Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Hietzing/Gobergasse

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7198E im 13. Bezirk

An den Bezirksvorsteher von Hietzing,
An die Mitglieder des Bauausschusses  der Bezirksvertretung Hietzing

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit letztem Donnerstag, den 10. Februar befindet sich der Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Nr. 7198E) in öffentlicher Auflage (Gebiet zwischen Gobergasse, Saurau­gasse, Jagdschloßgasse und Ratmannsdorfgasse). Unser Verein Initiative Denkmal­schutz hat nun erfahren, dass bereits morgen Montag, den 14. Februar der Bauausschuss des Bezirks beabsichtigt – nur 4 Tage nach Beginn der öffentlichen Auflage – eine abschließende Beschlussfassung für die Bezirksvertretung vorzunehmen. Für 9. März wäre vorgesehen – noch während der öffentlichen Auflagefrist für die Bürger – die Stellungnahme in der Bezirks­vertretungssitzung zu beschließen. Somit wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine unmöglich eine fundierte Stellungnahme auszuarbeiten und diese rechtzeitig den Bau­ausschuss­mitgliedern für ihren Meinungsbildungsprozess zur Kenntnis zu bringen.

Wir fordern die Mitglieder des Bauausschusses bzw. die Bezirksvertretunng Hietzing auf, umgehend eine Fristerstreckung für die Stellungnahme der Bezirksvertretung beim Ma­gistrat zu erwirken um sicherzustellen, dass eine Stellungnahme des Bezirks erst nach(!) der öffentlichen Auflagefrist erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Stellungnahmen der Bürger und Vereine grundsätzlich in die Stellungnahme des Bezirks einfließen können.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des Bauausschusses auf, am 14. Februar keine ab­schließende Beschlussfassung für die Bezirksvertretung vorzunehmen, sondern allen­falls eine vorberatende Behandlung, auch dann, wenn seitens des Magistrats eine Frist­er­streckung nicht erfolgen sollte.

Kurzstellungnahme zum aktuellen Planentwurf (Nr. 7198E):
Das Objekt Gobergasse 7, das so genannte Haus Michal wurde 1932-33 erbaut (vgl. Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Bd. II, 1998, S. 232-235) und steht als einziges Haus in der Gobergasse unter Denkmalschutz (eigener Bescheid des Bundesdenkmalamtes). Um den Bestand des Objekts zu sichern, wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien an den Bestand anzupassen. Im aktu­ellen Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan muss bemängelt werden, dass im Erläuterungs­bericht – im Gegensatz zu allen anderen beabsichtigten Änderungen – keine Erklärungen für die vor­ge­sehene Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich (Gobergasse 7-9) gemacht wer­den. Somit bleiben wesentliche Motive zur Änderung des Bebauungsplanes für das unter Denkmal­schutz stehen­de Haus Michal verdeckt. Wenn sogar beim historisch nicht wertvollen Haus Gober­gasse 19 die Bau­fluchtlinien an den Bestand angepasst werden sollen, “um den Bestand zu sichern” (Zitat aus dem Er­läuterungsbericht S. 4), so sollte dies umso mehr für das unter Denkmalschutz stehende Haus Michal in der Gobergasse 7 gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Verein Initiative Denkmalschutz, Tel.: 0699 1024 4216

ergeht in Kopie an:

  • Verein Aktion 21 – Pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)
  • Mitglieder des Gemeinderatsausschusses – Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung