AKTUELLE BERICHTE

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum geplanten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Flächenwidmungsplan: Plan Nr. 3 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T),  3360 (T)
Bebauungsplan: Plan Nr. 4 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T), 3360 (T)

Der Verein Initiative Denkmalschutz hat – nach einem am 23. Oktober durch­geführten Lokalaugenschein – folgende Stellungnahme gegenüber dem Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau abgegeben:

Im Plangebiet liegt das Schloss Gainfarn samt Schlosspark. Das Schloss wurde 1816 unter Verwendung älterer Bauteile errichtet, 1929 ergänzt und nach 1955 als Schule adaptiert. Der ursprünglich barocke Garten wurde nach 1800 um etwa das drei- bis vierfache erweitert und durchgehend im „englischen Stil“ als Land­schafts­garten mit verästeltem Wegenetz und wei­ten Wiesenflächen mit Ge­hölzen ausge­staltet.

Der Landschaftsgarten hat sich beinahe in seiner gesamten Größe erhalten und ist bis heute im Gelände – trotz Verwahrlosung und Adaptierungen in den Nachkriegs­jahrzehnten (wie bei zahllosen historischen Gärten in Österreich geschehen) – deutlich in der Vegetation spürbar und im Gelände ablesbar. Somit ist die untrenn­bare Einheit Schloss und Schlosspark als Kulturdenkmal Schlossanlage (-ensemble) bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben und als Einheit im Sinne der Denkmal- und Ortsbildpflege schützenswert. Gerade in der Gartendenkmalpflege ist es üblich, deutlich sensiblere Maßstäbe als in der Bau­denk­malpflege anzulegen, da die Natur einem ständigen Wandel unterliegt.

Monikapforte in Salzburg: Bewährte Zukunftslösung

Memorandum der unabhängigen österreichischen Denkmalschutz-NGOs Initiative Denkmalschutz, Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege und ICOMOS AUSTRIA – Österreichisches  Nationalkomitee

Die beiden österreichischen Denkmalschutz-NGOs sowie ICOMOS Austria unterstützen den Stadtteilverein Mülln bei seiner Forderung: Der Zustand der barocken Wehranlage vor dem Brückenprovisorium, das eigentlich nur dem Bau des 2004 (!) eröffneten Museums der Moderne dienen sollte, ist wiederherzustellen.

Das Nadelöhr Monikapforte erschloß bis zur Errichtung des Provisoriums 2002 das Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet Mönchsberg optimal. Seitdem stieg der Individualverkehr dramatisch und wird durch die Altstadt-Poller erst ab 10:00 beschränkt. Der geplante Brückenbau würde zudem weiteren Begehrlichkeiten in diese Richtung bis hin zu Wünschen nach neuen Zu- und Umbauten auslösen.

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7964 – Ortskern Jedlesee

Initiative Denkmalschutz: Jedleseer Loretto-Schlössel in Bedrängnis – Neue Flächenwidmung soll heute im Bezirk Floridsdorf beschlossen werden

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme zum Entwurf für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7964 ab:

Jedlesee ist die älteste Siedlung im Bezirk Floridsdorf. Im Bereich der Lorettokirche und im Kreuzungsbereich Anton-Bosch-Gasse/Michtnergasse sind noch Reste der ursprünglich historischen Ortsbebauung von Jedlesee erhalten. Die Gebäude sind hier 1 bis 2geschoßig. Sie sind als Schutzzone ausgewiesen und stehen zum Teil unter Denkmalschutz. So z.B. Lorettoplatz 5, das historische “Loretto-Schlössel”, auch als “Maria Theresien-Schlössel” bekannt (ehem. Herrschaftshaus, erbaut Ende 17. Jh und damit eines der ältesten noch bestehenden Gebäude in Floridsdorf).

Es wird vorgeschlagen, die beiden ortsbildprägenden Häuser Anton-Bosch-Gasse 7 (erbaut 1906, dreigeschoßig mit secessionistischem Dekor) und Michtnergasse 9 in die Schutzzone aufzunehmen. Diese historischen Gebäude grenzen unmittelbar an die vorgesehene Schutzzone an. Aufgrund des engen räumlichen sowie geschichtlichen Konnex der Häuser Anton-Bosch-Straße 3 bis 5 zum historischen Ortskern, der als Schutzzone ausgewiesen ist, wird angeregt zu prüfen, ob eine Ausweitung der Schutzzone auch um die straßenseitigen Außenflächen der genannten, jedoch nachteilig veränderten Häuser sinnvoll sein kann.

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