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Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg – Komplettversagen der Politik

APA-OTS-Presseaussendung vom 22.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg zeigt Komplettversagen der Politik im Kulturgüterschutz!

Die Stadtpolitik glänzte durch Unfähigkeit. Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz verbessern!

Salzburg/Wien (OTS) — Der Abriss des geschichtsträchtigen Henkerhauses in Salzburg-Gneis seit Montag, 19.8. ist der traurige Endpunkt eines langen Versagens der Stadtpolitik. Unfähig, eine wirksame Raumordnungsvereinbarung 2011 mit dem Eigentümer abzuschließen (jetzt zeigt sie sich plötzlich als rechtlich “zahnlos”), hatte der Eigentümer nur die “feste Absicht” ausdrücken müssen, das Gebäude in der Neukommgasse 26 zu erhalten (und bekam im Gegenzug dafür woanders Widmungsgewinne!). Ebenso zeigte sich die Stadt unfähig, einen Bebauungsplan für das historische Kulturdenkmal zu erlassen, mit dem ein Erhaltungsgebot ausgesprochen werden hätte können. Daher erwartet sich unser Verein von der Stadtpolitik, dass die Fläche nun auch weiterhin als Grünland ausgewiesen bleibt (alles andere wäre nach dem Abriss eine Verhöhnung). Auch ist die Stadt Salzburg nun gefordert, den historischen Häuserbestand in der Stadt auf erhaltungswürdige Gebäude zu untersuchen, die bis heute ohne Bebauungsplan sind, um dies nachzuholen und Erhaltungsgebote auszusprechen.

Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz überarbeiten!

Unverständlich, dass im § 59 Salzburger Raumordnungsgesetz (S-ROG) ein vorhandener Bebauungsplan Voraussetzung ist, um “charakteristische Bauten” mit einem Erhaltungsgebot belegen zu können. Es wird daher nachdrücklich eine Änderung des Gesetzes angeregt, damit – ähnlich wie in Wien – auch ohne Bebauungsplan ein Erhaltungsgebot verhängt werden kann.

22 Jahre zugewartet – auch Bundesdenkmalamt versagte

Besonders bedauerlich ist, dass das Denkmalamt das Scharfrichterhaus aus dem (17.?/) 18. Jh. nicht unter Denkmalschutz gestellt hat, obwohl es sich bereits 2002 und 2013 damit befasst hatte (und sich das Gebäude 2013 noch in einem “relativ guten baulichen Zustand” befand). Jetzt – wen wundert’s nach 22 Jahren? – soll der Bauzustand dafür zu schlecht sein …

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

 

OTS Stichwörter: Architektur, Kultur, Politik, Recht, NGOs, Kunst & Kultur, Stadtplanung, Raumordnung, Denkmalpflege, Ortsbildschutz
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

 

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz Substanzverluste zu befürchten!

APA-OTS-Presseaussendung vom 27.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!

Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten!

Wien (OTS) –  Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz wurden nicht gehört, ab kommenden Sonntag (1.9.) können denkmalgeschützte Objekte viel rascher als bisher eine Zerstörungsbewilligung bekommen (Denkmalschutzaufhebung). Allein mit der Begründung, dass die “weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar” sei, könne dann der Eigentümer die Aufhebung des Denkmalschutzes erwirken.

Baldige Verluste auch von gut erhaltenen Denkmälern zu befürchten!

Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da dies – im Gegensatz zum aktiven Zerstören – nicht verboten war. In Hinkunft ist jedoch zu befürchten, dass allein mit der (von zumeist Privatgutachten) attestierten „fehlenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Denkmale rasch zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“, wie es bis jetzt nicht selten der Fall war (z.B. Ortszentrum von Bad Gastein), ist dann nicht mehr möglich, das Denkmal wird sofort zerstört!

Lastenausgleich für Denkmaleigentümer umso dringlicher!

Umso wichtiger sind daher Steuererleichterungen und möglichst unbürokratische Förderungen für Eigentümer, die im Gegenzug große arbeitsintensive Aufwendungen für den Erhalt unseres österreichischen Kulturgutes leisten und damit viele Steuereinnahmen bringen. Es darf nicht sein, dass Abriss und Neubau gewinnbringender sind als der Erhalt unseres Kulturerbes! Derzeit wird so mancher Denkmaleigentümer sogar noch steuerlich bestraft, wenn er mit besonders viel Aufwand Gebäude restauriert (Stichwort: Liebhaberei). Es gilt daher einen gerechten Lastenausgleich zu schaffen!

Nach Nationalratswahl: Rasche Evaluierung des Gesetzes nötig!

Die Initiative Denkmalschutz befürchtet sehr bald auch den Verlust von gut erhaltenen Denkmälern! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, religiösen (Klein-)Denkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Die nächste Bundesregierung wird daher jetzt schon aufgefordert, möglicht umgehend das neue Gesetz zu evaluieren (und nicht erst 2029 wie im Gesetz vorgesehen).

Konvention von Granada (echte Erhaltungspflicht) unterzeichnen!

Überdies ist es für die Republik Östereich höchst an der Zeit, die so wichtige „Konvention von Granada“ aus dem Jahr 1985 endlich zu ratifizieren. Die Ratifizierung wurde zwar im Rahmen der Denkmalschutzgesetznovelle immer wieder in Aussicht gestellt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben dieses so wichtige „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ nur fünf noch immer nicht ratizifiert, darunter neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ und auf unsere gesamte Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle verweisen.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
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OTS Stichwörter: Architektur, Innenpolitik, Immobilien, Kultur, Recht, Denkmalpflege, Bundesdenkmalamt, Ortsbildschutz, Kulturgüterschutz, Kulturerbe
Ressorts: Kultur Österreich, Innenpolitik

Mitgliedertreffen (OÖ) Initiative Denkmalschutz (Mo., 21.10.)

Mo., 21. Oktober 2024: Mitgliedertreffen (OÖ) der Initiative Denkmalschutz

Aktuell gefährdete Kulturgüter, Fälle und Anregungen in Linz und Oberösterreich werden besprochen. Gäste herzlich willkommen!

Gäste und Interessenten sind herzlich willkommen

Zeit: ab 18:45 Uhr (bis ca. 21:45 Uhr)

Ort: Café Traxlmayr, Promenade 16, 4020 Linz


Vortrag: 100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich (Do., 23.11.)

Do., 23. November 2023: Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich

Vortrag anlässlich 100 Jahre Denkmalschutzgesetz

Vortrag von Markus Landerer. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung erachtet die Erhaltung baulichen Kulturerbes als wichtig. Viele wähnen auch den Denkmalschutz als ausreichend verankert, doch trifft das wirklich zu? Hinter den Kulissen des Denkmal- und Ortsbildschutzes bröckelt es – sprichwörtlich – gewaltig. Intransparenz, Amtsgeheimnis und fehlende Parteistellungen führen dazu, dass allzu viele Denkmäler verfallen und abseits der öffentlichen Wahrnehmung wertvolles Kulturgut zerstört wird. Der Vortrag zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele Fehlentwicklungen im Denkmal- und Ortsbildschutz auf und liefert Ansätze für Verbesserungen.

Markus Landerer ist Gründer und Obmann der Initiative Denkmalschutz, Verein zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter in Österreich.

Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort: Attemsgasse 25 (Seminarraum SR 34.04, Erdgeschoß), Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, Karl-Franzens-Universität-Graz, 8010 Graz

Link/Quelle: https://www.uni-graz.at/en/events/100-jahre-denkmalschutzgesetz-kritische-betrachtungen-zum-denkmal-und-ortsbildschutz-in-oesterreich-1/


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Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen

(OTS) – Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen.
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.

Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr 1020_Wien_Obere_Augartenstrasse_1e_Augartenspitz_04_kleinaufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als “übergangene Partei” Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien “Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (..) hervorgetreten”, ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften “Entscheidungsfindungen” zu bekämpfen.
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