ID_w17_Neuwaldegger-Str-36_klein

ID fordert Erweiterung der Schutzzone in Neuwaldegg

Neuer Flächenwidmungsentwurf ignoriert Schutzzonenwürdigkeit aus 1996

Im Jahr 1996 hat die Stadt Wien eine Grundlage zur Erweiterung von Schutzzonen im gesamten Stadtgebiet erstellt. Darin wird u. a. der Bereich Neuwaldegger Straße (zw. Nr. 16-40 bzw. 17-41) in Hernals als schutzwürdig „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eingestuft. Der Verein Initiative Denkmalschutz hat im Zuge der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungsentwurfs das Gebiet untersucht und tatsächlich bedeutende historische Objekte in diesem Bereich festgestellt, die unerklärlicherweise nicht für eine Schutzzonenerweiterung vorgesehen sind. So werden Objekte wie eine bemerkenswerte Villa mit reichem Dekor in Formen der Tudorgotik (Neuwaldegger Straße 33), ein spätbiedermeierliches, repräsentatives Landhaus (Neuwaldegger Straße 36), oder auch der ehem. Lindenhof, eine große romantische Villa, erbaut vom Architekten Karl Hasenauer (Geroldgasse 7), neben weiteren ortsbildprägenden historischen Gebäuden nicht für eine Schutzzonenerweiterung vorgeschlagen.

Initiative Denkmalschutz fordert vom Bezirk Stellungnahme pro Schutzzone

Recherchen des Vereins haben überdies ergeben, dass diese Gebäude auch nicht unter Denkmalschutz stehen. Somit können diese Gebäude leider – nach der Liberalisierung der Wiener Bauordnung aus dem Jahr 1996/97 – jederzeit ohne Bewilligung abgebrochen werden. Es bleibt unverständlich, dass die Stadt Wien im Zuge der Erarbeitung des Flächenwidmungsentwurfs keine Schutzzonenerweiterung vorgesehen hat. In seiner nächsten Sitzung am 16. September hat der Bezirk Gelegenheit, sich für die Erweiterung der Schutzzone auszusprechen. Eine sachliche Grundlage dafür hat die Initiative Denkmalschutz in ihrer Stellungnahme vom 5. August geliefert. Um einen wirkungsvollen Schutz zu gewährleisten, wird darüber hinaus eine bestandsbezogene Widmung sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer, Mobil: 0699 1024 4216
Claus Süss, Mobil: 0676 740 43 27
Verein Initiative Denkmalschutz
ZVR-Zl 049832110

Link: Schutzzonengrundlage 1996
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/architektur/planungen/schutzzone/images/ausgangslage-b.jpg

ID_w17_Neuwaldegger-Str-32-33_klein

w01_Am-Hof-2_Laenderbank-300

Sofiensäle

Lage: 1030 Wien, Marxergasse 17

Baugeschichte: Errichtet 1832, Umbauten und Erweiterungen 1848, 1871, 1899 (Fassade), 1948 Generalrenovierung. Erster Wiener Bau mit Deckenkonstruktion aus Stahl, nach Plänen von Siccardsburg und van der Nüll.

Bedeutung: Seit 1832 einer der bedeutendsten Veranstaltungsorte Wiens, mit herausragender musikhistorischer Bedeutung.

Gefährdung: Seit 1986, aber besonders seit 2001, drohender Totalabriss.

Link: Bürgerinitiative Rettet die Sofiensäle



Eine Fotostrecke zu den Sofiensälen finden sie hier.

 

http://wien.orf.at/stories/432323/
w01_Am-Hof_Kandelaber-300

Historische Straßenmöblierung in Wien vor dem Aus?

Wunsch nach mehr Sensibilität im UNESCO-Weltkulturerbe Historisches Zentrum von Wien

1991 bis 1993 wurde in einem Arbeitskreis der Stadt Wien (MA19, „Möblierung im städtischen Raum“) ein Leitbild für die Straßen- und Platzgestaltung erarbeitet, das die Erhaltung des historischen Charakters zum Ziel hatte. Nicht passende Elemente sollten entfernt werden. Nur dort, wo keine historischen Vorbilder gegeben waren, sollte das Mobiliar durch zeitgemäße Elemente ersetzt werden.

Originale Straßenmöblierung der Wiener Ringstraße in den letzten Jahren verschrottet

Die Stadt Wien scheint sich nun von dieser ursprünglichen Absicht gänzlich abgewandt zu haben, wie es sich aktuell am Disput um die Beleuchtung in der Kärntner Straße zeigt. Nach der Umgestaltung des Schwarzenbergplatzes 2002, der bis vor kurzem der einzige Bereich der Ringstraße war, innerhalb dessen die (veränderten) Lichtmaste von 1904 noch in größerer Zahl vorhanden waren, wurde und wird auch die historische Straßenmöblierung im gesamten Ringstraßenbereich sukzessive entfernt. So wurden insbesondere im Jahr 2005 die originalen Gusseisensockel samt originaler Beleuchtungsmaste der Ringstraße entsorgt. Auch und vor allem die originalen Gaslaternenkandelaber, ca. 100 Stück, sind zumeist in den Schrott gewandert, wohl einmalig im internationalen Vergleich. Nur mehr kümmerliche Reste lagern in einem Depot der Stadt (MA33).

Weiterlesen

Innsbruck: Bürgerinitiative für die Erhaltung eines unersetzlichen Denkmals

Eines der letzten im Originalzustand erhaltenen und leuchtenden Zeugnisse der Panoramakunst des 19. Jahrhunderts, das 1896 von Zeno Diemer, Franz Burger u.a. gemalte, 1000 m² große Innsbrucker Riesenrundgemälde, „Die Schlacht am Bergisel“ ist in höchstem Maße gefährdet. Es soll seinem angestammten Platz entrissen und in ein neues noch zu bauendes, teilweise unterirdisches Museum übersiedelt werden.

Man kann sich vorzustellen, wie gefährlich allein schon die Abnahme, dann der Transport und die Wiederaufhängung einer so riesigen Leinwand für dieses seltene Denkmal sein kann – da mögen noch so fundierte Expertenmeinungen für die Übersiedlung aufgefahren werden.

Auch besitzt dieses gewaltige, weltweit bekannte Leinwandbild durch seinen singulären Charakter besondere kulturhistorische Bedeutung. Es steht seit 1974 als Einheit von Gemälde und Gebäude unter Denkmalschutz und ist mit drei anderen Panoramen weltweit das letzte nahezu im Originalzustand in seiner Orginalrotunde erhaltene Panorama. Der helle, sonnige Rundbau am Rennweg wurde 1907 eigens für das Gemälde nach dem klassischen seit dem 18. Jahrhundert patentierten Panoramamuster errichtet und ermöglicht eine optimale Tageslichtführung von oben.

Die Tiroler Landesregierung will das Gemälde seinem angestammten Platz entreißen und hat hierfür die Genehmigung des Bundesdenkmalamtes beantragt. Dieses hat sich am 7. November d. J. in einem neuerlichen Bescheid gegen die Trennung von Gemälde und Rotunde ausgesprochen.

Gegen diesen Bescheid hat der Landeshauptmann von Tirol nun bei Bundesministerin Dr. Claudia Schmied Berufung eingelegt und behauptet, er habe das Wort der Ministerin, dass sie die Translozierung genehmigen werde, was von der Ministerin dementiert wurde. Der Beschluss der Ministerin wird für Ende des Jahres erwartet.

Der Verein FÜR UNSER PANORAMA setzt sich seit einem Jahr mit einer Bürgerinitiative für die Erhaltung der Einheit dieses seltenen Denkmals ein. Er wird dabei von allen führenden internationalen Denkmalschutzorganisationen unterstützt.

Mehr Informationen und die Möglichkeit, durch Unterstützungserklärungen oder Unterschrift die dringende Petition dieser Bürgerinitiative zu unterstützen unter www.innsbruck-panorama.eu

Verein FÜR UNSER PANORAMA
Fr. Dr. R. Gautron
Mobil: 0650/ 366 088 1
e-mail:

w12_komet-haus-300

Initiative Denkmalschutz: Die Stadt Wien entledigt sich ihrer Verantwortung für das einzigartige Welterbe Schönbrunn

Wien (OTS) – Entgegen den Empfehlungen von ICOMOS und UNESCO auf den so genannten Komet-Gründen auf ein Hochhaus zu verzichten und anstatt dessen die Pufferzone zu erweitern, wurde nun auch die für den Ausnahmefall mit der UNESCO getroffene Vereinbarung missachtet, dass ein Hochhaus in diesem Bereich maximal 60 Meter sein sollte. Der morgen im Gemeinderat zur Abstimmung vorliegende Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sieht nämlich ein 73 Meter Hochhaus mit einer nahezu 100 Meter langen und 42 Meter hohen Sockelzone (Randverbauung) vor.

Mit der Beschlussfassung dieses von SPÖ und FPÖ forcierten Projektes würde nicht nur das barocke Sichtachsenkonzept der meistbesuchten Sehenswürdigkeit Österreichs massiv beeinträchtigt, sondern auch das öffentliche Interesse am unversehrten Erhalt des barocken Konzeptes von Schloss und Park Schönbrunn für kommende Generationen verraten werden. Denn der neue Bebauungsplan bringt nicht nur einen millionenschweren Widmungsgewinn für den Bauwerber mit sich, sondern auch einen Rechtsanspruch, der weiterführende Gespräche mit der UNESCO zur Rettung Schönbrunns ad absurdum führt.

Rückfragehinweis:    Claus Süss, Mobil-Tel.: 0676 740 43 27   
Verein ‘Initiative Denkmalschutz’  

Stadt des Kindes

Denkmalamt muss jetzt rasch handeln – Verein ‘Initiative Denkmalschutz’ schließt sich der Petition zur Erhaltung der Anlage an.

Die “Stadt des Kindes” in der Mühlbergstraße 7, das sozialpädagogische Vorzeigeprojekt des roten Wiens der siebziger Jahre, ist akut vom Abriss bedroht. Der Eigentümer ARWAG, ein der Stadt Wien nahe stehender Bauträger, will nun überraschend – entgegen der ursprünglichen Ankündigungen – einen Großteil der Anlage abreissen. Da der Architekt der “Stadt des Kindes”, Anton Schweighofer, in den Planungsprozess zunächst eingebunden werden konnte, hat das Denkmalamt die Anlage, die ein bedeutendes Denkmal seiner Epoche darstellt, nicht unter Denkmalschutz gestellt, sich aber für eine Beobachterrolle ausgesprochen. Morgen, Mittwoch, soll im Wiener Gemeinderat ein Vertrag mit der ARWAG beschlossen werden, der den Großteil der Gebäude zum Abbruch frei gibt.

Bundesdenkmalamt muss jetzt rasch Anlage rechtskräftig unter Denkmalschutz stellen

Nachdem die Beobachterrolle des Bundesdenkmalamtes offenbar keinen Erfolg gezeitigt hat und ein Abbruch kurz bevor zu stehen scheint, ist es nun rasch an der Zeit dieses Denkmal rechtskräftig unter Denkmalschutz zu stellen (bei Bedarf mittels Mandatsverfahren § 57 AVG, “Gefahr im Verzug”). Jetzt hätte das Denkmalamt die Gelegenheit, den abschlägigen Unterschutzstellungsbescheid zu korrigieren, den auch die Volksanwaltschaft 2002 kritisierte (mangelhafter Feststellungsbescheid). Damals hat das Bundesdenkmalamt die Folgen der als unumgänglich angenommenen Veränderungen vorweggenommen. Das Denkmalschutzgesetzt zielt aber ausdrücklich auf den statischen oder sonstigen substantiellen Zustand des Denkmals im Zeitpunkt der Unterschutzstellung ab. Aus dem gesamten Akt des Bundesdenkmalamtes, der der Volksanwaltschaft zur Verfügung stand, ergab sich kein wie immer gearteter Hinweis darauf, dass “eine Instandsetzung entweder überhaupt nicht mehr möglich ist oder mit so großen Veränderungen in der Substanz verbunden wäre, dass dem Denkmal nach seiner Instandsetzung Dokumentationswert und damit Bedeutung als Denkmal nicht mehr im ausreichenden Maße zugesprochen werden könnte” (§ 1 Abs. 10 Denkmalschutzgesetz).

Vgl. Jahresbericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat (26. Bericht, 2002), Punkt 5.2.11 auf http://www.volksanw.gv.at, (VA 66-WF/02, BMBWK 37.14/8-IV/3/2002)

Petition zur Erhaltung „Stadt des Kindes“: http://www.ipetitions.com/petition/stadt_des_kindes

Initiative zur Rettung der “Stadt des Kindes” ausgehend von DOCOMOMO Österreich
Weiterer Unterstützer ist die Österreichische Gesellschaft für Architektur http://www.oegfa.at

Foto: Stadt des Kindes, Mühlbergstraße 7, Wien, Penzing, Hietzing, Architekt Anton Schweighofer vor dem Übersichtsplan der Anlage.
Fotograf: Viktor Zdrachal, Initiative Denkmalschutz, Juni 2008

Rückfragehinweis:

Markus Landerer
Mobil-Tel.: 0699 / 1024 4216
Verein ‘Initiative Denkmalschutz’
Streichergasse 5/12
1030 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

Frühhistoristisches Zinshaus am Donaukanal vor Abbruch

Wieder haben Abbrucharbeiten an einem bedeutenden Kulturgut begonnen. Das 1868 erbaute Zinshaus in der Oberen Donaustraße 61 mit reich gegliederter frühhistoristischer Fassade, Runderker, Pilastergliederung und Vierpfeilerstiege stammt noch aus der Epoche vor der Hochgründerzeit und ist ein bedeutendes und immer rarer werdendes Beispiel eines gut erhaltenen Baudenkmals aus dieser Epoche in Wien (11 Jahre zuvor wurde das Nachbarhaus aus 1863 abgerissen). Wenige Häuser entfernt endet die Schutzzone im 2. Bezirk. Das Haus befindet sich direkt neben der U2-Station Schottenring am Donaukanal und liegt schräg hinter dem Schützenhaus von Otto Wagner und somit an sehr prominenter und einsichtiger Stelle. Das Denkmalamt hat das Gebäude bis dato nicht unter Denkmalschutz gestellt, doch bleibt zu hoffen, dass es noch aktiv wird und den Abbruch stoppt.
Initiative Denkmalschutz verlangt großzügige Ausdehnung der Schutzzonen
Es zeigt sich immer öfter und deutlicher, dass die derzeitigen Schutzzonen Wiens viel zu klein bemessen und große Bereiche Wiens mit reichem Denkmalbestand aus der Gründerzeit, und damit Stadtbild prägend, davon ausgenommen sind. Die Stadt Wien muss sich ihrer eigenen Verantwortung für das Stadtbild stärker bewusst werden. Die Initiative Denkmalschutz verlangt daher eine großzügige Ausdehnung der Schutzzonen, wie sie bereits seit langem angedacht ist, aber bisher kaum umgesetzt wurde. So wurde bereits 1996 dieses Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit als schutzzonenwürdig befunden (vgl. “Schutzzonenmodell Wien” (Schutzzonenplan) auf www.wien.gv.at), jedoch nicht als solche ausgewiesen. Wie viele Baudenkmäler müssen noch abgerissen werden, bis die Politik endlich handelt?
Genau das gleiche Problem gibt es aktuell beim Haus Boltzmanngasse 21 (Alserbachstraße 12) im 9. Bezirk. Auch dieser Gründerzeitbau soll abgerissen werden, auch dieses Gebiet ist schon lange als mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzzonenwürdig ausgewiesen. Hier hat die Bezirkspolitik noch einen letzten Rettungsversuch gestartet und – hoffentlich nicht zu spät – eine Schutzzone vorgesehen.
Fotos: Obere Augartenstraße 61 (Herminengasse 2), Wien-Leopoldstadt (2. Bezirk)
Fotograf: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz, 13. Dezember 2006 und 11. August 2008
Literatur: Dehio-Handbuch, Wien, II.-IX. und XX. Bezirk (Die Kunstdenkmäler Österreichs; Hrsg. Bundesdenkmalamt), S. 33, Wien, 1993
Rückfragehinweis:
Claus Süss
Mobil-Tel.: 0676/ 740 43 27 (oder 0699 / 1024 4216)
Verein ‘Initiative Denkmalschutz’
Streichergasse 5/12
1030 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

Abriss der “Jaray-Villa”

Der aktuelle Abriss der “Jaray-Villa” in der Grinzinger Straße 39 (Bretschneidergasse 2) ist ein weiteres Beispiel für das Versagen der Altstadterhaltung in Wien. Wie zuletzt im Dezember 2007 im Falle der Villa in der Langackergasse 15 wurde nun wieder ein bedeutendes Bauwerk in Grinzing abgerissen. Wie so oft in den letzten Jahren stellt sich auch diesmal wieder die Frage nach der Nachhaltigkeit der derzeitigen Bemühungen der Stadt Wien zur Erhaltung ihres baukulturellen Erbes.

Neben dem Problem des zum Teil ungenügenden Schutzes innerhalb der Schutzzonen, ist der aktuelle Abriss ein Beispiel für Objekte außerhalb von Schutzzonen, die zwar erhaltenswert, aber gänzlich ungeschützt sind (seit der Liberalisierung der Wiener Bauordnung 1996 ist nicht einmal mehr eine Abrissbewilligung nötig, sodass Abrisse jederzeit erfolgen können). Das Denkmalamt kann nur Objekte der 1. Kategorie unter Denkmalschutz stellen, sodass Objekte, der 2. Kategorie, die zumeist für das lokale Ortsbild von Bedeutung und somit prägend für den Ortsbildcharakter sind, durch den sprichwörtlichen Rost fallen.

Ohne die Frage klären zu wollen, ob die von Architekt Karl Jaray geplante und im Jahr 1929 erbaute Villa mit charakteristischem und höchst eigenwilligem kurvenlinearen, hochgezogenen Dach 1. oder 2. Kategorie der Schutzwürdigkeit aufweist, so muss sich die Stadt Wien doch ihrer eigenen Verantwortung stärker bewusst werden. Die Voraussetzungen sind dafür bestens gegeben, da mit viel Akribie eine ausführliche Kulturgüterdatenbank erstellt wurde, in der auch diese Villa verzeichnet ist (siehe: www.kulturgut.wien.at)

Die Initiative Denkmalschutz fordert daher eine großzügige Ausdehnung der Schutzzonen, wie sie bereits seit langem angedacht ist, aber bisher kaum umgesetzt wurde, wobei in Grinzing die Schutzzone 2005 sogar verkleinert (!) wurde.

Foto: Jaray-Villa, Grinzinger Straße 39 (Ecke Bretschneidergasse 2), Wien-Döbling, Ortsteil Grinzing
Fotograf: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz, 28. Juli 2008

Literatur/Quellen/Links:
Proteste der Bewohner von Grinzing gegen den Abbruch des Hauses Bretschneidergasse (Komitee Weltkulturerbe für Grinzing)
– Wiener Kulturgüterkataster, siehe www.kulturgut.wien.at
– Architektenlexikon Wien 1880-1945 des AZW, siehe www.architektenlexikon.at, Eintrag Karl Jaray
– Dehio Wien, X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs), 1996, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Seite 566

Rückfragehinweis:

Markus Landerer
Mobil-Tel.: 0699 / 1024 4216
Verein ‘Initiative Denkmalschutz’
Streichergasse 5/12
1030 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

w12_komet-haus-300

Komet Hochhaus: Weltkulturerbe Schloss Schönbrunn droht Beeinträchtigung

Komet-Projekt nicht mit der UNESCO abgestimmt – Weltkulturerbe Schloss Schönbrunn droht beeinträchtigung.

Der Verein “Initiative Denkmalschutz” begrüßt die Absetzung des Komet-Projekts von der Tagesordnung des morgen stattfindenden Planungsausschusses,da wichtige Fragen in Bezug auf das UNESCO-Weltkulturerbegebiet Schloss und Park Schönbrunn bis heute nicht geklärt sind. Das Hochhausprojekt, das eine Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbegebietes Schönbrunn erwarten lässt (Zitat Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplan: “Wiedererkennungsfaktor auch aus größerer Distanz”), wurde in dieser Form nicht mit dem “Internationalen Rat für Denkmalpflege” (ICOMOS), dem Beratungsgremium der UNESCO in Weltkulturerbefragen, abgestimmt. Die Behauptung im Erläuterungsbericht auf Seite 8, dass das Projekt in der vorliegenden Form (bis zu 73 Meter Höhe) durch ICOMOS akzeptiert wurde, entspricht nämlich nicht den Tatsachen, wie die Recherchen des Vereins mittlerweile ergaben. “Initiative Denkmalschutz” erwartet daher eine Abstimmung des Projekts mit ICOMOS und in der Folge eine deutlich niedrigere Höhenwidmung.

Die Proponenten des Vereins haben bereits im Februar in ihrer Stellungnahme zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Gebäudehöhe (102 Meter über Wiener Null, das entspricht 73 Meter über Straßenniveau) eine Sichtbarkeit von Schloss und Park Schönbrunn erwarten lässt und es nicht bekannt sei, ob das Projekt in der vorliegenden Form durch ICOMOS akzeptiert wurde.

Foto: Komet-Haus, Schönbrunner Schloßstraße 2 (links), Schönbrunner Straße 230 (rechts), 1120 Wien, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz, Juni 2008

Rückfragehinweis:

Claus Süss
Mobil-Tel.: 0676 / 740 43 27
Verein ‘Initiative Denkmalschutz’
Streichergasse 5/12
1030 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

 

 

 

 

Augarten-Gitter

Augarten-Initiativen: Konzerthalle widerspricht Denkmalschutzgesetz

Rechtskonforme Bewilligung für Sängerknaben scheint unmöglich.

Nach großen Protesten wurde das Konzerthallen-Projekt im Augarten abgeändert. An der denkmalschutzrechtlichen Situation hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Nach wie vor ist das geschützte Objekt der gesamte und ungeteilte Augarten. Jeder – auch noch so reduzierte – Bau stellt daher eine Veränderung nach § 5 DMSG dar, die zwingend die Vornahme einer Interessenabwägung durch das Bundesdenkmalamt erfordert.