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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan St. Veit/Hietzing, 22.9.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7985, Kat.G. Unter- und Ober St. Veit (Wien-Hietzing)

für das Gebiet zwischen Franz-Boos-Gasse, Linienzug 1-2, Bezirksgrenze, Linienzug 3-4, Hügelgasse, Auhofstraße, St.-Veit-Gasse, Wittegasse, Linienzug 5-7, Hummelgasse, Hietzinger Hauptstraße, Linienzug 8-11, Hietzinger Hauptstraße, Preindlgasse und Amalienstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen die Schutzzone im Bereich St.-Veit-Gasse zu erweitern und die Häuser St.-Veit-Gasse 53 und 55 in die Schutzzone aufzunehmen (Nr. 53 aus der Spätgründerzeit, Nr. 55 biedermeierlicher Bestand?). Das 1stöckige Haus St-Veit-Gasse 53 (W II g) ist viel zu hoch gewidmet und soll bestandsgenau gewidmet werden. Für das biedermeierliche, ebenerdige Haus St.-Veit-Gasse 47 ist wieder die Schutzzonenwidmung vorgeschlagen.

Damit diese Schutzzonenwidmung auch wirklich einen guten Schutz vor Abbruch gewährt, ist eine bestandsgenaue Widmung Pflicht (derzeit W I 7,5 m). Es wird daher die bestandsgenaue Widmung vorgeschlagen (ca. W I 3,5 m). Ebenso ist das 1stöckige Haus aus dem Spätbiedermeier in der Auhofstraße 45 (in Schutzzone gelegen) viel zu hoch gewidmet ( W II 10,5 m) und soll daher bestandsgenau gewidmet werden (detto Auhofstraße 43). Weiters wird vorgeschlagen die Schutzzone in der Auhofstraße zu erweitern und die Häuser Auhofstraße 78A bis 78C in die Schutzzone aufzunehmen (Auhofstraße 78A Zitat Dehio: “Erb. 1909-11 von Carl Witzmann. 2geschossiger, sachlich gegliederter Villenbau (…).”). Für die Häuser in der Auhofstraße 78A bis 78C wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien exakt an den Bestand anzupassen.”Die Gebäude Auhofstraße ONr. 65-69 sind zweigeschossig und bilden ein Ensemble gründerzeitlicher Vorstadthäuser” (Zitat Erläuterungsbericht, Seite 4). Der Erläuterungsbericht führt auf S. 16 weiter aus, dass “zum Erhalt desselben und im Hinblick auf die Erhaltung des örtlichen Stadtbildes die Bauklasse II mit Beschränkung der zulässigen Gebäudehöhe auf 10,5 m (…) festgesetzt werden” soll. Um die Erhaltung auch wirklich sicher zu stellen, schlägt unser Verein vor für diese Häuser eine Schutzzone festzusetzen. Weiters ist die vorgeschlagene Höhenbeschränkung auf 10,5 m nicht dem Bestand angepasst (sondern deutlich höher). Auch hier soll die bestandsgenaue Widmung vorgesehen werden. Die hier vorgeschlagene Schutzzone Auhofstraße 65-69 soll seine Erweiterung finden in den Häusern Auhofstraße 88 bis 96 (aktuell keine Schutzzone vorgesehen). Bei den Häusern Auhofstraße 96 bis 102, die in den Straßenraum vorspringen, mögen die Baufluchtlinien an den Bestand angepasst werden, um den Erhalt dieses alten Straßenabschnitts zu sichern. Zu prüfen wäre auch, inwieweit für die Häuser Auhofstraße 98 bis 102 die Kriterien für eine Schutzzone erfüllt werden und eine ebensolche festgesetzt werden soll.

Es wird vorgeschlagen für das dreigeschoßige Einfamilienhaus im Stil der “Neuen Sachlichkeit” in der Neblingergasse 9 (ehemals Haus Urwalek, Architekt: Siegfried Theiss und Hans Jaksch, erbaut 1930/31) die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen (vgl. “In Hietzing gebaut”, Bd. II, S.230f.).
Spät aber doch wird nun erfreulicher Weise eine Schutzzone im Bereich Hietzinger Hauptstraße 100 bis 116 vorgeschlagen. Wie immer ist eine bestandsgenaue Widmung für den Erhalt der historischen Häuser essentiell. Es wird daher dringend empfohlen, die Widmung beim 1stöckigen Gründerzeithaus Hietzinger Hauptstraße 100-102 das durch zahlreiche Medienberichte über einen drohenden Abbruch in den letzten Monaten bekannt geworden ist, deutlich niedriger festzusetzen und dem Bestand exakt anzupassen (derzeit “W II g”, also 12 m vorgesehen), ansonsten ist die aktuell beabsichtigte Schutzzonenfestsetzung in diesem Bereich nicht sehr glaubwürdig und kann nicht als ernste Bemühung für den Erhalt dieses charakteristischem, reich dekorierten Gründerzeithauses angesehen werden (detto sollen die Baufluchtlinien an den Bestand angepasst werden). Die bestandsgenaue Höhenanpassung würde auch den Zielen des Bebauungsplanes grundsätzlich entsprechen, da die “Ausweisung der zulässigen Gebäudehöhe (…) als Vorsorgemaßnahme für den Erhalt der bestehenden vielfältigen und damit heterogenen Siedlungsstruktur dienen” soll. (Erläuterungsbericht S.13). Darüber hinaus verwundert die Formulierung im Erläuterungsbericht (S. 11), dass “das gut erhaltene gründerzeitliche Ensemble an ehemaligen Zinshäusern im Bereich Hietzinger Hauptstraße ONr. 100-116 auf seine Schutzzonenwürdigkeit überprüft werden soll.” Wurde diese Prüfung im Vorfeld des Planentwurfes unterlassen? Wurde auch nicht die Höhenentwicklung der bestehenden Gebäude in Vorbereitung der öffentlichen Auflage untersucht? (Zitat Erläuterungsbericht, S.12: “die Höhenentwicklung der bestehenden Gebäude soll untersucht werden”). Dies wäre eine sehr ungewöhnliche Vorgehensweise bei Entwürfen zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in öffentlicher Auflage und muss daher deutlich kritisiert werden. Positiv ist die vorgesehene Widmung “BB2” (“nur drei Hauptgeschoße”) für den Bereich Hietzinger Hauptstraße 104 bis 116 zu bewerten, da dies einen zusätzlichen Schutz für den Erhalt der bestehenden historischen Objekte bedeutet. Dadurch wird der Anreiz für Abbruch und Neubau (bei denen durch die zumeist viel niedrigeren Geschoßhöhen ein noch größerer Nutzungsgewinn erzielt werden könnte) zusätzlich vermindert. Im Bereich der Hietzinger Haupstraße 100-102 wird daher eine entsprechende “BB” Widmung für “2 Hauptgeschoße” vorgeschlagen.
Weiters wird angeregt die Schutzzone um die gut erhaltenen späthistoristisch-secessionistischen Häuser Hietzinger Hauptstraße 96 bis 98 (Nr. 96, Zitat Dehio: “Erb. 1908/09 von Karl Badstieber [Anm.: Architekt der unweit gelegenen so genannten “Klimt-Villa” in der Feldmühlgasse 11] und K. Reiner; Eckhaus mit spitzwinkelig-kantigem, bereits ‘expressionistisch’ wirkendem Baudekor”; Nr. 98, Zitat Dehio: “Josef Beer [Architekt, erbaut] 1910”) sowie um die Häuser Bossigasse 16 bis 28 zu erweitern (Bossigasse 16, Dehio: “Erb. 1907 von Josef Beer, 3geschossige kubische Mietvilla, spätsecessionistische Gliederung mit Kamm- bzw. Rauhputzoberflächen, in den mittleren Achsen Loggien, seitl. bay windows; (..) breiter Friesstreifen mit Rautenornamentik (…).”; Bossigasse 18, Dehio: “1954/55 erb. Wohnhausanlage der Gemeinde Wien; (…) 2 Mosaikfelder Jahreszeiten bez. (Ernst) Paar; Bossigasse 24, 26, Dehio: “Erb. 1913, analog gegliederte 3geschossige Mietvillen, am Mittelrisalit jeweils polygonaler Erker”.). Zu prüfen wäre auch, inwieweit für die Häuser Hietzinger Hauptstraße 90 bis 94 die Kriterien für eine Schutzzone erfüllt werden und eine ebensolche festgesetzt werden soll. Unabhängig davon wird eine bestandsgenaue Höhenwidmung vorgeschlagen (derzeit “W III g”, also viel zu hoch). Das ebenerdige Biedermeierhaus Preindlgasse 33 wäre auf Grund seiner besonderen Situierung unterhalb des heutigen Straßenniveaus ein schönes Beispiel der alten vorstädtischen und dörflichen Bebauung. Dieses charakteristische Dorfhaus möge bestandsgenau (ca “W I 3,5 m”) gewidmet werden (ebenso wären die Baufluchtlinien an den Bestand anzupassen). Für die Berufsschule in der Amalienstraße 31-33 (Dehio: “erb. 1913 vom Wiener Stadtbauamt (Friedrich Jäckel) (…). Imposante 3geschossige Anlage in Formen des Heimatstils (…).”) wird eine Schutzzone vorgeschlagen, auch im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung um die beiden Häuser in der Franz-Boos-Straße 1-3, die aktuell nicht im Plangebiet liegen aber bei der nächsten Gebietsüberarbeitung in eine Schutzzone Aufnahme finden sollten. Für die Häuser Amalienstraße 56 bis 60, Amalienstraße 69 sowie für die Mantlergasse 39-47 wird ebenso eine Schutzzone vorgeschlagen.
Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Abschließend muss bemängelt werden, dass die im Erläuterungsbericht auf Seite 15 erwähnte “Beilage 6” im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird. So bleiben wesentliche Motive für die Festsetzung des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes verdeckt (insbesondere der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 bzgl. Schutzzone).

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Quellen:
  • Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 310
  • Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Band II, Wien 1998

 


An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Hietzing
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 13. Bezirk