Beiträge

Vortrag: 100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich (Do., 23.11.)

Do., 23. November 2023: Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich

Vortrag anlässlich 100 Jahre Denkmalschutzgesetz

Vortrag von Markus Landerer. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung erachtet die Erhaltung baulichen Kulturerbes als wichtig. Viele wähnen auch den Denkmalschutz als ausreichend verankert, doch trifft das wirklich zu? Hinter den Kulissen des Denkmal- und Ortsbildschutzes bröckelt es – sprichwörtlich – gewaltig. Intransparenz, Amtsgeheimnis und fehlende Parteistellungen führen dazu, dass allzu viele Denkmäler verfallen und abseits der öffentlichen Wahrnehmung wertvolles Kulturgut zerstört wird. Der Vortrag zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele Fehlentwicklungen im Denkmal- und Ortsbildschutz auf und liefert Ansätze für Verbesserungen.

Markus Landerer ist Gründer und Obmann der Initiative Denkmalschutz, Verein zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter in Österreich.

Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort: Attemsgasse 25 (Seminarraum SR 34.04, Erdgeschoß), Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, Karl-Franzens-Universität-Graz, 8010 Graz

Link/Quelle: https://www.uni-graz.at/en/events/100-jahre-denkmalschutzgesetz-kritische-betrachtungen-zum-denkmal-und-ortsbildschutz-in-oesterreich-1/


1020_Wien_Obere_Augartenstrasse_1e_Augartenspitz_02_klein

Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen

(OTS) – Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen.
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.

Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr 1020_Wien_Obere_Augartenstrasse_1e_Augartenspitz_04_kleinaufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als „übergangene Partei“ Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien „Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (..) hervorgetreten“, ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften „Entscheidungsfindungen“ zu bekämpfen.
Weiterlesen