1130_Goberg8_Sauraug9_Gruenderzeitvilla

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Lainz/Jagdschloßgasse, 24.3.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7198E im 13. Bezirk, Kat. G Lainz

für das Gebiet zw. Gobergasse, Sauraugasse, Jagdschloßgasse und Ratmannsdorfgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau hintangehalten.

Der ursprünglich ummauerte Obstgarten, der das gesamte Plangebiet umfasst, also das Areal Gobergasse, Sauraugasse, Jagdschloßgasse und Ratmannsdorfgasse, war ehemals kaiserlicher Besitz (Erzherzog Franz Ferdinand; vgl. Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Bd. II, S. 232f.). Der Theaterdirektor Gabor Steiner, Schöpfer der im Prater gelegenen Theater- und Vergnügungsstadt “Venedig in Wien” kaufte es dem Erherzog ab und besaß den Gartengrund bis 1928. Das gesamte Areal war ursprünglich mit einer soliden Ziegelmauer umgeben, welche in regelmäßigen Abständen von kunstvollen schmiedeeisernen Jugendstil-Zaunsegmenten durchbrochen war. Dieses ehemalige Erscheinungsbild ist inbesondere bei der Liegenschaft Gobergasse 11-15 noch gut erhalten (siehe Foto 1), Teile davon auch im Eckbereich Ratmannsdorfgasse / Gobergasse. Es wird daher vorgeschlagen die letzten Reste dieser historisch bedeutenden Einfriedungsmauer zu erhalten und als Schutzzone zu widmen.

1130_Goberg7_Haus-MichalDas Objekt Gobergasse 7, das so genannte Haus Michal wurde 1932-33 erbaut (siehe Foto 2; vgl. Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Bd. II, 1998, S. 232-235) und steht als einziges Haus in der Gobergasse unter Denkmalschutz (eigener Bescheid des Bundesdenkmalamtes). Um den Bestand des Objekts zu sichern, wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien an den Bestand anzupassen. Im aktuellen Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan muss bemängelt werden, dass im Erläuterungsbericht – im Gegensatz zu allen anderen beabsichtigten Änderungen – keine Erklärungen für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich (Gobergasse 7-9) gemacht werden. Somit bleiben wesentliche Motive zur Änderung des Bebauungsplanes für das unter Denkmalschutz stehende Haus Michal verdeckt. Wenn sogar beim historisch nicht wertvollen Haus Gobergasse 19 die Baufluchtlinien an den Bestand angepasst werden sollen, “um den Bestand zu sichern” (Zitat aus dem Erläuterungsbericht S. 4), so sollte dies umso mehr für das unter Denkmalschutz stehende Haus Michal in der Gobergasse 7 gelten. Weiters wird vorgeschlagen das Haus Gobergasse 7 als Schutzzone zu widmen, insbesondere auch in Anbetracht der Tatsache, dass angrenzende, jedoch außerhalb des Plangebiets liegende Häuser von unserem Verein als erhaltenswert erachtet und somit ebenso bei nächster Gelgenheit für eine Schutzzonenwidmung vorgeschlagen werden, wie beispielsweise die Gründerzeitvilla Gobergasse 8, Ecke Sauraugasse 9 (siehe Foto 3); Gobergasse 6 (Dehio: “secessionistisch”), Gobergasse 2 und 4 (Dehio: “späthistoristisch”, 1897).

Die im 19. Jh. erbauten, giebelständigen Häuser Jagdschloßgasse 12-14 mit Satteldach und hölzerner Giebelblende (siehe Foto 4), die wohl schon zu Zeiten des Obstgartens von Erzherzog Franz Ferdinand bestanden haben, mögen auch als Schutzzone gewidmet werden. Im Sinne der Erhaltung wird hier eine bestandsgenaue Widmung, insbesondere was die Bauhöhe betrifft, vorgeschlagen. Die “späthistoristisch-secessionistische” Villa Jagdschloßgasse 20 (Zitat Dehio; vgl. Foto 5) möge ebenso als Teil einer Schutzzone und bestandsgenau gewidmet werden. Da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Jagdschloßgasse ebenso ein Ensemble von schutzwürdigen Bauten befindet, könnten die Häuser Jadgschloßgasse 12-14 sowie 20 – in Erwartung einer Schutzzonenwidmung in der südlichen Jagdschloßgasse – als Schutzzone gewidmet werden.

Abschließend wird vorgeschlagen für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile (insbesondere zur Erhaltung der Dachlandschaft) in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12
1030 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Beilagen:

Quellen:

  • Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Bd. II, 1998, S. 232-235
  • Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996

An die
Magistratsabteilung 21 B
Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Hietzing
  • die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 13. Bezirk

Stellungnahme als PDF pdfreaders.org