AKTUELLE BERICHTE

Linzer Eisenbahnbrücke

Linzer Eisenbahnbrücke Denkmalschutzaufhebung – Herr Landeshauptmann bitte melden! 16.8.2013

Herr Landeshauptmann bitte melden! Sprechen auch Sie sich für den Abriss der Linzer Eisenbahnbrücke aus?

Initiative Denkmalschutz zu Linzer Eisenbahnbrücke:

Oberösterreich, Linz – Noch bis etwa nächster Woche(?) hat der Oberösterreichische Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (ÖVP) Zeit den Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu beeinspruchen. Leider hat er bis heute keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.

Während sich langsam die Vorgänge rund um die Denkmalschutzaufhebung des einzigartigen technischen Denkmals der Linzer Eisenbahnbrücke zu einem veritablen Skandal entwickeln, bleibt der Landeshauptmann von Oberösterreich verdächtig still. Nachdem sich in der Stadt Linz die SPÖ, FPÖ und Grüne für den Abriss der denkmalgeschützten Eisenbahnbrücke ausgesprochen haben, liegt jetzt die ganze Hoffnung auf der Position der Landes-ÖVP (die Stadt-ÖVP spricht sich – nur vermeintlich(?) – für den Erhalt der Eisenbahnbrücke aus). Der Landeshauptmann ist die einzige Partei im Denkmalschutzverfahren, die sich (noch?) nicht dezitiert für den Abriss ausgesprochen hat. Währenddessen verdichten sich die Indizien, dass sich der Denkmalbeirat ganz klar für den Erhalt der Eisenbahnbrücke ausgesprochen hat. Warum weicht nun das Denkmalamt von der Meinung des Denkmalbeirates ab? Unser Verein Initiative Denkmalschutz will keine Spekulationen anstellen, sondern endlich die Fakten auf den Tisch! – Wann wird endlich die Bevölkerung und damit die Öffentlichkeit sich ein sachliches Bild von der Angelegenheit machen dürfen, und warum verschanzt man sich hinter das Amtsgeheimnis, gerade in einer Angelegenheit, die sich im “öffentlichen Interesse” befindet? – Herr Landeshauptmann bitte melden!

Foto: NeoUrfahraner/Wikipedia

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Mobil: 0699 1024 4216
ZVR-Nr. 049832110

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Linzer Eisenbahnbrücke

Linzer Eisenbahnbrücke – Denkmalschutzaufhebung durch Bundesdenkmalamt, 9. 8. 2013

Initiative Denkmalschutz zu Denkmalschutzaufhebung Linzer Eisenbahnbrücke:

Landeshauptmann Pühringer ist aufgefordert die Entscheidung des Bundesdenkmalamtes zu beeinspruchen!

Oberösterreich, Linz – Nach dem gestrigen Bekanntwerden, dass der Denkmalschutz für die Linzer Eisenbahnbrücke aufgehoben werden soll, ist nun der Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am Zug und aufgefordert die 14tägige Einspruchfrist gegen den Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu nutzen und gegen diesen zu berufen. Von allen anderen Parteien wie die ÖBB, die die Denkmalschutzaufhebung betreiben, und die Stadt Linz, die sich öffentlich gegen die Erhaltung ausgesprochen hat, sind wohl keine Einsprüche zu erwarten. Besondere Brisanz kommt in diesem Zusammenhang der Stellungnahme des Denkmalbeirates zu, der die Sachlage zu prüfen hatte. Dieses Gremium ist vor einer Bewilligung zur Zerstörung eines Denkmals zu hören (§ 5 Abs. 5 Denkmalschutzgesetz/DMSG).

Inititiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Offenlegung des Denkmalbeiratsprotokolls

Unser Verein fordert die sachliche, öffentliche Diskussion über die Erhaltungsmöglichkeit der Linzer Eisenbahnbrücke, insbesondere da die Erhaltung von Kulturgut “im öffentlichen Interesse” gelegen ist. Gemäß Verordnung über den Denkmalbeirat (BGBl. II Nr. 572/2003) kann der Denkmalbeiratsbericht veröffentlicht werden (§ 13 Abs. 3). Wenn es stimmt, dass der Denkmalbeirat für die Erhaltung der Linzer Eisenbahnbrücke eingetreten ist, dann hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, wieso das Bundesdenkmalamt (BDA) hier zu einer anderen Entscheidung gekommen ist, insbesondere als dem Denkmalbeirat eine wesentliche Hilfestellung zur Entscheidungsfindung des Denkmalamtes zukommt. Absolute Transparenz ist das Gebot der Stunde.

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Ehem. Wirtschaftsgebäude Schloss Wilheminenberg, Stellungnahme zu Planentwurf 8066, 16.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8066, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet Savoyenstraße 1-1a

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befinden sich in der Savoyenstraße 1 die ehem. Wirtschaftsgebäude des Schlosses Wilheminenberg, die heute das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie enthalten (FIWI). Der langgestreckte, mehr oder weniger in U-Form angelegte 2geschoßige Baublock mit Fachwerkauflagen im Obergeschoß und verbretterten Zwerchgiebeln wurde um 1900 erbaut (lt. Dehio um 1890, lt. Erläuterungsbericht 1908). Die Gebäude (Grundstücksnummer 213/3) stehen gemäß Verordnung §2a Denkmalschutzgesetz “unter Denkmalschutz”, d. h. eine Wahrscheinlichkeit der Schutzwürdigkeit ist zu erwarten, eine verfahrensmäßige Prüfung des Denkmalschutzstatus durch das Bundesdenkmalamt steht jedoch noch aus (Bescheid fehlt). Im Sinne der Sicherung des Bestandes wird daher vorgeschlagen die äußeren Baufluchtlinien bei den ehem. Wirtschaftsgebäuden wie im aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus 1999 zu belassen. Darüber hinaus mögen zum Innenhof hin ebenso Baufluchtlinien gemäß Bestand ausgewiesen werden. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehene großflächige Ausweisung von 50 % Bebaubarkeit (BB1) nimmt keinerlei Rücksicht auf den historischen Bestand und ist daher abzulehnen. Bei einer allfälligen negativen Prüfung durch das Bundesdenkmalamt können die für die Stadt Wien historisch wertvollen ehem. Wirtschaftsgebäude gänzlich abgerissen werden. Es wird daher zusätzlich vorgeschlagen für die ehem. zum Schloss Wilheminenberg gehörenden Wirtschaftsgebäude gemeinsam mit dem außerhalb des Planentwurfs liegenden Schloss in der Savoyenstraße 2 eine Schutzzone auszuweisen. Weiterlesen