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Vorbild Südtirol: Umgebungsschutz für Denkmäler

Während es in Österreich keinen Umgebungsschutz für denkmalgeschützte Gebäude gibt, der den Namen auch verdient (vgl. dazu Beispiel Karner in Gallneukirchen (OÖ), siehe unten) existieren in Südtirol entsprechende, gute rechtliche Rahmenbedingungen. In der Vinschgauer Gemeinde Prad am Stilfserjoch hat die Südtiroler Landesregierung einen Denkmalschutz für das Umfeld der Kirche St. Johann in Prad beschlossen. Unter Schutz gestellt werden mehrere Parzellen verschiedener Eigentümer. Hand in Hand mit der Schutzbestimmung geht das Verbot, Hilfsbauten wie Gerüste oder Masten zu errichten sowie Folien und Netze auszubringen, wie sie beispielsweise im intensiven Obstbau Verwendung finden. Untersagt ist auch die Errichtung neuer Straßen und Parkplätze. +++ In Österreich gibt es lediglich einen dermaßen schwachen “Umgebungsschutz”, sodass allein das “Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und dergleichen” verhindert werden kann, nicht jedoch störende Neubauten. Der § 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz heißt hier wörtlich: “Zur Vermeidung der Gefährdung und Beeinträchtigung des Bestandes oder Erscheinungsbildes von unbeweglichen Denkmalen durch Veränderung in ihrer Umgebung (zB durch Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und dergleichen) hat die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesdenkmalamtes oder – bei Gefahr im Verzug – von Amts wegen Verbote zu erlassen.”

Kein Umgebungsschutz in Österreich – Das aktuelle Beispiel Karner in Gallneukirchen (OÖ)

Direkt neben dem denkmalgeschützten, aus dem 15. Jh. stammenden Karner (Beinhaus) in der Gemeinde Gallneukirchen soll ein Neubauprojekt entstehen. Der Karner stand auf dem Friedhof, der sich bis 1836 rund um die Pfarrkirche befand.* Der Besitzer des Karners, Erich Mayr ist irritiert, denn unmittelbar an seine Grundgrenze und ganz nah beim Karner soll ein 13,5 Meter hoher Neubau zwischen Pfarrgasse und Hauptstraße entstehen. Der Eigentümer sieht damit eine schwere Entwertung des historischen Erscheinungsbildes des Karners damit verbunden, und damit ist er nicht alleine. Der Besitzer glaubt an einen Widmungsfehler, doch der Projektwerber und die Bürgermeisterin sind der Ansicht, dass der Bebauungsplan dies so erlaube. MeinBEZIRK-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebung/c-lokales/wirbel-um-alten-karner_a4079517 +++ Beschreibung des Karners in der Denkmalliste (Wikipedia): “Sog. Watzinger-Kapelle, Michaelskapelle, ehem. Karner (Pfarrgasse 2): Der ehemalige Karner wurde vermutlich im späten 15. Jahrhundert errichtet. Der freistehende Kapellenbau besitzt einen 3/8-Schluss und einen spätgotischen Dachstuhl. Der Innenraum wurde in drei Geschoße aufgeteilt.” (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gallneukirchen). +++ “Wohnen im Karner”, in der Zeitschrift des Österreichischen Burgenvereins (Sept. 2015), Seite 26: https://burgenverein.at/wp-content/uploads/2014/12/Sep-2015-Zeitschrift.pdf. +++ * Quelle: Tips. total regional. total GALLNEUKRICHEN (Nov. 2018), Seite 8.