasthaus Pichler in Federaun, Villach; oder die beiden nicht denkmalgeschützten Gebäude Ratsch-Thresl-Hof in Klagenfurt [Lendgasse 4] und das Brunnwirthaus in Grades).

AM PODIUM (u.a.): Sabine Biedermann und Barbara Hofer (Obfrau u. Stv.) vom Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee („Ein Ziegel trägt Geschichte“) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich

Datum: [Montag] 08.04.2024, 18:30 – 21:00 Uhr

Ort: VENTIL kultur raum
Kardinalplatz 1, 9020 Klagenfurt, Österreich

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Theresienhof in Kritzendorf

Initiative Denkmalschutz: Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!

APA-OTS-Presseaussendung, 23. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!

Initiative Denkmalschutz: Stadtgemeinde Klosterneuburg torpediert eigene Schutzzone. Belohnung durch Verfallenlassen? Wer schützt in Zukunft Klosterneuburgs Kulturerbe?

Wien (OTS) – Diesen Montag (20.10.) wurde mit dem Abriss des ehem. Theresienhofs im Ortszentrum und Altortgebiet von Kritzendorf begonnen (Hauptstraße 48-50). Viele Jahre lang stand der Theresienhof in einer Schutzzone, 2015 wurde das Gebäude an eine Wohnbaugesellschaft verkauft, der Verfall schritt langsam voran. Dann langte eine so genannte Anfrage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans bei der Stadt ein, um ein Neubauprojekt auf dem Grundstück verwirklichen zu können.

Sah die Stadt Klosterneuburg dem Verfall tatenlos zu?

Anstatt dem Eigentümer gemäß § 34 NÖ Bauordnung die Behebung der Baugebrechen zu verfügen, kam die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Wunsch nach Umwidmung willig nach und beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni (ÖVP, GRÜNE, NEOS) die Aufhebung der Schutzzone sowie eine gewinnbringende, höhere Baudichte. Nun stellt sich die Frage, was hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den letzten Jahren für die Erhaltung dieses erstmals 1686 erwähnten Hofes unternommen? Denn bei Baugebrechen hat die Baubehörde deren Behebung zu verfügen! Ist nun vorgesehen, Eigentümer von Altbauten in Zukunft auf ähnliche Weise für das Verfallenlassen zu “belohnen”?

In Klosterneuburg Abbruch eine Zielsetzung der Schutzzone?

Der im Rahmen der Umwidmung von der Stadtgemeinde beauftragte Stadtbildkonsulent hat in seiner Stellungnahme eine besonders absurde Begründung für die Aufhebung der Schutzzone angeführt, dass nämlich die „Erhaltung und Verbesserung von ortsbildprägenden Strukturen […] die wesentlichen Zielsetzungen der verordneten Schutzzonen“ sind. „Diese für die Dorfstruktur und städtebauliche Qualität wichtige Entwicklung ist allerdings nur realisierbar, wenn ein Abbruch des Bestandsgebäudes ONr. 50 möglich wird“.

Stadtgemeinde Klosterneuburg: Lehren für die Zukunft?

Unser Verein rät den politisch Verantwortlichen dringend an, sich zu überlegen, wie man hinkünftig Altbauten in Schutzzonen besser schützen kann, damit sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Andernfalls können die Klosterneuburger Schutzzonen im wahrsten Sinne des Wortes zu Grabe getragen werden.

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Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

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Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Ortsbildschutz in der Steiermark sanft entschlafen? Landesregierung ist aufgefordert wieder eine Ortsbildschutzoffensive zu starten!

APA-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200407_OTS0017

Ortsbildschutz in der Steiermark sanft entschlafen? Landesregierung ist aufgefordert wieder eine Ortsbildschutzoffensive zu starten!

Anlass Irdning (Bezirk Liezen): Ein Biedermeierhaus mitten im Ortszentrum soll abgerissen werden. Initiative Denkmalschutz unterstützt örtliche Bürgerinitiative

Wien (OTS) – Große Aufregung herrscht aktuell in der Obersteiermark. Das im Kern mehrere Jahrhunderte alte Haus am Hauptplatz 9 (vulgo Zinngießer) soll abgerissen werden. Es bildet gemeinsam mit dem historischen Haus Nr. 16 einen markanten Platzabschluss im Zentrum des Ortes. Das Problem: Es fehlt ein Ortsbildschutz. Eine Petition wurde gestartet.

Gemeinden verlieren dramatisch ihr historisches Gesicht

Von 1979 bis 1996 hat die steirische Landesregierung 62 Ortbildschutzgebiete verordnet, danach nur noch fünf, und die letzte davon liegt bereits 10 Jahre zurück! Es ist höchst an der Zeit hier wieder aktiv zu werden. Der Druck auf unser Kulturerbe steigt stetig. Das Bundesdenkmalamt kann nur besonders erhaltenswerte Gebäude unter Denkmalschutz stellen. Für die Erhaltung der steirischen Ortsbilder sind im Besonderen die Landesregierung, aber auch die Gemeinden selbst verantwortlich. Die Landespolitik möge den Fall Irdning zum Anlass nehmen, wieder verstärkt Ortsbildschutzgebiete nach dem steirischen Ortsbildschutzgesetz zu verordnen. Und die Gemeinde
Irdning-Donnersbachtal ist aufgefordert, bei der Landesregierung um eine solche Verordnung zu bitten, den Abriss zu verhindern bzw. eine politische Verhandlungslösung im Sinne der Erhaltung zu erwirken.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Quellen:

– Steirisches Ortsbildgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000161

Der Orstbildschutz in der Steiermark (Land Steiermark): https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11679973/74835153/

Die 67 Orte mit Ortsbildschutzgebieten in der Steiermark: https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/686638/DE

 

Ältere iD-Meldung:

Irdninger kämpfen für historisches Gebäude am Hauptplatz. In der Marktgemeinde Irdning im mittleren Ennstal setzt sich eine Bürgerinitiative für den Erhalt eines Biedermeierhauses (mit älterem Kern; bis rund 500 Jahre alt?), das vom Abriss bedroht ist, ein. Die Bürgerinitiative hat dazu eine PetitionSchutz des Hauses Nr. 9 vulgo Zinngiesser am Hauptplatz von Irdning” gestartet. HIER UNTERZEICHNEN: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/schutz-des-hauses-nr-9-vulgo-zinngiesser-am-hauptplatz-von-irdning-trafik. Artikel “Liezener Bezirksnachrichten” hier weiterlesen: https://www.liezener-bezirksnachrichten.at/irdninger-kaempfen-fu%CC%88r-historisches-gebaeude. +++ Im Dehio-Handbuch Steiermark (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1982) ist das Gebäude auf Seite 187 beschrieben: “Nr. 9: Biedermeierhaus mit Walmdach, westl. Platzabschluss” (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-steiermark-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs).

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz