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Parlamentarische Bürgerinitiative: “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”
/ Petitionen, Presseaussendungen /Österreich allgemein / österreichweitvon IDM_adminInitiative Denkmalschutz, 30. März 2025
Parlamentarische Bürgerinitiative “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”
Keine Zerstörungen, wenn nicht gelindere Mittel und Alternativen möglich sind. Frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit als Pflicht! Abrisse im Zuge des U5-Baus in Wien unter Berufung auf das Eisenbahngesetz stoppen!
Im Zuge von Zerstörungen wertvollen Kulturgutes wird immer wieder als Grund mit dem Eisenbahngesetz (EisbG 1957) argumentiert. So beruft sich unlängst die Stadt Wien respektive die Wiener Linien hinsichtlich der geplanten Abrisse der Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) auf dieses EisbG. Eine Abänderung des
Bundesgesetzes wäre nur durch den Nationalrat möglich.
ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, bei der Interessensabwägung dem Kulturerbe mehr Gewicht einzuräumen bzw. als Mindestanforderung eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit als Verpflichtung im Eisenbahngesetz einzuführen (§ 31 f EisbG). Weiters mögen ebenso Privatpersonen oder zumindest NGOs Gelegenheit gegeben werden, zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (§ 31 d EisbG). Im konkreten Anlassfall möge der Nationalrat sich für den Erhalt der historischen Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 einsetzen. Auch das stadtbildprägende Eckgebäude Landstraßer Hauptstraße 13 war ursprünglich vom Abriss für den U3-Bau bedroht, doch konnte damals ein Abriss durch das Umsetzen einer Alternativlösung abgewendet werden. Heute steht das frühhistoristische Gründerzeithaus im 3. Bezirk nicht nur in einer Schutzzone, sondern sogar unter Denkmalschutz. Ein vorausschauendes, umfassenderes Verfahren, hätte so auch in logischer Konsequenz für den Bauwerber nach EisbG eine von Anfang an gegebene höhere Berechenbarkeit.
HIER PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE DOWNLOADEN (Bis zum Erreichen von 500 gültigen Unterschriften müssen diese auf Papier unterzeichnet werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe): Parlamentarische-BI_Kulturerbe-versus-Eisenbahngsetz_Initiative-Denkmalschutz
Das Anliegen wird nachdrücklich eingefordert und unterstützt von zwei NGOs: Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter und der Bürger:inneninitative Architektur Rebellion Österreich.
Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen Ubahn-Station “Michelbeuern” geopfert werden, Foto: 2024, (c) Stephan Erath
BEGRÜNDUNG: Am aktuellen Beispiel der Stadt Wien wird hier die Problematik erklärt. Die Wiener Linien planen in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Abriss der beiden stadtbildprägenden und als erhaltenswert anerkannten Gründerzeitbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41, um Platz für zwei neue Stationsgebäude im Rahmen des U5-Ausbaus zu schaffen. Obwohl beide Gebäude in Schutzzonen liegen und in Wien durch die §§ 60 Abs 1 lit. d, bzw. außerhalb von Schutzzonen per § 62 a Abs. 5a Bauordnung für Wien (Landesgesetz) vor dem Abriss grundsätzlich geschützt sind, ziehen die Wiener Linien für den Abriss das EisbG heran. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen problematisch: Neben den Problemen auf kommunalpolitischer Ebene (keine transparente Prüfung alternativer Lösungen, wie der häufig in der Vergangenheit auch in Wien durchgeführten Integration der Stationen und Technik in die Bestandsgebäude oder zumindest ein Erhalt der Fassade) wird auch die interessierte Öffentlichkeit überhaupt nicht informiert, geschweige denn kann diese ihre Meinung dazu kundtun. Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles drangesetzt, die Bevölkerung möglichst spät über den geplanten Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgesprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text in allen Unterlagen möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Erst als diese Informationen nicht mehr zurückzuhalten waren (den Mietern mussten Ersatzwohnungen angeboten werden) kam diese Info im Sommer/Herbst 2024 langsam ans Licht der Öffentlichkeit. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es entsteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken. Das Ausschließen der Öffentlichkeit steht auch im eklatanten Widerspruch zur Konvention von Faro (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratischen Teilnahme“). Dieses Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert (BGBl. III Nr. 23/2015). Ein verbesserter bzw. transparenterer Baugenehmigungsprozess im EisbG, der sämtliche historische Substanz miteinbezieht und berücksichtigt (auch wenn das Objekt “nur” nach Landesgesetzen wie der Wiener Bauordnung geschützt ist), würde aktuellen demokratiepolitischen Anforderungen gerecht und erscheint durch die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Bauprojekten nach EisbG (wie zB die angedachten Erweiterungen des U-Bahnnetzes in Wien) im Zuge des Ausbaus des Schienennetz geboten.
KONTAKTINFORMATIONEN:
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich,
www.initiative-denkmalschutz.at, Tel.: 0699 / 1024 4216
Mag. Stephan Erath, Architektur Rebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria, Tel.: 0681 / 1054 1664
Initiative Denkmalschutz: Weißes Rössl – Misst die BH mit zweierlei Maß?
/ Presseaussendungen /Tirol / Innsbruck Landvon IDM_adminEil-Pressemitteilung vom 12. März 2025
Causa Weißes Rössl in Gries/Brenner, Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes im Gange!
Misst die Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck mit zweierlei Maß?
Während die BH Innsbruck den Antrag des Bundesdenkmalamtes auf Baustopp beim denkmalgeschützten Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries am Brenner am 5.3. aus uns unerklärlichen Gründen abgelehnt hat, hat die gleiche BH im Jahr 2017 den entsprechenden Paragraphen der Tiroler Bauordnung sehr wohl anerkannt. Zitat aus dem BH-Bescheid (24.2.2017): “Gem. § 42 Abs 5 TBO 2016 ist ein Abbruch denkmalgeschützter Gebäude und Gebäudeteile unzulässig. Eine Vollstreckung des do. Bescheides vom 21.11.2012 ist daher nicht mehr möglich; das Vollstreckungsverfahren [Vollstreckung des Beseitigungs-/Abbruchauftrags] wird eingestellt.”
Anmerkung: Die genauen Paragraphen haben sich zwar zwischen 2017 und 2025 geändert, sind aber inhaltlich gleich geblieben!
Siehe entsprechende Dokumente anbei (Beispiel Widum Lueg, Gries/Brenner), mit Genehmigung des Eigentümers
– Abbruchbescheid (Beseitigungsauftrag) vom 21.11.2012 der Gemeinde Gries/Brenner (als Baubehörde): 2012-11-21_Gemeinde-Gries-Bescheid_Beseitigungsauftrag_Widum-Lueg_iD
– Einstellung des Vollstreckungsverfahren Beseitungsauftrag (Abbruchauftrag), seitens BH Innsbruck, 24.2.2017: 2017-02-24_BH-Innsbruck_Einstellung-Beseitungsauftrag_Widum-Lueg_iD
Wir erinnern an unsere gestrige OTS-Presseaussendung und insbesondere an die OTS von letzter Woche, in der wir diesen Paragraphen der Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechend zitiert haben und das “Vergessen” auf diesen Paragraphen im LVwGT-Urteil vom 12.2.2025 scharf kritisiert haben.
OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz vom 4. März 2025
Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich! Zitat daraus: In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250304_OTS0070/initiative-denkmalschutz-abbruchauftrag-widerspricht-denkmalschutzgesetz-kein-abriss-fuer-gasthaus-weisses-roessl-in-griesbrenner-moeglich
OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz, gestern, 11. März 2025
Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250311_OTS0124/denkmalschutz-skandal-in-tirol-bezirksverwaltungsbehoerde-bh-innsbruck-entmachtet-bundesdenkmalamt-und-torpediert-denkmalschutzgesetz
mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer
Obmann der Initiative Denkmalschutz
tel.: 0699 1024 4216
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at
Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Tirol. Bezirksverwaltungsbehörde “entmachtet” Denkmalamt
/ Presseaussendungen /Tirol / Innsbruck Landvon IDM_adminAPA-OTS-Presseaussendung, 11. März 2025
Channel: Chronik, Kultur
Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz!
Initiative Denkmalschutz schaltet nach Abrissbeginn Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries/Brenner die Landesvolksanwaltschaft ein!
Wien (OTS) – Auch wenn das Landesverwaltungsgericht Tirol einen Abbruchauftrag verfügt hat (LVwG-2023/31/2508-9), basiert dieser ausschließlich auf einem Landesgesetz (Tiroler Bauordnung). Gänzlich unberührt davon gilt weiterhin auch das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz (DMSG), das ebenso einzuhalten ist. So spricht das Bundesdenkmalamt (BDA) in seiner aktuellen Stellungnahme vom 10.3. treffend von einem “Torpedierungsverbot”: “Die Tiroler Bauordnung (…) soll nicht in einer Weise angewandt werden, die das öffentliche Interesse (bundesgesetzlicher) Denkmalschutz torpediert.”
Bezirksverwaltungsbehörde negiert Aufgaben des Denkmalschutzes
Für die Anwendung des Denkmalschutzes im Sinne einer Gefahrenabwehr ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (§ 31 Abs. 1 DMSG). Diese hat jedoch den BDA-Antrag auf Baustopp am 5.3. aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgewiesen! Da durch die baulichen Absperrungen und das Betretungsverbot eine “Gefahr für Leib und Leben” ausgeschlossen werden kann, wäre eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abriss nötig, die bis dato nicht vorliegt!
LVwGT verurteilt BH Innsbruck wegen Auskunftsverweigerung
Dieser Tage erst wurde die BH Innsbruck verurteilt, unserem Verein Initiative Denkmalschutz gegenüber rechtswidrig eine Auskunft in der Causa Weißes Rössl verweigert zu haben (LVwG-2024/19/1053-4).
Politische und behördliche Aufarbeitung dringend nötig
Die Vorgänge rund um das Gasthaus Weißes Rössl gehören sowohl politisch, als auch behördlich in Tirol dringend aufgearbeitet. Der Abbruch ist nun einer Entscheidung einer anhängigen BDA-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol zuvorgekommen.
Nächstes Tiroler Opfer: Die Rotunde in Innsbruck?
Auch die denkmalgeschützte Rotunde in Innsbruck ist in einem baulich schlechtem Zustand. Was werden Tiroler Politik und Behörden unternehmen, damit wir keinen zweiten Fall “Weißes Rössl” in Tirol erleben?
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at
Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz
PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom
10. Mai 2024
sowie
4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt
OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz