AKTUELLE BERICHTE

Gries am Brenner

Gries am Brenner: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, Bürgermeister fordert Abriss!

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss!

Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen

Wien (OTS) – In der Gemeinde Gries am Brenner wurde nach einem Steinschlag 2011 ein großräumiges Sperrgebiet mit Betretungsverbot erlassen, darunter auch für das alte spätgotische Widum (Pfarrhaus). Ein Jahr später hat die Baubehörde sogar „Einsturzgefahr“ attestiert und wegen “Gefahr in Verzug“ einen Abbruchbescheid für das Widum erlassen, doch schien die Gemeinde jahrelang keine Eile mit der Umsetzung zu haben. Auch vom Betretungsverbot wurden vielfache Ausnahmen erlassen, nicht jedoch für den seit 2016 neuen Eigentümer des Widums im Ortsteil Lueg (Nr. 216), der es restaurieren will.

Mittlerweile hat das Bundesdenkmalamt das geschichtsträchtige, im Kern aus der Mitte des 15. Jh. stammende Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, doch Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) pocht weiterhin auf Abriss und hat beim Bundesverwaltungsgericht den Bescheid beeinsprucht, eine Entscheidung ist in Bälde zu erwarten.

Mehr Eigentümerwertschätzung statt Kulturvernichtungsförderung!

Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Umso schlimmer, wenn die Politik stattdessen engagierten Denkmaleigentümern Prügel vor die Füße wirft. Nach dem Abriss des kulturhistorisch bedeutenden, im Kern aus dem Mittelalter stammenden Gasthauses in Lueg (Nr. 210) vor wenigen Jahren, bleibt umso mehr zu hoffen, dass zumindest dieses Baujuwel gerettet wird. Bei gutem Willen aller Akteure sollte eine Lösung gefunden werden.

Foto: Initiative Denkmalschutz

Original APA-OTS-Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699/1024 4216 und 0676/740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at


OÖ

Hitler Geburtshaus: Initiative Denkmalschutz forder Erhaltung statt tiefgreifende Veränderung, 10. April 2018

Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung

Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet

Wien (OTS) – „Wir müssen dem Haus die Optik nehmen“, wird der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Hermann Feiner im Kurier zitiert (6.4.). Wie künftig auf die Bedeutung des Ortes hingewiesen werden soll, soll mittels Architektenwettbewerb geklärt werden.

Denkmalamt entmachtet: sogar Komplettabriss theoretisch möglich

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, wurde mit dem im Nationalrat beschlossenen Enteignungsgesetz (Dez. 2016) auch dem Bundesdenkmalamt jegliche Möglichkeit genommen, Eingriffe in die Bausubstanz zu untersagen, wenn diese “der dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus” dienen. Sogar ein Komplettabriss wäre hier “mitumfasst” (“vollständige Beseitigung des Geburtshauses von Adolf Hitler”, Zitat aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Doch auch ein starker “optischer Eingriff” würde das gut erhaltene Altstadtensemble in der Salzburger Vorstadt schwer beschädigen.

Initiative Denkmalschutz fordert von Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl (FPÖ) die umfassende Erhaltung

Zwischen Denkmalschutz und einem Gedenkort, der sich auf NS-Täter und die NS-Schreckensherrschaft bezieht, muss kein Widerspruch existieren. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich daher dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) Austria an, der das aus dem 17. Jh. stammende Haus als “authentischen Erinnerungsort der Aufklärung und Entmystifizierung nationalsozialistischer Ideologie bewahrt und einer entsprechenden Nutzung zugeführt” sehen will. Das Konzept von Andreas Maislinger für ein “Haus der Verantwortung” scheint in diesem Sinne beispielsweise besonders geeignet.

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OÖ

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand. iD schockiert, 21.02.2018

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand – Verein Initiative Denkmalschutz schockiert

Über 1/4 der Gebäude außerhalb der Altstadt sollen aus dem Erhaltungsgebot fallen. Morgen tagt der Planungsausschuss. Initiative Denkmalschutz fordert Einbindung der Öffentlichkeit!

Wien (OTS) – Unter dem Vorwand der besseren Überprüfbarkeit der Erhaltungsgebote hat die Stadt Salzburg eine Studie bei “Terra Cognita” in Auftrag gegeben, in der jetzt 305 der 1.159 überprüften historischen Gebäude aus dem Erhaltungsgebot fallen sollen (§ 59 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009). Besonders kritisiert werden müssen die dazu völlig ungeeigneten Kriterien zur Beurteilung der Erhaltenswürdigkeit, die dem kulturhistorischen Wert der Gebäude keinesfalls gerecht werden. Warum soll z.B. eine “nicht wahrnehmbare Bauflucht” in Bezug zum Bebauungsplan(!) ein negatives Kriterium darstellen? Sollte dies nicht viel mehr zum Anlass genommen werden, die Baufluchtlinien wieder dem historischen Bestand anzupassen, um diesen besser zu schützen? Auch die kolportierte Chimäre der Vorteile (effektiverer Schutz für die verbleibenden Gebäude) löst sich bei näherer Betrachtung des Grundsatz-Amtsberichts (29.12.2017) in Rauch auf, denn in diesem zeigt die Magistratsabteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde) schonungslos auf, dass auch die “Reduzierung der Gesamtzahl an Erhaltungsgeboten nicht dazu führen wird, dass die Zahl der Abbruchansuchen sinkt” (S.13), sondern dies schlicht zu einer schnöden “Verwaltungsvereinfachung” führen wird (S.15). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz die Einbindung der Öffentlichkeit und eine Diskussion über die völlig unzureichenden Bewertungsmaßstäbe.

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