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Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz in Gries/Brenner
/ Presseaussendungen /Tirol / Innsbruck Landvon IDM_adminAPA-OTS-Presseaussendung, 4. März 2025
Channel: Chronik, Kultur
Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich!
Behördenversagen auf ganzer Linie: Nach Brand im Mai 2023 noch immer ohne Schutzdach. Nun könnten bereits diesen Donnerstag (6.3.) rechtswidrige Abbrucharbeiten beginnen!
Wien / Gries am Brenner (OTS) – Ein Plakat einer Abbruchfirma ist schon angebracht, doch ohne denkmalschutzrechtliche Bewilligung, die bis dato nicht vorliegt, ist der Abbruch verboten! Denn für einen Abriss müssen beide Gesetze, Tiroler Bauordnung (TBO) und Denkmalschutzgesetz (DMSG) eingehalten werden, was aktuell nicht der Fall ist. Im DMSG kann ein solcher Abriss ohne Bewilligung des Denkmalamtes nämlich nur dann durchgeführt werden, wenn “Gefahr in Verzug” bei gleichzeitiger Gefährdung “höherwertiger Rechtsgüter” (z.B. Leben) vorliegt (§ 4 Abs. 3), und auch eingeschränkt für den speziellen Fall, dass diese Gefahr nicht “anders”(!) abgewendet werden kann (§ 5 Abs. 5). Vgl. Stellungnahme des Denkmalamtes vom 17.2./26.2. dazu.
Weder “Gefahr im Verzug” noch “Gefahr für Leib und Leben”!
Bereits kurz nach dem Brand wurde “zum Schutz des Lebens” ein Betretungs- bzw. Benützungsverbot für das historische Gasthaus behördlicherseits erlassen (23.5.2023). Seitdem ist die Gefahr, die beim “Betreten”(!) des Gebäudes besteht, gebannt (und nur für den Fall dieses “Betretens” wurde im LVwGT-Urteil vom 12.2. “Gefahr für Leib und Leben” attestiert). Entsprechend wird das Urteil in der Medieninformation des LVwGT vom 17.2. auch nur mit dem “Vorliegen von Baugebrechen” sowie das Verursachen “unverhältnismäßiger Kosten” für eine Instandsetzung begründet! Nicht einmal von “Gefahr im Verzug” ist die Rede! In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist! Und ebenso muss auch die Frage gestellt werden, wer kurz nach der Urteilsverkündung am 13./14. Februar dieses Framing “Gefahr für Leib und Leben” (ohne Zusatz “beim Betreten”) in die Welt gesetzt hat, auf dessen Grundlage die Medien dann den Abbruchauftrag in ihren Berichten begründet haben, und nicht, wie richtig, auf die “Baugebrechen”? Auf jeden Fall erinnert die Causa frappant an den Abriss des Kommodhauses in Graz 2003.
Baubehörde Gries/Brenner kann Abbruchanzeige nicht bearbeiten, weil denkmalschutzrechtliche Bewilligung fehlt! Abbruch auch deswegen nicht möglich!
Gemäß § 50 Tiroler Bauordnung muss – auch bei einem Abbruchauftrag(!) – vor einem Abriss eine Abbruchanzeige bei der Behörde eingebracht werden, die den angezeigten Abbruch prüfen muss. Darin heißt es: “Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist weiters die denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abbruch anzuschließen” (Abs. 1), die jedoch nicht vorgelegt werden kann. Somit kann der Bürgermeister von Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, als Baubehörde erster Instanz die Abbruchanzeige nicht abschließend prüfen und müsste dem Abbruchwerber dann mitteilen, dass “der Abbruch vorerst nicht ausgeführt werden darf” (Abs. 4).
Gefährdete Denkmäler – Parlamentarische Bürgerinitiative
Auch beim verfallenen Hotel Wörthersee in Klagenfurt weigert sich aktuell der Eigentümer, die Instandsetzungsaufträge umzusetzen, und bei den ebenso denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat hat es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Bränden gegeben. Die Initiative Denkmalschutz hat Ende 2023 eine Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, um u.a. den Denkmalfonds besser zu dotieren, der zur zusätzlichen Finanzierung und Rettung der unmittelbar vom Verfall bedrohten Denkmälern dienen soll und vom Bundesministerium für Kultur verwaltet wird, aber kaum gefüllt ist.
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at
Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz
PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom
10. Mai 2024
sowie
4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt
OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz
Change.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.): Gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus
/ Petitionen, Presseaussendungen /Wien 1170, Hernalsvon IDM_adminChange.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.) gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus
Architekturrebellion Österreich und die Initiative Denkmalschutz laden zur Versammlung am Elterleinplatz ein, um gegen die geplanten Abrisse der historischen Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) durch die Wiener Linien zu protestieren (vgl. Presseaussendung vom 9.12.). Durch diese Abrisse im Zuge des U5-Baus wird nicht nur unnötig das historische Stadtbild Wiens und die Grätzlstruktur empfindlich gestört, sondern es werden ohne Not gut funktionierende und vermietete Wohn- und Geschäftsflächen abgerissen.
Online-Petition für die Erhaltung unterzeichnen:
https://chng.it/crk5FzT2Lm
Demonstration Treffpunkt: Samstag, 11. Jänner, 10:30 Uhr, Elterleinplatz 8 (beim Alszauberbrunnen), 1170 Wien
Mit der Demonstration wollen wir dagegen ein Zeichen setzen: Für den Schutz unseres baukulturellen Erbes, mehr Transparenz seitens der Wiener Linien und eine städtebauliche Lösung, die den U-Bahnbau in das historische Stadtbild nahtlos und respektvoll eingliedert, statt Ensembles zu zerreißen. Partizipation ist notwendig, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für diese Abrisse zu schärfen, wurden die Abrisse doch eigentlich bis diesen Sommer trotz der sonst reichlichen Informationen zum U5 Bau de facto von Seiten der Stadt und Wiener Linien verschleiert. Die technische Möglichkeit zum Erhalt der betroffenen Gebäude bzw. derer Fassaden bestünde mit Rückblick auf die zahlreichen Stationen der Wiener U-Bahn in Bestandsgebäude sicher, doch sind weitere Informationen und Erwägungen zum Abriss für die Bevölkerung nicht zugänglich.
Im Zuge der Demonstration haben wir auch parallel eine Change.org-Petition gestartet, da eine Petition nach Landesgesetz vom zuständigen Magistrat der Stadt Wien mit einer fadenscheinig anmutenden Begründung abgelehnt wurde. Damit wollen wir aufzeigen, dass sowohl EinwohnerInnen als auch BesucherInnen Wiens das Stadtbild nicht egal ist !
Hier Online-Petition unterzeichnen: https://chng.it/crk5FzT2Lm
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bzw Berichterstattung!
Mag. Stephan Erath, Für Architekturrebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria
mobil: 0681 / 8113 70 46
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
https://www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216
U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel
/ Petitionen, Presseaussendungen /Wien 1170, Hernalsvon IDM_adminAPA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, Montag, 9. Dezember 2024
U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel
Eingebrachte Petition am 6.12. abgelehnt, die beiden Initiativen werden dagegen Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten!
Wien (OTS) – Just erst letzten Freitag, 6.12., bekamen die Initiatoren der Petition “Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” die offizielle Antwort, dass die Petition aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen wird, somit fand die abgelehnte Petition auch nicht in der am gleichen Tag abgehaltenen Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Petitionen Erwähnung (OTS). Dem Einbringer der Petition (eingebracht am 21.11.), Stephan Erath, wurde tags zuvor noch telefonisch mitgeteilt, die Thematik sei so “komplex” und muss daher länger geprüft werden. Sehr komplex klingt der zu prüfende Sachverhalt jedoch nicht. Mit der Begründung: “Gegenstand einer Petition kann jedoch nur das Handeln von Organen der Gemeinde oder des Landes Wien sein, nicht jedoch die privatrechtliche Tätigkeit einer eigenständigen juristischen Person”. Dies, obwohl sich die Wiener Linien zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien befinden, putzt sich die Stadt Wien ab und meint, keinen Einfluss auf die Wiener Linien ausüben zu können. Die Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria werden daher Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten, um die Gründerzeithäuser am Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und am Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) doch noch vor dem Abriss zu retten.
Erfreut zeigen sich die beiden Initiativen, dass von den Grünen Hernals ein Verlangen auf Abhaltung einer Bürgerversammlung gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung in der letzten Bezirksvertretungssitzung am 5.12. eingebracht wurde, sodass der Bezirkvorsteher Peter Jagsch (SPÖ) über die neue “Gestaltung am Elterleinplatz” in den nächsten Monaten in einer öffentlichen Veranstaltung der interessierten Wiener Bevölkerung Frage und Antwort wird stehen müssen.
Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen U5 geopfert werden (Station “Michelbeuern-AKH”), Foto: 2024, (c) Stephan Erath
Stadt Wien Taktik: Intransparenz und möglichst späte Information!
Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles daran gesetzt, die Wiener Bevölkerung möglichst spät über den “nötigen”(?) Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgeprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es ensteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken; so auch die Nichterwähnung der Petition im Gemeinderatsausschuss für Petitionen letzten Freitag.
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich
Markus Landerer, tel.: 0699 / 1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676 / 772 34 33
https://www.idms.at
Architekturrebellion Austria, Stephan Erath, tel.: 0681 / 1054 1664,
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria
Beilage:
– abgelehnte “Petition: Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” (eingebracht am 21.11.2024) im vollen Worlaut:
Petition_Erhalt-Elterleinplatz-u-Waehringer-Guertel_eingebracht-2024-11-21_abgelehnt-2024-12-06
Zusätzliche Infos / Links (z.T. nicht in OTS angeführt):
– OTS vom 6.12.2024: “Petitionsausschuss tagte im Wiener Rathaus. Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen hat heute, Freitag, im Wiener Rathaus getagt. Auf der Tagesordnung standen 29 Petitionen.”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241206_OTS0113
– OTS vom 5.12.2024: “Grüne Wien/Prack, Prauhart: Abbruch von Gründerzeithaus am Elterleinplatz wird Thema für Bürgerversammlung in Hernals. Bezirk muss bessere Informationen zur Umgestaltung des Elterleinplatzes im Zuge des U-Bahnbaus bereitstellen”, siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241205_OTS0077
– Wiener Stadtverfassung § 104c (Bürgerversammlung): https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000308&FassungVom=2024-11-04&Artikel=&Paragraf=104c&Anlage=&Uebergangsrecht=
– Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe. U5 bis Hernals, U2 bis Wienerberg” von Gregor Stratil-Sauer (Stadt Wien MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung), 21. April 2022: https://oevg.at/fileadmin/user_upload/Editor/Dokumente/Veranstaltungen/2022/u2u5/stratil-sauer.pdf (vgl. dazu auch “Mit der U5 vom Karlsplatz bis Hernals”, Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, abgerufen am 8.12.2024: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/u-bahn/u2u5/linie-u5.html)
– MeinBezirk.at: Bezirksparlament: Abriss am Elterleinplatz 8 sorgt für heftigen Polit-Streit (5.12.2024): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-politik/abriss-am-elterleinplatz-8-sorgt-fuer-heftigen-polit-streit_a7047392
– Charta von Aalborg: “Die Vereinten Nationen haben bei ihrer im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen Konferenz für Umwelt und Entwicklung (auf welches sich die am 27. Mai 1994 von den Teilnehmern der europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden in Aalborg beschlossene Charta von Aalborg ausdrücklich bezieht) ein “Agenda 21” genanntes Schlüsseldokument als Instrument der Bürgerbeteiligung verabschiedet. Darin ist die Teilhabe der Bevölkerung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen festgeschrieben. Die Staatengemeinschaft hat also erkannt, dass die Teilhabe der Bevölkerung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in der Kommune als notwendige und sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie und gleichzeitig auch als deren Korrektiv dienen kann, um eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung zu gewährleisten.” (Quelle: http://www.aktion21.at/kontakt/index.php?menu=17; vgl. dazu auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Aalborg-Charta, englische Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Aalborg_Charter.
Weitere wichtige Informationen:
– WienSchauen (16.10.2024): Elterleinplatz: Hernalser Prachtbau trotz Schutzzone vor Abriss: https://www.wienschauen.at/elterleinplatz-hernalser-prachtbau-trotz-schutzzone-vor-abriss/
– WienSchauen (06.07.2024): Währinger Gürtel: Wiener Linien wollen Gründerzeithaus abreißen: https://www.wienschauen.at/wahringer-gurtel-wiener-linien-wollen-grunderzeithaus-abreissen/
OTS Stichworte: Stadtplanung, Verkehr, Denkmalpflege, Infrastruktur, Ortsbild, Architektur, Bahn, Kultur, NGOs, Politik, Bau, Immobilien, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Transport, Branchen, Wirtschaft und Finanzen
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