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Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 14. Mai 2024

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum örtlichen Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) betreffend Bereich Südbahnhotel (Geschäftszahl 21.110-23/01) sowie „Teilbebauungsplan Areal Südbahnhotel“ (Geschäftszahl 21.120-24/01) in der Gemeinde Semmering (Niederösterreich).

Das denkmalgeschützte ehem. Grand Hotel Südbahnhotel am Semmering, markant in die Kulturlandschaft gesetzt, ist ein außergewöhnlicher Gründerzeitbau aus der Jahrhundertwende und von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Semmeringgebiet und für die gesamte Hotelarchitektur Mitteleuropas. „In seinem Stilpluralismus und seiner Vielgestaltigkeit ohne adäquates Vergleichsbeispiel in Österreich (Synthese aus alpinem Hotelbau, italienischem Palastbau der Hochrenaissance, sowie Villen-, Wehr- und Nutzbau).“ (Zitat aus: Dehio-Handbuch, Niederösterreich südlich der Donau, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien, Seite 2222).

Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten im Plangebiet, die hier ermöglicht werden sollen, werden äußerst kritisch gesehen, insbesondere, als das Bundesdenkmalamt keine gesetzliche Kompetenz hat, mögliche Beeinträchtigungen der visuellen Wahrnehmung hintanzuhalten (Stichwort: mangelhafter Umgebungsschutz; vgl. § 7 Denkmalschutzgesetz). Es wird dringend empfohlen, vor der Beschlussfassung im Gemeinderat, kompetente Fachmeinungen von unabhängigen NGOs und Institutionen einzuholen, wie z.B. von ICOMOS Austria (Internationaler Rat für Denkmalpflege), vom Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt oder vom [Österreichischen] Kunstsenat. Ebenso notwendig erscheint es, zuvor eine fundierte öffentliche Diskussion zu führen, wie erste kritische Medienberichte die Notwendigkeit eines breiteren Diskussionsprozesses zeigen (Kurier, Ungemach am Semmering: Widerstand bremst Hotel-Projekte aus, 3.5.2024; Kurier, Über 80 Einwände: Widerstand gegen Hotelprojekt am Semmering, 14.5.2024; MeinBezirk.at, Widerstand gegen Tourismuspläne: Scharfer Gegenwind bei den Hotel-Plänen, Kommentar vom 9.5.2024).

Aufgrund der schwierigen Beschaffung der Umwidmungsunterlagen (erst wenige Stunden vor Ablauf der Stellungnahmefrist gelang es unserem Verein die Unterlagen vollständig zu erhalten) kann unsere Stellungnahme nur eine grundsätzliche Kritik üben und nicht ausführlicher ausfallen, zumal auch die Umwidmungsunterlagen besonders umfassend sind.

In diesem Zusammenhang wird scharf kritisiert, dass in Zeiten der Digitalisierung es der Gemeinde Semmering bis heute nicht möglich ist, die Unterlagen zur öffentlichen Auflage online auf der Website der Gemeinde Semmering zu veröffentlichen. Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass auch die Gemeinde Semmering dies ehestbaldigst umsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

PS: ORF-Medienbericht (15.5.2024; einen Tag nach Ende der Öffentlichen Auflage): Proteste gegen Hotelprojekte am Semmering: Heftige Diskussionen gibt es derzeit am Semmering um den geplanten Ausbau des Südbahnhotels und des Kurhauses, wie auch der „Kurier“ berichtet. Anrainer und Zweitwohnsitzer befürchten eine Zerstörung der Landschaft: https://noe.orf.at/stories/3257137