Stellungnahme Planentwurf 6778E, Wieden: Argentinierstraße, Goldeggasse, 30.5.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 6778E, Kat.G. Wieden, 1040 Wien

Für das Gebiet zwischen Argentinierstraße, Goldeggasse, Mommsengasse und Weyringergasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.

Gefährdete Bauten: Da kein Objekt im Plangebiet unter Denkmalschutz steht (mit Ausnahme Weyringergasse 16-18) und eine Schutzzone im Plangebiet derzeit fehlt und auch im aktuellen Planentwurf nicht vorgesehen ist, sind alle historischen Bauten im Plangebiet im Bestand gefährdet, da sie rein rechtlich in Bezug auf die Altstadterhaltung problemlos abgerissen werden könnten.
(Anmerkung: Und auch der Gemeindebau Weyringergasse 16-18 ist “nur” vermutlich denkmalschutzwürdig (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz), eine abschließende Prüfung über die Schutzwürdigkeit fehlt)

Es muss erstaunen, dass im aktuellen Planentwurf keine einzige Schutzzonenwidmung vorgesehen ist, zumal die Stadt Wien 1996 das gesamte(!) Plangebiet als „mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzwürdig“ ausgewiesen hat (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete; siehe Beilage), und sich auch der Gebäudebestand seit dieser Zeit nur sehr wenig verändert hat. Als erhaltenswerte Bauten werden seitens der Initiative Denkmalschutz folgende Bauten erachtet und daher werden für diese – neben den oben angeführten Empfehlungen – Schutzzonen vorgeschlagen.

1.) Schutzzone: Goldeggasse/Mommsengasse

– Goldeggasse 15-17 sowie Mommsengasse 22 bis 24 (Eckhaus Mommsengasse 22 ident Goldeggasse 15; Anmerkung: die benachbarten aber außerhalb des Plangebietes liegenden Häuser in der Mommsengasse 19 bis 25 und Goldeggasse 14-16 sind ebenso erhaltenswert respektive schutzzonenwürdig, aber derzeit nicht in einer Schutzzone befindlich).

Goldeggasse 15 bis 17 (Mommensengasse 22): Zwei gut erhaltene Gründerzeithäuser, erbaut 1887, mit reicher historistischer Fassadengliederung im Stil der “Neu-Wiener-Renaissance” (Nr. 15 erbaut durch Stadtbaumeister Alois Dworschak, Bauherr A. Ridler und Alois Dworschak, großes Eckhaus mit abgeschrägter Eckachse und eingeschoßigem Eckerker, gerahmt von den einachsigen ortbandgerahmten Seitenrisaliten der Fassaden. Portal mit Hermenpilasterrahmung und gesprengtem Segmentgiebel mit eingestellter Frauenbüste. Zweiteiliges Foyer mit Blendarkadengliederung zwischen korinthischen Pilastern. An den Decken Fresken mit fliegenden Putten zwischen Rosenranken und Palmen.); Weiterlesen

1060 Wien

Stellungnahme Planentwurf 7735E, Mariahilf: Gumpendorferstraße, Kaunitzgasse, 24.4.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7735E, Kat.G. Mariahilf, 1060 Wien

Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Kaunitzgasse, Magdalenenstraße und Esterhazygasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen – ergänzend zur bestehenden Schutzzone – die Schutzzone um folgende Häuser zu erweitern:

  • Gumpendorfer Straße 63D
  • Kaunitzgasse 10 (Denkmalschutz) 12, 14
  • Kopernikusgasse 2, 4, 6, 7, 10, 13 (Schule) und 15 (Häuser zumeist in den späten 1860ern erbaut)

Insbesondere wird auf die hohe Bedeutung der Häuser Gumpendorfer Straße 63D sowie Kopernikusgasse 13 hingewiesen, die unbedingt Aufnahme in einer Schutzzone finden sollten.

Zu prüfen wäre auch, ob das Doppelhaus Kopernikusgasse 9-11 sowie manche Häuser in der Gumpendorfer Straße 63A bis 63E in die Schutzzone aufgenommen werden sollten.

1060 Wien

Das Haus Kaunitzgasse 10 (E-Werk/Umspannwerk; Batteriegebäude, Werkstätte und Maschinenhalle) wurde kurz nach dem 1. Weltkrieg erbaut und steht unter Denkmalschutz (§ 3, per Bescheid). Die beiden anschließenden Häuser Kaunitzgasse 12 (erbaut 1874) und Kaunitzgasse 14 (erbaut 1873) sind gut erhaltene Gründerzeitbauten. Es wird empfohlen die Widmung Bauklasse III (16 Meter) im Sinne einer weitgehenden Bestandswidmung beizubehalten und nicht um 2 Meter zu erhöhen wie im Planentwurf vorgesehen (auf Bauklasse IV 18 m). (Das Nachbargebäude Kaunitzgasse 16 mit der aktuellen Höhenwidmung “W IV 18 m” kann nicht als Maßstab für die Angleichung herangezogen werden, da im Bestand deutlich höher.)

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1030

Start der Petition gegen Hochhausprojekt Eislaufverein, Hotel Intercontinental, 24.3.2014

Start der Petition gegen Hochhausprojekt Eislaufverein, Hotel Intercontinental

Initiative Denkmalschutz startet Petition gegen Hochhausprojekt Eislaufverein, Hotel Intercont

Kein Hochhaus im UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien – Stoppt den städtebaulichen Amoklauf der Wiener Stadtregierung!

Die Petition nach dem Wiener Landesgesetz wurde am 23. März eingebracht und schon am nächsten Tag auf der Petitionsplattform der Stadt Wien veröffentlicht, siehe:
https://www.wien.gv.at/petition/online

Hier die Petition als Download

Fotomontage: Prof. Martin Kupf, März 2014 (Bild zum Vergrößern anklicken)

Rückfragehinweis:

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1030

Eislaufverein Hochhausprojekt: Ein städtebaulicher Amoklauf der Stadtregierung, 10.3.2014

Eislaufverein Hochhausprojekt: Ein städtebaulicher Amoklauf der Wiener Stadtregierung!

Wiener Eislaufverein: Initiative Denkmalschutz zum Hochhausprojekt: Ein städtebaulicher Amoklauf der Wiener Stadtregierung! – Eine Stadt ohne Stadtbild-Ästhetik!

“Man schaue doch nur vom Belvedere herab auf die Stadt und fühle den Schmerz, wie da einer die Silhouette Wiens mit einem massiven Klotz für immer verschandelt hat.”

Das Zitat stammt nicht von einem zukünftigen Schloss Belvedere Besucher, wenn er nach Fertigstellung des aktuell projektierten Hochhauses am Eislaufverein auf das historische Stadtzentrum schauen und den berühmten Canaletto-Blick betrachten sollte, sondern vom berühmten Maler Oskar Kokoschka bereits Anfang der 1960er Jahre anlässlich des neu errichteten Gartenbauhochhauses am Parkring und der damit verbundenen ersten Wiener Hochhausdebatte der Nachkriegszeit. Wenige Jahre später bekam das Gartenbauhochhaus wenige hundert Meter entfernt einen “Zwilling” am Heumarkt, das Hotel Intercontinental, und auch damals ging die Debatte weiter. Der Architekturkritiker Friedrich Achleitner 1964 zum “Monsterhotel”: “Schon städtebaulich ist der Koloß ein Fremdkörper (…). Allein die Höhe wäre fragwürdig, auch wenn es sich um das empfindsamste bauliche Gebilde handeln würde.” Und so wurde nach heftigen Diskussionen zur Erhaltung des “Canaletto-Blickes” vom Belvedere das Hochhaus um etwa 10 Meter reduziert. Nun soll ernsthaft ein alle Maßstäbe sprengendes knapp 30 Meter größeres Hochhaus am Wiener Eislaufverein geplant sein? Man kann es kaum für möglich halten.

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Stellungnahme Novelle Bauordnung für Wien 2014, 3.3.2014

Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien und das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2014)

Stellungnahme an die Magistratsabteilung 64

Aus denkmalpflegerischer Sicht bringt diese Novelle in der Realität keine Verbesserung. Die zu novellierende Bestimmung bezieht sich nur auf von der Behörde aufgetragene Abbrüche („Abtragungsaufträge“).

Die Möglichkeit einer Abbruchbewilligung besteht weiterhin und es ist hier auch keine Änderung der Verwaltungspraxis zu erwarten.

Positiv zu sehen wäre der Entfall der Bestimmung über das Schadensausmaß (50% der Substanz), die einen Rechtsanspruch auf einen behördlichen Abtragungsauftrag begründet hat. Unterlaufen bzw. wirkungslos wird diese Bestimmung jedoch durch den 5. Satz § 129 Abs. 4, nachdem eine Räumung oder ein Abbruch (Auftrag!) bereits dann erfolgen kann (bzw. ein Anspruch nach Spruchpraxis des Vewaltungsgerichtshofes darauf besteht) “wenn einfache Sicherungsmaßnahmen allein nicht ausreichen”.

Bei Abbruchbewilligungen (§ 60) stellt das Gesetz jedoch weiterhin darauf ab, dass diese dann erteilt werden, wenn die („erforderlichen“) Instandsetzungen das Ausmaß der intakten (verbleibenden) Bausubstanz überschreitet.

Anzumerken ist hier, dass derzeit (und vermutlich auch weiterhin) für den Nachweis der „Abbruchreife“ von der Baupolizei (weiterhin) Richtlinien vom Jänner 2007 angewendet werden, die Bauordnungsnovelle aus 2009 (§ 129 Abs. 4, 3. Satz) außer Acht lassen: Bewertet wird historische Bausubstanz nach heute geltenden Normen und nicht wie es das Gesetz vorsieht, zum Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Bauwerks.

Ohne Änderung des 5. Satzes des § 129 Abs. 4 bleibt die vorgesehene Novellierung totes Recht.

Der Schutz historisch wertvoller Bausubstanz durch die Wiener Bauordnung ist auch weiterhin nicht gegeben.

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1110

Stellungnahme Planentwurf 8107, Simmering: Braunhubergasse, Ehamgasse, Herbortgasse, 24. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8107, Kat.G. Simmering in Simmering, 1110 Wien

Für das Gebiet zwischen Braunhubergasse, Ehamgasse, Römersthalgasse, Herbortgasse, Grillgasse, Ehamgasse, Dommesgasse und Lorystraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in Bezug auf die Höhenwidmung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Konkret wird vorgeschlagen für die unter Denkmalschutz (§ 2a) stehende Anlage Evangelische Kirche samt Gemeindezentrum (erbaut von Roland Rainer 1962/63) in der Braunhubergasse 22 bestandsgenau zu widmen. Derzeit ist die Widmung mit Bauklasse I für das an die Glaubenskirche anschließende ebenerdige Gemeindezentrum viel zu hoch gewidmet. Ebenso mögen die Baufluchtlinien exakt dem Bestand angepasst werden (derzeit nicht der Fall).

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1130

Petition “Für KLIMT-VILLA den 1999 geschaffenen Freiraum, d.h. Gartenwidmung, belassen!”, 14.01.2014

Klimt-Villa Gartenwidmung: Die Initiative Denkmalschutz bringt – gemeinsam mit dem Verein Gedenkstätte Gustav Klimt und der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege – eine Petition gemäß Wiener LGBl. 2/2013 ein

Anlässlich des laufenden Verfahrens “Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes” (Planentwurf 8016), Klimt-Villa-Areal, 1130 Wien, Feldmühlgasse 11, und der Stellungnahme der Bezirksvertretungssitzung am 11. Dezember 2013 (vgl. APA-OTS Aussendung der Initiative Denkmalschutz gemeinsam mit dem Klimt Verein: “Klimt Villa: Fördert Bezirksvertretung die Bauspekulation?”) fordern drei Vereine – Initiative Denkmalschutz, Gedenkstätte Gustav Klimt und die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege – KEINE erweiterten Bebauungsmöglichkeiten zu widmen, um der kulturhistorischen internationalen Bedeutung von Klimts letztem Atelier und Garten gerecht zu werden.

Bitte downloaden, ausdrucken, unterschreiben und ausgefüllt per Post (möglichst bis 12. Februar 2014) schicken an: Verein Gedenkstätte Gustav Klimt, Auhofstraße 43, 1130 Wien oder Initiative Denkmalschutz, Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien oder direkt online unterzeichnen (für Bewohner mit Hauptwohnsitz in Wien)

Petition downloaden

Petition online: http://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=a3e7b88ebd2145bc9f03d395ac7e0020

APA-OTS-Aussendung: “Klimt-Villa: Fördert Bezirksvertretung die Bauspekulation?”: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20131217_OTS0011/klimt-villa-foerdert-bezirksvertretung-die-bauspekulation
Verein Gedenkstätte Gustav Klimt: www.klimt.at
Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege:www.denkmal-ortsbildpflege.at

Foto: Manfred Werner (Tsui), CC BY-SA 3.0, Wikipedia

1130 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 7654E (Ober St. Veit, u.a. Auhofstr., Tuersg.), 25.11.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7654E, Kat.G. Ober St. Veit in Hietzing, Wien

Für das Gebiet zwischen Firmiangasse, Tuersgasse, Auhofstraße, Firmiangasse, Auhofstraße im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Ober St. Veit

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

AUHOFSTRASSE: In der Auhofstraße mögen die Schutzzonen erweitert werden. In keiner Weise nachvollziehbar ist, dass die Schutzzone an der Hauskante Auhofstraße 155 endet. Das direkt benachbarte gründerzeitliche Haus Auhofstraße 157 mit seinem reichen historistischen Dekor und den beiden neobarocken Runderkern ist ein klassischer Fall für eine Schutzzone und unbedingt schützenswert. Die Schutzzone möge daher bis zur Auhofstraße 161 (ebenfalls mit gründerzeitlichem Dekor) erweitert werden. Weiters mögen in die Schutzzone aufgenommen werden: das Oblatenkloster (Auhofstraße 167-169; seit 2006 gemäß § 2a unter Denkmalschutz, erbaut vom Architekten Johann Pleyer 1972, Meisterklasse Roland Rainer) sowie die ebenerdigen Häuser Auhofstraße 173 und Auhofstraße 175 (durch Anbindung an die westliche Schutzzone Parkschutzgebiet Park der Dominikanerinnen, Schloßberggasse/Seuttergasse). 1130 Wien All die genannten Bauten mögen auf Bestandshöhe gewidmet werden. (augenscheinlich zu hoch: Auhofstraße 155, 157, 161, 167-169, 173-175). Das historistische, im gotisierenden Stil erbaute Haus Auhofstraße 150 (bez. 1903 im Giebel, gotisierende Putzgliederung auf Klinkerfond, vgl. Dehio) möge auf Bestandshöhe gewidmet werden. Die beabsichtigte Widmung (um 4,5 m höher(!) als die aktuelle Widmung) scheint deutlich über Bestand. Auch das gründerzeitliche Haus Auhofstraße 142 möge in die Schutzzone Aufnahme finden und an die der Straße gegenüberliegenden Schutzzone angebunden werden.

1130 Wien Beim Haus Auhofstraße 146 möge die bebaubare Fläche exakt auf den Bestand angepasst werden (derzeit deutliche Erweiterung geplant). Die beiden Holzveranden mit Schnitzdekor, eine an der nordwestlichen, die andere an der südöstlichen Schmalseite, sind erhaltenswert. Wenn – wie im Erläuterungsbericht (S. 6) beabsichtigt, “die bestehende geschlossene Veranda in den Gebäudeverband [Firmiangasse] aufgenommen werden” soll, so würde dies wohl zur Zerstörung der historischen hölzernen und für die Vorstädte so charakterstische Veranda führen. Weiters möge die aktuelle Bauklasse nicht aufgezont werden (höchstens auf Bestand, der wohl kaum höher als 7,5 m ist: warum im Erläuterungsbericht (S. 6) die tatsächliche exakte Gebäudehöhe verschleiert und nur mit “mehr als 7,5 m” beschrieben wird, muss klar kritisiert werden). Eine “Angleichung an die Nachbarbebauung Auhofstraße ONr. 140-144” (vgl. Erläuterungsbericht S. 6) widerspricht wohl ebenso klar dem Schutzzonengedanken Ensembles in ihrer gewachsenen Differenziertheit zu erhalten. Die benachbarte Bebauung ist nämlich 2stöckig, während das betroffene Objekt nur 1stöckig ist.

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1130 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf Hietzing 8016 (Unter-, Ober St. Veit und Baumgarten; u.a. Klimt-Villa), 31.10.2012

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8016, Kat.G. Unter St. Veit, Ober St. Veit und Unterbaumgarten

Für das Gebiet zwischen Preindlgasse, Bezirksgrenze, Fleschgasse, Hietzinger Hauptstraße, Münichreithstraße, St.-Veit-Gasse, Kupelwiesergasse, Hietzinger Hauptstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf unsere Stellungnahme zum Planentwurf 7985 vom 22. September 2011 hingewiesen, der große Teile des nun behandelten Gebietes umfasst aber nicht im Gemeinderat beschlossen wurde.

Es wird vorgeschlagen die Schutzzone im Bereich St.-Veit-Gasse zu erweitern und die Häuser St.-Veit-Gasse 53 und 55 in die Schutzzone aufzunehmen (Nr. 53 ein sehr schönes Haus der Spätgründerzeit, Nr. 55 aus dem Spätbiedermeier), zumal sogar im Erläuterungsbericht (S. 4) das Gebäude Nr. 55 als “erhaltenswert” eingestuft wird.

Begrüßt wird die nun vorgesehene nochmals niedrigere Höhenwidmung (wie schon 2011 gefordert, damals war 7,5 m geplant) für das ebenerdige Haus St.-Veit-Gasse 47, die jedoch bestandsgenau erfolgen soll (ca. 3,5 statt wie jetzt vorgesehen 4,5 m).

Sehr begrüßt wird ebenso die nun geplante Erweiterung der Schutzzone in der Auhofstraße um die Häuser Auhofstraße 78A bis 78C (Auhofstraße 78A Zitat Dehio: “Erb. 1909-11 von Carl Witzmann. 2geschossiger, sachlich gegliederter Villenbau (…).” Für die Häuser in der Auhofstraße 78A bis 78C wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien exakt an den Bestand anzupassen.

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Petition gegen die Zerstörung der Rosenhügel-Filmstudios, 17.09.2013

Neue Petition der Initiative Denkmalschutz: Petition gegen die Zerstörung der Rosenhügel-Filmstudios

im Sinne des Wiener Landesgesetzes (LGBl. 2/2013):

Kurzbeschreibung:

Die Rosenhügelstudios in Wien-Mauer, die einzigen noch intakten Filmindustriebauten aus der Stummfilmzeit in Österreich, sind unmittelbar vom Abriss bedroht. Ein Verfahren zur Aufhebung des Denkmalschutzes der Filmateliers aus den 1920er Jahren („Halle 1“ und „Halle 2“) ist im Laufen. Der Verein Initiative Denkmalschutz fordert gemeinsam mit den hier Unterzeichneten den Erhalt dieser Inkunabeln der österreichischen Filmgeschichte.

Petitionstext:

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