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Pöttelsdorf (Bgld.): Kurz vor Besuch Denkmalamt – Abriss altes Jakobhaus

UPDATE (5./7.10.2020): ORFFERNSEHBERICHT (3 min; mit INITIATIVE DENKMALSCHUTZ): https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14067079/Widerstand-gegen-Abriss-von-Jakobhaus-im-Poettelsdorf/14772910 (“Widerstand gegen Abriss von ‘Jakobhaus’ im Pöttelsdorf”, 5.10.2020). +++ Weitere Berichte mit Initiative Denkmalschutz Erwähnungen: “Widerstand in Pöttelsdorf gegen Abriss” (ORF, 6.10.2020): https://burgenland.orf.at/stories/3069973 sowie “Abriss des Jakobhauses: Widerstand am Pöttelsdorfer Hauptplatz” (MeinBezirk, 6.10.2020): https://www.meinbezirk.at/mattersburg/c-lokales/widerstand-am-poettelsdorfer-hauptplatz_a4279731

Jetzt wurde – für viele überraschend – mit dem Abriss des alten Jakobhauses samt Nachbarhaus in der Gemeinde Pöttelsdorf bei Mattersburg begonnen, obwohl ein Lokalaugenschein des Bundesdenkmalamtes für nächste Woche vereinbart war. Nach Meinung des Abteilungsleiters des Bundesdenkmalamtes im Burgenland, Peter Adam, handelt es sich bei diesem Haus an der Hauptstraße 54 (Ecke Hauptplatz) um ein “bedeutendes Zeugnis traditioneller bäuerlicher Architektur und fürs ganze Burgenland”. Bereits 2014 fand ein Ideenwettbewerb für einen Neubau statt, das Projekt schien dann aber eingeschlafen zu sein (vgl. Chronologie weiter unten). Jetzt protestieren die Kunsthistorikerin Sabrina Hanny und der Architekt Stefan Tenhalter gegen den Abriss. Die Gemeinde begründet den Abriss mit den zu hohen Revitalisierungskosten im Vergleich mit einem Neubau. KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN : https://kurier.at/chronik/burgenland/kein-geld-fuer-baujuwel/401052706 (Kurier, 3.10.2020; “Kein Geld für Baujuwel: 1,7 Millionen Euro für die Revitalisierung des Jakobhauses sind der Gemeinde zu viel”) +++ Foto Google Maps (Aug. 2018)

Kommentar Initiative Denkmalschutz: Das Bundesdenkmalamt hat – seit langem ausgehungert und von der Politik allzu oft im Stich gelassen – kaum Ressourcen alle schützenswerten Gebäude rechtzeitig unter Denkmalschutz zu stellen. So hat sich wieder einmal das Denkmalamt sehr spät – hoffentlich nicht zu spät – eingeschaltet. Auch stellt sich die Frage, wie die Gemeinde Pöttelsdorf dieses Projekt gegenüber dem Bundesdenkmalamt und der Öffentlichkeit kommuniziert hat (offenbar wurde das Bundesdenkmalamt auch zwischenzeitlich “beruhigt”, dass doch kein Abriss stattfinden wird, siehe u. a. Chronologie unten).

Beschreibung der beiden im Abriss befindlichen Häuser in der Österreichischen Kunsttopographie des Bundesdenkmalamtes (Band 49: Die Kunstdenkmäler des politischen Bezirkes Mattersburg, Wien 1993, Seite 417 f.): Hauptstraße Nr. 54: Dreiseithof, an der Ecke von Hauptstraße und Hauptplatz; zarte Putzquaderung, segmentbogiges Einfahrtstor mit profilierten Umrahmungen und aufgedoppelter Holztüre; im Hof mächtige geziegelte Querscheune, freistehend mit Satteldach, großes hölzernes Einfahrtstor. – Nr. 56: Zwei Streckhöfe, durch freistehende Tormauer miteinander verbunden, der rechte im Putz bezeichnet ‘1868’, der linke mit Walmdach über teilweise erneuertem Wohntrakt.”

Hauptstraße 54 und 56, Pöttelsdorf

Pöttelsdorf, Hauptstraße 56 (li.) und Nr. 54 (Jakobhaus; re.), Foto: Jänner 2020, (c) Privat

C H R O N O L O G I E

2011: Dorferneuerungsleitbild 2011 Pöttelsdorf, darin enthalten Kapitel: “Ortsstruktur, Ortsbild” (Seite 34): Verweis auf das “Dehio-Handbuch” (Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Burgenland, Wien 1980, Hrsg. Bundesdenkmalamt). Erstaunlich: Kein Verweis auf die aktuellere und viel ausführlicher Österreichische Kunsttopographie, die ebenfalls vom Bundesdenkmalamt herausgegeben wurde (siehe obigen Eintrag). Kapitel “Stärkung des Dorfzentrums” (Seite 48): das kompakt wirkende Breitangerdorf mit stark dörflichem Charakter (…) soll weitgehend erhalten bleiben. Das im Bereich um die Elisabethsäule leerstehende Althausensemble nördlich des Hauptplatzes soll dabei als künftiges Dorzentrum dienen.” siehe: https://www.yumpu.com/de/document/read/21343965/leitbild-dorferneuerung-474-mb-pdf-pottelsdorf

Februar 2014: Präsentation Ideenwettbewerb “Neues Gemeindezentrum Pöttelsdorf”, den das  Architekturbüros “AllesWirdGut Architektur ZT GmbH” im Dezember 2013 gewonnen hat. Dieser Entwurf beinhaltet den Komplettabriss des Jakobhauses (Hautplatz 54), siehe Gemeindewebsite: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/Ergebnispraesentation_des_Ideenwettbewerbs_Gemeindezentrum_Neu_ bzw. Website “AllesWirdGut”: http://www.awg.at/de/project/poe-d

Juli 2019: Präsentation Studie Ortskern Pöttelsdorf. In dieser Modell-Visualisierung sieht man plötzlich die weitgehende Erhaltung des Jakobhauses, siehe: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/PRAeSENTATION_STUDIE_ORTSKERN_POeTTELSDORF_5 bzw. Einladung zur Präsentation: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/Praesentation

September 2020: Pöttelsdorfer Dorfbote 02/2020 (Zeitschrift, Herausgeber: Gemeinde Pöttelsdorf): “Ein neues Dorfzentrum für Pöttelsdorf” (Seite 4): “Das Grundstück des Jakobhauses ist seit Jahren ungenutzt, durch seine zentrale lage an Hauptplatz und Hauptstraße jedoch unglaublich wichtig für das Dorf. Dieser Ort soll, im Zuge einer Gemeindeinitiative, den Dorfkern mit einem multi-funktionalen Ortszentrum nun belebt werden. (…). Die neuen Gebäude nehmen die traditionelle Form der bestehenden Bebauung und ihrer Dächer auf und interpretieren diese neu, indem ihre Dimensionen variieren.”, siehe: https://www.gemeindepoettelsdorf.at/Poettelsdorfer_Dorfbote_2_2020

Pöttelsdorf (Bgld.): Abbruch Jakobhaus, Denkmalamt reagierte zu spät

Ein bedeutendes Zeugnis traditioneller bäuerlicher Architektur und fürs ganze Burgenland” (Zitat Denkmalamt) ist in Kürze nun endgültig Geschichte: das Jakobhaus in Pöttelsdorf. Wenige Tage vor Beginn der Abbrucharbeiten – also eigentlich noch rechtzeitigwurde das Bundesdenkmalamt von unmittelbar bevorstehenden Abbruch des Jakobhauses informiert. Doch anstatt sofort einzuschreiten und eine Eil-(Not-)Unterschutzstellung auszusprechen, ließ man sich bedauerlicher Weise zu viel Zeit. Mit der Gemeinde hat das Bundesdenkmalamt noch einen offiziellen Besichtigungstermin für Mittwoch, den 7. Oktober vereinbart. Doch die Gemeinde begann mit dem Abriss bereits ganze sieben Tage vor diesem Besichtigungstermin (Mittwoch, 30. September). Der Kurier berichtete am Samstag, 3. Oktober darüber. Bis Montag früh (5.10.) stand das Haus weitgehend, nur das Dach war eingerissen, doch bis der Abteilungsleiter des Bundesdenkmalamtes am 5. Oktober einen Augenschein des Objektes vornahm, war es bereits zu spät, auch die Mauern waren bereits eingerissen. Über den Lokalaugenschein heißt es in einem Antwortschreiben des Bundesdenkmalamtes: “Dieser [Augenschein] hat allerdings leider ergeben, dass die Schäden an dem Objekt bereits sehr weit fortgeschritten sind, sodass die verbleibende Substanz eine Stellung unter Denkmalschutz nicht mehr zu rechtfertigen vermag”. So kann jetzt der Bürgermeister Rainer Schuber richtig schlussfolgern: “Jakobhaus steht nicht unter Denkmalschutz“. Dem Abteilungsleiter des Bundesdenkmalamtes im Burgenland, Peter Adam, bleibt nur noch ein resignierendes Resümee: “Wir leben in einer Abrisskultur“. BVZ-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.bvz.at/mattersburg/poettelsdorf-schuber-jakobhaus-steht-nicht-unter-denkmalschutz-poettelsdorf-jakobhaus-abrissarbeiten-rainer-schuber-print-227558898 (8.10.2020, “Jakobhaus steht nicht unter Denkmalschutz“; BVZ-Kommentar: “Neue Impulse oder alte Häuser?”: https://www.bvz.at/mattersburg/kommentar/kommentar-neue-impulse-oder-alte-haeuser-bezirk-mattersburg-kommentar-lokal-print-227557096)

Dass das Denkmalamt auch schneller reagieren kann, zeigt das vorbildliche Beispiel aus Tirol. Hier hat unser Verein Initiative Denkmalschutz an einem Sonntag Abend das Denkmalamt über einen drohenden Abbruch informiert, wenige Stunden später schritt das Bundesdenkmalamt, Abteilung Tirol ein und sprach eine solche rasche Eil-Unterschutzstellung (Mandatsbescheid) aus (siehe iD-Bericht: Initiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde? Bundesdenkmalamt Tirol hat dieser Tage eine Not-Unterschutzstellung ausgesprochen!) (Jänner 2020) sowie (Juli 2020): Holerlies Hof (Tirol): ‘Kampf’ ums Ortsbild in Mutters (Juli 2020).

Baustelleneinrichtungsplan

Pöttelsdorf: Baustelleneinrichtungsplan mit den für den Abbruch vorgesehenen Bauteilen (dunkelrot markiert): Das Eckhaus zum Hauptplatz ist das so genannte ‘Jakobhaus’, Foto: privat

Mehr Infos zum Abbruch in Pöttelsdorf, siehe: iD-Bericht (4.10.2020): Pöttelsdorf (Bgld.): Kurz vor Besuch Denkmalamt – Abriss altes Jakobhaus

Beschreibung der beiden im Abriss befindlichen Häuser in der Österreichischen Kunsttopographie des Bundesdenkmalamtes (Band 49: Die Kunstdenkmäler des politischen Bezirkes Mattersburg, Wien 1993, Seite 417 f.): “Hauptstraße Nr. 54: Dreiseithof [=Jakobhaus], an der Ecke von Hauptstraße und Hauptplatz; zarte Putzquaderung, segmentbogiges Einfahrtstor mit profilierten Umrahmungen und aufgedoppelter Holztüre; im Hof mächtige geziegelte Querscheune, freistehend mit Satteldach, großes hölzernes Einfahrtstor. – Nr. 56: Zwei Streckhöfe, durch freistehende Tormauer miteinander verbunden, der rechte im Putz bezeichnet ‘1868’, der linke mit Walmdach über teilweise erneuertem Wohntrakt.”

Aspern als Beispiel. Schutzzonen und Denkmalschutz in Wien-Transdanubien – Grätzl-Gespräch (Mi., 22.6.)

Mittwoch, 22. Juni 2022, „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ (6. Asperner Grätzlgespräch)

Diesmal dürfen wir – die Bürgerinitiative “Das Amtshaus in Aspern am Siegesplatz der Öffentlichkeit erhalten” (vgl. Denkma[i]l Nr. 29/30 2021, Seite 20 ff.) –  Dr. Norbert Mayr, Architekturhistoriker und Stadtforscher (www.norbertmayr.com) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz (www.idms.at), als Referenten im Café Hummel begrüßen. Sie werden über das Thema „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ sprechen. Im Anschluss besteht wie immer ausreichend Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen. Wir hoffen auf reges Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen!

Zeit: 19:00 Uhr

Ort: Cafe Hummel, Siegesplatz 15, 1220 Wien

Ohne Anmeldung

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3

Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358

Initiative Denkmalschutz, 5. April 2023

Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof

Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II

Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.

Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.

Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).

Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.

Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)

Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38

Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.

Werndlhof

Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634

Denkmalliste / Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/service/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19

Tirol: Bürgerinitiative gegen Hausabriss in Landeck-Perjen (mit Kern 15. Jh.?)

Eine Bürgerinitiative läuft Sturm gegen ein Wohnprojekt in Landeck, für das eines der ältesten Wohnhöfe im Stadtteil Perjen abgerissen werden soll. Der Altbau in der Riefengasse 10 ist wertvoller als bisher gedacht – das hat auch eine Begehung des Bundesdenkmalamts ergeben, das derzeit ein Gutachten über das Haus für eine mögliche Unterschutzstellung erarbeitet. Die Stadt Landeck verteidigt verdichtete Bauweise. Morgen, Donnerstag (6.2.), wird sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan beschäftigen. Hier weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16607582/riefengassler-kaempfen-gegen-neue-wohnbloecke (Tiroler Tageszeitung, 5.2.2020). +++ Weiterer Medienbericht: “Widerstand regt sich: Bürgerinitiative wehrt sich gegen Wohnprojekt in Perjen” (Rundschau, Oberländer Wochenzeitung, 4.2.2020): https://www.rundschau.at/widerstand-regt-sich

Waidhofen/Thaya (NÖ): Statt Abrissprämie Revitalisierungsprämie. Aufregung um „Schandfleck Baulücke” nach Abriss späthistoristisch-secessionistischer Gebäudezeile

Zuerst galt die Häuserzeile Raiffeisenstraße 2 (Ecke Bahnhofstraße) jahrelang als “heruntergekommen” und “verfallen”. Bis im September 2017 schließlich große Teile der späthistoristisch-secessionistischen Gebäudezeile abgerissen wurden (siehe Foto). Seit über zwei Jahren Baulücke, wird nun auch diese als “Schandfleck” bezeichnet. Gemeinderat Gottfried Dolezal (FPÖ) fordert daher in einem Leserbrief eine Revitalisierungsprämie statt einer Abrissprämie, die Bürgermeister Robert Altschach (ÖVP) im Wahlkampf gefordert hatte (mit Verweis auf die Stadt Horn, wo es eine solche bereits gibt). Auch die IG Waidhofen (Interessensgemeinschaft Waidhofen – Wahlbündnis GRÜNE und UBL) sieht eine mögliche Revitalisierungsprämie positiv. Die SPÖ Waidhofen muss sich erst mit der Thematik beschäftigen und sich beraten, meint Patrik Neuwirth. Auch in Laa/Thaya wird gerade über ein Abrissprämie diskutiert, siehe: “Stadtkernbelebung. Abrissprämie für Laas Zentrum” (MeinBezirk, 21.11.2019): https://www.meinbezirk.at/mistelbach/c-politik/abrisspraemie-fuer-laas-zentrum_a3769953 +++ Aktueller Medienbericht: “Waidhofen: Aufregung um ‘Schandfleck’ im Ort. Abriss-Areal in Bahnhofstraße sorgt für Unmut bei FPÖ- Gemeinderat Gottfried Dolezal. Bürgermeister Altschach: ‘Können Besitzer nicht zwingen.'” (5.2.2020): https://www.noen.at/waidhofen/waidhofen-thaya-aufregung-um-schandfleck-im-ort-waidhofen-an-der-thaya-gottfried-dolezal-robert-altschach-lokalaugenschein-189635864; “Leserbrief, Gottfried Dolezal: Ortsbildgestaltung im negativen Sinn” (4.2.2020, NÖN): https://www.noen.at/leserbriefe/leserbrief-ortsbildgestaltung-im-negativen-sinn-waidhofen-an-der-thaya-leserbrief-gottfried-dolezal-189637461; “5.000 Euro Abrissprämie: Kritik von IG, FP und SP Bürgermeister ließ mit Idee aufhorchen. IG übt Kritik, auch Waldhäusl (FP) und Pfabigan (SP) halten Vorschlag für unausgegoren” (22.1.2020): https://www.noen.at/waidhofen/waidhofen-thaya-5-000-euro-abrisspraemie-kritik-von-ig-fp-und-sp-waidhofen-an-der-thaya-abrisspraemie-kritik-186087655 +++ Älterer Medienbericht: “Schandfleck beseitigt: Verfallenes Haus abgerissen. Nach jahrelangem Verfahren ließ Johann Eder das verfallene Haus in der Bahnhofstraße in der Vorwoche abreißen.” (Okt. 2017): https://www.noen.at/waidhofen/waidhofen-schandfleck-beseitigt-verfallenes-haus-abgerissen-abriss-johann-eder-schandfleck-62700263. +++ Beschreibung der Häuserzeile im Dehio-Handbuch “Niederösterreich nördlich der Donau” (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1990, Seite 1228): “Raiffeisenstraße, westl[iche] Ausfallsstraße in Fortsetzung der Bahnhofstraße, an deren Verbauung anschließend (zeilenförmige, späthistoristisch-secessionistische Gruppe Nr. 2 bis 8), in Siedlung auslaufend” (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-niederoesterreich-noerdlich-der-donau-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs).

Tirol: Eines der ältesten Gebäude von Landeck vor Abriss? Denkmalamt prüft Unterschutzstellung

Das Haus Riefengasse 10 im Stadtteil Perjen soll für ein Wohnprojekt abgerissen werden. Laut Bundesdenkmalamt ist es eines der ältesten Gebäude von Landeck. Denkmalamt bereitet Unterschutzstellungsverfahren vor. Der Gemeinderatsbeschluss wurde am 6. Februar vertagt. In einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar wird das Projekt Wohnanlage WohnBauWest WBW Riefengasse nochmals behandelt. Tiroler Tageszeitung Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16630845/haus-in-landeck-soll-abgerissen-werden-ein-sehr-altes-und-sehr-wertvolles-haus. +++ Weiterer aktueller Medienbericht: “Wohnbauanlage Riefengasse: Beschluss wurde verschoben” (12.2.2020): https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/beschluss-wurde-verschoben_a3917793 +++ Älterer iD-Bericht (5.2.2020): Eine Bürgerinitiative läuft Sturm gegen ein Wohnprojekt in Landeck, für das eines der ältesten Wohnhöfe im Stadtteil Perjen abgerissen werden soll. Der Altbau in der Riefengasse 10 ist wertvoller als bisher gedacht – das hat auch eine Begehung des Bundesdenkmalamts ergeben, das derzeit ein Gutachten über das Haus für eine mögliche Unterschutzstellung erarbeitet. Die Stadt Landeck verteidigt verdichtete Bauweise. Morgen, Donnerstag (6.2.), wird sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan beschäftigen. Hier weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16607582/riefengassler-kaempfen-gegen-neue-wohnbloecke (Tiroler Tageszeitung, 5.2.2020). +++ Weiterer Medienbericht: “Widerstand regt sich: Bürgerinitiative wehrt sich gegen Wohnprojekt in Perjen” (Rundschau, Oberländer Wochenzeitung, 4.2.2020): https://www.rundschau.at/widerstand-regt-sich

Tirol-Landeck: Denkmalamt prüft Unterschutzstellung, Gemeinde beschließt Bebauungsplan für Neubau

In einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar wurde das Ende eines 500 Jahre alten Gebäudes in der Riefengasse 10 quasi besiegelt, denn der Bebauungsplan für den Neubau wurde beschlossen. Indes prüft das Bundesdenkmalamt eine mögliche Unterschutzstellung. Bezirksblätter-Artikel (26.2.2020) weiterlesen: https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/wohnbauanlage-in-der-riefengasse_a3950763 (Weiterer Medienbericht in der Tiroler Tageszeitung (25.2.2020): “Abriss oder Denkmalschutz? Kampf um historisches Haus in Landeck. In Perjen soll ein gotisches Haus für ein Wohnprojekt abgerissen werden. Die Pläne bekamen grünes Licht. Inzwischen läuft das Verfahren zur Unterschutzstellung”: https://www.tt.com/artikel/16675925/abriss-oder-denkmalschutz-kampf-um-historisches-haus-in-landeck) +++ Älterer iD-Bericht (12.2.2020): Das Haus Riefengasse 10 im Stadtteil Perjen soll für ein Wohnprojekt abgerissen werden. Laut Bundesdenkmalamt ist es eines der ältesten Gebäude von Landeck. Denkmalamt bereitet Unterschutzstellungsverfahren vor. Der Gemeinderatsbeschluss wurde am 6. Februar vertagt. In einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar wird das Projekt Wohnanlage WohnBauWest WBW Riefengasse nochmals behandelt. Tiroler Tageszeitung Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16630845/haus-in-landeck-soll-abgerissen-werden-ein-sehr-altes-und-sehr-wertvolles-haus. +++ Weiterer aktueller Medienbericht: “Wohnbauanlage Riefengasse: Beschluss wurde verschoben” (12.2.2020): https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/beschluss-wurde-verschoben_a3917793 +++ Älterer iD-Bericht (5.2.2020): Eine Bürgerinitiative läuft Sturm gegen ein Wohnprojekt in Landeck, für das eines der ältesten Wohnhöfe im Stadtteil Perjen abgerissen werden soll. Der Altbau in der Riefengasse 10 ist wertvoller als bisher gedacht – das hat auch eine Begehung des Bundesdenkmalamts ergeben, das derzeit ein Gutachten über das Haus für eine mögliche Unterschutzstellung erarbeitet. Die Stadt Landeck verteidigt verdichtete Bauweise. Morgen, Donnerstag (6.2.), wird sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan beschäftigen. Hier weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16607582/riefengassler-kaempfen-gegen-neue-wohnbloecke (Tiroler Tageszeitung, 5.2.2020). +++ Weiterer Medienbericht: “Widerstand regt sich: Bürgerinitiative wehrt sich gegen Wohnprojekt in Perjen” (Rundschau, Oberländer Wochenzeitung, 4.2.2020): https://www.rundschau.at/widerstand-regt-sich