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Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Weitere Kulturgutverluste drohen!

APA-OTS-Presseaussendung, 20. März 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Nationalrat/Parlament/Recht/Architektur/Kultur

Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen!

Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben!

Wien (OTS) – Unbestritten gibt es im neuen Denkmalschutzgesetz Verbesserungen (z.B. im Haftungsrecht), doch eine umfassende Erhaltungspflicht, wie angekündigt, wird es nicht geben. Denn sobald eine Erhaltung als “wirtschaftlich unzumutbar” beurteilt wird, kann sofort abgerissen werden (§ 5 Abs. 5 Zerstörungsbewilligung). Ein Abwarten auf “bessere Zeiten” oder “neue Eigentümer” für ein im Verfall befindliches Denkmal – so wie bisher – wird damit ausgeschlossen. Auch bleibt offen, ob Österreich endlich die so wichtige Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes) ratifzieren wird, die die unbedingte Erhaltungspflicht vorsieht. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben das Abkommen nur fünf noch immer nicht ratifiziert: Österreich, Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich bereits mit einer Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben.

Historische Gärten: Österreich bleibt europäisches Schlusslicht

Hier bleibt Österreich absolutes Schlusslicht in Europa, da weiterhin die “gestaltete Natur” grundsätzlich nicht als Kulturdenkmal anerkannt wird. Es wurde schmerzlich verabsäumt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Änderung herbeizuführen. Nur mittels Verfassungsbestimmung können derzeit die allerwichtigsten historischen Gärten unter Schutz gestellt werden; doch von den 56 Park- und Gartenanlagen sind bis heute nur 30 rechtskräftig unter Schutz, da bei den restlichen privaten Gartenanlagen der Eigentümer weiterhin freiwillig(!) zustimmen muss (§ 1 Abs. 12).

Zerstörungen während laufender Unterschutzstellungsverfahren

Zu viele Denkmale wurden in letzter Zeit während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens zerstört. Eine sofortige (vorläufige) Unterschutzstellung mit Beginn jeder Denkmalprüfung bleibt ein wichtiges Desiderat. Deswegen hat unser Verein die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, die derzeit im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt wird (64/BI).

Umgebungsschutz für Denkmäler quasi nicht vorhanden

Die Erscheinung eines Kulturdenkmals wird wesentlich durch die Umgebung bestimmt, doch der so genannte Umgebungsschutz ist viel zu schlecht verankert bzw. zahnlos, da dieser nur auf Nebensächlichkeiten wie etwa Reklameschilder u.ä. abzielt (§ 7).

Bürgerbeteiligung: Zivilgesellschaft bleibt ausgeschlossen

Der Denkmalschutz liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es kann nicht sein, dass immer vom „öffentliche Interesse“ gesprochen wird, die Öffentlichkeit de facto aber von allen Verfahren ausgeschlossen bleibt (sogar die Möglichkeit der Einbeziehung von Vereinen im Denkmalbeirat wurde jetzt aus dem Gesetz gestrichen! Vgl. § 15). Dies öffnet politischen Interventionen Tür und Tor, wie das traurige Fallbeispiel Zerstörung des Seebahnhofs in Gmunden/OÖ 2010 gezeigt hat (vgl. Denkmail-Zeitschrift Nr. 8). Es ist ein Gebot der Stunde, die Bürgerbeteiligung ganz allgemein zu stärken, inbesondere auch unter dem Aspekt der von Österreich ratifizierten Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft). Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe.

Sicherungsmaßnahmen: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt!

Die Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug scheinen im Gesetz ausreichend geregelt (§ 31), die Praxis zeigt aber, dass hier entscheidende Schwachstellen vorhanden sind, die dringend geschlossen werden müssen (Problem Bezirksverwaltungsbehörde?). Dazu bedarf es zuvor einer grundlegenden Analyse, am besten am ganz aktuellen Fallbeispiel Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner (Tirol). Seit dem Brand am 11. Mai letzten Jahres wurde es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung füŕ das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem Intensivpatienten wird seit über 10 Monaten(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen?

So kann sich die Initiative Denkmalschutz den Ausführungen der SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek vom 12.3. (anlässlich des Kulturausschusses) nur anschließen: “Es gab 118 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Kritikpunkten, die Großteiles nicht berücksichtigt wurden. Auch wurde verabsäumt, Betroffene und Expert*innen vorzeitig einzubeziehen. Das Ergebnis ist eine Novelle, die keinen Grund für Freude darstellt – ein Neustart wäre besser“.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

 

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Ein Jahr danach

APA-OTS-Presseaussendung, 3. April 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Kärnten/Termin/Architektur/Kultur/Politik

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Mo., 8.4.: Kann das neue Denkmalschutzgesetz unser Kulturerbe retten?

Am 20.3. wurde die umfassende Novelle zum Denkmalschutzgesetz im Nationalrat beschlossen. Was bedeutet dies für das Hotel Wörthersee in Klagenfurt und Österreichs Kulturerbe allgemein?

Wien (OTS) – Mit 1. September soll das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft treten. Bisher wurden zu viele denkmalgeschützte Gebäude konsequenzlos dem Verfall überlassen. Im neuen Denkmalschutzgesetz wird jetzt erstmals eine Erhaltungspflicht eingeführt (bisher galt nur ein Verbot der aktiven Zerstörung); auch wird das Budget des Bundesdenkmalamtes deutlich aufgestockt. Ist das nun die lang ersehnte Rettung für das verfallene Hotel Wörthersee? Doch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen zum Denkmalschutzgesetz (u.a. von unserer Initiative Denkmalschutz) zeigen auch mögliche Schwächen des Gesetzes auf. Dazu haben die beiden Vereine Initiative Denkmalschutz und Ein Ziegel trägt Geschichte (Bürgerinitiative zur Rettung des Hotels Wörthersee) eine parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” anlässlich der letztjährigen Diskussionsveranstaltung zum Hotel Wörthersee gestartet. Die parlamentarische Bürgerinitiative (eine Art “Bundes-Petition”) wird gerade vom Parlament behandelt. Interessierte Bürger:innen sind eingeladen, diese mit ihrer Online-Unterschrift zu unterstützen.

Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter?
DISKUSSIONSVERANSTALTUNG. Anlässlich des Verfalls des „Hotel Wörthersee“ in Klagenfurt wird über den aktuellen Zustand des in der Ostbucht des Wörthersees gelegenen Gründerzeitjuwels und über mögliche Rettungsszenarien diskutiert, dies auch im Kontext weiterer gefährdeter Kulturgüter in Kärnten (z.B. Schloss Waldenstein [Wikipedia] in Wolfsberg ; Schrotturm in Klagenfurt; Gasthaus Pichler in Federaun, Villach; oder die beiden nicht denkmalgeschützten Gebäude Ratsch-Thresl-Hof in Klagenfurt [Lendgasse 4] und das Brunnwirthaus in Grades).

AM PODIUM (u.a.): Sabine Biedermann und Barbara Hofer (Obfrau u. Stv.) vom Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee („Ein Ziegel trägt Geschichte“) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich

Datum: [Montag] 08.04.2024, 18:30 – 21:00 Uhr

Ort: VENTIL kultur raum
Kardinalplatz 1, 9020 Klagenfurt, Österreich

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Initiative Denkmalschutz: Bankrott des Denkmalschutzes in Gries/Brenner – keine Schutzabdeckung nach 1 Jahr

APA-OTS-Presseaussendung, 10. Mai 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Architektur, Tirol, Politik, Recht, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Totalbankrott des Denkmalschutzes in Gries am Brenner. Ein Jahr nach Brand noch immer keine Schutzabdeckung

Komplettes Behördenversagen in Tirol, dem auch das neue Denkmalschutzgesetz (ab 1.9.) nichts entgegen setzt. Skandalöse Auskunftsverweigerung durch Bezirksverwaltungsbehörde!

Wien (OTS) – Morgen, Samstag, den 11. Mai, jährt sich der Brand beim denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries, und noch immer steht das Dach offen. Somit konnten ganze 12 Monate(!) lang ungehindert Regen, Schnee und Frost dieses Kulturerbe schädigen.

Unfassbar: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt! Die Behörden haben es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung für das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem im Sterben liegenden Intensivpatienten wird seit einem ganzen Jahr(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt ein Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen? Es braucht dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz. Die Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” unseres Vereins ist aktuell im Petitionsausschuss in Bearbeitung.

Chronologie des Behördenversagens: Gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits bei “Gefahr im Verzug” – also wohl schon unmittelbar nach dem Brand – von sich aus handeln müssen, doch man wartete auf das Bundesdenkmalamt, das erst am 4.10. den formalen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen an die BH Innsbruck (zuständige BVB), gestellt hat. Und auch diese kommt kaum in die Gänge, um ein akut gefährdetes Kulturdenkmal zu retten.

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck verweigert Auskunft. Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen zu lesen waren, wollte unser Verein es genau wissen und fragte nach. Doch während das Denkmalamt problemlos das Datum der Antragstellung nannte, weigerte sich die BH Innsbruck, uns das konkrete Datum des Einlanges bei ihr zu nennen.

Initiative Denkmalschutz beeinsprucht Auskunftsverweigerung. Unser Verein hat nun auf unser Auskunftsbegehren vom 2.1. den ablehenden Bescheid vom 12.3. beim Landesverwaltungsgericht Tirol beeinsprucht. Schon vor 10 Jahren hat die Initiative Denkmalschutz in einer ähnlichen Angelegenheit in Wien vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Wettlauf mit der Zeit. Nach vielversprechenden Medienberichten könnte eine Schutzabdeckung beim Gasthaus Weißes Rössl kurz bevor stehen; doch da der Eigentümer am 6.11. letzten Jahres gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt hat, ist weiterhin mit dem Schlimmsten zu rechnen!

Eine Aufhebung des Denkmalschutzes wäre ein Fanal für die österreichische Denkmalpflege und könnte eine negative “Vorbildwirkung” für weitere gefährdete Kulturdenkmäler haben. So brannte es vor wenigen Wochen (7.4.) zum wiederholten Male in den denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat bei Wien (NÖ). Umso wichtiger ist es daher, das “Weiße Rössl” mit allem Engagement seitens Behörden und Politik vor dem endgültigen Verfall zu retten.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendung vom 4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 14. Mai 2024

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum örtlichen Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) betreffend Bereich Südbahnhotel (Geschäftszahl 21.110-23/01) sowie „Teilbebauungsplan Areal Südbahnhotel“ (Geschäftszahl 21.120-24/01) in der Gemeinde Semmering (Niederösterreich).

Das denkmalgeschützte ehem. Grand Hotel Südbahnhotel am Semmering, markant in die Kulturlandschaft gesetzt, ist ein außergewöhnlicher Gründerzeitbau aus der Jahrhundertwende und von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Semmeringgebiet und für die gesamte Hotelarchitektur Mitteleuropas. „In seinem Stilpluralismus und seiner Vielgestaltigkeit ohne adäquates Vergleichsbeispiel in Österreich (Synthese aus alpinem Hotelbau, italienischem Palastbau der Hochrenaissance, sowie Villen-, Wehr- und Nutzbau).“ (Zitat aus: Dehio-Handbuch, Niederösterreich südlich der Donau, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien, Seite 2222).

Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten im Plangebiet, die hier ermöglicht werden sollen, werden äußerst kritisch gesehen, insbesondere, als das Bundesdenkmalamt keine gesetzliche Kompetenz hat, mögliche Beeinträchtigungen der visuellen Wahrnehmung hintanzuhalten (Stichwort: mangelhafter Umgebungsschutz; vgl. § 7 Denkmalschutzgesetz). Es wird dringend empfohlen, vor der Beschlussfassung im Gemeinderat, kompetente Fachmeinungen von unabhängigen NGOs und Institutionen einzuholen, wie z.B. von ICOMOS Austria (Internationaler Rat für Denkmalpflege), vom Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt oder vom [Österreichischen] Kunstsenat. Ebenso notwendig erscheint es, zuvor eine fundierte öffentliche Diskussion zu führen, wie erste kritische Medienberichte die Notwendigkeit eines breiteren Diskussionsprozesses zeigen (Kurier, Ungemach am Semmering: Widerstand bremst Hotel-Projekte aus, 3.5.2024; Kurier, Über 80 Einwände: Widerstand gegen Hotelprojekt am Semmering, 14.5.2024; MeinBezirk.at, Widerstand gegen Tourismuspläne: Scharfer Gegenwind bei den Hotel-Plänen, Kommentar vom 9.5.2024).

Aufgrund der schwierigen Beschaffung der Umwidmungsunterlagen (erst wenige Stunden vor Ablauf der Stellungnahmefrist gelang es unserem Verein die Unterlagen vollständig zu erhalten) kann unsere Stellungnahme nur eine grundsätzliche Kritik üben und nicht ausführlicher ausfallen, zumal auch die Umwidmungsunterlagen besonders umfassend sind.

In diesem Zusammenhang wird scharf kritisiert, dass in Zeiten der Digitalisierung es der Gemeinde Semmering bis heute nicht möglich ist, die Unterlagen zur öffentlichen Auflage online auf der Website der Gemeinde Semmering zu veröffentlichen. Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass auch die Gemeinde Semmering dies ehestbaldigst umsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

PS: ORF-Medienbericht (15.5.2024; einen Tag nach Ende der Öffentlichen Auflage): Proteste gegen Hotelprojekte am Semmering: Heftige Diskussionen gibt es derzeit am Semmering um den geplanten Ausbau des Südbahnhotels und des Kurhauses, wie auch der „Kurier“ berichtet. Anrainer und Zweitwohnsitzer befürchten eine Zerstörung der Landschaft: https://noe.orf.at/stories/3257137

Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz in Gries/Brenner

APA-OTS-Presseaussendung, 4. März 2025

Channel: Chronik, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich!

Behördenversagen auf ganzer Linie: Nach Brand im Mai 2023 noch immer ohne Schutzdach. Nun könnten bereits diesen Donnerstag (6.3.) rechtswidrige Abbrucharbeiten beginnen!

Wien / Gries am Brenner (OTS) – Ein Plakat einer Abbruchfirma ist schon angebracht, doch ohne denkmalschutzrechtliche Bewilligung, die bis dato nicht vorliegt, ist der Abbruch verboten! Denn für einen Abriss müssen beide Gesetze, Tiroler Bauordnung (TBO) und Denkmalschutzgesetz (DMSG) eingehalten werden, was aktuell nicht der Fall ist. Im DMSG kann ein solcher Abriss ohne Bewilligung des Denkmalamtes nämlich nur dann durchgeführt werden, wenn “Gefahr in Verzug” bei gleichzeitiger Gefährdung “höherwertiger Rechtsgüter” (z.B. Leben) vorliegt (§ 4 Abs. 3), und auch eingeschränkt für den speziellen Fall, dass diese Gefahr nicht “anders”(!) abgewendet werden kann (§ 5 Abs. 5). Vgl. Stellungnahme des Denkmalamtes vom 17.2./26.2. dazu.

Weder “Gefahr im Verzug” noch “Gefahr für Leib und Leben”!

Bereits kurz nach dem Brand wurde “zum Schutz des Lebens” ein Betretungs- bzw. Benützungsverbot für das historische Gasthaus behördlicherseits erlassen (23.5.2023). Seitdem ist die Gefahr, die beim “Betreten”(!) des Gebäudes besteht, gebannt (und nur für den Fall dieses “Betretens” wurde im LVwGT-Urteil vom 12.2. “Gefahr für Leib und Leben” attestiert). Entsprechend wird das Urteil in der Medieninformation des LVwGT vom 17.2. auch nur mit dem “Vorliegen von Baugebrechen” sowie das Verursachen “unverhältnismäßiger Kosten” für eine Instandsetzung begründet! Nicht einmal von “Gefahr im Verzug” ist die Rede! In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist! Und ebenso muss auch die Frage gestellt werden, wer kurz nach der Urteilsverkündung am 13./14. Februar dieses Framing “Gefahr für Leib und Leben” (ohne Zusatz “beim Betreten”) in die Welt gesetzt hat, auf dessen Grundlage die Medien dann den Abbruchauftrag in ihren Berichten begründet haben, und nicht, wie richtig, auf die “Baugebrechen”? Auf jeden Fall erinnert die Causa frappant an den Abriss des Kommodhauses in Graz 2003.

Baubehörde Gries/Brenner kann Abbruchanzeige nicht bearbeiten, weil denkmalschutzrechtliche Bewilligung fehlt! Abbruch auch deswegen nicht möglich!

Gemäß § 50 Tiroler Bauordnung muss – auch bei einem Abbruchauftrag(!) – vor einem Abriss eine Abbruchanzeige bei der Behörde eingebracht werden, die den angezeigten Abbruch prüfen muss. Darin heißt es: “Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist weiters die denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abbruch anzuschließen” (Abs. 1), die jedoch nicht vorgelegt werden kann. Somit kann der Bürgermeister von Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, als Baubehörde erster Instanz die Abbruchanzeige nicht abschließend prüfen und müsste dem Abbruchwerber dann mitteilen, dass “der Abbruch vorerst nicht ausgeführt werden darf” (Abs. 4).

Gefährdete Denkmäler – Parlamentarische Bürgerinitiative

Auch beim verfallenen Hotel Wörthersee in Klagenfurt weigert sich aktuell der Eigentümer, die Instandsetzungsaufträge umzusetzen, und bei den ebenso denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat hat es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Bränden gegeben. Die Initiative Denkmalschutz hat Ende 2023 eine Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, um u.a. den Denkmalfonds besser zu dotieren, der zur zusätzlichen Finanzierung und Rettung der unmittelbar vom Verfall bedrohten Denkmälern dienen soll und vom Bundesministerium für Kultur verwaltet wird, aber kaum gefüllt ist.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

 

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom

10. Mai 2024

sowie

4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

 

OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz

Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Tirol. Bezirksverwaltungsbehörde “entmachtet” Denkmalamt

APA-OTS-Presseaussendung, 11. März 2025

Channel: Chronik, Kultur

Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz!

Initiative Denkmalschutz schaltet nach Abrissbeginn Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries/Brenner die Landesvolksanwaltschaft ein!

Wien (OTS) – Auch wenn das Landesverwaltungsgericht Tirol einen Abbruchauftrag verfügt hat (LVwG-2023/31/2508-9), basiert dieser ausschließlich auf einem Landesgesetz (Tiroler Bauordnung). Gänzlich unberührt davon gilt weiterhin auch das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz (DMSG), das ebenso einzuhalten ist. So spricht das Bundesdenkmalamt (BDA) in seiner aktuellen Stellungnahme vom 10.3. treffend von einem “Torpedierungsverbot”: “Die Tiroler Bauordnung (…) soll nicht in einer Weise angewandt werden, die das öffentliche Interesse (bundesgesetzlicher) Denkmalschutz torpediert.”

Bezirksverwaltungsbehörde negiert Aufgaben des Denkmalschutzes

Für die Anwendung des Denkmalschutzes im Sinne einer Gefahrenabwehr ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (§ 31 Abs. 1 DMSG). Diese hat jedoch den BDA-Antrag auf Baustopp am 5.3. aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgewiesen! Da durch die baulichen Absperrungen und das Betretungsverbot eine “Gefahr für Leib und Leben” ausgeschlossen werden kann, wäre eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abriss nötig, die bis dato nicht vorliegt!

LVwGT verurteilt BH Innsbruck wegen Auskunftsverweigerung

Dieser Tage erst wurde die BH Innsbruck verurteilt, unserem Verein Initiative Denkmalschutz gegenüber rechtswidrig eine Auskunft in der Causa Weißes Rössl verweigert zu haben (LVwG-2024/19/1053-4).

Politische und behördliche Aufarbeitung dringend nötig

Die Vorgänge rund um das Gasthaus Weißes Rössl gehören sowohl politisch, als auch behördlich in Tirol dringend aufgearbeitet. Der Abbruch ist nun einer Entscheidung einer anhängigen BDA-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol zuvorgekommen.

Nächstes Tiroler Opfer: Die Rotunde in Innsbruck?

Auch die denkmalgeschützte Rotunde in Innsbruck ist in einem baulich schlechtem Zustand. Was werden Tiroler Politik und Behörden unternehmen, damit wir keinen zweiten Fall “Weißes Rössl” in Tirol erleben?

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

 

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom

10. Mai 2024

sowie

4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

 

OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz

Initiative Denkmalschutz: Weißes Rössl – Misst die BH mit zweierlei Maß?

Eil-Pressemitteilung vom 12. März 2025

Causa Weißes Rössl in Gries/Brenner, Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes im Gange!

Misst die Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck mit zweierlei Maß?

Während die BH Innsbruck den Antrag des Bundesdenkmalamtes auf Baustopp beim denkmalgeschützten Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries am Brenner am 5.3. aus uns unerklärlichen Gründen abgelehnt hat, hat die gleiche BH im Jahr 2017 den entsprechenden Paragraphen der Tiroler Bauordnung sehr wohl anerkannt. Zitat aus dem BH-Bescheid (24.2.2017): “Gem. § 42 Abs 5 TBO 2016 ist ein Abbruch denkmalgeschützter Gebäude und Gebäudeteile unzulässig. Eine Vollstreckung des do. Bescheides vom 21.11.2012 ist daher nicht mehr möglich; das Vollstreckungsverfahren [Vollstreckung des Beseitigungs-/Abbruchauftrags] wird eingestellt.”

Anmerkung: Die genauen Paragraphen haben sich zwar zwischen 2017 und 2025 geändert, sind aber inhaltlich gleich geblieben!

Siehe entsprechende Dokumente anbei (Beispiel Widum Lueg, Gries/Brenner), mit Genehmigung des Eigentümers

– Abbruchbescheid (Beseitigungsauftrag) vom 21.11.2012 der Gemeinde Gries/Brenner (als Baubehörde): 2012-11-21_Gemeinde-Gries-Bescheid_Beseitigungsauftrag_Widum-Lueg_iD

Einstellung des Vollstreckungsverfahren Beseitungsauftrag (Abbruchauftrag), seitens BH Innsbruck, 24.2.2017: 2017-02-24_BH-Innsbruck_Einstellung-Beseitungsauftrag_Widum-Lueg_iD

Wir erinnern an unsere gestrige OTS-Presseaussendung und insbesondere an die OTS von letzter Woche, in der wir diesen Paragraphen der Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechend zitiert haben und das “Vergessen” auf diesen Paragraphen im LVwGT-Urteil vom 12.2.2025 scharf kritisiert haben.

OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz vom 4. März 2025
Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich! Zitat daraus: In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250304_OTS0070/initiative-denkmalschutz-abbruchauftrag-widerspricht-denkmalschutzgesetz-kein-abriss-fuer-gasthaus-weisses-roessl-in-griesbrenner-moeglich

OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz, gestern, 11. März 2025
Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250311_OTS0124/denkmalschutz-skandal-in-tirol-bezirksverwaltungsbehoerde-bh-innsbruck-entmachtet-bundesdenkmalamt-und-torpediert-denkmalschutzgesetz

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
Obmann der Initiative Denkmalschutz
tel.: 0699 1024 4216

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at

 

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

APA-OTS-Presseaussendung, 3. September 2025

Channel: Politik, Wirtschaft

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen”

Wien (OTS) – “Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll [https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35]. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche” (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.

Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!

Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.

UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!

Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Breite Front von NGOs gegen AVG- und UVP-Novelle

Unsere NGOs, die Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria und weitere zahlreiche NGOs lehnen diese Gesetzesnovellen entschieden ab, die gravierende Auswirkungen auf Kosten der Zivilgesellschaft haben werden!

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, 0676/772 34 33,
DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Bundesregierung, Umwelt, Recht, Kultur, Raumordnung, Stadtplanung, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Umweltrecht
Ressorts: Innenpolitik, Wirtschaft Österreich

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur AVG-Novelle

Freitag, 5. September 2025, Stellungnahme

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes

Geschäftszahl: 2025-0.578.612
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (Ministerialentwurf 35/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Ministerialentwurf beinhaltet gravierende und inbesondere nachteilige Änderungen für die Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber argumentiert mit Verfahrensbeschleunigung, Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung. Faktum ist jedoch, dass alle beteiligten Bürgerinnen und Bürger durch die Edikt-only-Zustellung, Präklusion, verkürzte Fristen (von acht auf sechs Wochen) und den Entfall der Ediktalsperre (Hochsommerzeit sowie Weihnachtsferien) in ihrer Beteiligungsfähigkeit und ihrem Rechtsschutz gefährdet sind.

Vgl. APA-OTS-Pressseaussendung der Initiative Denkmalschutz (3.9.2025): “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder. Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250903_OTS0016)

Im ÖVP-SPÖ-NEOS Regierungsprogramm 2025-2029 “Jetzt das richtige tun. Für Österreich” findet sich im Kapitel “Entbürokratisierung und Verwaltung” das betreffende Thema “Verwaltungsverfahren” (Seite 222 f.; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-
bundesregierung/regierungsdokumente.html). Neben der Verfahrensbeschleunigung wird hier auch der Verbesserung der Qualität das Wort geredet. Der vorliegende Entwurf konterkariert jedoch gravierend letztere Zielsetzung, und verschlechtert die Qualität für die Zivilgesellschaft entscheidend. Im gleichen Kapitel findet sich unter “Transparenz” die Zielsetzung “Demokratische Teilhabe (…) stärken”. Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht eklatant diesen Ansprüchen! Daher wird der vorliegende Gesetzesentwurf von unserem Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich einsetzt, entschieden abgelehnt. Eine so gravierende Verschlechterung der Teilhabe für die Zivilgesellschaft widerspricht auch dem eigenen Regierungsprogramm!

Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht auch der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention (Bundesrecht). Vgl. dazu Artikel 6 “Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten”. Darin heißt es im Absatz 3: “Die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sehen jeweils einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die verschiedenen Phasen vor, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Öffentlichkeit nach Absatz 2 zu informieren, und damit der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung während des umweltbezogenen Entscheidungsverfahrens gegeben wird.” (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004171)

Behörde bekommt mehr Zeit – Zivilgesellschaft soll hingegen in eklatante Zeitnot kommen!

Dass es nicht um eine reine  Verfahrensbeschleunigung geht, zeigt der vorliegende Entwurf im § 44e Abs. 3 AVG. Hier nimmt sich besonders frech die Behörde selbst das Recht heraus, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche”. Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitiativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen. Es hat für unseren Verein den Anschein, dass es der Bundesregierung primär darum geht, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten. Das wäre dann eine besonders euphemistische Art der Verfahrensbeschleunigung.

Zweck und Zielsetzung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz ist “der Einsatz für den nachhaltigen Schutz und den Erhalt gefährdeter Kulturgüter und Kulturlandschaften im Rahmen der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege”. Der vorliegende Gesetzesentwurf greift hier gravierend negativ ein, denn insbesondere UVP- sowie SUP-Verfahren (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung; SUP = Strategische Umweltprüfung) sind für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von strategischer Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Im Namen des Vorstandes: Markus Landerer, DI Dr. Alexander Schmiderer, Dr. Reingard Hofbauer; Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, www.initiative-denkmalschutz.at, eMail: , ZVR-Nr.: 049 832 110, tel.: 0699 / 1024 4216

 

Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!

APA-OTS-Presseaussendung, 16. September 2025

Channel: Kultur, Chronik

Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.

Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.

Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.

Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”

Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!

Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).

Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen

Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.

Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten

Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk

Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.

28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.

Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig

Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich