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Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!

APA-OTS-Presseaussendung, 16. September 2025

Channel: Kultur, Chronik

Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.

Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.

Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.

Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”

Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!

Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).

Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen

Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.

Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten

Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk

Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.

28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.

Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig

Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Initiative Denkmalschutz: Wiener Altstadterhaltungsfonds Kürzung auf “0” Euro! Anschlag auf Wiener Stadtbild

APA-OTS-Presseaussendung, 5. Dezember 2025

Channel: Kultur, Chronik

Wiener Kulturbudget Kürzung: Anschlag auf das Wiener Stadtbild. 100% Kahlschlag beim Altstadterhaltungsfonds = unfassbare 0 Euro !

Initiative Denkmalschutz: Bankrotterklärung für historisches Stadtbild! Während Kulturbudget “nur” um 7,6 % gekürzt werden soll, soll Altstadterhaltungsfonds pulverisiert werden!

Wien (OTS) – Vorgestern präsentierte Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler (SPÖ) die geplanten Kürzungen des Wiener Kulturbudgets. Letztes Jahr betrug das Kulturbudget (ohne VHS) in Summe Ꞓ 348,8 Mio. Dieses will man jetzt (exkl. VHS) auf Ꞓ 322,3 senken.

Fehlender Altstadterhaltungfonds = “Abrissförderung”

Nicht wenige Eigentümer, insbesondere Immobilienfirmen, versuchen immer wieder erhaltenswerte Altbauten abzureißen, um diese durch lukrative Neubauten zu ersetzen. Diesem Trend wirkt der Altstadterhaltungsfonds entgegen. In diesem Zusammenhang spielt der Altstadterhaltungsfonds eine entscheidende Rolle. Im § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien heißt es: “Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) die Instandsetzung (…) trotz Einbeziehung von öffentlichen Förderungen und der Berücksichtung von wirtschaftlichen Ertragsoptimierungspotentialen am Bauwerk nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann (…).” So wird über den Altstadterhaltungsfonds der “Deckungsfehlbetrag” oftmals entscheidend ausgeglichen, um auf den im Gesetz vorgeschriebenen nötigen Ertragswert zu gelangen.

Absturz des Altstadterhaltungsfonds ins Bodenlose!

Seit vielen Jahren kommt man an die Fördersumme der Jahre 2001 bis 2015 nicht mehr heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!). 2024 betrug sie Ꞓ 2,6 Mio., absoluter Tiefpunkt der letzten Jahrzehnte war aber das Jahr 2019 mit nur Ꞓ 0,73 Mio. Jetzt will man ins absolut Bodenlose stürzen …! Das Büro Kaup-Hasler hat gestern der Initiative Denkmalschutz gegenüber schon angekündigt, dass es 2026 auch keine Beiratssitzungen des Altstadterhaltungsfonds mehr geben wird; wie auch, wenn es absolut nichts mehr zu verteilen geben wird?

Appell an das Kulturbewusstsein der Gemeinderäte/-innen

Würde man den Altstadterhaltungsfonds wie das Gesamtbudget lediglich um 7,6 % kürzen, blieben für die Altstadterhaltung immerhin Ꞓ 2,4 Mio. Die Initiative Denkmalschutz appelliert eindringlich, die brutale Kürzung auf “0 Euro” zu überdenken, da man dadurch nicht nur wertvolle Altbauten opfert, sondern auch die Wiener Denkmalpflege “zerstört”, die eine für Österreich so wichtige lokale Wertschöpfung bringt.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

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