Parlamentsgebäude ohne gesetzlichen Denkmalschutz? 6.8.2012
Initiative Denkmalschutz: Parlamentsumbau ohne gesetzlichen Denkmalschutz? Steht das Parlamentsgebäude nicht unter Denkmalschutz?
Wien (OTS) – Um Transparency International, die nach den neuesten Meldungen die Umbauarbeiten des Parlamentsgebäudes begleiten soll, die Arbeit zu erleichtern, werfen wir eine bisher wenig beachtete Frage auf: Steht das historistisch-griechische Symbol der Demokratie
und deren neuzeitliche Heimstätte aktuell unter Denkmalschutz? Im veröffentlichten Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes ist das Parlamentsgebäude, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, per „Bescheid“ als denkmalgeschützt ausgewiesen. Die „Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale“ ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Dort findet sich zwar im Gutsbestand, dass „die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen (Parlamentsgebäude)“ ist, doch seit einem „Veränderungsbescheid“ aus dem Jahr 1975 keine Grundlage dafür, dass das Parlamentsgebäude von der 2010 erfolgten Aufhebung des generellen Denkmalschutzes für öffentliche Gebäude durch eine Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz ausgenommen ist. Eine solche Verordnung ist aber ebenso wenig zu finden wie ein eigener Unterschutzstellungsbescheid des Denkmalamtes.


