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Fasanviertel (Wien): Finale Stellungnahme zum Planentwurf 8254

Nach unserem Protest bei der Bezirksvertretung Landstraße, die Bezirksstellungnahme vor Ende der öffentlichen Auflagefrist (1.10.) abzugeben, ist jetzt doch – erfreulicher Weise – geplant diese am 15. Oktober in einer Sondersitzung zu beschließen (vgl. unseren Protest im iD-Artikel (21.8.2020): “Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger! “: siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger).

 

Initiative Denkmalschutz, 1. Oktober 2020

Finale Stellungnahme zum Planentwurf 8254 – Fasanviertel

(unsere vorläufige, unvollständige Stellungnahme vom 7. September:  https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/fasanviertel-wien-vorlaeufige-unvollstaendige-stellungnahme-planentwurf-8254)

Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die im aktuellen Planentwurf ausgewiesenen Schutzzonenwidmungen werden sehr begrüßt. Darüber hinaus empfehlen wir folgende Gebäude in die Schutzzone aufzunehmen:

Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm

Khunngasse 20, 1030 Wien

Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 (mit expressionistischen Einfluss) nach Plänen von Rudolf Scherer, im aktuellen Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen, Foto: 2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 (siehe Foto) mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen.

 

Zu prüfen/überlegen wären auch noch folgende Objekte in die Schutzzone aufzunehmen:

Das Gründerzeithaus Landstraßer Gürtel 21 (Ecke Hohlweggasse 39), erbaut 1894, mit großteils abgeschlagener Fassade, bildet gemeinsam mit dem der Hohlweggasse gegenüberliegendem – in der Schutzzone gelegenen – Gebäude Landstraßer Gürtel 19 (Ecke Hohlweggasse 46) eine markante städtebauliche Ecksituation. (Foto Google Maps: https://www.google.at/maps/place/Landstra%C3%9Fer+G%C3%BCrtel+21,+1030+Wien/@48.1880705,16.3865856,67a,35y,39.47t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x476d076212fc396d:0x4f8550fca14b09da!8m2!3d48.1884887!4d16.3868145)

Landstraßer Gürtel 33 (Ecke Kleistgasse 32), „Freiheits-Hof“ (Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Landstrasser_Guertel_33_DSC_9043w.jpg). Eigentumswohnhaus, erbaut 1954/1955, benannt zur Erinnerung an den Abschluss des österreichischen Staatsvertrags im nahegelegenen Oberen Belvedere (15. Mai 1955). Der von Johann Wolfsberger geschaffene Fassadenschmuck hat lokale Bezugspunkte: “Ballonaufstieg 1784” (Ballonfahrten, Johann Georg Stuwer) und “Tierhetztheater 1790” (Hetztheater). (Quellen: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Freiheitshof bzw. mit Fotos: https://www.austriasites.com/vienna/bezirk03_freiheitshof.htm).

Dem Freiheitshof der Kleistgasse gegenüber liegt das 1894 erbaute Gründerzeithaus Landstraßer Gürtel 35 (Ecke Kleistgasse 33). Trotz großteils abgeschlagener Fassade bildet dieses Gebäude städtebaulich eine markantes Eckhaus für den Landstraßer Gürtel, der großteils seiner gründerzeitlichen Charakteristik beraubt wurde. (Foto Google Maps Landstraßer Gürtel 33-35: https://www.google.at/maps/place/Landstra%C3%9Fer+G%C3%BCrtel+35,+1030+Wien/@48.1880106,16.388721,68a,35y,39.45t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x476d0761f3de8925:0x3ec0baf7baea3c49!8m2!3d48.1883645!4d16.3891258).

 

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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