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Gefährdetes Welterbe Wien: Heumarkt-Hochhausprojekt wird Fall für EuGH

Missverständliche Schlagzeilen in den Medien im Juli 2021 (wie z.B. ORF: “Heumarkt-Projekt braucht keine UVP”) ließen den Schluss zu, dass beim Heumarkt-Hochhausprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Pflicht bestehe, doch dies ist so nicht korrekt. Die Sachlage zeigt sich deutlich komplizierter. Die anerkannte Umweltorganisation Alliance for Nature (AFN) hat in einer Pressekonferenz am 20. Oktober 2021 diesen komplexen Sachverhalt gemeinsam mit dem Rechtsexperten Dr. Piotr Pyka (von Ethos.legal Rechtsanwälte) erklärt. Kernfrage ist, ob das österreichische UVP-Recht der europäischen UVP-Richtlinie entspricht, denn dies darf stark in Zweifel gezogen werden, sodass eine UVP-Pflicht für das Heumarkt-Projekt naheliegend scheint. Doch eine solche UVP-Pflicht könnte das endgültige Aus für das Hochhausprojekt Heumarkt bedeuten, welches das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdet. Sogar die EU-Kommission sieht UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt. Ebenso von großer Bedeutung ist die Frage, inwieweit der betroffenen Öffentlichkeit (z.B. NGOs wie Alliance For Nature oder Initiative Denkmalschutz) eine Parteienstellung zugestanden wird, um auch ggf. inhaltlich rechtswidrige Behördenverfahren beeinspruchen zu können.

Nach der Beschwerde der Umweltschutz-Organisation “Alliance For Nature” (AFN) gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Städtebauvorhabens ‘Am Heumarkt’ muss sich nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun auch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit dem umstrittenen Bauprojekt im UNESCO-Welterbe “Historisches Zentrum von Wien” auseinandersetzen, da vorab wesentliche und grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden müssen.

Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für das Projekt “Heumarkt” erfolgte am 30.11.2018. Einen Monat zuvor wurde mittels Bescheid der Wiener Landesregierung (16.10.2018) festgestellt, dass für das Projekt “Heumarkt” keine UVP durchzuführen sei, doch dieser negative UVP-Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 9.4.2019 aufgehoben. Dagegen hat die Projektwerberin eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht, der VwGH hat – spät aber doch – die Entscheidung des BVwG aufgehoben (25.6.2021). Die Baubehörde wollte offensichtlich die Frage der UVP-Pflicht des Projekts abwarten und hat 2 1/2 Jahre keine Entscheidung über den Baubewilligungsantrag getroffen, denn auch der Behörde war offenbar bewusst, dass vor Erteilung einer Baubewilligung die UVP-Frage geklärt sein muss. Durch die Aufhebung des negativen UVP-Feststellungsbescheides durch das Bundesverwaltungsgericht wurde der Baubehörde bzgl. Erteilung einer Baubewilligung für das Heumarkt-Hochhausprojekt ein Strich durch die Rechnung gemacht. Die Projektwerberin hat wegen des überlangen Verfahrens der Baubehörde am 12.3.2021 eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben, damit wurde die Sache ein Fall für das Verwaltungsgericht Wien. Das Verwaltungsgericht Wien hat nun in seinem Beschluss vom 14.9.2021 befunden, dass im gegenständlichen Fall zahlreiche Auslegungsfragen des Unionsrechts (UVP-Richtlinie) unklar sind und hat dem Gerichtshof der EU (EuGH) sechs Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

DIE KERNFRAGEN, DIE ES ZU KLÄREN GILT:

1.) Wurde die europäische UVP-Richtlinie im österreichischen UVP-Gesetz 2000 korrekt umgesetzt? Nach österreichischem Recht wird nämlich die UVP-Pflicht sehr eng gefasst, weil primär quantitative Kriterien eine Rolle spielen (lediglich große Stadterweiterungsprojekte mit großer Bebauung und Flächenverbrauch), nicht aber Projekte, die aufgrund der sensiblen Situierung z.B. großen Einfluss auf die Umwelt (Kultur) haben.

2.) Wer darf in welchem Verfahren die Durchführung einer UVP verlangen? Denn auch die ist nach österreichischem Recht sehr eng gefasst, sodass derzeit die betroffene Öffentlichkeit (z.B. eine NGO) keinen Antrag auf Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens stellen darf, und im Baubewilligungsverfahren ein sehr enger Parteienbegriff herrscht (Anrainer haben Parteistellung bis zu einem Abstand von höchstens 20 Metern, unabhängig von der Masse und Größe des Bauverhabens).

Nun ist der EuGH aufgefordert, wesentliche und grundsätzliche Rechtsfragen zu klären, die weit über das konkrete Hochhausprojekt am Heumarkt hinausgehen.

Die Alliance For Nature (AFN) als anerkannte Umweltorganisation auch Mitglied der betroffenen Öffentlichkeit – kann somit verlangen, dass ein bestimmtes Vorhaben einer UVP unterzogen wird. Aus diesem Grund hat die AFN am 19.10.2021 einen Antrag beim Verwaltungsgericht Wien bzw. beim Magistrat der Stadt Wien gestellt und verlangt, dass für das Projekt “Heumarkt” eine UVP durchzuführen ist. Zuvor hat die AFN – nach einem Tipp der Initiative Denkmalschutz – bereits vor dem BVwG erfolgreich die UVP-Pflicht für das Projekt “Heumarkt” erkämpft.

Das Verwaltungsgericht Wien bzw. der Magistrat der Stadt Wien müssen nunmehr über die Parteistellung der AFN und die UVP-Pflicht des Projekts “Heumarkt” entscheiden.

Auf jeden Fall werden diese Entscheidungen große Präzedenzwirkung für viele andere Projekte haben, weil sie den Weg für die betroffene Öffentlichkeit bzw. NGOs ebnen können, die UVP-Pflicht leichter durchzusetzen.

QUELLE – PRESSEUNTERLAGEN:

AFN-Pressemitteilung_2021-10-20_Staedtebauvorhaben-Am-Heumarkt-wird-Fall-fuer-EuGH

Piotr-Pyka_Rechtsanwalt_ETHOS-legal_Pressetext_PK_2021-10-20

Verwaltungsgericht Wien – Beschluss vom 14. September 2021 (GZ: VGW-111/055/4533/2021-14): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20210914_VGW_111_055_4533_2021_14_00/LVWGT_WI_20210914_VGW_111_055_4533_2021_14_00.pdf

Aktuelle Medienberichte:

21. Oktober 2021, MeinBezirk
Streit um Prüfung: Heumarkt – Bauvorhaben wird Fall für den EuGH. Der Streit um das Bauprojekt am Heumarkt nimmt kein Ende. Nun hat das Wiener Gericht den Fall rund um das umstrittene Vorhaben an den Europäischen Verwaltungsgerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Dabei geht es um die Klärung wichtiger Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): https://www.meinbezirk.at/landstrasse/c-politik/heumarkt-bauvorhaben-wird-fall-fuer-den-eugh_a4963783

20. Oktober 2021, Standard
Tojners Hochhausprojekt Heumarkt wird Fall für den EuGH. Das Verwaltungsgericht Wien lässt Fragen zum Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht vom Europäischen Gerichtshof klären. Vor dessen Entscheid gibt es keine Baubewilligung: https://www.derstandard.at/story/2000130583517/tojners-hochhausprojekt-heumarkt-wird-fall-fuer-den-eugh

20. Oktober 2021, Die Presse / APA
EuGH muss sich mit Heumarkt-Hochhaus befassen. Das Verwaltungsgericht Wien hat sich wegen Fragen rund um eine Umweltverträglichkeitsprüfung an das europäische Höchstgericht gewandt: https://www.diepresse.com/6049934/eugh-muss-sich-mit-heumarkt-hochhaus-befassen

20. Oktober 2021, Kurier
Heumarkt: Tojners Bauprojekt landet vor Europäischem Gerichtshof. Das Verwaltungsgericht muss darüber entscheiden, ob für das umstrittene Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Dafür holt es sich jetzt Hilfe vom EuGH: https://kurier.at/chronik/wien/heumarkt-tojners-bauprojekt-landet-vor-europaeischem-gerichtshof/401776614

19. Oktober 2021, Kurier
Heumarkt: Zwischen Eislaufen und Europäischem Gerichtshof. Am Samstag eröffnet der Eislaufverein am Heumarkt die Saison – diesmal im Beisein von Tennisstars. Gegner des dort geplanten Hotelprojekts versuchen unterdessen, den EuGH zu aktivieren (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/heumarkt-zwischen-eislaufen-und-europaeischem-gerichtshof/401774181

6. Oktober 2021, Wiener Zeitung
Gastkommentar Christian Schuhböck / Alliance For Nature: Neue Welterbestätten, alte Probleme. Man rühmt sich des Welterbes – bis es im Weg ist und weggeräumt wird: https://www.wienerzeitung.at/meinung/gastkommentare/2123890-Neue-Welterbestaetten-alte-Probleme.html

Ältere Medienberichte:

12. Juli 2021, ORF
Heumarkt-Projekt braucht keine UVP. Zuerst hat es geheißen, zurück an den Start, jetzt plötzlich doch nicht: Das umstrittene Bauprojekt auf dem Heumarkt braucht keine Umweltverträglickeitsprüfung (UVP). Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jetzt festgestellt, berichtet „Wien heute“: https://wien.orf.at/stories/3112393

12. Juli 2021, Standard
Heumarkt-Projekt braucht offenbar keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Wie “Wien heute” berichtet, benötigt das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt keine entsprechende Prüfung: https://www.derstandard.at/story/2000128143700/heumarkt-projekt-braucht-offenbar-keine-umweltvertraeglichkeitspruefung

20. Dezember 2019, Standard
Unklarheit über 66-Meter-Hochhaus am Heumarkt. Projektbetreiber Tojner will auf das Hochhaus verzichten, wenn dafür das neue Hotel Intercont höher werden kann. Stimmt die Unesco nicht zu, soll der 66-Meter-Turm gebaut werden – Bauverhandlung am 18. Dezember: https://www.derstandard.at/story/2000112523017/heumarkt-hochhaus-soll-nicht-umgesetzt-werden

2. Dezember 2019, Standard
Heumarkt-Projekt ist offiziell “baureif”. Der am Montag erfolgte Formalakt der Bauplatzschaffung ruft die Wiener Opposition auf den Plan. Sie befürchtet, dass der Bau am Heumarkt nicht mehr zu verhindern ist: https://www.derstandard.at/story/2000111783288/heumarkt-projekt-ist-offiziell-baureif

26. November 2019, Standard
Auch EU-Kommission sieht UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt. Die EU bezeichnet den Heumarkt als “eines der wichtigsten Städtebauvorhaben in Wien seit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg”: https://www.derstandard.at/story/2000111523764/auch-eu-kommission-sieht-uvp-pflicht-fuer-heumarkt-projekt

24. Oktober 2019, Standard
Höchstgericht: Heumarkt-Hochhaus braucht eine Umweltprüfung. Investoren rund um Tojner blitzten bei Verfassungsrichtern mit UVP-Beschwerde ab. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug: https://www.derstandard.at/story/2000110284625/hoechstgericht-heumarkt-hochhaus-braucht-eine-umweltpruefung

12. Juni 2019, Standard
VfGH holt zu Tojners Heumarkt-Projekt Stellungnahmen ein. Das Bundesverwaltungsgericht verteidigt seine Entscheidung, dass eine UVP stattfinden muss: https://www.derstandard.at/story/2000104769011/vfgh-holt-stellungnahmen-zu-tojners-heumarkt-projekt-ein

15. Mai 2019, Standard
Die Fehler des Heumarkt-Urteils (Peter Bußjäger). Indem das Bundesverwaltungsgericht für das Heumarkt-Projekt ein Umweltverfahren verlangt, setzt es sich über den Gesetzeswortlaut hinweg (Autor: Peter Bußjäger ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck. Er war am Verfahren als Gutachter aufseiten des Heumarkt-Investors beteiligt.): https://www.derstandard.at/story/2000102987087/die-fehler-des-heumarkt-urteils

9. April 2019, Standard
UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt verzögert Baustart um Jahre. Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes gibt Gegnern des Bauvorhabens recht. Die Projektwerber wollen vor die Höchstgerichte ziehen. Kulturminister Blümel: Bauverfahren muss “gestoppt und eingestellt werden”: https://www.derstandard.at/story/2000101075917/gericht-sieht-uvp-pflicht-fuer-wiener-heumarkt-projekt

4. April 2019, Standard
Bundesverwaltungsgericht sagt Verhandlung über Wiener Heumarkt ab. Michael Tojners Wertinvest hatte die Absage beantragt: https://www.derstandard.at/story/2000100817333/bvwg-beraumt-muendliche-verhandlung-zum-thema-heumarkt-ab

3. April 2019, Standard
Tojner will Heumarkt-Lokalaugenschein absagen. Die Wertinvest will auf die für 10. April anberaumte mündliche Verhandlung verzichten: https://www.derstandard.at/story/2000100724484/tojner-will-lokalaugenschein-auf-dem-heumarkt-absagen

25. Februer 2019, Standard
Heumarkt-Prüfverfahren wird nicht gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verhandlung über das Wiener Bauprojekt nicht abgesagt – obwohl Immobilieninvestor Michael Tojner das Verfahren beenden will: https://www.derstandard.at/story/2000098518255/heumarkt-pruefungsverfahren-wird-nicht-gestoppt

18. Februar 2019, Standard
Heumarkt: Investor Tojner will aus freiwilligem Prüfverfahren aussteigen. Der Bundesverwaltungsrichter will in einer Einzelfallprüfung auch das Weltkulturerbe thematisieren: https://www.derstandard.at/story/2000098178742/heumarkt-investor-tojner-will-aus-freiwilligem-pruefverfahren-aussteigen

1. Februar 2019, Standard
Wiener Heumarkt-Projekt könnte sich UVP unterziehen müssen. Mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht am 18. März – Projektgegner fordern Bundesregierung zum Handeln auf: https://www.derstandard.at/story/2000097385188/heumarkt-projekt-koennte-sich-uvp-unterziehen-muessen

19. November 2018, Standard
Keine UVP: Beschwerde gegen Heumarkt-Projekt vor Gericht eingelegt. Eine Organisation erhebt Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung: https://www.derstandard.at/story/2000091725084/keine-uvp-beschwerde-gegen-heumarkt-projekt-bei-gericht-eingelegt

14. Dezember 2017, Standard
Volksanwaltschaft rügt Vorgehen der Stadt Wien bei Heumarkt-Widmung. Volksanwältin Brinek kritisiert “Wunschwidmung” für Investor für Heumarkt-Turm – Vassilakou weist Vorwürfe zurück: https://www.derstandard.at/story/2000070372265/heumarkt-volksanwaltschaft-kritisiert-vorgehen-der-stadt

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

APA-OTS-Presseaussendung, 3. September 2025

Channel: Politik, Wirtschaft

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen”

Wien (OTS) – “Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll [https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35]. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche” (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.

Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!

Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.

UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!

Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Breite Front von NGOs gegen AVG- und UVP-Novelle

Unsere NGOs, die Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria und weitere zahlreiche NGOs lehnen diese Gesetzesnovellen entschieden ab, die gravierende Auswirkungen auf Kosten der Zivilgesellschaft haben werden!

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, 0676/772 34 33,
DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Bundesregierung, Umwelt, Recht, Kultur, Raumordnung, Stadtplanung, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Umweltrecht
Ressorts: Innenpolitik, Wirtschaft Österreich

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur AVG-Novelle

Freitag, 5. September 2025, Stellungnahme

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes

Geschäftszahl: 2025-0.578.612
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (Ministerialentwurf 35/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Ministerialentwurf beinhaltet gravierende und inbesondere nachteilige Änderungen für die Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber argumentiert mit Verfahrensbeschleunigung, Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung. Faktum ist jedoch, dass alle beteiligten Bürgerinnen und Bürger durch die Edikt-only-Zustellung, Präklusion, verkürzte Fristen (von acht auf sechs Wochen) und den Entfall der Ediktalsperre (Hochsommerzeit sowie Weihnachtsferien) in ihrer Beteiligungsfähigkeit und ihrem Rechtsschutz gefährdet sind.

Vgl. APA-OTS-Pressseaussendung der Initiative Denkmalschutz (3.9.2025): “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder. Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250903_OTS0016)

Im ÖVP-SPÖ-NEOS Regierungsprogramm 2025-2029 “Jetzt das richtige tun. Für Österreich” findet sich im Kapitel “Entbürokratisierung und Verwaltung” das betreffende Thema “Verwaltungsverfahren” (Seite 222 f.; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-
bundesregierung/regierungsdokumente.html). Neben der Verfahrensbeschleunigung wird hier auch der Verbesserung der Qualität das Wort geredet. Der vorliegende Entwurf konterkariert jedoch gravierend letztere Zielsetzung, und verschlechtert die Qualität für die Zivilgesellschaft entscheidend. Im gleichen Kapitel findet sich unter “Transparenz” die Zielsetzung “Demokratische Teilhabe (…) stärken”. Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht eklatant diesen Ansprüchen! Daher wird der vorliegende Gesetzesentwurf von unserem Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich einsetzt, entschieden abgelehnt. Eine so gravierende Verschlechterung der Teilhabe für die Zivilgesellschaft widerspricht auch dem eigenen Regierungsprogramm!

Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht auch der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention (Bundesrecht). Vgl. dazu Artikel 6 “Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten”. Darin heißt es im Absatz 3: “Die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sehen jeweils einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die verschiedenen Phasen vor, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Öffentlichkeit nach Absatz 2 zu informieren, und damit der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung während des umweltbezogenen Entscheidungsverfahrens gegeben wird.” (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004171)

Behörde bekommt mehr Zeit – Zivilgesellschaft soll hingegen in eklatante Zeitnot kommen!

Dass es nicht um eine reine  Verfahrensbeschleunigung geht, zeigt der vorliegende Entwurf im § 44e Abs. 3 AVG. Hier nimmt sich besonders frech die Behörde selbst das Recht heraus, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche”. Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitiativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen. Es hat für unseren Verein den Anschein, dass es der Bundesregierung primär darum geht, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten. Das wäre dann eine besonders euphemistische Art der Verfahrensbeschleunigung.

Zweck und Zielsetzung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz ist “der Einsatz für den nachhaltigen Schutz und den Erhalt gefährdeter Kulturgüter und Kulturlandschaften im Rahmen der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege”. Der vorliegende Gesetzesentwurf greift hier gravierend negativ ein, denn insbesondere UVP- sowie SUP-Verfahren (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung; SUP = Strategische Umweltprüfung) sind für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von strategischer Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Im Namen des Vorstandes: Markus Landerer, DI Dr. Alexander Schmiderer, Dr. Reingard Hofbauer; Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, www.initiative-denkmalschutz.at, eMail: , ZVR-Nr.: 049 832 110, tel.: 0699 / 1024 4216