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Heumarkt-Hochhausprojekt (Wien): UNESCO-Managementplan Entwurf weiterer Schritt zum Welterbe-Verlust?

APA-OTS-Presseaussendung, 8. November 2021

Heumarkt-Hochhausprojekt: UNESCO-Managementplan Entwurf weiterer Schritt zum Welterbe-Verlust? Morgen, 9.11. im Gemeinderatsausschuss! Initiative Denkmalschutz fordert Vorab-Veröffentlichung und bezweifelt mögliche Akzeptanz durch das UNESCO-Welterbekomitee!

Wien (OTS) – Morgen, Dienstag, 9.11. fällt die Entscheidung im Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung, ob der vorliegende Managementplan-Entwurf, der seit vielen Jahren von der UNESCO eingefordert wird, in der Gemeinderatssitzung am 25. November in dieser Form beschlossen wird (vgl. OTS 2.11.), dies unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, kritischer Bürger und vieler NGOs (nur eine kleine kritische Fachöffentlichkeit durfte als Feigenblatt an einer Enquete am 6. Mai teilnehmen). Was langsam durchsickert ist, dass eine eher schwache Hochhaus-Ausschlusszone nur für den 1. Bezirk ‘Innere Stadt’ vorgesehen ist, aber nicht für die gesamte Kernzone des Weltkulturerbes “Historisches Zentrum von Wien”. Somit wird ein in Höhe und Baumasse überdimensioniertes Heumarktprojekt (3. Bezirk), das den Kriterien des Welterbevertrages widerspricht, offensichtlich weiterhin von der Stadt Wien forciert. Die Initiative Denkmalschutz fordert vor Beschlussfassung im Gemeinderat die Veröffentlichung dieses Managementplan-Entwurfs, eine breite, öffentliche Diskussion, sowie Auskunft, ob dieser von der UNESCO überhaupt akzeptiert werden kann, und schließt sich vollinhaltlich der gestrigen Kritik der Initiative Stadtbildschutz an.

Bundesregierung muss endlich rechtliche Schritte ergreifen!

Da Wien offensichtlich weiterhin uneinsichtig bleibt und nicht alle Maßnahmen zur Durchsetzung des Welterbeübereinkommens (BGBl.Nr.60/1993) setzt, muss der zuständige grüne Bundesminister für Kultur, Werner Kogler (Staatssekretärin Andrea Mayer) gemäß Bundesverfassungsgesetz Art. 16 Abs. 4, die Zuständigkeit an sich ziehen und selbst die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dass dies nicht nur möglich, sondern die ÖVP-Grüne Bundesregierung dazu sogar verpflichtet(!) ist, zeigt die umfassende Rechtsanalyse vom Juristen Dr. Helmut Hofmann im Sonderheft Nr. 2 der Initiative Denkmalschutz: “Wien und sein Welterbe – die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation” (Mai 2019) (sinngemäß äußerte sich auch Verfassungsrechtler em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger).

Erwartbare UVP-Pflicht: Weiterer Stolperstein für Heumarkt-Projekt

Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.10.2021 wurde die ao. Revision der WertInvest gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.7.2021 endgültig zurückgewiesen (GZ: Ra 2021/05/0153). Der ursprüngliche Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung, mit welchem eine UVP-Pflicht verneint wurde, ist damit beseitigt und außer Kraft getreten. Somit bleibt offen, ob das Heumarktprojekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss; eine UVP-Pflicht scheint jedoch sehr wahrscheinlich!

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Älterer iD-Bericht (26.6.2021):

Gefährdetes Welterbe Wien (u. Heumarkt): Streichung von ‘Roter Liste’ 2022? Divergierende Interpretationen gibt es derzeit zur aktuell (22. Juni) veröffentlichten “Draft Decision” der bevorstehenden UNESCO-Welterbe-Komitee Sitzung

Heumarktprojekt neu (Wien) bleibt UNESCO-Welterbe unverträglich!

APA-OTS-Presseaussendung, 29. Juni 2023

Wien: Heumarkt-Hochhaus bleibt UNESCO-Welterbe UNVERTRÄGLICH! Das präsentierte ‘Heumarktprojekt Neu’ widerspricht UNESCO-Beschlüssen!
Initiative Denkmalschutz: Welterbe-Konformität heißt “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m)!

Wien (OTS) – 56,5 Meter hoch soll der gestern präsentierte, neu geplante “Hotelflügel” beim Heumarkt-Projekt werden. Das widerspricht ganz klar den seit 2012/13 bekannten UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m). Ganz im Gegenteil: Bereits das Bestandsgebäude Hotel InterCont “stört stark” den Belvedere-Blick. Hier die visuellen Beeinträchtigungen, die bereits vor der Ernennung zum Weltkulturerbe geschehen sind, weiter zu vergrößern, kann unmöglich im Sinne des Welterbes sein. Alle FAKTEN und UNESCO-BESCHLÜSSE: https://initiative-denkmalschutz.at/heumarkt.pdf

Baumassen beim Heumarkt sprengen jeglichen Maßstab

Egal wie man die Baumassen verteilt, die Kubaturen sprengen einfach jeglichen Maßstab. Daher kann nur durch ein “Zurück an den Start” und eine vollständige Neuplanung ein städtebaulich verträgliches Projekt entstehen, meint die Initiative Denkmalschutz.

UNESCO: Für Streichung von “Roter Liste” fehlt jegliche Grundlage

Solange der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 rechtsgültig bleibt, sieht die Initiative Denkmalschutz keinerlei Grund, wieso das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im September in Riad jetzt das Welterbe von der “Roten Liste” der gefährdeten Welterbestätten streichen soll. Der Auslöser zur Setzung auf die Rote Liste war ja gerade dieser Beschluss im Gemeinderat 2017, der erst eine Höhenwidmung bis zu ca. 70 m ermöglicht. Solange diese Widmung aufrecht bleibt, bleibt auch das Welterbe gefährdet.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

APA-OTS-Presseaussendung, 3. September 2025

Channel: Politik, Wirtschaft

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen”

Wien (OTS) – “Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll [https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35]. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche” (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.

Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!

Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.

UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!

Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Breite Front von NGOs gegen AVG- und UVP-Novelle

Unsere NGOs, die Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria und weitere zahlreiche NGOs lehnen diese Gesetzesnovellen entschieden ab, die gravierende Auswirkungen auf Kosten der Zivilgesellschaft haben werden!

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, 0676/772 34 33,
DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Bundesregierung, Umwelt, Recht, Kultur, Raumordnung, Stadtplanung, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Umweltrecht
Ressorts: Innenpolitik, Wirtschaft Österreich

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur AVG-Novelle

Freitag, 5. September 2025, Stellungnahme

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes

Geschäftszahl: 2025-0.578.612
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (Ministerialentwurf 35/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Ministerialentwurf beinhaltet gravierende und inbesondere nachteilige Änderungen für die Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber argumentiert mit Verfahrensbeschleunigung, Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung. Faktum ist jedoch, dass alle beteiligten Bürgerinnen und Bürger durch die Edikt-only-Zustellung, Präklusion, verkürzte Fristen (von acht auf sechs Wochen) und den Entfall der Ediktalsperre (Hochsommerzeit sowie Weihnachtsferien) in ihrer Beteiligungsfähigkeit und ihrem Rechtsschutz gefährdet sind.

Vgl. APA-OTS-Pressseaussendung der Initiative Denkmalschutz (3.9.2025): “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder. Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250903_OTS0016)

Im ÖVP-SPÖ-NEOS Regierungsprogramm 2025-2029 “Jetzt das richtige tun. Für Österreich” findet sich im Kapitel “Entbürokratisierung und Verwaltung” das betreffende Thema “Verwaltungsverfahren” (Seite 222 f.; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-
bundesregierung/regierungsdokumente.html). Neben der Verfahrensbeschleunigung wird hier auch der Verbesserung der Qualität das Wort geredet. Der vorliegende Entwurf konterkariert jedoch gravierend letztere Zielsetzung, und verschlechtert die Qualität für die Zivilgesellschaft entscheidend. Im gleichen Kapitel findet sich unter “Transparenz” die Zielsetzung “Demokratische Teilhabe (…) stärken”. Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht eklatant diesen Ansprüchen! Daher wird der vorliegende Gesetzesentwurf von unserem Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich einsetzt, entschieden abgelehnt. Eine so gravierende Verschlechterung der Teilhabe für die Zivilgesellschaft widerspricht auch dem eigenen Regierungsprogramm!

Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht auch der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention (Bundesrecht). Vgl. dazu Artikel 6 “Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten”. Darin heißt es im Absatz 3: “Die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sehen jeweils einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die verschiedenen Phasen vor, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Öffentlichkeit nach Absatz 2 zu informieren, und damit der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung während des umweltbezogenen Entscheidungsverfahrens gegeben wird.” (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004171)

Behörde bekommt mehr Zeit – Zivilgesellschaft soll hingegen in eklatante Zeitnot kommen!

Dass es nicht um eine reine  Verfahrensbeschleunigung geht, zeigt der vorliegende Entwurf im § 44e Abs. 3 AVG. Hier nimmt sich besonders frech die Behörde selbst das Recht heraus, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche”. Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitiativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen. Es hat für unseren Verein den Anschein, dass es der Bundesregierung primär darum geht, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten. Das wäre dann eine besonders euphemistische Art der Verfahrensbeschleunigung.

Zweck und Zielsetzung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz ist “der Einsatz für den nachhaltigen Schutz und den Erhalt gefährdeter Kulturgüter und Kulturlandschaften im Rahmen der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege”. Der vorliegende Gesetzesentwurf greift hier gravierend negativ ein, denn insbesondere UVP- sowie SUP-Verfahren (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung; SUP = Strategische Umweltprüfung) sind für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von strategischer Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Im Namen des Vorstandes: Markus Landerer, DI Dr. Alexander Schmiderer, Dr. Reingard Hofbauer; Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, www.initiative-denkmalschutz.at, eMail: , ZVR-Nr.: 049 832 110, tel.: 0699 / 1024 4216

 

Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!

APA-OTS-Presseaussendung, 16. September 2025

Channel: Kultur, Chronik

Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.

Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.

Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.

Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”

Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!

Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).

Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen

Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.

Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten

Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk

Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.

28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.

Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig

Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).

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Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

APA-OTS-Presseaussendung, 13. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

Villa in Währing vor kurzem abgerissen. Das von der Stadt Wien behauptete “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” ist hiermit erstmals(!) widerlegt!

Wien (OTS) – Noch im April hatte die Vizebürgermeisterin und zuständige Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) mit der Bauordnungsnovelle 2023 das “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet (vgl. OTS, 16.4.). Wenige Wochen danach zerschlugen sich diese Hoffnungen, denn am 21. Mai hat das Verwaltungsgericht Wien der Beschwerde einer Eigentümerin stattgegeben und der Abbruchbewilligung der gründerzeitlichen Villa in der Pötzleinsdorfer Straße 47 auf Grundlage der verschärften Bauordnungsnovelle 2023(!) erteilt (GZ: VGW-111/077/5036/2024-39). Vor kurzem wurde jetzt der Abriss vollzogen (Vgl. WienSchauen, Facebook 9.10.). Die 1877 erbaute und 1913 aufgestockte Villa im Cottagestil stand seit 1993 in einer Schutzzone!

Baubehörde erteilte keinen Instandsetzungsauftrag

Seit 1993 war das Haus im 18. Bezirk unbewohnt. Wieso die Baubehörde es seit über 30 Jahren verabsäumt hatte, einen Bauauftrag zur Instandsetzung zu erteilen, obwohl die Erhaltungswürdigkeit zweifellos gegeben war, bleibt ein Rätsel. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die MA 37 hier jahrzehntelang tatenlos zugesehen hätte. Es gibt viele weitere Altbauten in einem schlechten baulichen Zustand in Wien; wird hier die Baubehörde (MA 37) endlich tätig, oder wird die verschärfte Bauordnungsnovelle von 2023 weiterhin wertvolle Verluste von Altbauten zulassen?

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Abbrüche historisch erhaltenswerter Gebäude verhindert man durch Konsequenzen, die schärfer sind als der Nutzen durch Abriss. Am effektivesten wäre es im Sinne des Altstadtschutzes, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten per Gericht unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz bzw. unsere OTS, 16.9.2025). Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, möge die Stadt Wien ihre Gesetze ändern oder eine entsprechende Resolution beschließen, um ein solch’ wirkungsvolles Gesetz von der Bundesregierung einzufordern (vgl. ORF Wien, “Altbau-Abriss laut Stadt Wien legal” vom 16.9.2025). Nur so wäre die Stadt Wien glaubwürdig, dass sie auch wirklich alles daran setzen möchte, weitere Stadtbildverluste zu verhindern.

19. Bezirk: Billrothstraße 43 vor wenigen Wochen abgerissen

Ebenso wurde das repräsentative, im 2. Viertel des 19. Jh. erbaute Vorstadthaus im September abgebrochen [Foto: Google Street View]. Auch hier hat nach Auskunft der Bezirksvorstehung Döbling eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Wien die Abbruchbewilligung erwirkt.

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Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33
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