Soweit auf unserer Homepage durch Links der Zugang zu fremden Informationen ermöglicht wird, übernehmen wir für die inhaltliche Richtigkeit dieser Informationen keine Gewähr; zum Zeitpunkt der Linksetzung haben wir von rechtswidrigen Tätigkeit oder Informationen keine Kenntnis und sind uns auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird; wir sind jederzeit bereit, elektronische Verweise zu entfernen, wenn uns entsprechende Mitteilungen über rechtswidrige Inhalte der verlinkten sites zukommen (§ 17 ECG).
AKTUELLE BERICHTE
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Penzing
/ Presseaussendungen /Wien 1140, Penzing von IDM_adminStellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7920 im 14. Bezirk Penzing, Kat. G. Auhof und Weidlingau für das Gebiet zwischen Wientalstraße, Linienzug 1-4, Wolfgang-Pauli-Gasse, Zimbagasse, Johann-Schorsch-Gasse, Bezirksgrenze zum 13. Bezirk und Hofjägerstraße (Linienzug 5-8), Hofjägerstraße, Mühlbergstraße, Linienzug 9-10, Hauptstraße und Josef-Palme-Platz Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Das Haus in der Hofjägerstraße 1 ist ein sehr gut erhaltenes Villengebäude mit Fachwerk vermutlich aus der 2. Hälfte des 19. Jh. Unbestätigten Informationen zufolge soll dieses Haus auch im Zusammenhang mit dem ehem. Gartenpalais Huldenberg (auch Huldenberg- oder Lederer-Schlössel genannt) gestanden haben. Das Gartenpalais stand in der Mühlbergstraße 7-9 und wurde 1715 erbaut, im 19. Jh. umgestaltet und schließlich 1971/72 im Zuge des Neubaus der „Stadt des Kindes“ abgebrochen. Das Objekt in der Hofjägerstraße 1 mit seinem reich geschnitzten Fachwerkdekor ist unzweifelhaft erhaltenswert und bildet in seiner Art einen seltenen Vertreter in Wien. Es wird daher vorgeschlagen das Objekt bestandsgenau zu widmen, sowohl was die Baufluchtlinien, als auch die Höhenwidmung betrifft, um Spekulation und einen möglichen Abriss vorzubeugen. Der derzeitige Bebauungsplan für diesen Bereich (teils „G“, teils „W I 7.5m o“) nimmt überhaupt keine Rücksicht auf dieses wertvolle Gebäude.
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Lainz/Lainzerstraße, 9.6.2011
/ Berichte /Wien 1130, Hietzing von IDM_adminStellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7859, Kat.G. Lainz (Wien-Hietzing) für das Gebiet zwischen Titlgasse, Lainzer Straße, Linienzug 1-5, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Waldvogelstraße Jagdschloßgasse und Linienzug 6-15 Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt insbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Im Planentwurf sind insbesondere folgende Objekte in der Höhenerstreckung nicht bestandsgenau gewidmet: Lainzer Straße 130, 132a, 158, 160, 162 (Gartenpalais de Pauli), 162a, 166 und 168 sowie Veitingergasse 2 und 8. Daher wird vorgeschlagen hier – wie auch in anderen hier nicht explizit ausgeführten Bereichen – eine bestandskonforme Widmung vorzusehen. Insbesondere für das dörfliche Giebelhaus in der Lainzer Straße 132 wird auch vorgeschlagen die Baufluchtlinien an den Bestand anzupassen.

Es konnte leider nichts gefunden werden
Entschuldigung, aber kein Eintrag erfüllt Deine Suchkriterien