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Parlamentarische Bürgerinitiative: “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Initiative Denkmalschutz, 30. März 2025

Parlamentarische Bürgerinitiative “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Keine Zerstörungen, wenn nicht gelindere Mittel und Alternativen möglich sind. Frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit als Pflicht! Abrisse im Zuge des U5-Baus in Wien unter Berufung auf das Eisenbahngesetz stoppen!

Im Zuge von Zerstörungen wertvollen Kulturgutes wird immer wieder als Grund mit dem Eisenbahngesetz (EisbG 1957) argumentiert. So beruft sich unlängst die Stadt Wien respektive die Wiener Linien hinsichtlich der geplanten Abrisse der Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) auf dieses EisbG. Eine Abänderung des
Bundesgesetzes wäre nur durch den Nationalrat möglich.

ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, bei der Interessensabwägung dem Kulturerbe mehr Gewicht einzuräumen bzw. als Mindestanforderung eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit als Verpflichtung im Eisenbahngesetz einzuführen (§ 31 f EisbG). Weiters mögen ebenso Privatpersonen oder zumindest NGOs Gelegenheit gegeben werden, zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (§ 31 d EisbG). Im konkreten Anlassfall möge der Nationalrat sich für den Erhalt der historischen Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 einsetzen. Auch das stadtbildprägende Eckgebäude Landstraßer Hauptstraße 13 war ursprünglich vom Abriss für den U3-Bau bedroht, doch konnte damals ein Abriss durch das Umsetzen einer Alternativlösung abgewendet werden. Heute steht das frühhistoristische Gründerzeithaus im 3. Bezirk nicht nur in einer Schutzzone, sondern sogar unter Denkmalschutz. Ein vorausschauendes, umfassenderes Verfahren, hätte so auch in logischer Konsequenz für den Bauwerber nach EisbG eine von Anfang an gegebene höhere Berechenbarkeit.

HIER PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE DOWNLOADEN (Bis zum Erreichen von 500 gültigen Unterschriften müssen diese auf Papier unterzeichnet werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe): Parlamentarische-BI_Kulturerbe-versus-Eisenbahngsetz_Initiative-Denkmalschutz

Das Anliegen wird nachdrücklich eingefordert und unterstützt von zwei NGOs: Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter und der Bürger:inneninitative Architektur Rebellion Österreich.

Währinger Gürtel 41

Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen Ubahn-Station “Michelbeuern” geopfert werden, Foto: 2024, (c) Stephan Erath

BEGRÜNDUNG: Am aktuellen Beispiel der Stadt Wien wird hier die Problematik erklärt. Die Wiener Linien planen in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Abriss der beiden stadtbildprägenden und als erhaltenswert anerkannten Gründerzeitbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41, um Platz für zwei neue Stationsgebäude im Rahmen des U5-Ausbaus zu schaffen. Obwohl beide Gebäude in Schutzzonen liegen und in Wien durch die §§ 60 Abs 1 lit. d, bzw. außerhalb von Schutzzonen per § 62 a Abs. 5a Bauordnung für Wien (Landesgesetz) vor dem Abriss grundsätzlich geschützt sind, ziehen die Wiener Linien für den Abriss das EisbG heran. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen problematisch: Neben den Problemen auf kommunalpolitischer Ebene (keine transparente Prüfung alternativer Lösungen, wie der häufig in der Vergangenheit auch in Wien durchgeführten Integration der Stationen und Technik in die Bestandsgebäude oder zumindest ein Erhalt der Fassade) wird auch die interessierte Öffentlichkeit überhaupt nicht informiert, geschweige denn kann diese ihre Meinung dazu kundtun. Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles drangesetzt, die Bevölkerung möglichst spät über den geplanten Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgesprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text in allen Unterlagen möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Erst als diese Informationen nicht mehr zurückzuhalten waren (den Mietern mussten Ersatzwohnungen angeboten werden) kam diese Info im Sommer/Herbst 2024 langsam ans Licht der Öffentlichkeit. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es entsteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken. Das Ausschließen der Öffentlichkeit steht auch im eklatanten Widerspruch zur Konvention von Faro (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratischen Teilnahme“). Dieses Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert (BGBl. III Nr. 23/2015). Ein verbesserter bzw. transparenterer Baugenehmigungsprozess im EisbG, der sämtliche historische Substanz miteinbezieht und berücksichtigt (auch wenn das Objekt “nur” nach Landesgesetzen wie der Wiener Bauordnung geschützt ist), würde aktuellen demokratiepolitischen Anforderungen gerecht und erscheint durch die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Bauprojekten nach EisbG (wie zB die angedachten Erweiterungen des U-Bahnnetzes in Wien) im Zuge des Ausbaus des Schienennetz geboten.

KONTAKTINFORMATIONEN:

Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich,
www.initiative-denkmalschutz.at, Tel.: 0699 / 1024 4216

Mag. Stephan Erath, Architektur Rebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria, Tel.: 0681 / 1054 1664