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Flächenwidmungsplan 7460E – Invalidenheim: ID-Stellungnahme

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Das ehemalige k.u.k. Invalidenheim befindet sich in einer Schutzzone gemäß Wiener Bauordnung,  da es sich um ein „wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltenswürdiges Gebiet als in sich geschlossenes Ganzes“ handelt (§ 7 Abs. 1). „Der Gebäudekomplex des Invalidenheimes ist geprägt von freistehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden, die bis auf einen Neubau aus der Gründerzeit stammen, und einem Kirchengebäude im südlichen Teil der Anlage (St. Johann Nepomuk Invalidenhauskirche). Die beschriebenen Gebäude liegen in einem naturbelassenen Park in Hanglage mit zahlreichen stockenden Großbäumen, Strauchvegetationen und einigen Wiesenflächen“ (Zitat aus dem Erläuterungsbericht, Seite 1). Aufgrund dieses weitgehend erhaltenen einheitlichen Erscheinungsbildes der Anlage Invalidenheim wird angeregt von einer Höherwidmung des derzeit an der Stranzenberggasse (Ecke Hochheimggasse) befindlichen Werkstattgebäudes abzusehen. Ebenso von der Tiefgarage, die einen empfindlichen Eingriff in die gärtnerische Ausgestaltung der Anlage des Invalidenheimes darstellen würde.

Schloss_Suessenbrunn

Flächenwidmungsplan Entwurf Süssenbrunner Schloß: ID-Stellungnahme

ID-Stellungnahme zum Flächenwidmungsplan Entwurf PD 7280E (Süssenbrunner Schloß) Grundsätzlich wäre die (Um)-Nutzung des Areals des Süßenbrunner Schlosses, eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gutsbetriebes, als Manufakturbetrieb nicht abzulehnen. Die Frage ist hier die konkrete Umsetzung. Hinsichtlich des nun aufgelegten Entwurfs für die Änderung der Flächenwidmung ergeben sich jedoch einige Problematiken. So erscheint die – hinsichtlich (zusätzlicher und/oder alternativer) Lage von (neuen) Bauten – völlig fehlende Regulierung als bedenklich (keine Festsetzung entsprechender Fluchtlinien). Ebenso bedenklich erscheint auch die Beibehaltung der Widmung als „Spk“ ohne nähere Definition der dort zulässigen Nutzungen.