Soweit auf unserer Homepage durch Links der Zugang zu fremden Informationen ermöglicht wird, übernehmen wir für die inhaltliche Richtigkeit dieser Informationen keine Gewähr; zum Zeitpunkt der Linksetzung haben wir von rechtswidrigen Tätigkeit oder Informationen keine Kenntnis und sind uns auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird; wir sind jederzeit bereit, elektronische Verweise zu entfernen, wenn uns entsprechende Mitteilungen über rechtswidrige Inhalte der verlinkten sites zukommen (§ 17 ECG).
AKTUELLE BERICHTE
Gaming (NÖ): Denkmalgeschützte ‚Alte Post‘ in Kienberg vor Abriss
/ Berichte /Niederösterreich / Scheibbsvon IDM_adminUPDATE (2.9.): REAKTION SEITENS EIGENTÜMER SIEHE UNTEN Ein ehemaliges Arbeiterwohnhaus hinter dem Herrenhaus in Kienberg im Erlauftal wurde bereits abgerissen. Und die neue Erbin der „Forst- und Liegenschaftsverwaltung Kienberg“ (Gemeinde Gaming) hat noch Vieles vor. Auch drei denkmalgeschützte Gebäude befinden sich jetzt in ihrem Besitz, die ehemalige Gießerei (Heinreichweg 4), der alte Kindergarten und die Alte Post. Leider wurden in den letzten Jahren alle drei Gebäude dem Verfall preisgegeben. Freude kommt bei der Erbin auf, da es ihr jetzt gelungen ist, die „Alte Post“ aus dem Denkmalschutz zu entlassen. Jetzt soll das Gebäude in Bälde abgerissen werden. Vermutlich handelt es sich dabei um das alte Arbeiterwohnhaus (Heinreichweg 2). Für Hinweise, ob diese Annahme korrekt ist bzw. welche Adresse der alte Kindergarten hat, wäre unser Verein Initiative Denkmalschutz sehr dankbar. NÖN-Artikel weiterlesen: https://www.noen.at/erlauftal/bauarbeiten-kienberg-altes-gemaeuer-geht-etwas-neues-entsteht-gaming-forstgut-kienberg-teresa-outhwaite-tourismus-219793228. +++ Beschreibung Heinreichweg 2 im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt): „Arbeiterwohnhaus, ursprünglich Töpper’scher Werksbau, genutetes Erdgeschoß mit Korbbogeneinfahrt und Lünettenfenstern 1832, Aufstockung mit Satteldach und gezimertem seitlichem Balkongang über Gusseisenkonsolen um 1880„. +++ Denkmalliste Gaming (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gaming REAKTION AUF UNSEREN ARTIKEL (22.8.): „Gaming (NÖ): Denkmalgeschützte Post in Kienberg vor Abriss.“: Wir erhielten eine Stellungnahme von der neuen Eigentümervertreterin, die wir gerne – in Absprache – veröffentlichen: Bezugnehmend auf den Artikel „Denkmalgeschützte Alte Post in Kienberg vor Abriss“ möchte ich gerne folgendes anmerken: Bei der „Alten Post“ handelt es sich um das ehemalige Arbeiterwohnhaus mit der Adresse Heinrichweg 2. Der ehemalige „Alte Kindergarten“ hat die Adresse Heinrichweg 1. Nach dem Tod meiner Tante, Frau Lily Claire Reitlinger, im Mai vorigen Jahres habe ich die Geschäftsführung der Forst- und Liegenschaftsverwaltung Kienberg übernommen und somit auch die unter Denkmalschutz stehende Gießerei und deren Nebengebäude (eh. Post und Kindergarten – beides später Arbeiterwohnhäuser), sowie andere Häuser in Kienberg, die jedoch nicht unter Denkmalschutz stehen. Leider befindet sich die „Alte Post“ in einem so schlechten Zustand, sodass es mir als neue Besitzerin nicht mehr möglich war dieses Gebäude instand zu setzen bzw. zu erhalten. Somit hat das Bundesdenkmalamt unter Beiziehung eines Sachverständigen des Denkmalbeirates entschieden, dass eine denkmalgerechte Instandsetzung mit Dokumentationswert nicht mehr umsetzbar und eine Denkmalwürdigkeit nicht mehr gegeben sei. Es besteht hier auch die Gefahr, dass herabstürzende Mauerteile Fußgänger oder Radfahrer (der Radweg führt direkt am Gebäude vorbei) verletzen. Mir persönlich bedeutet es enorm viel wenigstens die beiden anderen Gebäude (Gießerei und eh. Kindergarten) zu erhalten, da es für unsere Gegend ein sehr wichtiger Teil der Geschichte ist. Eine Revitalisierung liegt uns sehr am Herzen, was allerdings riesige Investitionen und eine längere Planungsfrist bedeuten wird. Es sind schon einige Ideen für eine neue Nutzung vorhanden, jedoch ist es noch zu früh darüber zu sprechen. Was den Abriss des ehemaligen Arbeiterwohnhauses hinter dem Herrenhaus betrifft, möchte ich dazusagen, dass dieses keinesfalls unter Denkmalschutz stand und hier bereits ein neues Haus mit Ferienwohnungen entsteht, welches sich dem Stil der umliegenden Häuser in seiner Form anpasst. Ein weiteres Projekt ist auch bereits in der ersten Planungsphase. Wir haben vor, ein an das Herrenhaus angrenzendes Wohnhaus, Baujahr ca. Mitte 19. Jahrhundert, zu revitalisieren bevor es auch dem Verfall preisgegeben wird. Mit allen Bauvorhaben und Plänen für die künftigen Projekte stehen wir in Kooperation mit der Gemeinde Gaming, insbesondere mit Frau Bürgermeisterin Renate Rakwetz, die uns immer sehr unterstützt um unsere Pläne auch in die Tat umzusetzen. Unser historisches Interesse ist sehr groß und wir sind immer gerne für Gespräche bereit und für Ratschläge diesbezüglich offen. Mit freundlichen Grüßen Teresa Outhwaite Literatur: – Dehio-Handbuch Niederösterreich südlich der Donau – Teil 1, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Horn – Wien 2003, Seite 506, siehe: https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-niederoesterreich-suedlich-der-donau-in-zwei-teilen-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs/
Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
/ Berichte /Wien, allgemeinvon IDM_adminFlächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en. Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen. Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs? Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen „Missstand“ verbessern. UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!) Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden! Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen „Missstand“ einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme „unwissend“ ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?). Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk) Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email: Sehr geehrte Bezirksvorstehung, sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses, seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober): Unsere zwei Fragen dazu: 1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird? 2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf. Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben, mit freundlichen Grüßen Markus Landerer im Namen der Initiative Denkmalschutz mobil: 0699 / 1024 4216 Mitglied beim Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at) PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien § 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…). Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Herby (Vienna) CC BY 3.0
Stadt Wien
Es konnte leider nichts gefunden werden
Entschuldigung, aber kein Eintrag erfüllt Deine Suchkriterien